Handwerkerrechnung steuerlich absetzen: So funktioniert’s

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Führen Handwerker Reparatur- oder Modernisierungsmaßnahmen durch, entstehen schnell hohe Kosten. Entsprechende Ausgaben für Handwerkerleistungen schmälern das persönliche Haushaltsbudget deutlich.

Allerdings können sich Steuerzahler einen Teil der Rechnung vom Finanzamt zurückholen, indem sie die Handwerkerrechnung steuerlich absetzen. Schließlich räumt das Finanzamt Steuerzahlern in jedem Jahr einen lukrativen Steuerabzug auf Maschinen- und Anfahrtskosten sowie Arbeitskosten ein. Dabei müssen Steuerzahler bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um von einem steuerlichen Vorteil für die Handwerkerrechnungen zu profitieren. Außerdem können nur bestimmte Dienstleistungen von Handwerkern von der Steuer abgesetzt werden.

Leistungen separat aufführen

Es lohnt sich, eine Handwerkerrechnung von der Steuer abzusetzen. Der Fiskus erstattet Immobilieneigentümern oder Mietern 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Lohnkosten und dementsprechend 1.200 Euro pro Jahr. Diese Erstattungen gelten für Handwerkertätigkeiten, die im eigenen Zuhause vorgenommen wurden. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass ausschließlich Maschinen- und Anfahrtskosten sowie Lohn- und Arbeitskosten steuerlich abgesetzt werden können. Rechnungen für Materialkosten bergen hingegen keine steuerlichen Vorteile. Deshalb ist es ausschlaggebend, dass Handwerker Lohn- sowie Materialkosten auf ihren Rechnungen stets separat ausweisen. Im Einzelfall ist es sogar sinnvoll, die Handwerker um diese separate Auflistung zu bitten.

Steuerlich absetzbare Leistungen im Überblick

Nachfolgende Handwerkerleistungen können Steuerzahler steuerlich absetzen:

  • Tausch von Türen und Fenstern
  • Malerarbeiten im Innenbereich oder außen am Gebäude
  • Gartentätigkeiten einschließlich Pflasterarbeiten
  • Arbeiten am Dach und an der Fassade
  • Wartung von Heizungsanlagen, zum Beispiel hydraulischer Abgleich und Tätigkeiten des Schornsteinfegers
  • Verlegung von Bodenbelägen
  • Modernisierungsmaßnahmen im Badezimmer oder der Küche

Weitere Steuer-Tipps im Umgang mit Handwerkerrechnungen

Zur Eindämmung von Schwarzarbeit räumt der Staat seit geraumer Zeit weitere steuerliche Vorteile für Handwerkerkosten ein. Deshalb können Steuerzahler stets mit einem steuerlichen Bonus rechnen, wenn sie einen Handwerker mit der Durchführung oben aufgeführter Tätigkeiten beauftragen. Ein hilfreiches Dokument ist das Anwendungsschreiben zu § 35a EStG. Dieses Dokument beinhaltet eine umfassende Auflistung sämtlicher begünstigter sowie nicht begünstigter Handwerkerleistungen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind ebenfalls bei der Steuer begünstigt

Private Verbraucher haben übrigens das Recht, neben Modernisierungs- und Reparaturarbeiten ebenfalls sogenannte haushaltsnahe Serviceleistungen steuerlich abzusetzen. Diesen haushaltsnahen Dienstleistungen gehören neben Gartenarbeiten und Pflege- sowie Betreuungsdienstleistungen ebenfalls Tätigkeiten wie Putzen, Bügeln oder Waschen an.

Rechnungen am besten via Banküberweisung begleichen

Damit Steuerzahler die Handwerkerkosten gegenüber dem Fiskus steuerlich geltend machen können, ist es unbedingt erforderlich, die Handwerkerrechnungen durch Banküberweisung zu bezahlen. Wer vom Steuerbonus profitieren möchte, sollte die Rechnung deshalb keineswegs bar bezahlen. Eine handschriftliche Quittung reicht als Dokument für das Finanzamt nicht aus. In diesem Fall würden die entstandenen finanziellen Aufwendungen nicht steuerlich berücksichtigt werden. Darüber hinaus können Steuerzahler keine Kosten für Handwerkerarbeiten steuerlich absetzen, die unter Nutzung staatlicher Fördermittel für eine Baufinanzierung durchgeführt wurden.

Diese Fördermittel sind nicht steuerlich absetzbar

Zur Riege dieser Fördermittel gehören beispielsweise zinsverbilligte Kredite oder Zuschüsse, die durch das BAFA oder die KfW-Bank gewährt wurden. Auf diese Regelung verweist der Gesetzgeber unwiderruflich, um einer Mehrfachbegünstigung für den eigenen Haushalt entgegenzuwirken. Zudem besteht für Steuerzahler kein finanzieller Vorteil für Kosten für eine Handwerkerleistung, die im Rahmen eines Neubaus von Häusern durchgeführt wurde.

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