Homeoffice Pauschale: 1.260 Euro einfach absetzen

Person arbeitet professionell im Homeoffice am Schreibtisch - homeoffice pauschale
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Seit 2023 ist die Homeoffice Pauschale dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert — und sie ist deutlich großzügiger als zuvor. Pro Heimarbeitstag sind 6 Euro absetzbar, maximal 210 Tage im Jahr. Das ergibt 1.260 Euro, die Sie ohne Nachweise für einen separaten Raum geltend machen können. Klingt simpel? Ist es auch. Trotzdem stecken in den Details ein paar Fallstricke, die sich lohnen zu kennen — gerade wenn es um die Frage geht: Pauschale oder echtes Arbeitszimmer?

Homeoffice Pauschale: Die aktuelle Regelung auf einen Blick

Was viele nicht wissen: Die Homeoffice Pauschale heißt im Gesetz offiziell „Tagespauschale“. Sie ist seit dem Jahressteuergesetz 2022 dauerhaft in § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG können Selbstständige die Tagespauschale als Betriebsausgabe abziehen — und nach § 9 EStG gilt für Arbeitnehmende dieselbe Pauschale als Werbungskosten. Das ist kein kleines Detail, sondern eine echte Vereinfachung: Die Regelung gilt für beide Gruppen gleichermaßen und erfordert keinen abgetrennten Raum im steuerrechtlichen Sinne.

Konkret funktioniert das so: Für jeden Arbeitstag, an dem Sie ausschließlich oder überwiegend von zuhause gearbeitet haben, können Sie pauschal 6 Euro ansetzen. „Überwiegend“ bedeutet dabei mehr als die Hälfte der Arbeitszeit an diesem Tag. Wer also morgens drei Stunden im Homeoffice sitzt, mittags kurz ins Büro fährt und dort eine Stunde verbringt, und dann wieder zuhause arbeitet — der zählt diesen Tag. Nicht anerkannt werden Tage, an denen Sie zwar kurz im Homeoffice waren, den Hauptteil der Arbeit aber auswärts oder im Büro geleistet haben.

Die Zahlen in der Übersicht:

Regelung Alt (bis 2022) Neu (ab 2023)
Pauschale pro Tag 5,00 € 6,00 €
Maximale Tage/Jahr 120 Tage 210 Tage
Maximalbetrag/Jahr 600 € 1.260 €
Verbesserung + 660 € / Jahr

Die Verbesserung ist erheblich. Wer früher nur 600 Euro absetzen konnte, hat jetzt über das Doppelte — ohne aufwendige Buchführung, ohne Flächenberechnung, ohne Mietnachweis. Das macht die Homeoffice Pauschale zur attraktivsten Vereinfachung im Steuerrecht der letzten Jahre.

Für Arbeitnehmende: Wann bringt die Pauschale wirklich etwas?

Mal ehrlich: Die Homeoffice Pauschale klingt toll, aber sie zählt für Beschäftigte als Werbungskosten — und die werden nur dann steuerlich wirksam, wenn sie den Arbeitnehmenden-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Das bedeutet: Wer sonst kaum Werbungskosten hat und nur 100 Tage im Homeoffice arbeitet (600 Euro Pauschale), bleibt unter der Schwelle und zahlt de facto genauso viel Steuer wie ohne Homeoffice.

Sobald aber weitere Werbungskosten hinzukommen — Fahrtkosten an Bürotagen, Fachbücher, Berufsverbände, Fortbildungen — ändert sich das Bild schnell. Ein typisches Beispiel aus der Beratungspraxis: Thomas arbeitet als IT-Berater. Er arbeitet 170 Tage im Jahr von zuhause (1.020 Euro Pauschale), fährt an 45 Tagen ins Büro (Strecke 22 km: 45 × 22 × 0,30 € = 297 Euro) und hat 200 Euro Fachliteratur. Summe: 1.517 Euro — das sind 287 Euro über dem Pauschbetrag. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent spart Thomas real rund 120 Euro Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag. Kein Vermögen, aber ohne jede zusätzliche Arbeit.

Wichtig: Die Homeoffice Pauschale und Fahrtkosten schließen sich gegenseitig aus — für einen Tag. An einem Homeoffice-Tag können Sie keine Fahrtkosten ansetzen, da Sie eben nicht gefahren sind. An einem Bürotag zählen die Fahrtkosten, aber keine Pauschale. Das klingt logisch, aber in der Praxis kommt es vor, dass Steuerpflichtige versehentlich Tage doppelt ansetzen. Das Finanzamt merkt das — und korrigiert es.

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Selbstständige und die Homeoffice Pauschale: Was gilt hier?

Für Selbstständige ist die Situation etwas anders gelagert — aber keineswegs schlechter. Die Tagespauschale zählt als Betriebsausgabe und mindert so direkt den Gewinn. Wer also 200 Homeoffice-Tage im Jahr hat, setzt 1.200 Euro als Betriebsausgabe an. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent (Einkommensteuer) plus Gewerbesteuer je nach Hebesatz macht das schnell 500 bis 600 Euro tatsächliche Steuerersparnis.

Der besondere Vorteil für Selbstständige: Sie müssen keine Pendlerpauschale gegenrechnen, da es für sie ohnehin keine Fahrten zum Arbeitgeber gibt. Die Pauschale können Selbstständige also in der Regel vollständig ausschöpfen — sofern sie tatsächlich an 210 Tagen von zuhause arbeiten. Wer häufig beim Kunden vor Ort ist oder in einem Coworking Space arbeitet, hat weniger Homeoffice-Tage. Den Coworking Space können Sie übrigens separat als Betriebsausgabe absetzen — das geht auch parallel zur Homeoffice Pauschale, sofern es sich um verschiedene Tage handelt.

Stellen Sie sich vor, Sie sind freiberufliche Grafikdesignerin mit einem Jahresgewinn von 65.000 Euro. An 195 Tagen arbeiten Sie von zuhause, an den restlichen Tagen sind Sie bei Kunden oder auf Messen. Die Tagespauschale bringt Ihnen 1.170 Euro Betriebsausgaben. Das senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen auf 63.830 Euro — die Ersparnis an Einkommensteuer liegt bei rund 380 bis 450 Euro, je nach persönlichem Steuersatz und weiteren Abzügen.

Echtes Arbeitszimmer vs. Homeoffice Pauschale — wann lohnt sich was?

Das ist die Frage, die am häufigsten gestellt wird. Und die Antwort hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Die Homeoffice Pauschale ist der einfachste Weg: kein separater Raum nötig, keine Flächenberechnung, keine Belegesammlung für Miete, Strom und Heizung. Dafür ist die Höhe gedeckelt — 1.260 Euro ist das Maximum.

Ein echtes häusliches Arbeitszimmer hingegen kann deutlich mehr bringen, wenn die Voraussetzungen stimmen. Wer einen Raum hat, der ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird und der den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet, kann die anteiligen Wohnkosten unbegrenzt absetzen. Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung mit monatlicher Miete plus Nebenkosten von 1.500 Euro und einem 15-Quadratmeter-Arbeitszimmer (18,75 % der Fläche) wären das rund 3.375 Euro jährlich — fast dreimal so viel wie die Pauschale.

Das klingt verlockend. Aber Achtung: Die Anforderungen sind streng. Was viele übersehen: Ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer hat auch Auswirkungen beim Hausverkauf — der anteilige Gewinn aus dem Zimmer kann steuerpflichtig werden. Das Finanzamt prüft solche Fälle genau. Wer das Zimmer gelegentlich als Schlafplatz für Gäste oder als Abstellraum nutzt, verliert das Abzugsrecht komplett.

Die Entscheidungshilfe ist simpel:

  • Homeoffice Pauschale wählen, wenn Sie keinen abgetrennten Raum haben, das Zimmer auch privat genutzt wird oder Ihre Gesamtkosten unter 1.260 Euro liegen.
  • Echtes Arbeitszimmer geltend machen, wenn Sie einen klar abgegrenzten Raum haben, der ausschließlich beruflich genutzt wird und Ihr Tätigkeitsmittelpunkt dort liegt — und wenn Ihre anteiligen Raumkosten die 1.260-Euro-Grenze übersteigen.

Kombinieren lässt sich beides übrigens nicht: Wer das echte Arbeitszimmer geltend macht, kann für dieselben Tage keine Homeoffice Pauschale beanspruchen. Umgekehrt genauso.

Steuerdokumente und Rechner für homeoffice pauschale
Symbolbild: Steuererklärung mit allen relevanten Unterlagen

Was sonst noch absetzbar ist: Equipment, Internet, Möbel

Jenseits der Pauschale gibt es weitere Positionen, die viele Steuerpflichtige unterschätzen. Denn die Homeoffice Pauschale deckt nur die allgemeinen Raumkosten pauschal ab — nicht die konkrete Ausstattung des Arbeitsplatzes. Hier gilt: Arbeitsmittel bleiben separat absetzbar, unabhängig davon, ob Sie die Pauschale oder das echte Arbeitszimmer nutzen.

Computer, Bildschirme, Tastatur, Headset, Drucker — alles, was ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt wird, ist als Arbeitsmittel absetzbar. Bei Geräten unter 800 Euro netto (geringwertige Wirtschaftsgüter) kann der volle Betrag sofort im Kaufjahr abgesetzt werden. Teurere Geräte werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Ein Laptop für 1.200 Euro beispielsweise läuft über drei Jahre: 400 Euro pro Jahr. Bei gemischter privater und beruflicher Nutzung (z. B. 70 % beruflich) werden 70 % angesetzt.

Beim Internetanschluss gilt seit Jahren eine pragmatische Lösung: Ohne genauen Nachweis des beruflichen Anteils können pauschal 20 Euro monatlich (240 Euro jährlich) abgesetzt werden. Wer mehr absetzt, muss die berufliche Nutzung belegen — was in der Praxis aufwendig ist. Bürostühle, Schreibtische und Regale sind ebenfalls absetzbar, wenn sie nachweislich überwiegend beruflich genutzt werden. Auch hier gilt die 800-Euro-Grenze für die Sofortabschreibung.

Nachweis und Dokumentation — was das Finanzamt erwartet

Das Schöne an der Homeoffice Pauschale: Sie brauchen keine Belege für die Pauschale selbst. Aber Sie müssen nachweisen können, an wie vielen Tagen Sie tatsächlich von zuhause gearbeitet haben. Das kann durch einen Kalender, eine Arbeitsaufzeichnung oder — bei Beschäftigten — durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers erfolgen.

Meiner Erfahrung nach reicht in den meisten Fällen eine schlüssige Darstellung. Wer in der Steuererklärung 150 Homeoffice-Tage einträgt, sollte diese plausibel begründen können: Schichtpläne, Projektdokumentation, E-Mail-Verläufe oder eine simple Eigenaufzeichnung in einem Kalender reichen als Anhaltspunkt. Das Finanzamt wird in der Regel nicht nachfragen, wenn die Anzahl der Tage zum Berufsbild passt. Bei 200+ Homeoffice-Tagen und einem Beruf, der eigentlich primär Kundenkontakt erfordert, kann es allerdings kritische Nachfragen geben.

Für Arbeitsmittel gilt: Kaufbelege aufbewahren, Rechnungen im Blick behalten. Bei der Abgrenzung beruflich/privat (z. B. bei einem Laptop) ist eine kurze schriftliche Notiz zur Nutzungsverteilung hilfreich — sie muss nicht geprüft werden, aber wenn das Finanzamt fragt, haben Sie eine Antwort parat. Das SteuerberaterScout-Magazin hat sich verschiedene Fallkonstellationen bei der Homeoffice-Dokumentation genauer angeschaut — ein erfahrener Steuerberater gibt Ihnen hier gezielt Sicherheit.

Doppelte Nutzung: Was gilt bei Ehe- oder Lebenspartnerschaften?

Kennen Sie das? Beide Partner arbeiten im Homeoffice, beide nutzen denselben Raum. Wer kann was absetzen? Die Antwort hängt davon ab, ob es sich um die Pauschale oder das echte Arbeitszimmer handelt.

Bei der Homeoffice Pauschale ist das klar: Jede Person setzt die Pauschale für ihre eigenen Arbeitstage an. Nutzen beide Partner an einem Tag das Homeoffice, können beide 6 Euro für diesen Tag ansetzen — unabhängig davon, ob sie denselben Raum teilen. Die Pauschale ist personenbezogen, nicht raumbezogen.

Beim echten Arbeitszimmer ist es komplizierter. Die anteiligen Raumkosten können grundsätzlich aufgeteilt werden, wenn beide den Raum beruflich nutzen. Das setzt aber voraus, dass jeder den Raum tatsächlich als seinen beruflichen Mittelpunkt nutzt — und dass die Aufteilung sachlich begründbar ist. Im Zweifelsfall lohnt sich hier die Rückfrage beim Steuerberater.

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Keine Vorteile durch Homeoffice-Pauschale: Tipps, um Steuern zu sparen

Homeoffice Pauschale in der Steuererklärung: Wo eintragen?

Arbeitnehmende tragen die Homeoffice Pauschale in der Anlage N ihrer Einkommensteuererklärung ein — in der Zeile für „Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer / Homeoffice-Pauschale“. Dort reicht die bloße Angabe der Homeoffice-Tage aus. Das zuständige Finanzamt errechnet den Betrag automatisch. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber nützlich sein, wenn das Finanzamt Rückfragen stellt.

Selbstständige tragen die Tagespauschale in der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) unter „Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen“ ein. Bei der Gewinnermittlung durch Bilanzierung (§ 4 Abs. 1 EStG) wird die Pauschale als Betriebsausgabe gebucht. In beiden Fällen gilt: Die Anzahl der geltend gemachten Tage sollte plausibel sein und im Zweifelsfall belegt werden können — zum Beispiel durch einen Kalender, aus dem die Arbeitstage im Homeoffice hervorgehen.

Nutzen Sie eine Steuersoftware? Dann finden Sie die entsprechenden Felder je nach Programm unter „Werbungskosten“ oder „Arbeitszimmer/Homeoffice“. Die meisten Programme führen Sie direkt durch die Eingabe. Trotzdem gilt: Wenn Sie unsicher sind, ob Sie alles richtig erfasst haben oder ob die Kombination mit anderen Positionen optimal ist, lohnt sich der Blick einer Fachkraft.

Häufige Fehler — und wie Sie sie vermeiden

Fehler Nummer eins: Homeoffice-Tage und Bürotage gleichzeitig ansetzen. Das passiert schneller als gedacht — gerade wenn man hybrid arbeitet. Halten Sie deshalb sauber fest, welcher Tag Homeoffice-Tag war und welcher Pendelltag. Für beide gibt es Abzugsmöglichkeiten, aber nicht doppelt für denselben Tag.

Fehler Nummer zwei: Die Pauschale einfordern, ohne das Arbeitszimmer tatsächlich beruflich genutzt zu haben. Die Tagespauschale gilt nur für Tage, an denen tatsächlich gearbeitet wurde. Krankheitstage, Urlaubstage oder Tage, an denen man zwar zuhause war, aber kein berufliches Pensum absolviert hat — die zählen nicht. Das klingt selbstverständlich, wird aber gelegentlich schlampig gehandhabt.

Fehler Nummer drei: Technikkosten ansetzen, die privat genutzt werden — ohne Abgrenzung. Ein Laptop, der zu 90 Prozent für Netflix und Social Media genutzt wird, ist kein Arbeitsmittel im steuerrechtlichen Sinne. Wer hier großzügig schätzt und das Finanzamt fragt, steht schnell mit einer Nachzahlung da. Auf steuerberaterscout.de finden Sie Steuerberatende, die solche Abgrenzungsfragen routiniert klären und Ihnen sagen, was wirklich absetzbar ist.

Was bedeutet das für Sie?

Die Homeoffice Pauschale ist eine der unkompliziertesten Steuervergünstigungen, die das deutsche Steuerrecht aktuell zu bieten hat. 6 Euro täglich, bis zu 210 Tage im Jahr, keine Nachweise für den Raum selbst — das sollten Sie mitnehmen, wenn Sie auch nur gelegentlich von zuhause arbeiten. Ob als Beschäftigte oder Selbstständige: Die Pauschale mindert das zu versteuernde Einkommen, und das ist bares Geld.

Der Punkt ist: Die meisten Menschen lassen hier Geld auf dem Tisch liegen — einfach weil sie nicht wissen, dass diese Möglichkeit besteht, oder weil sie glauben, ein separates Bürozimmer zu brauchen. Das stimmt nicht. Selbst wer am Küchentisch arbeitet, kann die Tagespauschale nutzen. Für alle, die unsicher sind, ob die Pauschale oder das echte Arbeitszimmer in ihrer Situation sinnvoller ist, empfiehlt sich ein kurzes Gespräch mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater. Über steuerberaterscout.de finden Sie schnell jemanden, der Ihre individuelle Situation bewertet und das Maximum aus Ihrer Steuererklärung herausholt.

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