Umsatzsteuervoranmeldung: Alles, was Sie wissen müssen

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Umsatzsteurvoranmeldung
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Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer steuerlichen Pflichten als Unternehmen in Deutschland. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Umsatzsteuervoranmeldung wissen müssen.

Was ist eine Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist die Meldung der generierten Mehrwertsteuer Ihres umsatzsteuerpflichtigen Unternehmens an das Finanzamt. Um das Konzept besser zu verstehen, schauen wir uns zunächst die Begriffe Umsatzsteuer und Vorsteuer genauer an.

Die Umsatzsteuer entsteht, wenn Sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Der Verkaufspreis der Ware enthält die Umsatzsteuer, die an das Finanzamt abgeführt werden muss. Im Gegenzug können Sie die Umsatzsteuer, die Sie selbst beim Einkauf von Waren bezahlt haben, als Vorsteuer geltend machen.

Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Grundsätzlich sind nahezu alle Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Es gibt jedoch Ausnahmen wie die Kleinunternehmerregelung. Wenn Sie die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung erfüllen, sind Sie von der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung befreit.

Die Kleinunternehmerregelung gilt für Unternehmen, die im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von weniger als 22.000 € erwirtschaften. Im folgenden Geschäftsjahr darf der Umsatz 50.000 € nicht überschreiten, um weiterhin als Kleinunternehmer eingestuft zu werden.

Abgabefristen für die Umsatzsteuervoranmeldung

Die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt entweder monatlich oder quartalsweise, je nachdem, ob Sie die Voraussetzungen für eine quartalsweise Voranmeldung erfüllen.

Als Existenzgründer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, in den ersten drei Geschäftsjahren monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Nach den ersten beiden Geschäftsjahren besteht die Möglichkeit, eine quartalsweise Voranmeldung zu beantragen, sofern Ihre Umsatzsteuerzahllast des laufenden Jahres 7.500 € nicht überschreitet.

Termine für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung 2022

Unabhängig von der Häufigkeit der Voranmeldung müssen Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen bis spätestens zum 10. des Folgemonats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums beim Finanzamt eingereicht werden.

Es besteht die Möglichkeit, eine Dauerfristverlängerung zu beantragen, die die Abgabefrist um einen zusätzlichen Monat verlängert. In diesem Fall muss der Antrag für die Dauerfristverlängerung rechtzeitig beim Finanzamt eingereicht werden.

Die Umsatzsteuervoranmeldung per ELSTER einreichen

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss elektronisch übermittelt werden. Hierfür verwenden Sie die ELSTER-Software des Finanzamts. Um die Software nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst bei ELSTER registrieren und ein Zertifikat herunterladen.

Nach der Registrierung und Aktivierung Ihres Kontos können Sie die ELSTER-Software kostenlos herunterladen und installieren. Alternativ können Sie auch ELSTER online über den Browser nutzen.

Die Berichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung

Falls Sie Fehler in der Umsatzsteuervoranmeldung gemacht haben, ist es möglich, eine Korrektur vorzunehmen. Dafür nutzen Sie das bisherige Formular der Voranmeldung und kreuzen die Option „Berichtigte Anmeldung“ an. Es ist wichtig, bei der Korrektur keine neuen Fehler zu machen, da diese steuerrechtliche Konsequenzen haben können.

Fazit

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine wichtige Pflicht für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in Deutschland. Es ist wichtig, die Abgabefristen einzuhalten und die Voranmeldung korrekt auszufüllen. Mit der Nutzung von ELSTER wird die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung erleichtert. Bei Fehlern besteht die Möglichkeit, eine Berichtigung vorzunehmen, um steuerrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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