Degressive Abschreibung 2026: 30 Prozent Super-AfA

Degressive Abschreibung: Geschäftsmann prüft Investitionsunterlagen
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Die degressive Abschreibung ist zurück – und zwar mit voller Kraft. Ab 2026 können Unternehmen bewegliche Wirtschaftsgüter mit bis zu 30 Prozent jährlich abschreiben. Das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung macht’s möglich. Was genau dahintersteckt, wie Sie davon profitieren und welche Fallstricke Sie beachten sollten – das erfahren Sie hier.

Was ist die degressive Abschreibung 2026 und für wen gilt sie?

Die degressive Abschreibung (auch geometrisch-degressive AfA genannt) ist eine steuerliche Abschreibungsmethode, bei der Sie die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts nicht gleichmäßig über die Jahre verteilen. Stattdessen wird ein fester Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert berechnet.

Konkret: In den ersten Jahren schreiben Sie deutlich mehr ab als bei der linearen AfA. Das bedeutet höhere Abschreibungsbeträge zu Beginn – und damit schnellere steuerliche Entlastung.

Für wen gilt die degressive Abschreibung 2026? Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 EStG können alle Unternehmen die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nutzen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt wurden. Das gilt gleichermaßen für:

  • Personenunternehmen (z.B. Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG)
  • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG)
  • Freiberufler und Selbstständige
  • Kleinunternehmen und Mittelstand

Wichtig: Es gibt keine Umsatzgrenzen oder Betriebsgrößen-Beschränkungen. Die Regelung kommt allen zugute.

Wie funktioniert die neue degressive Abschreibung konkret?

Die Berechnung erfolgt nach einer einfachen Formel: Der Abschreibungssatz beträgt maximal das Dreifache der linearen AfA, höchstens jedoch 30 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr. Danach wird der Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert angewendet.

Ein Beispiel: Sie kaufen eine Maschine für 100.000 Euro (netto) im August 2026. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. Bei linearer Abschreibung wären das 10 Prozent pro Jahr, also 10.000 Euro.

Die degressive AfA erlaubt nun das Dreifache: 3 x 10 % = 30 %. Damit dürfen Sie im ersten Jahr 30.000 Euro abschreiben. Im zweiten Jahr berechnen Sie 30 % vom Restbuchwert (70.000 Euro), also 21.000 Euro. Im dritten Jahr 30 % von 49.000 Euro = 14.700 Euro. Und so weiter.

Der Clou: Sie können jederzeit zur linearen AfA wechseln, wenn diese vorteilhafter wird. Das ist oft nach einigen Jahren der Fall, weil die Abschreibungsbeträge bei der degressiven Methode mit der Zeit sinken.

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Warum lohnt sich die degressive Abschreibung für Unternehmen?

Hand aufs Herz: Welches Unternehmen möchte nicht schneller liquide Mittel freisetzen? Die degressive Abschreibung 2026 bringt genau das.

Der größte Vorteil: Höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren senken Ihren Gewinn – und damit Ihre Steuerlast. Das bedeutet mehr Liquidität genau dann, wenn Sie sie am meisten brauchen: direkt nach der Investition.

Ein Praxisbeispiel aus der Beratung: Ein mittelständisches Produktionsunternehmen investiert 2026 insgesamt 500.000 Euro in neue Fertigungsmaschinen. Mit der degressiven AfA von 30 % können sie im ersten Jahr 150.000 Euro abschreiben. Bei einem Gewinn von 600.000 Euro und einem Steuersatz von rund 30 % (Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer) spart das Unternehmen im ersten Jahr etwa 45.000 Euro an Steuern.

Bei linearer Abschreibung (10 % = 50.000 Euro) wären es nur 15.000 Euro Steuerersparnis gewesen. Die Differenz von 30.000 Euro steht dem Unternehmen sofort zur Verfügung – für weitere Investitionen, Mitarbeitergehälter oder Rücklagen.

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Welche Wirtschaftsgüter können degressiv abgeschrieben werden?

Die Regelung gilt ausschließlich für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Das umfasst unter anderem:

  • Maschinen und Produktionsanlagen
  • Fahrzeuge (PKW, LKW, Transporter – außer private Nutzung)
  • Büroausstattung (Schreibtische, Regale, Bürostühle)
  • IT-Hardware (Computer, Server, Netzwerkkomponenten)
  • Werkzeuge und technische Geräte
  • Betriebliche Einrichtungen (z.B. Ladeneinrichtung, Messeausstattung)

Nicht begünstigt sind:

  • Immobilien und Gebäude (hier gelten Sonderregelungen nach § 7 Abs. 5a EStG für Gebäude)
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 800 Euro (diese können ohnehin sofort abgeschrieben werden)
  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden

Interessant: Auch E-Fahrzeuge fallen unter die Regelung. Das Investitionssofortprogramm bietet für betriebliche Elektrofahrzeuge sogar einen noch höheren Abschreibungssatz von 75 Prozent im ersten Jahr – allerdings über einen Zeitraum von 6 Jahren.

Rechnerisch betrachtet: Wann lohnt sich der Wechsel zur linearen AfA?

Der Punkt ist: Die degressive Abschreibung ist nicht immer bis zum Ende vorteilhaft. Ab einem bestimmten Jahr wird die lineare Restabschreibung günstiger.

Mal ehrlich: Das zu berechnen ist gar nicht so kompliziert. Schauen wir uns ein weiteres Beispiel an.

Ausgangssituation: Ein Unternehmen kauft 2026 einen Firmenwagen für 40.000 Euro (netto). Nutzungsdauer: 8 Jahre. Linearer Abschreibungssatz: 12,5 % pro Jahr.

Degressive AfA: 3 x 12,5 % = 37,5 %, maximal aber 30 %.

Jahr Restbuchwert Degressive AfA (30%) Lineare AfA (Rest)
2026 40.000 € 12.000 € 5.000 €
2027 28.000 € 8.400 € 5.000 €
2028 19.600 € 5.880 € 6.533 €
2029 13.067 € 6.533 €
2030 6.533 € 6.533 €

Sie sehen: Ab dem dritten Jahr (2028) wird die lineare Restabschreibung höher. Ein Wechsel ist dann sinnvoll. § 7 Abs. 3 EStG erlaubt diesen Wechsel von degressiv zu linear ausdrücklich – allerdings nur von degressiv zu linear, nicht umgekehrt.

Investitionssofortprogramm: Was steckt dahinter?

Das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung (auch „Wachstumsbooster“ genannt) wurde am 26. Juni 2025 im Bundestag und am 11. Juli 2025 im Bundesrat verabschiedet. Ziel: Deutschland wieder auf Wachstumskurs bringen.

Die wichtigsten Eckpunkte des Programms:

  • Degressive AfA bis zu 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter (01.07.2025 – 31.12.2027)
  • Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von 15 % auf 10 % bis 2032
  • Super-Abschreibung für E-Fahrzeuge: 75 % im ersten Jahr über 6 Jahre
  • Erhöhung der Forschungszulage: Bemessungsgrundlage steigt von 10 Mio. € auf 12 Mio. €

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil dazu: „Wir kurbeln mit unserem Wachstumsbooster jetzt die Wirtschaft an. Damit sichern wir Arbeitsplätze und bringen Deutschland wieder auf Wachstumskurs.“

Die degressive Abschreibung 2026 ist also Teil einer größeren Strategie zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums rechnet die Regierung mit Steuermindereinnahmen von 3 Milliarden Euro jährlich ab 2027.

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Häufige Fragen und Fallstricke bei der degressiven Abschreibung

Muss ich mich im Voraus für eine Abschreibungsmethode entscheiden?

Ja. Die Entscheidung für die degressive oder lineare AfA muss für jedes Wirtschaftsgut einzeln getroffen werden. Sie gilt dann für die gesamte Abschreibungsdauer, es sei denn, Sie wechseln zur linearen Methode. Ein Wechsel zurück zur degressiven AfA ist nicht möglich.

Gilt die degressive AfA auch für gebrauchte Anlagen?

Ja, sofern die Anschaffung nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 erfolgt. Entscheidend ist nicht das Alter des Wirtschaftsguts, sondern der Anschaffungszeitpunkt.

Kann ich die degressive AfA auch bei Leasing nutzen?

Das kommt darauf an. Bei einem Finanzierungsleasing, bei dem das Wirtschaftsgut in Ihrer Bilanz aktiviert wird, ja. Bei einem Operating-Leasing, bei dem die Leasingraten als Betriebsausgaben abgesetzt werden, nein.

Was passiert bei einem Verkauf des Wirtschaftsguts?

Verkaufen Sie das Gut während der Abschreibungsdauer, wird der Restbuchwert mit dem Verkaufserlös verglichen. Ein Gewinn (Verkaufspreis > Restbuchwert) ist steuerpflichtig. Ein Verlust (Verkaufspreis < Restbuchwert) ist steuerlich absetzbar. Und wie sieht es mit der Bilanzierung nach HGB oder IFRS aus?

Steuerlich nutzen Sie die degressive AfA nach § 7 EStG für bewegliche Wirtschaftsgüter. Handelsrechtlich können Sie ebenfalls degressiv abschreiben, müssen aber die handelsrechtlichen Vorgaben beachten. Bei unterschiedlichen Methoden entstehen latente Steuern, die Sie in der Bilanz ausweisen müssen.

Degressive AfA: Business-Team bespricht Investitionsstrategie
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Strategische Planung: So holen Sie 2026 das Maximum raus

Kennen Sie das? Am Jahresende wird hektisch noch investiert, um Steuern zu sparen. Mit der degressiven Abschreibung 2026 lohnt sich eine langfristigere Strategie.

Tipp 1: Investitionen zeitlich clustern

Planen Sie größere Anschaffungen gezielt für 2026 oder 2027. So profitieren Sie maximal von der 30-Prozent-Regelung. Kleinere Investitionen, die ohneier unter die GWG-Grenze fallen (bis 800 Euro), können Sie jederzeit sofort abschreiben.

Tipp 2: E-Mobilität im Betrieb

Überlegen Sie, Ihre Fuhrpark-Erneuerung auf Elektrofahrzeuge umzustellen. Mit der Super-AfA von 75 % im ersten Jahr und der erhöhten Bruttolistenpreisgrenze von 100.000 Euro (statt bisher 70.000 Euro) wird das besonders attraktiv.

Tipp 3: Wechselzeitpunkt berechnen

Lassen Sie von Ihrer Steuerberatung oder per Software den optimalen Wechselzeitpunkt zur linearen AfA berechnen. Ein Jahr zu früh oder zu spät kann einige Tausend Euro Unterschied machen.

Tipp 4: Investitionsabzugsbetrag kombinieren

Nach § 7g EStG können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Investitionsabzugsbetrag von bis zu 50 % bereits im Vorjahr geltend machen. Kombiniert mit der degressiven AfA ergibt sich ein massiver Liquiditätsvorteil.

Ein typischer Fall aus der Beratungspraxis: Ein Handwerksbetrieb plant 2025 die Anschaffung einer Maschine für 50.000 Euro in 2026. Er bildet bereits 2025 einen IAB von 25.000 Euro. Das senkt den Gewinn 2025 sofort. In 2026 kauft er die Maschine und schreibt 30 % von 50.000 Euro (= 15.000 Euro) degressiv ab. Insgesamt hat er binnen zwei Jahren 40.000 Euro steuerlich geltend gemacht.

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Was bedeutet das für Sie?

Die degressive Abschreibung 2026 ist eine der attraktivsten steuerlichen Maßnahmen der letzten Jahre. Wer jetzt plant und investiert, profitiert doppelt: von schnellerer Liquidität und von besseren Rahmenbedingungen für Modernisierung und Wachstum.

Drei Dinge sollten Sie jetzt tun:

  1. Investitionsplanung überprüfen: Welche Anschaffungen stehen 2026 oder 2027 an? Lohnt es sich, vorzuziehen?
  2. Steuerberatung einbinden: Die optimale Nutzung der degressiven AfA erfordert Fachkenntnis. Holen Sie sich professionelle Unterstützung.
  3. Software aktualisieren: Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltungs- oder ERP-Software die neue degressive AfA korrekt berechnet und bilanziert.

Die Frist läuft bis Ende 2027. Nutzen Sie diese Chance – denn danach wird die degressive AfA voraussichtlich wieder auslaufen. Nach unserer Recherche bei steuerberaterscout.de zeigen die Erfahrungen aus früheren Abschreibungsregelungen: Wer schnell handelt, sichert sich die besten Konditionen.

Das Magazin von steuerberaterscout.de hat sich das Thema genauer angeschaut. Unser Fazit: Die degressive Abschreibung 2026 ist nicht nur ein bürokratischer Pararaph – sie ist eine echte Chance für Unternehmen, die investieren wollen und dabei Steuern sparen möchten. Nutzen Sie sie.

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