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Wann kassiert der Staat bei Steuern doppelt ab?

Auf viele Güter müssen Verbraucher hierzulande Abgaben bezahlen. Einige Erzeugnisse werden sogar doppelt besteuert. Doch auf welche Waren wird die Steuer auf die Steuer berechnet?

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Steuern versteuern | Foto:(c) angelolucas/pixabay.com

Wie funktioniert die doppelte Versteuerung?

Für die meisten Deutschen ist es gewiss kein Geheimnis, dass sie beim Kauf von Lebensmitteln, Kleidung oder technischen Geräten Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Doch gewiss wird der eine oder andere Verbraucher darüber erstaunt sein, dass die Mehrwertsteuer bei einigen Waren nicht nur auf den Nettopreis erhoben wird. Auf einige Produkte wird zuerst eine Verbrauchssteuer und anschließend eine Mehrwertsteuer berechnet.

Eine Steuer auf die Steuer

Das bedeutet mit anderen Worten, dass eine Steuer auf die Steuer anfällt. Der Staat profitiert von diesen Einnahmen deutlich mit einem Plus an ungefähr 12 Milliarden Euro pro Jahr. Diese Zahl geht aus einer aktuellen Studie des Deutschen Steuerzahlerinstituts – des DSi – hervor.

Eine Doppelbesteuerung bei wichtigen Verbrauchsgütern

Diese doppelte Besteuerung wirft nicht nur bei vielen Steuerzahlern skeptische Fragen auf. Ärgerlich ist die Regelung insbesondere jetzt, seitdem sich die Mehrwertsteuer wieder auf altem Stand befindet und der CO2-Preis eingeführt wurde. Schließlich steigt durch die Doppelbesteuerung automatisch der Preis bei wichtigen Verbrauchsgütern an. Diesen Verbrauchssteuern gehören beispielsweise die Biersteuer, Kaffeesteuer, Strom- und Energiesteuer an. Diese Besteuerungen werden zwar dem Händler oder Produzenten in Rechnung gestellt. Allerdings sind die Anbieter berechtigt, die Steuer wiederum beim Kunden einzufordern. Dadurch winken dem Staat jährliche Einnahmen von über 65 Milliarden Euro.

Rechenbeispiele: So hoch ist die steuerliche Belastung

Nachfolgende Rechenbeispiele veranschaulichen, wie es sich preislich auswirkt, wenn die Mehrwertsteuer nicht nur auf den Nettopreis erhoben wird. Gemäß Berechnungen des DSi beträgt der Steueranteil bei einem Liter Benzin und einem Bruttopreis von 1,35 Euro ungefähr 69 Prozent des Bruttopreises. Dieser Anteil entspricht einem effektiven Steuersatz – und dementsprechend einer Zusatzsumme auf den Nettopreis – in Höhe von 222 Prozent. Geht man von einem Bruttopreis für eine Kilowattstunde Strom von 0,32 Euro aus, beläuft sich der Steuer- sowie Abgabenanteil auf ungefähr 51 Prozent. Der Aufschlag wird mit 106 Prozent auf den Nettopreis berechnet.

Frustrierende Regelungen

Ein weiteres Beispiel bezieht sich auf eine Besteuerung von Kaffee. In diesem Fall ist zwar ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gültig. Doch im Zusammenspiel mit der Kaffeesteuer erhöht sich die Steuerlast dennoch auf nahezu 40 Prozent des Nettopreises. Reiner Holznagel als Präsident des Bundes der Steuerzahler stuft eine derartige Doppelbesteuerung schlicht und ergreifend als “unfair” ein. Er betont, dass solche Regelungen “für Steuerzahler sehr frustrierend” sind.

Forderungen nach Handlungsbedarf durch Politiker

Insbesondere infolge höherer finanzieller Belastungen durch die Einführung des CO2-Preises fordert Holznagel ein, dass die Politik dieser preislichen Aufwärtsspirale entgegensteuern müsse. “Es sei an der Zeit, für Entlastung zu sorgen”. Diesen Schritt könnten Politiker seiner Meinung nach beispielsweise wagen, indem sie die Stromsteuer deutlich reduzieren. Ausreichend Spielraum ist vorhanden, da sich der deutsche Stromsteuersatz für privat beanspruchten Strom auf das 20-fache des derzeit gültigen EU-Mindeststeuersatzes beläuft. Würden sich Politiker zu einer deutlichen Reduzierung des Strompreises entscheiden, wäre eine finanzielle Entlastung von ungefähr sechs Milliarden Euro pro Jahr möglich.

> Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt sie auch nicht<<

Foto:(c) angelolucas/pixabay.com

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