Die Steuerklasse ist dafür ausschlaggebend, wie hoch die Steuerlast für eine bestimmte Person ist. Ob im Job oder bei der Steuererklärung – früher oder später muss sich jeder Steuerzahler mit der Wahl einer geeigneten Steuerklasse auseinandersetzen. Die Steuerklasse bzw. Lohnsteuerklasse ordnet alle nicht selbstständigen Berufstätigen in eine bestimmte Kategorie ein, die wiederum vom Berufs- und Familienstand abhängt.
Definition der Steuerklasse
An der Steuerklasse orientiert sich die jeweils zu entrichtende Steuerlast. Zugleich entscheidet die Steuerklasse über die Frage, ob und wie viel Geld bei der Steuererklärung nachgezahlt werden muss. Abhängig von der Steuerklasse, gibt es unterschiedliche Steuerfreibeträge. Allerdings reduziert sich durch die Steuerklasse nicht die komplette Steuerlast.
Welche Steuerklassen gibt es?
In vielen Fällen ist ein Wechsel der Steuerklasse dennoch lohnenswert. Schließlich haben Steuerzahler mit der richtigen Steuerklasse über das Jahr hinweg mehr Geld und müssen darauf nicht bis zur Steuernachzahlung warten. Zudem sind einige Steuerklassen für einen Profit durch staatliche Leistungen besonder lukrativ. Steuerklassen werden in die Kategorien I, II, III, IV, IV mit Faktor, V sowie VI unterteilt. Einen Wechsel der Steuerklassen sollten Steuerzahler dann in Erwägung ziehen, wenn sich die persönliche Lebenssituation geändert hat. Beispielfälle, in denen diese Situation zutrifft, werden im Folgenden vorgestellt.
In welchen Situationen lohnt sich ein Wechsel der Steuerklasse?
Nach einer Hochzeit ordnet das Finanzamt beide Partner der Steuerklasse IV zu. Viele Ehepartner behalten diese Regelung auch bei. Ein Wechsel der Steuerklasse lohnt sich jedoch dann, wenn ein Partner wesentlich mehr als der andere verdient. In diesem Fall ist es üblich, dass der Ehepartner mit höherem Einkommen in die Steuerklasse III und die andere Person in die Steuerklasse VI wechselt. Im Falle einer Scheidung behalten beide Ehepartner im Regelfall die bisherige Steuerklasse im Trennungsjahr bei. Die sogenannte Zusammenveranlagung gilt für diesen Zeitraum ebenfalls. Nach der Scheidung werden die Ehepartner der Steuerklasse I zugeordnet. Wechsel in andere Steuerklassen sind in dieser Situation sogar ausgeschlossen. Dieser Anspruch ändert sich jedoch bei einer erneuten Hochzeit oder bei Anspruch auf das Sorgerecht von mindestens einem Kind.
Steuerklassen-Wechsel bei einer Gehaltserhöhung oder bei Arbeitslosigkeit
Verdient ein Ehepartner ein wesentlich höheres Einkommen als die andere Person, lohnt sich in aller Regel ein Wechsel von Steuerklasse IV in Steuerklasse III. In diesem Fall wechselt der andere Ehepartner automatisch in Steuerklasse V. Erwartet ein Ehepartner während eines Jahres Lohnersatzleistungen durch den Verlust eines Jobs ist ein Wechsel möglicherweise auch eine gute Entscheidung. Erwarten Steuerzahler ein Kind sollten Betroffene einen frühzeitigen Wechsel der Steuerklasse anstreben. Hierfür ist das Elterngeld verantwortlich. Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des Nettogehalts, das die Eltern vor der Geburt verdienen. Der Elternteil, der das Elterngeld bezieht, sollte dementsprechend in die günstigere Steuerklasse III wechseln.
Die Steuerklasse ändern: So funktioniert’s!
Ein Wechsel der Steuerklasse ist relativ unkompliziert. Es genügt, ein entsprechendes Formular auszufüllen und anschließend beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Hierfür ist es notwendig, die Steuernummer, Steuer-ID, Name und Anschrift des Antragstellers sowie des eventuellen Ehepartners anzugeben. Zugleich ist es erforderlich, wichtige Versicherungsdaten, den voraussichtlichen Jahresbruttolohn sowie die bisherige Steuerklassenkombination anzugeben. Ein Wechsel der Steuerklasse ist pro Jahr maximal zweimal möglich. Den Antrag für Wechsel der Steuerklasse erhalten Steuerzahler vom Finanzamt.
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>Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht<