Steuern bei Dividenden aus dem Ausland zurückholen

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Wer sein Geld zusammenhalten will, sollte natürlich auch auf die Steuern achten. Das gilt vor allem für Gewinne aus Investitionen in Wertpapiere, ganz gleich, ob diese im Inland oder Ausland erworben wurden. Die Gewinne lass sich deutlich verbessern, wenn man weiß, mithilfe welcher Möglichkeiten Steuern auf die Gewinne vermieden werden können. Das ist vor allem bei Gewinnen aus ausländischen Anlagen nur wenigen Steuerpflichtigen bekannt.

Steuern auf Gewinne aus ausländischen Wertpapieren

Bei der Anlage in Wertpapiere können Anleger einen enormen Gewinn machen. Dies gilt vor allem bei Investitionen in Wertpapiere aus dem Ausland. Aus diesem Grund schaut der Fiskus bei diesen Wertpapier-Investitionen genau hin und erhebt eine sogenannte Quellensteuer auf die Gewinne aus Anlagen in ausländische Wertpapiere. Doch anders als die Abgeltungssteuer, die mit 25 % auf Gewinne aus Anlagen in Deutschland zu Buche schlägt, sind die Quellensteuer und die damit verbundenen Pflichten kaum einem Anleger in der BRD bekannt. Dabei lassen sich Steuern einsparen, wenn man mit den damit verbunden Möglichkeiten vertraut ist.

Steuern werden vom Quellenstaat erhoben

Wenn ein Anleger aus dem Inland Dividenden und Zinsen aus dem Ausland erhält, greift die sogenannte Quellensteuer. Diese wird allerdings, anders als oft vermutet, nicht vom Fiskus erhoben, der für die Erhebung der Steuer in dem Land zuständig ist, in dem der Anleger ansässig ist, sondern von dem Land, in dem die Gewinne erzielt werden, dem sogenannten Quellenstaat. Daher kann die Höhe der Steuer auch stark variieren. Derzeit kann die Steuer je nach Quellenland zwischen 0 % und 35 % liegen.

Quellensteuer unterliegt nicht dem geltenden Freistellungsauftrag

Diese Quellensteuer wird von dem jeweiligen Quellenland in der Regel bei Gewinnen zunächst komplett einbehalten. Doch es gibt Möglichkeiten, sich die Steuern zurückzuholen. Allerdings ist dies ein wenig komplizierter als bei der Abgeltungssteuer von Gewinnen aus inländischen Anlagen, da in diesem Fall ein vorliegender Freistellungsauftrag nicht greift. So sind auch Kleinsparer von der Quellensteuer betroffen, die Gewinne erzielen, die unter dem in der BRD geltenden jährlichen Freibetrag von 801 € liegen.

Abhängig vom Abkommen zur Doppelbesteuerung mit dem Quellenland

In welcher Höhe man sich die Quellensteuer zurückholen kann, hängt von dem Abkommen zur Doppelbesteuerung ab, welches das jeweilige Quellenland mit der BRD getroffen hat. Die Abkommen verhindern, dass derselbe Gewinn von zwei Ländern besteuert wird. In den Abkommen mit den meisten Ländern ist festgelegt, dass Investoren aus dem Ausland 15 % Quellensteuer abführen müssen. In dieser Höhe kann eine Erstattung der Steuer bei Gewinnen aus Anlagen im Ausland beantragt werden.

Weniger Aufwand bei Gewinnen aus Anlagen in ausländischen Fonds

Bei Quellensteuern von mehr als 15 Prozent wird es in einigen Staaten etwas komplizierter, da sie Rückforderungsanträge nur akzeptieren, wenn diese über eine Depotbank eingereicht werden, wobei nicht selten hohe Kosten aufgrund von Gebühren entstehen. Aus diesem Grund lohnt sich die Mühe erst ab einer gewissen Gewinnhöhe. Daher sollte der Aufwand stets gegengerechnet werden. Wer in Fonds im Ausland eingezahlt hat und daraus Gewinne bezieht, die der Quellensteuer unterliegen, hat hingegen weniger Mühe, sich die Quellensteuer zurückzuholen, da in der Regel die Fondsverwaltung dies übernimmt.

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