Geerbtes Vermögen: Verstecktes Geld aufspüren

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Steuern bei Erbe
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Wer erbt, erleidet zumeist einen persönlichen Verlust. Doch neben der Trauerarbeit sind mitunter auch Nachforschungen erforderlich. Häufig sind sich Erben nicht sicher, ob die Verstorbenen Schließfächer, Konten, Depots oder Sparbücher hinterlassen haben. Diese Informationen gilt es einzuholen.

Das Erbschaftssteuergesetz als rechtliche Grundlage

Einer Tatsache sollten sich Erben bewusst sein. Für Erben gilt automatisch das Erbschaftssteuergesetz. Deshalb sind Hinterbliebene gut beraten, dem Fiskus die Erbschaft nicht zu verschweigen. Dieses Vorgehen ist eine Straftat. Nach der Meldung der Erbschaft gegenüber dem Finanzamt stellt sich die Frage, welche Werte die Verstorbenen hinterlassen haben. Bei Unwissen können sich Betroffene durch Bankenverbände oder deren Mitgliedsinstitute bei der Suche nach unbekanntem Vermögen unterstützen lassen – mithilfe spezieller Nachforschungsverfahren.

Große Probleme bei unklaren Verhältnissen

Vermuten Erben Schmuck- oder Geld-Hinterlassenschaften im ehemaligen Zuhause der Erblasser, müssen sich Betroffene allein auf die Suche nach den Kostbarkeiten begeben. Möchten Hinterbliebene allerdings Schließfächer, Konten, Depots oder Sparbücher aufspüren, ist deutschlandweit der Bundesverband deutscher Banken eine wichtige Kontaktadresse. Die Vereinigung führt ein Suchverfahren durch. Dieses Nachforschungsverfahren fokussiert sich auf das komplette Bundesgebiet. Befinden sich die Vermögenswerte vermutlich im Ausland, sind vor Ort ebenfalls ausländische Bankenverbände ansässig. Zahlreiche Verbände privater Banken gehören der European Banking Federation an.

Nachweise über eine Erbberechtigung

Das vom Bankenverband durchgeführte Verfahren ist kostenfrei. Für eine Einleitung des Verfahrens müssen Suchende allerdings nachweisen, dass sie erbberechtigt sind. Hierfür genügt es, einen kopierten Erbschein, das vor Gericht eröffnete Testament oder eine Eröffnungsniederschrift nachzuweisen. Zudem bedarf es der Angabe der letzten Anschrift der verstorbenen Person. Zusätzlich müssen Erben ihre eigene Adresse angeben und an die Mailadresse nachforschung@bdb.de übersenden.

Wichtige Kontaktadressen

Bei der Anfrage sollten Betroffene bedenken, dass sich die Suche nur auf derzeit bestehende sowie den Namen der verstorbenen Person gültige und laufende Konten beschränkt. Eine Fahndung nach bereits aufgelösten Konten lässt sich nicht mehr fahnden. Werden über die Nachforschungen Banken mit bestehendem Vermögenswert ausfindig gemacht, kontaktieren die Institutionen die Erbberechtigten. Wer ein Konto bei einer bestimmten Bank vermutet, kann sich auch unmittelbar an die Finanzinstitute wenden.

Derartige Nachforschungsverfahren werden neben privaten Banken ebenfalls von Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken angeboten. Die Kontaktadresse des Sparkassen- und Giroverbands lautet nachforschung@dsgv.de. Wer bei den Volks- und Raiffeisenbanken ein Nachforschungsverfahren einleiten möchte, kann die Maßnahme über die Website beantragen. Um Vermögen an Landesbausparkassen oder anderen öffentlichen Banken auszumachen, ist ein individueller Kontakt bei den jeweiligen Instituten erforderlich.

Übersichten über Vermögenswerte erstellen

Um diesen großen Aufwand zu vermeiden, sollten potenzielle Erblasser die Erben schon zu Lebzeiten über alle wichtigen Daten und Fakten informieren. Neben einem gültigen Testament ist es hilfreich, eine Übersicht über eigene Vermögenswerte zu erstellen. Einen guten Überblick erhalten Hinterbliebene durch eine detaillierte Auflistung von gemieteten Schließfächern, Wertpapierdepots oder bestehende Kontoverbindungen. Ergänzend spricht nichts dagegen, Kopien aller wichtigen Dokumente zu erstellen.

Vorbereitungen schon zu Lebzeiten treffen

Betrachten sich Betroffene als mutmaßlich Begünstigte und pflegen diese ein vertrauensvolles Verhältnis zu dem möglichen Erblasser, können sie bereits zu Lebzeiten um eine ordentliche Dokumentation des Vermögens bitten. Bei einer besonders engen und eventuell auch belastbaren Beziehung spricht nichts dagegen, schon zu Lebzeiten alle wichtigen Fragen zu klären und die Auflistung bestenfalls gemeinsam vorzunehmen. Hierfür ist allerdings das nötige Fingerspitzengefühl erforderlich. Keinesfalls sollte durch die gemeinsame Vorbereitung der Eindruck entstehen, dass potentielle Erben nur auf das Vermögen der Erblasser aus sind.

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