Kinderbonus 2021: Viele Familien haben das Nachsehen

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Für das Jahr 2021 beschloss der Koalitionsausschuss, erneut einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind auszuzahlen. Aktuell ist die Auszahlung des Geldbetrags für Mai geplant. Allerdings fließt bei Gutverdienern wesentlich weniger Geld in die Kasse – ab einem bestimmten Einkommen.

Eine Einmalzahlung von 150 Euro je Kind

Nachdem ein ähnlicher Beschluss schon für 2020 bewilligt wurde, erhalten Eltern während der Coronapandemie auch in diesem Jahr eine Extrazahlung für Kindergeld. Dieses Mal ist von einer Einmalzahlung von 150 Euro pro Kind die Rede. Wie das Handelsblatt unter Berufung auf einen Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums verlauten ließ, wird das Geld wahrscheinlich im Mai ausgezahlt. Ebenso wie 2020 wird die Geldsumme mit der Ersparnis des steuerlichen Kinderfreibetrags errechnet. Deshalb profitieren nicht alle Familien in gleicher Weise von der finanziellen Zuwendung.

Gutverdiener profitieren nur beschränkt vom Kinderbonus

Das bedeutet mit anderen Worten, dass Gutverdiener nur beschränkt von der Bonuszahlung profitieren. Im Gegenzug bietet der aktuelle Kinderfreibetrag für diese Personengruppe bereits zusätzliche finanzielle Vorteile. Dieser Kinderfreibetrag ist eine festgelegte Summe, die Eltern alljährlich je Kind verdienen dürfen, ohne dafür steuerlich belangt zu werden. Dieser Kinderfreibetrag wird jedoch nicht ausgezahlt, sondern zum Jahresende von dem zu versteuernden Einkommen dividiert. Generell steht es allen Eltern zu, bis zur Volljährigkeit der Kinder den Kinderfreibetrag geltend zu machen. Dieser Anspruch wird bei einer Ausbildung oder Studium der Kinder bis zum Alter von maximal 25 Jahren gewährt. Die gleichen Regelungen gelten für Kindergeld.

Bonuszahlungen werden miteinander verrechnet

Allerdings dürfen Eltern beide Vorteile nicht parallel beanspruchen. Vielmehr werden die Boni miteinander verrechnet. Das bedeutet wiederum, dass Kindergeld in Höhe von aktuell monatlich 219 Euro je Kind garantiert ausgezahlt wird. Ist die durch den Kinderfreibetrag erlangte Steuerersparnis jedoch größer, wird die durch die Ersparnis sowie das Kindergeld erzielte Differenz nach Abgabe der Steuererklärung noch zusätzlich berücksichtigt. Zum besseren Verständnis soll folgendes Fallbeispiel dienen: Eine Mutter und ein Vater haben einen kleinen Sohn. Ihr gemeinsames zu versteuerndes jährliches Einkommen beläuft sich auf 80.000 Euro, von dem sie insgesamt 16.904 Euro für Steuerzahlungen berechnen müssen. Wird der Freibetrag von 8.388 Euro abgezogen, fällt ein zu versteuerndes Einkommen von 71.612 Euro an. Für dieses geringere Einkommen werden weniger Steuern berechnet, in vorliegendem Fall insgesamt 14.062 Euro.

Ein Rechenbeispiel gibt Aufschluss

Ohne Kinderfreibetrag hätte deren Steuerlast insgesamt 16.904 Euro betragen. Mit Kinderfreibetrag reduziert sich die Summe auf 14.062 Euro. Die Differenz beläuft sich dementsprechend auf 2.842 Euro. An Kindergeld stehen den Eltern monatlich 219 Euro sowie der Kinderbonus von einmalig 150 Euro zu. Daraus ergibt sich eine Summe von 2.778 Euro. Diese Summe ist dementsprechend geringer als die aus dem Kinderfreibetrag erreichte steuerliche Entlastung. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass den jungen Eltern mit dem Kinderfreibetrag insgesamt 64 Euro mehr an steuerfreien finanziellen Mitteln zur Verfügung stehen. Deshalb profitieren die Betroffenen in diesem Fall nicht von dem Kinderfreibetrag, da sie mit sowie ohne Kinderbonus deutlicher entlastet sind als durch die Kindergeldbeträge.

Höchstgrenzen für Eheleute und Alleinerziehende

Das heißt wiederum, dass Eheleute nur bis zum Jahreseinkommen von brutto 75.000 Euro zumindest partiell von dem Kinderbonus profitieren. Bei Alleinerziehenden beläuft sich die Maximalgrenze auf 37.500 Euro. Besonders vorteilhaft ist die Bonuszahlung im Gegenzug für Geringverdiener, da die Bonuszahlung nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird.

>>Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt diese nicht<<

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