Passives Einkommen richtig versteuern

Inhalt:

Passives Einkommen richtig versteuern
LinkedIn
XING
Twitter
Facebook
E-Mail
Drucken

Geld im Schlaf verdienen – wenn es doch bloß so einfach wäre. Doch mit ein paar Tipps und Tricks ist es durchaus möglich, ein passives Einkommen zu erzielen. Aber worauf ist zu achten, wenn man eine weitere Einkommensquelle hat?

Gewerbetreibender oder Freiberufler?

Das World Wide Web hat es in den letzten Jahren möglich gemacht, auch ohne großen Aufwand Geld verdienen zu können. Wobei „großer Aufwand“ wohl Definitionssache ist – zu glauben, dass YouTuber oder Blogger keine Leistungen erbringen, dennoch aber viel Geld verdienen, entspricht nicht der Realität. Vor allem zu Beginn muss man hier schon recht viele Arbeitsstunden aufbringen. Jedoch ist es heute nicht mehr notwendig, die eigenen vier Wände zu verlassen, um etwa nebenbei Geld verdienen zu können – war man vor Jahren noch am Wochenende im Supermarkt aushelfen, so startet man heute hingegen nur seinen PC oder nutzt sein Smartphone.

Wichtig ist, dass man darauf achtet, dass das Einkommen, das man nebenbei verbucht, richtig versteuert wird. Hier ist im Vorfeld zu entscheiden, ob eine Gewerbeanmeldung vorliegt oder nicht. Wurde ein Gewerbe angemeldet, so ist man ein Gewerbetreibender, der sodann die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb versteuern muss – als Freiberufler gelten jedoch andere Regeln. Die Entscheidung, ob man ein Gewerbetreibender oder Freiberufler ist, trifft das Ordnungsamt.

In der Regel wird man vonseiten des Ordnungsamtes als Freiberufler eingestuft, wenn man ein kleineres passives Einkommen erzielt – so etwa, Texte für Webseiten schreibt oder seine selbst fotografierten Bilder verkauft.

Zu beachten ist, dass man jedes passive Einkommen, das online erzielt wird, versteuern muss. Die Art der Tätigkeit spielt hier absolut keine Rolle. Ist man unsicher, so sollte man sich im Vorfeld von einem Steuerberater helfen lassen.

Was ist ein passives Einkommen?

Zu beachten ist, dass jeder Verdienst als passives Einkommen bezeichnet wird, der ohne eigenes Zutun erzielt wird. Bei einem Texter mag das ein Graubereich sein – bekommt dieser für einen Text eine bestimmte Summe überwiesen, so handelt es sich um einen aktiven Job. Werden die Texte aber hochgeladen und über einen längeren Zeitraum an mehrere Personen verkauft, so entsteht ein passives Einkommen. So beispielsweise auch, wenn Fotos hochgeladen und die Rechte daran verkauft werden.

Ein weiteres passives Einkommen stellen etwa auch Erträge aus dem Anlagevermögen dar – das sind beispielsweise Dividenden oder Zinsen. Zum passiven Einkommen gehören unter anderem auch Erträge aus dem Glücksspiel (Poker, Sportwetten oder Casino) sowie aus Immobilien (Mieteinnahmen).

Wie sind Mieteinnahmen zu behandeln?

Erzielt man Mieteinnahmen, so sind diese sodann in der Rubrik „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ anzuführen. Die Rechnung mag hier ganz einfach sein: Jeder Euro, der im Rahmen der Vermietung eingenommen wurde, zählt sodann zum passiven Einkommen. Von den Einnahmen werden dann alle damit in Verbindung stehenden Ausgaben subtrahiert – letztlich entsteht so jenes Einkommen, das am Ende versteuert werden muss.

Jedoch darf man nicht vergessen, dass von den Mietern auch Nebenkosten überwiesen werden, die in diesem Fall ebenfalls als Einnahmen gelten.

Ist der Lottogewinn zu versteuern?

Lottogewinn zu versteuern

Wer gerne sein Glück beim Wetten aufs Spiel setzt, der muss sich nicht unbedingt mit der Frage befassen, wie man das passive Einkommen versteuert – in Deutschland sind nämlich Spiel-, Wett- sowie Sport- und Lotteriegewinne steuerfrei. Wer also einen Lottogewinn einfährt oder 10 Euro bei einer Fußballwette gewinnt, kann das gewonnene Geld sodann 1 zu 1 für sich ausgeben. Der Gewinn bzw. die Gewinne, die im Laufe eines Jahres gemacht werden, müssen also nicht im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

Jedoch ist zu beachten, dass es seit dem 1. Juli 2012 den sogenannten Glücksspielstaatsvertrag gibt – Sportwetten sind also nicht steuerfrei, sondern hier ist eine Wettsteuer in Höhe von 5 Prozent zu entrichten. Vonseiten des Sportwettenanbieters wird diese Steuer direkt vom getätigten Wetteinsatz abgezogen – das heißt, man muss die Gewinne nicht bei der Einkommenssteuererklärung anführen.

Zu beachten ist, dass es einige Wettanbieter gibt, die aber keine Wettsteuer auf Sportwetten erheben – die Steuer wird nämlich in vielen Fällen direkt vom Anbieter bezahlt.

KOSTENLOSE ANFRAGE STELLEN

Jetzt Ihren neuen Steuerberater finden!

Kostenlos und unverbindlich
Finden Sie einen passenden Steuerberater in Ihrer Nähe!
Das könnte Sie auch interessieren ...