Achtung Falle: Diese Fehler kosten Steuerzahler bei der Steuererklärung bares Geld

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Eine Sekunde der Unachtsamkeit genügt und schon ist es geschehen: Kleine Fehler schleichen sich in die Steuererklärung ein. Doch auch kleine Fehler haben zum Teil verheerende Folgen. Durchschnittlich erhalten Deutsche nach Abgabe ihrer Steuererklärung mehr als 1.000 Euro zurück. Um von einer möglichst hohen Rückerstattung zu profitieren, ist es wichtig, ein fehlerfreies Dokument abzugeben. Deshalb ist es wichtig, nachfolgende Fehler zwingend zu vermeiden.

Erster Fehler: Angabe der falschen Bankverbindung

Schnell ist es geschehen und schon schleicht sich ein Zahlendreher in die Angabe der IBAN ein. Steuerzahler gehen auf Nummer sicher, indem sie die Kontonummer noch einmal genau überprüfen und die Angaben zur Konto- und Bankverbindung noch einmal zusätzlich kontrollieren. Sind die Angaben nicht korrekt, nimmt das Finanzamt keine oder nur eine verspätete Überweisung vor.

Zweiter Fehler: Fehlende Nachweise

Mittlerweile ist es zwar nicht mehr üblich, bei der Steuererklärung alle Nachweise einreichen zu müssen. Wer die Dokumente jedoch nicht aufhebt, riskiert, selbst den Überblick zu verlieren. Dadurch bleiben möglicherweise größere Ausgaben unberücksichtigt, von denen Steuerzahler andernfalls profitiert hätten. Möglicherweise mangelt es auch an Beträgen, die abgesetzt werden können. Außerdem steht es Finanzämtern frei, die Nachweise auch im Nachhinein einzufordern. Deshalb ist es auch nicht sinnvoll, alle Ausgaben auf Papier festzuhalten, jedoch den richtigen Nachweis zu entsorgen. Zumeist genügt es, die Belege und Quittungen einfach in einem Schuhkarton zu verstauen.

Dritter Fehler: Keine Angabe von Nebenkosten

Ganz gleich, ob Immobilieneigentümer oder Mieter: Steuerzahler können in ihrer Steuererklärung haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Wartung der Heizung, die Hausreinigung oder Pflege des Gartens geltend machen. Zudem können Steuerzahler Rechnungen für Handwerkerkosten vorlegen.

Vierter Fehler: Barzahlung von Rechnungen

Kosten für die Putzhilfe oder den Gärtner sind nur steuerlich absetzbar, wenn die Rechnungen via Überweisung bezahlt wurden. Um alle steuerlichen Vorteile von haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen auszukosten, ist deren Bezahlung via Überweisung zwingend erforderlich.

Fünfter Fehler: Keine Inanspruchnahme von Corona-Sonderregeln

Während der Corona-Pandemie sind einige Regeln gültig, um Steuerverpflichtungen zu vereinfachen. Allerdings ist es wichtig, die Corona-Sonderregeln auch richtig anzuwenden. Ein Abzug von Aufwendungen häuslicher Arbeitszimmer erfolgt uneingeschränkt, wenn das Büro das Zentrum der beruflichen Tätigkeit bildet. Eine Grundvoraussetzung ist jedoch, dass im eigenen Zuhause getätigte Arbeiten qualitativ mit im Büro erledigten Aufgaben vergleichbar sind. Eine entsprechende Vereinfachung gilt für den Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021. Nach aktuellem Recht verlagert sich der Fokus der beruflichen Tätigkeit ins häusliche Arbeitszimmer, wenn Steuerzahler an diesem Ort infolge der Pandemie mehr Arbeitszeit als im eigenen Büro verbringen. In dem Fall sind die Kosten unbegrenzt und vollständig abziehbar.

Sechster Fehler: Vertauschen von Einträgen

Zusätzlich sollten Steuerzahler bei der Abgabe der Steuererklärung darauf achten, die Einträge keineswegs zu vertauschen. Tragen Betroffene ihre Ausgaben in dem Dokument nicht an der richtigen Stelle ein, streichen Finanzbeamte die Kosten aus den Zeilen heraus. Allerdings machen sich die Sachbearbeiter nicht die Mühe, die Kosten auf die richtigen Positionen einzutragen. Somit gehen wertvolle Kosten verloren.

Siebter Fehler: Fehlende Angabe von außergewöhnlichen Belastungen

Zahlreiche Steuerzahler geben Aufwendungen für Zahnoperationen, eine Brille oder osteopathische Behandlungen gar nicht erst an – in der Annahme, die zumutbare Belastungsgrenze sowieso nicht zu erreichen. Allerdings läuft derzeit ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Aktenzeichen 2 BvR 1936/17, nachdem die Belastungsgrenzen möglicherweise nach unten korrigiert werden. Passen Richter die Belastungsgrenze an, folgen bestenfalls zusätzliche steuerliche Vorteile.

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