Steuerberater finden

Verlustverrechnung in der Corona-Krise: So profitieren Unternehmen steuerlich

Inhalt:

Ein Geschäftsmann mit Bart hält Dokumente zur steuerlichen Verlustrechnung in der Hand und steht auf einem Balkon mit Blick auf die Stadtlandschaft.
LinkedIn
XING
Twitter
Facebook
E-Mail
Drucken

Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen vor große wirtschaftliche Herausforderungen gestellt. Umsatzeinbußen und Gewinnrückgänge sind für zahlreiche Betriebe zur bitteren Realität geworden. Doch es gibt eine steuerliche Maßnahme, die Unternehmen in der Krise entlasten kann: die Verlustverrechnung. Wir erklären Ihnen, wie Sie als Unternehmer von dieser Regelung profitieren und Steuern sparen können.

Was ist die Verlustverrechnung?

Die Verlustverrechnung ist ein steuerliches Instrument, das es Unternehmen ermöglicht, Verluste aus einem Jahr mit Gewinnen aus anderen Jahren zu verrechnen. Dadurch lässt sich die Steuerlast in gewinnstarken Jahren reduzieren. Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Verlustverrechnung:

  1. Verlustrücktrag: Verluste werden mit Gewinnen des vorangegangenen Jahres verrechnet.
  2. Verlustvortrag: Verluste werden mit zukünftigen Gewinnen verrechnet.

Gerade in der Corona-Krise kann die Verlustverrechnung für Unternehmen eine wertvolle Unterstützung sein, um Steuern zu sparen und die Liquidität zu verbessern.

Verlustrücktrag in der Corona-Krise

Um Unternehmen in der Pandemie zu entlasten, hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten zum Verlustrücktrag erweitert. Für die Jahre 2020 und 2021 gelten folgende Sonderregelungen:

  • Der maximale Verlustrücktrag wurde auf 5 Millionen Euro (10 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung) angehoben.
  • Der Verlustrücktrag kann bereits bei der Steuererklärung 2019 genutzt werden, indem ein vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 geltend gemacht wird.
  • Für 2021 ist ebenfalls ein vorläufiger Verlustrücktrag möglich, der mit der Steuererklärung 2020 beantragt werden kann.

Durch diese Sonderregelungen können Unternehmen ihre Verluste aus der Corona-Zeit optimal nutzen und schneller Steuern sparen. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Wirkung:

Jahr Gewinn/Verlust Verlustrücktrag Zu versteuerndes Einkommen
2019 500.000 € 0 € 500.000 €
2020 -200.000 € -200.000 € 0 €
2021 100.000 € 0 € 100.000 €

Ohne Verlustrücktrag müsste das Unternehmen im Jahr 2019 den vollen Gewinn versteuern. Durch den Verlustrücktrag aus 2020 reduziert sich jedoch das zu versteuernde Einkommen im Jahr 2019 um 200.000 Euro. Die bereits gezahlte Steuer für 2019 wird erstattet und verbessert die Liquidität in der Krise.

Verlustvortrag richtig nutzen

Reicht der Verlustrücktrag nicht aus, um die Verluste vollständig zu verrechnen, kommt der Verlustvortrag zum Tragen. Dabei werden die verbleibenden Verluste in die Folgejahre vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet. Auch hier hat der Gesetzgeber eine Erleichterung geschaffen:

  • Die Höchstgrenze für den Verlustvortrag wurde für 2020 und 2021 von 1 Million Euro auf 5 Millionen Euro angehoben.

Unternehmen können dadurch mehr Verluste in die Zukunft vortragen und in den kommenden Jahren Steuern sparen. Es lohnt sich, die Verlustvorträge sorgfältig zu dokumentieren und in die Steuerplanung einzubeziehen.

Fazit: Verlustverrechnung clever nutzen und Steuern sparen

Die erweiterten Möglichkeiten zur Verlustverrechnung sind ein wichtiger Baustein, um Unternehmen in der Corona-Krise steuerlich zu entlasten. Durch den Verlustrücktrag und -vortrag lassen sich Verluste optimal nutzen und Steuerzahlungen reduzieren. Das verbessert die Liquidität und schafft Spielräume für Investitionen und Wachstum.

Allerdings sind die Regelungen zur Verlustverrechnung komplex und erfordern eine sorgfältige Planung. Unternehmer sollten sich frühzeitig von einem Steuerberater beraten lassen, um die Möglichkeiten optimal auszuschöpfen. Mit der richtigen Strategie lässt sich die Verlustverrechnung als Hebel nutzen, um gestärkt aus der Krise hervorzugehen.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Verlustrücktrag und Verlustvortrag?

Beim Verlustrücktrag werden Verluste mit Gewinnen des vorangegangenen Jahres verrechnet, beim Verlustvortrag mit zukünftigen Gewinnen. Der Verlustrücktrag führt zu einer schnelleren Steuererstattung, der Verlustvortrag reduziert die Steuerlast in künftigen Jahren.

Welche Sonderregelungen gelten für den Verlustrücktrag in der Corona-Krise?

Für 2020 und 2021 wurde der maximale Verlustrücktrag auf 5 Millionen Euro (10 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung) angehoben. Zudem kann der Verlustrücktrag bereits bei der Steuererklärung des Vorjahres beantragt werden.

Wie profitieren Unternehmen vom Verlustvortrag?

Durch den Verlustvortrag können Unternehmen Verluste in die Zukunft übertragen und mit späteren Gewinnen verrechnen. Das reduziert die Steuerlast in den Folgejahren. Für 2020 und 2021 wurde die Höchstgrenze für den Verlustvortrag von 1 Million Euro auf 5 Millionen Euro angehoben.

KOSTENLOSE ANFRAGE STELLEN

Jetzt Ihren neuen Steuerberater finden!

Kostenlos und unverbindlich
Finden Sie einen passenden Steuerberater in Ihrer Nähe!
Das könnte Sie auch interessieren ...
Was es bei NFTs steuerlich zu beachten gibt.
Wie versteuert man NFT?

Einführung in NFTs Was sind NFTs? NFTs, oder Non-Fungible Tokens, sind digitale Kunstwerke, Sammlerstücke oder andere Objekte, die einzigartige Eigenschaften besitzen und auf der Blockchain-Technologie

Weiterlesen »