In der Corona-Krise spenden, sodass alle profitieren

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Seit das Corona-Virus umgeht, hat sich vieles geändert – auch menschliches Verhalten. Während beim einen die gegenwärtige Situation dazu führt, dass um jede Rolle Toilettenpapier hart gekämpft wird, möchten andere gern helfen, die schlimmen Folgen der Pandemie zu mildern: Solche Leute spenden denen, die es härter getroffen hat als sie selbst. Spenden kann man so, dass sich für den Wohltäter ein steuerlicher Vorteil ergibt.

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Geldspende in Coronazeiten | Foto:(c) geralt/pixabay.com

Eine Win-win-Situation schaffen beim Spenden

Um es ganz klar vorweg zu sagen: Nein, es ist nicht verwerflich, beim Spenden darauf zu achten, dass Geld- oder Sachgeschenke so erfolgen, dass dem Geber dabei ein steuerlicher Vorteil erwächst. Unser Staat und unsere Steuergesetzgebung begrüßen Spenden ausdrücklich und begünstigen sie deshalb mit Steuervorteilen. So entsteht eine Win-win-Situation für denjenigen, der Spenden verschenkt, den Staat, dessen Kassen so entlastet werden, weil er nicht selbst finanziell für Hilfsbedürftige einspringen muss, sowie natürlich für die Empfänger der Gaben.

Wichtig für den Spender dabei: Er bestimmt selbst, wo und wie seine Wohltaten verwendet werden. Mit der Ausrichtung staatlicher Fürsorge muss man nicht immer einverstanden sein. Wer spendet, gibt seine Zuwendung genau dorthin, wo er sie für nötig hält. Für alle, die das noch nie getan haben, sei ermutigend gesagt: Spenden fühlt sich gut an.

Ein paar Tipps, damit es mit der steuerlichen Abzugsfaehigkeit klappt

Nein, eine Spende an einen Häkelverein, der sich wöchentlich trifft, um Topflappen herzustellen, während man plaudert und hochprozentigen Punsch trinkt, ist nicht steuerlich abzugsfähig. Die zentrale Voraussetzung, um eine steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigung zu erhalten, ist die anerkannte Gemeinnützigkeit des begünstigten Vereins. Ebensowenig erhält man eine Spendenbescheinigung, wenn man einem bedürftigen Nachbarn einen Geldschein zusteckt.

„Steuerlich abzugsfähig“ bedeutet, dass die Höhe einer Spende von dem Jahreseinkommen, das jemand versteuern muss, abgezogen wird. Damit eine Spende steuerlich abzugsfähig ist, muss sie einer als gemeinnützig anerkannten Organisation gewidmet sein.

Da ergibt sich natürlich die Frage, wie ein Verein den Status der Gemeinnützigkeit erhält. Dazu müssen Vereine einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, ist der Verein berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Wer eine solche Organisation beschenkt, hat ab einem Spendenwert von € 200,- ein Recht darauf, eine Spendenbescheinigung zu erhalten. Allerdings ist zu beachten: Eine Spende muss freiwillig gegeben werden und es darf keine Gegenleistung dafür verlangt werden.

Alles hat seine Grenzen: Die 200 Euro Schallmauer

Ein Finanzamt glaubt nicht einfach den Angaben eines Spenders, was die Höhe seiner Zuwendungen und deren Begünstigte angeht. Finanzämter möchten eine Spendenbescheinigung sehen. Da die Ausstellung von Spendenbescheinigungen für bestimmte Organisationen eine nicht unbeträchtliche Arbeitsbelastung darstellen, hat der Gesetzgeber hier eine Schwelle eingebaut: Spenden bis 200 € benötigen keine Spendenbescheinigung, die nach einem vorgeschriebenen Muster vom Empfänger der Zuwendung angefertigt wird. Hier reichen zum Nachweis beim Finanzamt ein Überweisungsbeleg sowie bei einer Barauszahlung eine entsprechend ausgestellte Quittung als Spendennachweis.

Bei Spenden, die die Grenze von 200 € überschreiten, ist es nötig, dass die Empfänger eine formelle Spendenquittung ausstellen.

Die Sache mit der Sachspende

Die Sachspende gibt es immer noch. Auch Sachspenden werden steuerlich begünstigt. Hier müssen Spender beachten, dass gemeinnützige Organisationen Empfänger ihrer Sachspenden sind und dass die gespendeten Mittel für einen steuerbegünstigten Satzungszweck dieser Organisation verwendet werden.

>>Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht<<

Foto:(c) geralt/pixabay.com

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