Nach einer kurzen Pilotphase in einzelnen Bundesländern können sich Steuerpflichtige in der gesamten BRD nun deutlich länger Zeit lassen mit ihrer Erklärung. In laissez fair sollte bei der Steuererklärung dennoch niemand verfallen. Denn wer die Erklärung zu spät abgibt, zahlt am Ende eine deutlich höhere Strafe als bislang.
Spätere Abgabefristen zur Steuererklärung
Im vergangenen Jahr führten einige Bundesländer in der BRD als Pilotprojekt einen neuen Termin für die Abgabe der Steuererklärung ein. Diese sollte nun erst am 31. Juli, statt wie bislang gewohnt Ende Mai beim zuständigen Finanzamt
abgegeben werden. Damit wurde den Steuerpflichtigen deutlich mehr Zeit für die Erstellung ihrer Erklärung zur Einkommenssteuer gewährt. Das Projekt erwies sich offenbar als erfolgreich, ab dem Jahr 2019 gilt der neue Termin zur Abgabe der Erklärung für die ganze BRD.
Noch längere Fristen für Steuerberater
Wer einen Steuerberater mit der Erstellung seiner Steuererklärung beauftragt, kann sich sogar noch länger Zeit lassen. Ab diesem Jahr gilt, dass in diesem Fall die Steuererklärung spätestens erst Ende Februar des Folgejahres eingereicht werden muss. Damit wurde der Termin für die Abgabe der Steuerklärung um zwei Monate verschoben. Bislang galt stets, dass die Erklärung in diesem Fall bis spätestens den 31. Dezember des laufenden Jahres eingereicht werden musste.
Verlängerte Fristen der Abgabe gelten nicht ohne Einschränkung
Allerdings sollte beachtet werden, dass die verlängerten Abgabefristen für die Erklärung auch weiterhin nicht uneingeschränkt gelten. So kann der Fiskus etwa die Steuererklärung ausdrücklich auch zu einem früheren, von ihm festgesetzten Zeitpunkt anfordern. Die verlängerten Fristen sollten zudem niemanden dazu verleiten, die Erstellung und Abgabe der Erklärung auf die leichte Schulter zu nehmen. Denn eine verspätete Abgabe hat künftig einen sehr hohen Preis; wortwörtlich. Denn das Finanzamt ist nun verpflichtet, bei einer verspäteten Abgabe einen Verspätungszuschlag zu verlangen.
Neue Höhe des Verspätungszuschlages
Bei diesem Zuschlag, der von den Steuerpflichtigen bei einer verspätet abgegebenen Erklärung entrichtet werden muss, haben die Finanzämter keinen Spielraum mehr. Der Zuschlag wurde zudem deutlich erhöht und beträgt nun 0,25 % der eventuell nachzuzahlenden Steuer beziehungsweise 25 € für jeden angefangenen Monat der verspäteten Abgabe. Bislang galt, dass bei einer Verspätung ein Zuschlag von 0,1 % der festgesetzten Steuer als Zuschlag bei einer verspäteten Abgabe der Erklärung beim Fiskus gezahlt werden musste.
Gilt auch für früher angeforderte Erklärungen
Gleich bleibt allerdings weiterhin, dass der Verspätungszuschlag 25.000 € nicht überschreiten darf. Dieser Zuschlag gilt nicht nur für zu spät abgegebene Erklärungen, die nach dem regulären Zeitraum eingereicht wurden, sondern auch für Erklärungen, die von Fiskus zu einem früheren Zeitpunkt angefordert wurde und der Termin nicht eingehalten werden konnte. Es ist also ratsam, einen Steuerberater rechtzeitig mit der Steuererklärung zu beauftragen, um eventuellen Verspätungszuschlägen zu entgehen und hohe Zahlungen zu vermeiden.
Wer muss eine Steuererklärung einreichen?
Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind weiterhin wie gewohnt Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler sowie an Gewerben Beteiligte und Land- und Forstwirte. Hinzu kommen allerdings auch neue Steuerzahler wie etwa zahlreiche Rentner, die auch in diesem Jahr über die Grenze des Freibetrags bei ihren Einkünften rutschen und nun eine Steuererklärung abgeben müssen. Auch Bürger, die nicht in diese Kategorien fallen, sollten darüber nachdenken, eine Steuererklärung abzugeben, da diese sich finanziell in der Regel lohnt.
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>> Der Text stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt sie nicht<<