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Koalitionsvertrag steht: Folgen Änderungen für Rentner, Sparer und Arbeitnehmer?

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steuerliche Änderungen für Rentner, Sparer und Arbeitnehmer
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Die Wahlprogramme der Parteien konnten unterschiedlicher kaum sein. Während die SPD die Reichensteuer so zeitig wie möglich greifen lassen wollte, plante die FDP eine schrittweise Anhebung des für den Spitzensteuersatz relevanten Einkommens. Die Liberalen wollten den Solidaritätszuschlag sogar für Großverdiener komplett abschaffen. Im Gegenzug forderten Grüne sowie SPD eine neue Vermögenssteuer ein.

steuerliche Änderungen für Rentner, Sparer und Arbeitnehmer

Ein erhöhter Ausbildungsfreibetrag

Was im ersten Moment nicht vereinbar erscheint, ist nunmehr doch wichtiger Bestandteil des neuen Koalitionsvertrags. Das Ergebnis dürfte viele Betroffene erfreuen, da Millionen an Deutschen aufgrund des Koalitionsvertrags von finanziellen Erleichterungen profitieren. Massive Änderungen am aktuellen Steuersystem wird es nicht geben. Bemerkenswert ist jedoch, dass der Ausbildungsfreibetrag – übrigens zum ersten Mal seit 20 Jahren – von 924 Euro auf 1.200 Euro ansteigen soll. Dieser Freibetrag wird Eltern zugesichert, die in die Berufsausbildung eines volljährigen Kindes Kosten investieren müssen. Wichtige Voraussetzungen sind jedoch, dass die Kinder auswärts wohnen und deren Eltern Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld haben.

Erleichterungen für Alleinerziehende

Erleichterungen werden für Alleinerziehende folgen, da diese Personengruppe besonders stark von Armut gefährdet ist und deshalb mit einer Steuergutschrift entlastet werden soll. Hinzu kommt, dass der Pflegebonus bis zu 3.000 Euro steuerfrei bleibt und Pflegekräfte für einen Bonus bis zu 1.500 Euro keine Steuern entrichten müssen.

Zusätzlich dürfen Familien Arbeitgeber-Zuschüsse steuerfrei annehmen und diese für haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen dürfen. Damit möchte der Staat einen Beitrag leisten, um Beruf und Familie besser zu vereinen.

Details zur Besteuerung des Vermögens

In diesem Punkt setzte sich die FDP durch, die einer Einführung neuer Substanzsteuern widersprach. SPD und Grüne wollten mit der Einführung einer Vermögenssteuer die Finanzkraft der Länder verbessern. Doch die FDP lehnte die Maßnahme mit der Begründung ab, dass dieser Schritt die Wirtschaft hemmen würde.

Homeoffice auch zukünftig steuerlich absetzbar

Die bisherige Regelung zur Absetzung von Kosten für Homeoffice ist bis mindestens Ende 2022 steuerlich absetzbar. Demzufolge profitieren Beschäftigte auch zukünftig von der Homeoffice-Pauschale, der zufolge Steuerzahler fünf Euro pro Tag absetzen können – jedoch maximal 600 Euro pro Jahr. Dieser Betrag ist übrigens ein Teil der Werbungskosten, welche Steuerzahler generell pauschal bis zu 1.000 Euro je Jahr absetzen dürfen. Die Sonderregel ist deshalb nur für die Personengruppen von Vorteil, deren Ausgaben sich über diesem Betrag einreihen.

Änderungen für Sparer und Anleger

Eine der wenigen Änderungen beschränkt sich auf den erhöhten Sparerpauschbetrag, der von 801 auf 1.000 Euro angehoben wird. Gehen erzielte Zinsen, Dividenden oder aus Aktien- und Fondsverkäufen erzielte Gewinne über diese Summe hinaus, ist zukünftig eine Abgeltungssteuer fällig. Im Gegenzug konnten die Parteien nicht ihre Pläne durchsetzen, dass Privatanleger aus Wertpapierverkäufen erzielte Gewinne versteuern oder die zehnjährige Spekulationsfrist auf Immobilien und Grundstücke abgeschafft wird.

Änderungen für Rentner

Die Ampelkoalitionäre passen die Rentenbesteuerung an, nachdem der Bundesfinanzhof die bisherige Berechnungsgrundlage vor einigen Monaten widerrufen hatte. Das bedeutet, dass der steuerpflichtige Renten-Anteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt anstatt zwei Prozentpunkten pro Jahr ansteigt. Das bedeutet, dass Renten erst ab 2060 anstatt ab 2040 voll besteuert werden. Außerdem haben Erwerbstätige die Möglichkeit, schon ab 2023 Beiträge zur Rentenversicherung vollumfänglich als Sonderausgaben steuerlich abzusetzen.

Änderungen bei Steuerklassen

Die Grünen und SPD sprachen sich für eine Abschaffung des Ehegattensplittings aus. Demzufolge möchten die Koalitionsparteien die Kombination der Steuerklassen III und V durch das sogenannte Faktorenverfahren der Steuerklasse IV ersetzen. Demzufolge müsste jeder Partner nur den Lohnsteueranteil bezahlen, den die betroffene Person am Gesamteinkommen trägt.

Weitere Änderungen im Überblick

Zusätzliche Änderungen schließen eine weniger bürokratische und digitale Finanzverwaltung ein. Zudem sollen Preise für Diesel und Benzin näher aneinander angepasst werden. Weiterhin planen die Parteien die Einführung eines Instituts für empirische Steuerforschung.

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