Auch in diesem Jahr rutschen wieder mehrere tausend Rentner in der BRD erstmalig in ihrem Ruhestand in die Steuerpflicht. Der Grund ist die erneute Erhöhung ihrer Rente, durch welche sie über die Grenze der Steuerfreiheit rutschen. Wer aus welchem Grund davon betroffen sein wird.
Erhöhung der Rente am 1. Juli 2019
Der Sommer hält eine gute Nachricht für die rund 20 Millionen Rentner in der BRD bereit. Ab dem ersten Juli wird die Rente erhöht und die Senioren erhalten mehr als drei Prozent mehr Geld. Für viele Rentner hat dieser Geldsegen
allerdings auch eine Kehrseite, durch welche sie kaum mehr Geld zur Verfügung haben werden. Knapp 48.000 Rentner werden damit zum ersten Mal in ihrem Ruhestand steuerpflichtig. Sie werden sich im Alter erneut mit der regelmäßigen Erklärung der Steuer beschäftigen müssen.
Die Rate der Steigerung
Die größte Erhöhung der Rente erhalten die Ruheständler in den neuen Bundesländern. Für sie wird die Rente inklusive der Inflationsrate um mehr als 3,9 % angehoben. In den alten Bundesländern wird die Rente um knapp 3,2 % steigen. Auch im Verhältnis zum Durchschnittslohn steigt das Niveau der Rente erneut leicht an und beträgt nun 48,16 %. Die Grundlage der Berechnung der erhöhten Bezüge stellt die sogenannte Rentenanpassungsformel dar, die sich an der Entwicklung der Bruttolöhne orientiert, sowie weitere Parameter, wie etwa demographische Entwicklungen und der Nachhaltigkeitsfaktor.
Wie sich die Erhöhung der Rente berechnet
Dank der guten Lage kommen die Senioren der BRD in diesem Jahr in den Genuss der hohen Anhebung ihrer Bezüge. Ebenso spielt mit hinein, dass die Anzahl derer angestiegen ist, die Rentenbeiträge zahlen. Dies dürfte allerdings bald vorbei sein, denn in den kommenden Jahren zeichnet sich diesbezüglich eine Trendwende ab. In diesem Zeitraum wird die Generation der Babyboomer ebenfalls das Rentenalter erreichen, wodurch sich der Nachhaltigkeitsfaktor negativ auf die kommende Entwicklung der Rente auswirken wird.
Wer erhält die Erhöhung der Rente?
In der BRD kommen jedoch in diesem Jahr alle Rentner in den Genuss der Erhöhung ihrer Bezüge, wenn sie in der gesetzlichen Rente versichert sind. Denn diese Erhöhung der Rente betrifft alle Arten der gesetzlichen Bezüge im Alter, darunter auch die Waisenrenten und Halbwaisenrenten sowie die Witwen- und Witwerrenten. Steuerpflichtig wird mit dieser Erhöhung, wer mit seinen Bezügen den Freibetrag von 9.168 € erstmals überschreitet. Auch in diesem Fall zählen alle Arten der Rente mit hinein. Hinzu kommen weitere Einkünfte aus privaten Quellen, wie etwa Miete oder sonstiger Altersvorsorge.
Was genau muss versteuert werden?
Es muss allerdings nur ein Teil der Rente versteuert werden, der sich je nach dem Jahr des Eintritts in die Rente unterscheidet. Dabei gilt, dass ein höherer Anteil der Rente versteuert werden muss, je später der Eintrittszeitpunkt in die Rente war. Rentner, die mit der Erhöhung ihrer Rente in diesem Jahr erstmals in ihrem Ruhestand steuerpflichtig werden, sollten genau aufpassen. Denn der Fiskus wird sie nicht benachrichtigen. Wer es versäumt, rechtzeitig eine Steuererklärung abzugeben, erhält höchstens eine Mahnung, dies noch zu erledigen. Dabei gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerlast für Rentner zu senken, indem etwa die Ausgaben für Versicherungen oder Kosten in der Erklärung angegeben werden, die mit Erkrankungen verbunden sind.
>> Der Text stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt diese auch nicht<<
Foto:(c) Alexas_Fotos/ pixabay.com