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Sind Bitcoin-Gewinne steuerpflichtig?

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Wer bereits vor einigen Jahren in Bitcoins investierte, darf sich heute möglicherweise auf ein deutliches Plus auf seinem Konto freuen. Kostete ein Bitcoin vor ungefähr sieben Jahren gerade einmal 8 Dollar, ist der Preis hierfür heute auf 64.000 Dollar angestiegen. Doch profitiert das Finanzamt ebenfalls von diesem Preisanstieg?

Bitcoin Gewinne
Bitcoin Gewinne Steuern | Foto:(c) MichaelWuensch/pxabay.com

Hohe Gewinne durch Bitcoins

Investitionen in Bitcoins versprechen fulminante Gewinne. Doch an diesen Gewinnen möchte sich auch der Fiskus beteiligen. Abgesehen von der Investition gibt es bei der virtuellen Geldanlage noch andere Hindernisse. Häufig gelingt es Investoren schlichtweg nicht, die Investition zum richtigen Zeitpunkt zu verkaufen. In Anbetracht der aufgeführten Zahlen ist aktuell möglicherweise der richtige Zeitpunkt gekommen, um daraus erzielte Gewinne zu realisieren. Treffen die Prognosen von Finanzexperten wie Warren Buffet zu, könnte sich der Höhepunkt der Bitcoin-Investitionen schon bald ins Gegenteil umwandeln. Buffet sah den Bitcoin jedoch schon vor zwei Jahren am Ende. Doch viele Investoren haben die Gelegenheit bislang noch nicht ergriffen.

Ein An- und Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft

Damit das Finanzamt seine Ansprüche für einen Bitcoin-Gewinn überhaupt steuerlich geltend machen kann, muss diese Wertanlage zuerst einmal realisiert werden. Doch im Gegensatz zu Wertpapieren gilt für einen Gewinn durch das Krypto-Geld nicht die Abgeltungssteuer, sondern wird vom Staat als privates Veräußerungsgeschäft betrachtet. Die gleichen Regelungen gelten für Immobilien, Kunstwerke oder Antiquitäten. All diese Vermögensgegenstände werden steuerlich als “sonstige Einkünfte” bewertet. Der entsprechende Gewinn wird über den jeweiligen persönlichen Einkommenssteuersatz berechnet. Verluste werden im Gegenzug mit durch andere Veräußerungsgeschäfte erzielten Gewinnen verrechnet.

Keine Steuerzahlungen bis zu einer Grenze von 600 Euro

Erlangen An- und Verkäufer durch einen Handel mit Bitcoins weniger als 600 Euro, müssen sie bis zu dieser Grenze keine Steuern zahlen. Überschreitet der Gewinn jedoch dieses Limit, wird die komplette Summe versteuert. Alternativ haben Bitcoin-Anleger auch bei wesentlich höheren Gewinnen die Möglichkeit, der Steuerfalle zu entgehen. Allerdings muss für diesen Fall ein Minimum von einem Jahr zwischen An- und Verkauf des Bitcoins liegen. In diesem Fall wird der komplette Gewinn durch die sogenannte Spekulationssteuer geschützt.

Transaktionen für das Finanzamt detailliert dokumentieren

Schwieriger ist die Situation jedoch dann, falls die Bitcoins zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt und zu verschiedenen Kursen erworben wurden. In dieser Situation tritt die sogenannte First-in-first-out-Methode in Kraft. Dann wird davon ausgegangen, dass alle zum frühesten Zeitpunkt erworbene Bitcoins auch als die Geldanlage betrachtet werden, die im Gegenzug auch als wieder verkauft werden. Wird der An- und Verkauf spezieller Bitcoins jedoch explizit von anderweitigem Bitcoin-Handel abgegrenzt, kommt wiederum die Spekulationssteuer zum Tragen. In diesem Fall sollten Anleger jedoch bedenken, dass sie damit verbundene Transaktionen für den Fiskus detailliert dokumentieren und freiwillige Einblicke für das Finanzamt gewähren.

Teilverkäufe aus Sicherheitsgründen

Behalten Finanzexperten wie Warren Buffet oder Microsoft-Gründer Bill Gates Recht, ist ein Teilverkauf der Bitcoins zum jetzigen Zeitpunkt gewiss eine gute Idee. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, trifft mit einem partiellen Verkauf eine gute Entscheidung. Zudem ist diese Strategie gut dafür geeignet, um von Gewinnen zu profitieren und dennoch keine zu hohen Verluste einzufahren. Schließlich erhöhen sich dadurch die Chancen, mit diesen 50 Prozent des Einsatzes hohe Geldsummen zu verdienen.

>Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht<<

Foto:(c) MichaelWuensch/pxabay.com

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