Die Abgabe der Steuererklärung ist eine leidige Aufgabe, derer sich Millionen an Steuerzahlern hierzulande nicht entziehen können. Für viele Deutsche ist die Abgabe der Erklärung verpflichtend, für andere ist der Schritt besonders lohnenswert. Doch ob verpflichtend oder wohlwollend mit der Hoffnung auf eine Rückzahlung: In beiden Fällen müssen sich Steuerzahler an bestimmten Fristen orientieren.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Müssen Steuerzahler verpflichtend eine Steuererklärung abgeben, ist von einer Pflichtveranlagung die Rede. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, falls Arbeitnehmer zusätzliche Einkünfte von über 410 Euro neben dem Arbeitslohn verdienen oder Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Kranken-, Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro betragen. Zudem liegt eine Pflichtveranlagung vor, falls entsprechende Personen steuerpflichtige Einkünfte besitzen, die bislang noch nicht versteuert wurden. Eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung liegt ebenfalls vor, falls die Personen verheiratet und mit dem Partner zusammenveranlagt sind. Dazu gehört die Voraussetzung, dass beide Eheleute die Steuerklassen 4 sowie 3 und 5 miteinander kombinieren. Werden die Personen in Steuerklasse 6 besteuert oder wurde ihnen eine Lohnsteuerermäßigung bewilligt, ist eine Steuererklärung ebenfalls zwingend notwendig.
In allen anderen Fällen liegt im Regelfall keine Pflichtversicherung vor. Diesen Personengruppen steht es frei, das Dokument dennoch freiwillig einzureichen.
Pflichten zur Abgabe der Steuererklärung
Galten für die vergangenen Jahre Abgabefristen bis zum 31. Mai bzw. 31. Juli des Folgejahres, ist für das Steuerjahr 2020 ein anderes Datum gültig. Aufgrund der Corona-Pandemie verlängerte die Bundesregierung die Abgabefrist um weitere drei Monate. Die Deadline verlängert sich hierzulande dementsprechend auf den 1. November. Fällt das Datum auf einen Feiertag, ist der 2. November der Stichtag. Wer sich bei der Erstellung von der Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, profitiert von einer sich automatisch um sieben Monate verlängernden Frist.
Mit einem Steuerberater verlängert sich die Frist dementsprechend auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres. Das heißt in diesem Fall, dass eigentlich der 28. Februar 2022 als neue Frist gilt. Durch eine Verlängerung um weitere drei Monate verlängert sich die Abgabefrist allerdings auf den 31. Mai 2022. Diese Ausnahme bezieht sich übrigens auch auf die Steuererklärung 2019. Dieses Dokument darf sogar sechs Monate später eingereicht werden, da Steuerberater aufgrund der erhöhten Mehrarbeit durch die Corona-Pandemie deutlich überlastet sind. Dementsprechend endet die Frist am 31. August 2021.
Andere Fristen bei einer freiwilligen Abgabe der Steuererklärung
Wer die Steuererklärung freiwillig abgeben möchte, hat einen Zeitrahmen von bis zu vier Monaten. Das bedeutet beispielsweise, dass die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2019 am 31. Dezember 2023 und der Steuererklärung 2020 am 31. Dezember 2024 abläuft.
Wann wird eine Fristverlängerung gewährt?
Wer das Dokument aus einem triftigen Grund nicht abgeben kann, sollte beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Mögliche Gründe sind ein Auslandsaufenthalt, eine längere Erkrankung oder ein Umzug. Die Antragstellung für eine Fristverlängerung erfolgt schriftlich. Zudem ist es wichtig, den Antrag zu begründen sowie einen neuen Termin vorzuschlagen. Nach Möglichkeit sollten Steuerzahler um Rücksendung einer Bestätigung bitten.
Wann fordern Finanzämter zur Abgabe auf?
Gelegentlich fordert das Finanzamt ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung auf. Beispielsweise wird das Amt aktiv, falls eine sogenannte Kontrollmitteilung über Einkünfte vorliegt. Dieser Kategorie gehören beispielsweise Schenkungen, ein Erbe oder eine Kapitalanlage an.