Grundsteuer: Große Koalition einigt sich auf Kompromiss

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Wird die Grundsteuerreform für viele Immobilieneigentümer teuer
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Die Zitterpartie um die Grundsteuer hat offenbar ein Ende. Nur wenige Monate vor dem Ablaufen der Frist konnte die Große Koalition den Streit um die umstrittene Reform der Grundsteuer beilegen und sich auf einen Kompromiss einigen. Bislang sind Einzelheiten zur neuen Berechnung der Grundsteuer nicht bekannt, allerdings dürften die Länder in dieser Frage einige neue Kompetenzen zugesprochen bekommen.

Zitterpartie hat ein Ende

In der Nacht vom Sonntag zum Montag hatte die Zitterpartie endlich ein Ende, kurz vor zwei Uhr wurde endlich offiziell verkündet, dass sich die Koalitionsspitzen von Union und SPD auf einen Kompromiss in der geforderten Reform der Grundsteuer verständigt haben. Nun soll alles ganz schnell gehen. Der entsprechende Gesetzesentwurf zur neuen Grundsteuer soll noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden, das diesbezügliche Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Öffnungsklausel für die Länder

Einzelheiten zu dem Kompromiss wurden bislang allerdings nicht konkret bekanntgegeben. Dennoch zeichnen sich einige Hinweise dazu ab, wie die neue Berechnung ausgestaltet wird beziehungsweise, wem die Berechnung künftig obliegt. So ist zu vermuten, dass der Kompromiss eine sogenannte Öffnungsklausel für die Länder beinhalten wird, welche es den Ländern erlaubt, von den zuvor vereinbarten Regelungen abzuweichen und eigene, individuelle Berechnungen zur Grundsteuer anzustellen, ähnlich wie vom Bundesland Bayern gewünscht.

Vertretbarer Kompromiss

Ein solcher Kompromiss gehört zwar nicht zu den bevorzugten Modellen der Sozialdemokraten, wie Malu Dreyer von der SPD klarstellt. Doch auch wenn es sich dabei nicht um das Lieblingsmodell der Sozialdemokraten handelt, so sei es dennoch ein vertretbarer Kompromiss, so Dreyer. Der mögliche Spielraum der Gestaltung unter dem Dach der Rahmenbedingungen hat demnach auch seine Grenzen. So sollen die gestatteten Abweichungen keinen Einfluss auf den Finanzausgleich zwischen den Ländern haben.

Bundesland Bayern wird anders berechnen

Die Union hingegen zeigte sich von dem Kompromiss überzeugt und gab sich zufrieden. Die erzielten Ergebnisse seien ein Schritt in die richtige Richtung, so etwa Volker Bouffier, der Vize der CDU vor einer Sitzung seiner Partei. Diese Einigung sei sehr wichtig gewesen für die Kommunen, schließlich sei damit viel Geld verbunden. Die CSU stellte sich in ihrem Urteil hinter ihre Schwesterpartei. Kein Wunder, schließlich geht die besagte Öffnungsklausel, ein wichtiger Bestandteil der Einigung, auf die Forderungen seiner Partei zurück. So kündigte etwa bereits Markus Söder, der Chef der CSU an, dass das Bundesland Bayern die Grundsteuer anders berechnen werde als in dem Konzept beschrieben, welches vom Bundesfinanzministerium vorgestellt wurde.

Fläche des zu besteuernden Grundstücks als Grundlage

Das Bundesland wird demnach ein einfaches und unbürokratisches Modell der Grundsteuer bevorzugen, die Steuer wird einzig anhand der Fläche des zu besteuernden Grundstücks berechnet werden. Der Wert des Grundstücks wird hingegen keine weitere Rolle bei der Berechnung spielen. Auf diese Weise soll eine gerechte Berechnung der Grundsteuer gewährleistet werden, da es so keine Rolle spielt, ob sich zu besteuernde Grundstück günstig auf dem Land gelegen ist oder in einer teuren Großstadtregion.

BDI warnt vor Bürokratie und Realitätsferne

Auch der BDI, der Bundesverband der Deutschen Industrie, nahm die Nachricht der Einigung der Koalition erfreut auf, sieht aber noch viel Arbeit vor der Groko, vor allem hinsichtlich der Industriegrundstücke. Bei diesen dürfte es nun nicht zu bürokratischen Regelungen fernab jeglicher Realität kommen, damit es nicht etwa in Städten oder bei großen Produktionsflächen zu überzogenen Steuern komme.

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