Menschen, die in der BRD in Pflegeberufen arbeiten, haben es in der Regel nicht leicht. Ein solcher Beruf ist sowohl körperlich als auch emotional äußerst anstrengend, nach Feierabend abschalten ist für viele nicht möglich, vor allem dann, wenn der Feierabend aufgrund der vielen Überstunden nur kurz ausfällt. Denn Überstunden sind keine Seltenheit im Pflegeberuf, daher liegt die Forderung nach einer Honorierung der Überstunden nahe.
Pflege: Aufreibend und unterbezahlt
Die BRD sucht händeringend Pflegekräfte, die sich um ältere und hilfsbedürftige Mitbürger kümmern. „Mehr Fachkräfte in die Pflegeberufe“ lautet daher eine der dringlichsten Forderungen der Verbände und der Bundesregierung. Doch die notwendigen Stellen bleiben weiterhin unbesetzt, kaum jemanden zieht es in die Pflege. Dies ist kein Wunder, denn in anderen Branchen fällt die Bezahlung deutlich besser aus, die Arbeitsbedingungen sind körperlich und emotional entspannter und die Überstunden bei weitem nicht so zahlreich. Der Arbeitgeberverband Pflege, kurz AGVP, hat daher klare und dringliche Forderungen, mit welchen die Arbeitsbedingungen der Pfleger verbessert werden sollen.
Anerkennung durch Befreiung von Steuern und Sozialabgaben
Anlässlich des Internationalen Tages der Pflegenden fand der AGVP daher deutliche Worte. Notwendig sei faire Bezahlung, keine warmen Schmeicheleien. Mit diesem Schlagwort forderte der Verband die Befreiung der Überstunden, die Pflegekräfte zu leisten haben, von Steuern und Sozialabgaben, wodurch die Kräfte tatsächliche Anerkennung erfahren würden, wenn auch spürbar in Form von einem Plus im Geldbeutel. Beispielhaft verwies Thomas Greiner, der Präsident des AGVP, dabei auf Frankreich. In diesem EU-Land sollten bereits alle Überstunden steuerfrei gestellt werden. Dies sollte auch in der BRD wenigstens für den Mangelberuf Pflege gelten.
Neuer Plan der Konzertierten Aktion Pflege
Der Präsident des AGVP verwies darauf, dass die Pflege vielerorts nur gewährleistet wäre, wenn die Mitarbeiter Überstunden ableisten würden. Allerdings dürfte die Forderung kaum auf offene Ohren im Bundesgesundheitsministerium stoßen. Überstunden, die von Steuern und Sozialabgaben befreit würden, liefen dem Ziel entgegen, die Überstunden durch eine höhere Anzahl von Mitarbeitern obsolet zu machen. Vielmehr arbeite das Bundesgesundheitsministerium zusammen mit dem Ministerium für Familie und Arbeit einen Plan aus. Bei der Konzertierten Aktion Pflege soll es allerdings nicht um Entlastungen bei den Sozialabgaben und Steuern gehen.
Arbeitgeber sind in der Pflicht, bessere Bedingungen zu schaffen
Die Ansicht, dass die Befreiung der Überstunden von Steuern und Abgaben nicht die Lösung sei, teilt auch Heike Baehrens, die Pflegebeauftragte der SPD. Die Arbeitgeber seien vielmehr in der Pflicht, wenn es darum gehe, bessere Bedingungen in der Pflege zu schaffen, wie die Nachrichtenagentur AFP meldet. Lösungen hierfür seien bessere Tarifverträge und Personalschlüssel. Damit könne eine deutlich angemessenere Entlohnung gewährleistet werden.
Nacht-, Sonn und Feiertagsschicht
Derzeit haben Pfleger keine Aussichten auf eine Entlastung bei ihren zahlreichen Überstunden. Werden diese Überstunden ausgezahlt, gilt das gezahlte Geld als ganz normaler Arbeitslohn, von dem wie gewohnt sowohl die Lohnsteuer als auch die Beiträge für die Arbeitslosen-, Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung abgezogen werden. Lediglich die Zuschläge, die für die Arbeit in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen gezahlt werden, sind frei von Abgaben und Steuern. Dies allerdings auch nur in bestimmten Grenzen und auch nur dann, wenn es sich bei der geleisteten Arbeitszeit nicht um Überstunden handelt.
>> Der Text stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt diese nicht<<