Sind Steuerzahler nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, dürfen sie das Dokument auch noch einige Jahre später einreichen. Häufig zahlt sich die Geduld sogar aus. Schließlich profitieren Steuerzahler bei einer Erstattung durch das Finanzamt auch einem speziellen Zins.
Eine freiwillige Entscheidung
Für Millionen an Deutschen spielt die Frist für die Abgabe der Steuererklärung nur eine untergeordnete Rolle. Es steht ihnen sogar frei, ob sie die Unterlagen überhaupt gegenüber dem Finanzamt abgeben. Wer die Erklärung dennoch abgeben möchte, muss sich nicht beeilen.
Welche Personen dürfen die Steuererklärung rückwirkend abgeben?
Zu einer rückwirkenden Abgabe der Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt sind all die Personen berechtigt, die das Dokument nicht verpflichtend abgeben müssen. Dieser Kategorie gehören Millionen an Arbeitnehmern an. Die Lohnsteuer dieser Arbeitnehmer wird automatisch durch die Arbeitgeber abgeführt. Dementsprechend sind keine Schulden gegenüber dem Fiskus offen. Dennoch ist eine Abgabe der Einkommenssteuererklärung in vielen Fällen lohnenswert. Häufig haben die Arbeitnehmer zu hohe Steueranteile gezahlt. Diese Fälle treten beispielsweise ein, falls Kosten für Handwerker oder die Kinderbetreuung anfallen oder längere Arbeitswege zurückgelegt werden müssen. Wer kein Geld an den Staat vergeuden möchte, kann sich deshalb für eine freiwillige Steuererklärung entscheiden. Unter diesen Umständen besteht der Anspruch auf eine Steuererstattung auch noch rückwirkend. Im Gegensatz dazu sind Steuerzahler bei folgenden Szenarien grundsätzlich zur Abgabe des Dokuments verpflichtet:
- Steuerzahler erhielten Lohnersatz von über 410 Euro pro Jahr, beispielsweise Kranken-, Kurzarbeiter-, Eltern- oder Arbeitslosengeld
- Bei Nebeneinkünften aus Mieten oder selbständiger Arbeit von 410 Euro pro Jahr
- Bei Abfindungen, bei der sich die Lohnsteuer an der sogenannten Fünftel-Regelung orientiert
- Bei Selbständigen mit jährlichen Einkünften von mindestens 9.000 Euro
- Bei berufstätigen Ehepaaren, die den Lohnsteuerklassen III und V oder IV/IV mit Faktor angehören
- Bei Unterhaltszahlungen, die Ex-Partner als Sonderausgaben absetzen
- Für Rentner mit steuerpflichtigen Einkünften von über 9.000 Euro (erst nach Berücksichtigung von Pausch-, Entlastungs- oder Freibeträgen sowie Werbungskosten)
Welche Personen sollten die Steuererklärung rückwirkend abziehen?
Eine rückwirkende Abgabe der Steuererklärung ist sinnvoll, falls Steuerzahler innerhalb eines Jahres Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt haben. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn die Personen angestellt waren und dennoch nicht zur Abgabe der Erklärung verpflichtet sind. In dieser Situation zog der Arbeitgeber bereits die Steuern vom Lohn ab und führte diese Summe ans Finanzamt ab. Wer allerdings nicht die genaue Höhe der Ausgaben kennt, könnte durch eine Abgabe der Steuererklärung die eigene Steuerlast reduzieren. Dieser Schritt lohnt sich beispielsweise dann, wenn die Werbungskosten einen Pauschalbetrag von 1.000 Euro übersteigen oder sich Sonderausgaben auf mehr als 36 Euro für Einzelpersonen bzw. 72 Euro für Ehepaare beliefen. Zugleich lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung bei schwankenden Gehältern, bei außergewöhnlichen Belastungen oberhalb einer zumutbaren Eigenleistung sowie bei hoher Abgeltungssteuer.
Welche Fristen gelten für die rückwirkende Abgabe der Steuererklärung?
Generell gilt die Faustregel, dass sich Steuerzahler für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung bis zu vier Jahre Zeit lassen dürfen. Dementsprechend läuft die Abgabefrist für das Steuerjahr 2019 am 31. Dezember 2023 aus. Aktuell ist außerdem noch eine Abgabe der Unterlagen für die Steuerjahre 2016 bis 2018 möglich. Wer von dieser Option Gebrauch macht, profitiert möglicherweise von Erstattungszinsen. Dann entrichtet das Finanzamt Zinsen auf die Rückzahlungssummen. Der Staat verzinst die Steuerrückzahlung mit einem Anteil von 0,5 Prozent pro Monat.