Die Abgabe der Steuererklärung ist für viele Deutsche ein lästiges Übel. Anstatt das Dokument selbst auszufüllen, wenden sich viele Steuerzahler lieber an einen Steuerberater. Doch rentiert sich dieser Schritt?
Kosten für einen Steuerberater
Die Höhe der Kosten für einen Steuerberater ist in der StBVV, der Steuerberater-Vergütungsverordnung, klar geregelt. Das Gesetz legt minimale sowie maximale Gebühren für eine bestimmte Leistung fest. Die Gebührenspanne wird in sogenannten Zehnten angegeben. Diese Zehnten variieren bei der Einkommenssteuererklärung zwischen 1/10 und 6/10. Demzufolge liegt es im individuellen Ermessen des Steuerberaters, welche Kosten die Dienstleister letztendlich für den Auftrag berechnen. Bei einem Auftrag mit durchschnittlichem Aufwand wird die Mittelgebühr berechnet. In dem Fall stellt der Steuerberater 3,5/10 in Rechnung. Fallen die Kosten höher aus, ist eine gute Begründung erforderlich.
Höhere Forderungen an Freiberufler
Erfüllen Steuerberater die Leistungen für Selbständige oder Freiberufler, ist der Ermessensspielraum wesentlich größer. Für diese Personengruppen variieren die Gebührenspannen zwischen 1/10 und 8/10 sowie 5/10 und 20/10. Wichtige Gründe hierfür sind, dass Selbständige und Freiberufler dem Finanzamt ebenfalls eine Umsatzsteuererklärung sowie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen müssen. Möglicherweise fallen ebenfalls Gebühren für die Erstberatung von 1/10 bis 10/10 sowie für die Buchführung von 2/10 bis 12/10 an.
Reine Ermessenssache
Ein Beispiel zum besseren Verständnis: Erzielt ein Selbständiger mit seiner Tätigkeit jährliche Einnahmen von 50.000 Euro, ergibt sich gemäß Tabelle B der StBVV eine Höchstgebühr von 248 Euro für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Weil die Steuerberater zwischen 5/10 und 20/10 ansetzen dürfen, variiert die Höhe des Honorars zwischen 124 und 496 Euro. Berechnet ein Steuerberater die Mittelgebühr von 12,5/10, beläuft sich die Summe auf 310 Euro.
Wann lohnt sich der Auftrag an einen Steuerberater?
Die Beauftragung eines Steuerberaters lohnt sich grundsätzlich nur dann, falls die Kosten nicht höher als die Rückzahlung sind. Gemäß Analysen des Statistischen Bundesamts belief sich die durchschnittliche Rückzahlung in jüngster Vergangenheit auf 1.052 Euro. Die Höhe der finanziellen Erstattung richtet sich hierbei stets nach der individuellen Situation. Insbesondere für klassische Arbeitnehmer ist die Abgabe der Steuererklärung recht unkompliziert. Deshalb kann diese Personengruppe die Aufgabe auch durchaus selbst erledigen. In einigen Fällen ist für die Erstellung der Steuererklärung allerdings auch spezielles Wissen erforderlich. Spezielle steuerliche Regelungen treffen beispielsweise zu, falls Grenzgänger zum Teil im Ausland arbeiten, Steuerzahler einen Teil des Geldes im Ausland anlegen oder ein größeres Erbe erhalten wurde.
Besondere Anforderungen an Freiberufler und Selbständige
Zahlreiche Freiberufler und Selbständige beauftragen außerdem einen Steuerberater, da sie neben der Einkommensteuererklärung ebenfalls eine Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeben müssen. Zudem sehen auch viele Angestellte in der Beauftragung eines Steuerberaters eine persönliche Erleichterung, da sie sich nicht um die steuerlichen Themen kümmern müssen. Berufstätige sollten diese Option allerdings auch nur dann nutzen, falls sie überhaupt zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind.
Steuervereine als preiswerte Alternative
Vereine für Lohnsteuerhilfe sind eine preiswerte Alternative zum Steuerberater. Allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diesen Vereinen dürfen ausschließlich Angestellte, Rentner, Beamte oder Pensionäre beitreten. Zudem dürfen aus Vermietungen oder Kapitalerträgen erbrachte Gewinne nicht die Höhe von 18.000 Euro pro Person übersteigen. Die Höhe der Mitgliedskosten für den Lohnsteuerhilfeverein orientiert sich am monatlichen Verdienst.
Bares Geld mit Steuersoftware sparen
Steuersoftware ist gut dafür geeignet, um noch mehr bares Geld zu sparen. Preise für diese Programme belaufen sich auf 15 bis 40 Euro. Ist die Erstellung der Erklärung keine große Hürde, kann Steuerzahler jedoch auch auf diese Unterstützung verzichten.
Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht<