Rentner sind hierzulande ebenfalls zur Steuerzahlung verpflichtet. Doch für ältere Menschen gibt es Mittel und Wege, um die Steuerlast zu reduzieren. Ein Beispiel ist der Schwerbehindertenausweis.
Der Behindertenpauschbetrag hängt vom Behinderungsgrad ab.
Ein Schwerbehindertenausweis kann sich für Rentner rentieren. In diesem Zusammenhang betont Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin, dass es schließlich völlig normal sei, dass körperliche Gebrechen mit höherem Alter zunehmen. Tritt dieser Fall bei Betroffenen ein, sollten sich Senioren nicht davor scheuen, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Dadurch sind ältere Menschen berechtigt, den sogenannten Behindertenpauschbetrag auch zu beanspruchen.
Generell gilt die Grundregel, dass die Höhe des jeweiligen Pauschbetrags von der Höhe des Behinderungsgrades abhängt. Diese Summe beläuft sich für das Jahr 2020 auf Werte von 310 bis 3.700 Euro pro Jahr.
Den Grad der Behinderung regelmäßig überprüfen
Laut Nöll steht Betroffenen der Pauschbetrag für das komplette Jahr 2020 auch zu, falls Steuerzahler den Antrag bereits vor dem Jahreswechsel stellen. In diesem Fall genügt es, wenn der Bescheid über den Antrag erst im nächsten Jahr erstellt wird. Verfügen die Rentner bereits über einen Schwerbehindertenausweis, ist es dennoch ratsam zu überprüfen, ob der Grad der Behinderung auch dem aktuellen Zustand entspricht. Hat sich der gesundheitliche Zustand verändert, ist möglicherweise eine Höherstufung notwendig.
Sonderregelungen für Pflegegrad 4 und 5
Müssen steuerpflichtige Personen, hier Rentner, noch Einkommenssteuer bezahlen, sollten diese Personen spätestens ab dem kommenden Jahr über eine Antragstellung nachdenken. Dann werden die Behindertenpauschbeträge verdoppelt. Wie Erich Nöll betont, sei das Gesetzgebungsverfahren aktuell so gut wie abgeschlossen. Sind pflegebedürftige Personen dem Pflegegrad 4 oder 5 zugeordnet, müssen sie keinen Schwerbehindertenausweis vorlegen, um den Behindertenpauschbetrag steuerlich geltend zu machen. Betroffene erhalten in diesem Fall stets den höchsten Behindertenpauschbetrag, wenn sie in ihrer Einkommenssteuererklärung den Pflegegrad angeben.
Details zum Schwerbehindertenausweis
Für Menschen mit Behinderung ist es zumeist schwieriger und aufwendiger, ihren Alltag zu bestreiten. Beispielsweise müssen Betroffene mehr Geld in die Pflege, für Hilfsmittel oder Medikamente investieren. Als Ausgleich für diese Nachteile wird der Schwerbehindertenausweis zur Verfügung gestellt. Dieses Dokument wird hierzulande als amtliche Anerkennung einer Schwerbehinderung akzeptiert. Beispielsweise erhalten behinderte Menschen einen besonderen Kündigungsschutz für ihren Job oder zusätzlichen Urlaub. Zugleich legen Betroffene den Schwerbehindertenausweis vor, um Eintritte in Museen und Schwimmbäder zu vergünstigten Konditionen zu erhalten.
Wo und wie wird der Schwerbehindertenausweis beantragt?
Einen Schwerbehindertenausweis erhalten Betroffene beim Versorgungsamt oder der Kommunalverwaltung. Die entsprechende Adresse ist über das Bürgeramt der Stadt erhältlich. Der Antrag wird über ein Antragsformular gestellt. Diese Formulare stehen beim Bürgerbüro der Stadt, dem Versorgungsamt oder EUTB-Beratungsstellen zur Verfügung. Alternativ liegen die Dokumente bei Vertretungen für Menschen mit Schwerbehinderungen aus. Zudem können Betroffene die Formulare im Internet herunterladen. Die Anträge variieren von Bundesland zu Bundesland.
Können Schwerbehindertenausweise verlängert werden?
Ein Schwerbehindertenausweis ist bis zu fünf Jahre lang gültig. Nur in Ausnahmefällen werden die Dokumente unbefristet erstellt. Dieser Fall liegt vor, wenn sich die Behinderung in absehbarer Zeit nicht verändern wird. Den Ausweis können Betroffene bis zu zweimal verlängern. Die richtigen Ansprechpartner für eine Verlängerung sind die zuständige Kommunalverwaltung oder das Versorgungsamt. Für eine Verlängerung sind keine ärztlichen Gutachten erforderlich. Allerdings müssen Betroffene das Versorgungsamt kontaktieren, wenn sich ihr gesundheitlicher Zustand deutlich verbessert hat.