Steuern sparen beim Homeoffice

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Ein stetiger Anstieg der Heimarbeit und des Fernarbeitens eröffnet die Möglichkeit, das heimische Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen. Dies kann sowohl für Angestellte, Freiberufler als auch Unternehmer von Vorteil sein. Doch um in den Genuss dieses steuerlichen Vorteils zu kommen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört unter anderem, dass das Arbeitszimmer räumlich klar abgegrenzt und vornehmlich für die berufliche Tätigkeit genutzt wird. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihr Arbeitszimmer optimal einrichten und welche Punkte Sie bei der Steuererklärung beachten sollten, um den größtmöglichen Nutzen aus Ihrem Arbeitszimmer zu ziehen.

Ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen: Tipps und Voraussetzungen

Wer häufig oder immer zu Hause arbeitet, möchte auch steuerlich von diesen Umständen profitieren und das eigene Arbeitszimmer absetzen. Allerdings müssen Freiberufler, Angestellte und Unternehmer bei der Einrichtung des Arbeitszimmers bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um steuerlich davon zu profitieren.

Arbeitszimmer absetzen: Eine gute Planung ist das A und O

Viele Arbeitnehmer wissen nicht genau, wie und wo sie ihr Arbeitszimmer am günstigsten absetzen können. Längst sind die Zeiten vorbei, in denen nur Selbstständige ein häusliches Arbeitszimmer benötigen. Spätestens seit der Coronakrise führt der Trend dahin, dass auch zunehmend Angestellte in Kooperation mit ihren Arbeitgebern ein Homeoffice einrichten.
Wer einen Hausbau plant oder eine Wohnung neu einrichten möchte, sollte von Anfang an ein gutes Konzept für ein Arbeitszimmer erstellen. Schließlich müssen die Arbeitszimmer zwingend räumlich abgegrenzt sein, um als Arbeitszimmer steuerlich anerkannt zu werden. Alternativ spricht nichts dagegen, bislang noch nicht offiziell als Arbeitszimmer eingerichtete Räumlichkeiten als privates Büro zu nutzen. Im Zweifelsfall lohnt es sich, sich bei offenen Fragen an einen Steuerberater zu wenden.

Steuern sparen: mit einem Arbeitszimmer

Die steuerliche Berücksichtigung eines Arbeitszimmers hängt in erster Linie von der Frage ab, ob dieser Raum den zentralen Punkt der eigenen beruflichen betrieblichen Arbeit bildet. Diese Frage sollten Steuerzahler natürlich guten Gewissens mit “Ja” beantworten können. Eine wichtige Voraussetzung für eine steuerliche Absetzung ist, dass Berufstätige einen Großteil ihrer Arbeitszimmer in dem Arbeitszimmer und an keinem anderen Arbeitsplatz verbringen. In diesem Fall ist es gestattet, das Arbeitszimmer auch ohne Obergrenze abzusetzen. Das bedeutet mit anderen Worten, dass die Gesamtkosten für das Arbeitszimmer in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen. Bei Selbstständigen werden die Kosten einschließlich Instandhaltung und Renovierung als Betriebsausgaben eingestuft.

Unterschiede zwischen Werbungskosten und Betriebsausgaben

Als Werbungskosten werden finanzielle Aufwendungen bezeichnet, die für eine Generierung von Einnahmen erforderlich sind. Diese Kosten beziehen sich bei Arbeitszimmern auf Arbeitsmittel und eine Ausstattung zur Einrichtung des Homeoffice. Im Gegensatz dazu werden Betriebsausgaben als Ausgaben bezeichnet, die auf der wirtschaftlichen Tätigkeit basieren. Diese Ausgaben minimieren den zu versteuernden Unternehmensgewinn.

Arbeitszimmer steuerlich absetzen: Bedingungen des Finanzamts

Für eine Ermittlung, der auf das Arbeitszimmer entfallenden Kosten müssen Steuerzahler den prozentualen Anteil der Zimmer auf die komplette Wohnfläche berechnen. Dieser Prozentsatz dient als Basis, um alle laufenden Kosten für das häusliche Arbeitszimmer abzusetzen. Diesen laufenden Kosten gehören Aufwendungen für die Hausrat- und Gebäudeversicherung, Strom, Heizung, Miete sowie Kosten für Schornsteinfeger und die Müllabfuhr an. Bei der Einrichtung des Arbeitszimmers dürfen Besitzer eines Arbeitszimmers finanzielle Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abschreiben. Klassische geringwertige Wirtschaftsgüter sind unter anderem Büromaterial, Telefone, Software oder Kleinmöbel. Übersteigt geringwertiges Wirtschaftsgut nicht den Wert von 925 € brutto, können Steuerzahler die Ausgaben komplett als Werbungskosten absetzen.

Sonderregelungen für höherpreisige Wirtschaftsgüter

Bei höherpreisigen Wirtschaftsgütern sollten Besitzer der Arbeitszimmer damit verbundene Kosten über die komplette Nutzungsdauer abschreiben. Für Computer wird eine allgemeine Nutzungsdauer von drei Jahren, für Kopierer von sieben Jahren vorausgesetzt. Bei Büromöbeln erstreckt sich die komplette Nutzungsdauer auf insgesamt 13 Jahre. Erfüllen berufstätige Steuerzahler zudem die Bedingungen für einen Steuerabzug, dürfen die Arbeitszimmer ebenfalls in geringem Umfang privat genutzt werden. In dem Fall sind maximal zehn Prozent zulässig. Ein kleiner Tipp: Finanzämter erkennen keine Arbeitszimmer an, die als Arbeitsecke oder Durchgangszimmer genutzt werden. Arbeitszimmer in partieller Nutzung akzeptiert der Fiskus dann, falls Betroffenen tatsächlich kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

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