Wer Steuern sparen will, sollte sich auch mit den aktuellen Urteilen des BFH beschäftigen. Denn auf eventuelle Änderungen vorbereitet zu sein, ist sinnvoll, weil alle Finanzämter daran gebunden sind. Auch die laufenden Verfahren sollte man kennen, um sich in möglichen Streitfällen daran hängen zu können und davon zu profitieren. Die folgenden Urteile gehören zu den derzeit interessantesten, wenn es darum geht, sich Geld vom Fiskus zurückzuholen.
Nur eigene Pflegekosten werden anerkannt
Das erste Urteil des Bundesfinanzhofs ist für alle Steuerzahler interessant, die Verwandte pflegen oder deren Unterbringung in einem Pflegeheim finanzieren. An Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim kann das Finanzamt
beteiligt werden, so die Entscheidung des BFH. Allerdings ausschließlich an Kosten, die dem Steuerzahler selbst entstehen. Wer die Unterbringung für einen Verwandten übernimmt, kann leider keine Steuerermäßigung in Anspruch nehmen.
Einrichtung für die Wohnung komplett absetzbar
Mit einem weiteren Urteil stärkt der BFH Steuerzahler, die aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung bewohnen müssen. Bislang galt, dass betroffene Arbeitnehmer bis zu 1.000 € pro Monat für die Unterkunft beim Fiskus steuerlich absetzen können, inklusive Hausrat und Einrichtung. Dies ist nicht der Fall, entschied er BFH in einer Klage eines Betroffenen, der damit dagegen vorging, dass der Fiskus nur die besagten 1.000 € pro Monat anerkennen wollte. Der Betroffene hingegen wollte auch die Ausgaben für Miete, Nebenkosten und die Einrichtung der zweiten Wohnung steuerlich absetzen. Der BFH stellte sich auf die Seite des Klägers, lediglich die Unterkunftskosten sind bei 1.000 € gedeckelt, so die Entscheidung.
Verluste an der Börse
Dass Gewinne an der Börse beim Fiskus angegeben werden müssen, ist bekannt. Doch was ist mit den Verlusten? Auch an diesen muss sich der Fiskus beteiligen, bis hin zu einem Totalverlust. Angesichts der Abgeltungssteuer, aufgrund welcher Abgaben auf Gewinne mit 25 Prozent zuzüglich Solizuschlag fällig werden, sind auch Verluste aus wertlosen Aktien absetzbar, entschied der BFH bereits im vergangenen Jahr und untersagte damit eine Einschränkung der Finanzverwaltung, nach welcher die Kosten für die Veräußerung höher sind als der Restwert der Aktien.
Steuerfrei Immobilie erben
Auch der Rücken für Erben wurde mit einem Urteil des BFH gestärkt. Demnach können die Verwandten eines verstorbenen Immobilienbesitzers das Eigenheim erben, ohne Steuern zahlen zu müssen. Allerdings ist dies mit einer Bedingung verbunden. Um die Steuerfreiheit genießen zu können, müssen die Erben nach dem Todesfall das Objekt umgehend beziehen. Darüber hinaus müssen sie mindestens zehn Jahre lang in der geerbten Immobile wohnen. Ein späterer Bezug der Immobilie aufgrund von Umbau- und Renovierungsarbeiten wird vom Fiskus nicht anerkannt, sondern als Überschreitung der Frist angesehen.
Kosten für Sky-Abo können steuerlich geltend gemacht werden
Eine gute Nachricht für alle Fußballfans, die ihr Hobby zum Beruf gemacht haben. Auch die Ausgaben für ein Bundesliga-Abo bei Sky können steuerlich geltend gemacht werden. Die Voraussetzung hierbei ist natürlich, dass das Abo aus beruflichen Gründen genutzt wird, wie etwa bei Fußball-Trainern. In seinem Urteil folgte der BFH den Argumenten des Klägers, eines Torwarttrainers eines Zweitligisten, der seine Ausgaben für Sky aus dem Jahr 2012 erfolglos steuerlich geltend machen wollte. Dieser begründete sein Ansinnen damit, dass er das Abo zumindest weitaus überwiegend oder gar ausschließlich aus beruflichen Gründen nutze, was nach Ansicht des BFH bei einem Trainer eines Fußballvereins mit Lizenz nicht ausgeschlossen sei.
>Der Artikel stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt sie nicht<<
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