Höhere Steuern oder weniger Steuern? Das Jahr 2021 hält einige Neuerungen bereit. Tatsache ist, dass dieses Jahr eine der größten Steuersenkungen des gesamten Jahrzehnts bietet, indem für die meisten Steuerzahler der Solidaritätszuschlag entfällt. Doch an anderer Stelle bittet der Staat seine Bürger zur Kasse.
Eine stärkere Belastung des Bundeshaushalts
Generell wird der Bundeshaushalt letztendlich stärker belastet als es in der Coronakrise wünschenswert wäre. Einer Aufstellung des Ifo-Instituts zufolge kosten Entlastungen für deutsche Bürger über 15 Milliarden Euro. Marcel Fratzscher als Vorgesetzter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung betont in diesem Zusammenhang, dass der Soli-Teilabbau sowie die finanzielle Entlastung geraume Zeit vor Ausbruch der Corona-Pandemie beschlossen wurde. Wäre die Krise planbar gewesen, wären einige steuerliche Entscheidungen gewiss anderweitig getroffen worden.
Neuerungen zum Solidaritätszuschlag
Für 90 Prozent aller bisherigen Soli-Zahler entfällt der Beitrag ab Januar 2021, für weitere 6,5 Prozent reduzieren sich die Zahlungsverpflichtungen zum Teil. Ausschließlich Top-Verdiener müssen die Soli-Beiträge auch zukünftig in voller Höhe entrichten. Der Zuschlag beläuft sich auf 5,5 Prozent der Einkommens- und Körperschaftssteuer. Dadurch sparen die Bürger durch den Abbau ungefähr zehn Milliarden Euro. Ob Steuerzahler den Solidaritätszuschlag auch zukünftig entrichten müssen, hängt von individuellen Lebensumständen sowie dem zu versteuernden Einkommen ab. Persönliche Lebensumstände fließen ebenfalls in die Bewertung ein und somit beispielsweise in die Frage, ob Steuerzahler verheiratet bzw. alleinerziehend sind oder Kinder haben.
Gemäß Soli-Rechner des Finanzministeriums sparen Singles bis zu einem versteuernden Einkommen von ungefähr 96.800 Euro Geld. Für zusammen veranlagte Paare gilt die Regelung bis zu einem Maximum von 193.500 Euro. Demzufolge spart ein Single alljährlich bis zu 930 Euro an Steuern, ein Paar hingegen 1.860 Euro. Allerdings profitieren Wenigverdiener auch nur in geringem Maße von der Regelung, da diese Personengruppen schon aktuell nur wenig Soli bezahlen.
Neue Regelungen zum Kindergeld
Für das erste und zweite Kind erhöht sich das Kindergeld ab diesem Jahr auf 219 Euro, für das dritte Kind auf 225 Euro und ab dem vierten Kind auf 250 Euro pro Monat. Zudem wurde der Kinderfreibetrag steuerlich um über 500 Euro auf insgesamt 8.388 Euro angehoben. Eltern können entweder den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld nutzen. Indem der Freibetrag die Einkommenssteuer reduziert, ist diese Summe vor allem für Besserverdiener geeignet. Das Finanzamt überprüft im Gegenzug, welche Unterstützung für welche Familie vorteilhafter ist.
Änderungen des Grundfreibetrags und der CO2-Steuer
Die zu einer Steuerzahlung verpflichtende Einkommensgrenze erhöht sich ab 2021 um 336 Euro auf insgesamt 9.744 Euro. Im Gegenzug erhöht sich die Grenze, ab welcher der 42-prozentige Spitzensteuersatz berechnet wird. Diese Grenze steigt auf ein Jahreseinkommen von 57.919 Euro an. Zur Forcierung klimaschonender Alternativen sowie zur Verteuerung fossiler Energien wurde ab diesem Jahr ein nationaler CO2-Preis für den Bereich “Heizen und Verkehr” eingeführt. Demzufolge müssen veräußernde Unternehmen wie Raffinerien für jede einzelne Tonne CO2 anfangs 25 Euro bezahlen. Dieser Betrag wird sich im Laufe der Zeit erhöhen. Folglich steigern sich die Kosten für das Tanken und Heizen mit fossilen Energieträgern automatisch. Nach Angaben des Mineralölwirtschaftsverbands steigen die Tankkosten auf ungefähr 10 bis 11 Cent pro Liter an.
Neue Regelungen für die Pendlerpauschale
Zur Entlastung der Bürger erhöht sich die Pendlerpauschale in der Steuererklärung ab dem 21. Kilometer. Dementsprechend erhalten Pendler insgesamt 35 Cent anstatt bisher 30 Cent je Kilometer.
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>>Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht<<