Coronabonds: Aktuelle Lösung im Gespräch

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Das Thema Corona ist weiterhin vorherrschend, angesichts der großen Auswirkungen auf die Gesellschaften in aller Welt ist dies nicht verwunderlich. Auch die Tatsache, dass die finanzielle Lage in vielen Ländern weltweit nach Corona deutlich schlechter ausfallen dürfte als vorher, trägt zur allgemeinen Sorge bei.

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Coronabonds als Lösung | Foto:(c) olgalionart /pixabay.com

Corona zwingt die Wirtschaft in die Knie

Aus diesem Grund haben viele Staaten bereits nationale Lösungen gefunden und Hilfspakete finanzieller Art angedacht, die gerade Unternehmen und Selbständigen durch finanziell schwere Zeiten helfen sollen. Dennoch ist klar, dass auch innerhalb der EU entsprechende Hilfszahlungen nötig sein werden, um in Not geratene Staaten zu unterstützen.

Die möglichen Szenarien hierfür wurden innerhalb der EU diskutiert, eine Einigung konnte dabei aber nicht erzielt werden. Dies liegt vor allem daran, dass es zwei Gruppierungen innerhalb der EU gibt, die jeweils unterschiedliche Vorstellungen davon haben, wie die bestmögliche Hilfe für ebenjene Staaten aussehen könnte.

Die ursprüngliche Lösung sieht vor, dass der Eurorettungsfonds ESM dazu genutzt werden soll, Staaten in finanziellen Schwierigkeiten zu helfen. Der ESM bietet hierzu ein Volumen von 410 Milliarden Euro an, die von betroffenen EU-Staaten bei Bedarf anteilig in Anspruch genommen werden könnten.

EU-Staaten uneinig über Eurobonds

Andere Staaten hingegen, insbesondere Frankreich, Spanien und Italien, wollen hingegen das Konzept der Eurobonds wieder aufgreifen, das im Zuge der Finanzkrise 2008 diskutiert wurde. Bei Eurobonds würden die EU-Staaten gemeinsam für Kredite haften, was die Zinsen für Länder mit schlechterer Bonität senken, die Zinsen bei der Kreditaufnahme für Länder mit hoher Bonität steigen lassen könnte.

Für Staaten wie die Niederlande, Österreich oder Deutschland würde dies bedeuten, dass diese Kredite zu schlechteren Konditionen als bislang zur Verfügung ständen. Zudem ist das Risiko bei einer gemeinschaftlichen Haftung gegeben, dass finanziell besser aufgestellte Staaten durch den Zahlungsausfall eines anderen Staates in Haftung genommen werden. Da gleichzeitig kein Einfluss auf die Finanzpolitik der übrigen Staaten ausgeübt werden kann, ist dies mit einem entsprechenden Risiko verbunden.

Ob sich die EU-Staaten auf Eurobonds bzw. Coronabonds einigen können, ist fraglich. Schließlich müssten mit Deutschland, Finnland, Österreich und den Niederlanden gleich vier Länder überzeugt werden, der gemeinschaftlichen Haftung zuzustimmen, was aktuell als ausgeschlossen gilt. Diese Länder wollen auf eine alternative Finanzhilfe über den ESM setzen.

Diverse Maßnahmen wurden bereits erlassen

Bis die Diskussion rund um Coronabonds zu einem Ergebnis gekommen ist, bleiben zunächst vor allem nationale Lösungen als gangbarer Weg übrig. Hier haben diverse Länder zum Beispiel mit der Möglichkeit von Steuerstundungen und verlängerten Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen reagiert, darunter auch Deutschland und Italien.

Zumindest können diese Steuerstundungen wohl temporär eine Hilfe für betroffene Unternehmen darstellen. Auf lange Sicht bieten diese aber aller Voraussicht nach nur einen Aufschub, können aber keine langfristige Lösung darstellen. Ob eine solche Lösung in Form von Eurobonds respektive Coronabonds gefunden wird, bleibt abzuwarten.

Hohe Kosten für deutsche Steuerzahler befürchtet

Dass aus Deutschland vor allem kritische Stimmen gegenüber Eurobonds zu vernehmen sind, ist auch darin begründet, dass für den deutschen Steuerzahler hohe Kosten drohen könnten. Da diese auch ohne zusätzliche EU-Hilfen drohen, sehen diverse Finanzexperten eine Ablehnung seitens Deutschlands als richtig an.

Auch etwa aus den Niederlanden sind Stimmen zu hören, die die Folgen für die eigenen Steuerzahler als zu gravierend ansehen. Wie hoch die Mehrzahlungen für deutsche, niederländische und andere europäische Steuerzahler bei der Einführung von Coronabonds ausfallen würden, lässt sich aber nicht absehen. Auch nicht, ob eine solche Regelung aktuell rechtlich möglich ist.

Foto:(c) olgalionart /pixabay.com

Der Text ist keine steuerliche Beratung und ersetzt sie auch nicht.

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