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300-Euro-Energiepauschale: Wie viel Geld bleibt nach Steuerabzug übrig?

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300-Euro-Energiepauschale
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Hohe Preise für Strom, Gas und Öl bewegten die Bundesregierung dazu, allen Erwerbstätigen hierzulande einen Zuschuss von 300 Euro einzuräumen. Doch der Blick ins Detail zeigt auf, dass nur die wenigsten Deutschen die komplette Summe erhalten werden.

Finanzielle Entlastungen für deutsche Angestellte und Selbständige

Schon vor dem Beginn des Ukraine-Kriegs hatten sich Energiekosten in Deutschland massiv erhöht. Doch seit Wladimir Putins Truppen auf ukrainischem Boden einmarschiert sind, sind die Preise noch einmal deutlich angezogen. Deshalb kündigte die Ampelkoalition an, Deutschlands Bürger finanziell zu entlasten. Die Politiker beschlossen ein entsprechendes Maßnahmenpaket. Zur Debatte steht eine Energiepreispauschale von 300 Euro. Wie viel Geld letztendlich tatsächlich auf dem Konto landet, richtet sich nach dem Einkommen.

Wer hat Anspruch auf die Energiepreispauschale?

Nach aktuellen Informationen sollen all die Personen die Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro erhalten, die einkommensteuerpflichtig einer der Steuerklasse I bis V angehören. Während sich bei Selbständigen die Steuer-Vorauszahlung reduziert, erhalten Angestellte das Geld über ihre Arbeitgeber durch die Lohn- und Gehaltsabrechnung ausgezahlt. Die Energiepauschale unterliegt zwar der Einkommensteuer. Im Gegenzug wirken sich Faktoren wie Job-Tickets, die Mobilitätsprämie oder Pendlerpauschale jedoch nicht auf die Energiepauschale aus. Dementsprechend bleibt für Beschäftigte mit einem höheren Gehalt eine geringere Summe übrig als für eine Person mit niedrigem Einkommen.

Keine volle Summe die meisten Arbeitnehmer

Die volle Summe von 300 Euro erhalten letztendlich nur die Arbeitnehmer, deren jährlicher Verdienst noch nicht einmal den steuerlichen Grundfreibetrag erreicht. Dieser Grundfreibetrag beträgt seit 2022 10.347 pro Person bzw. 20.694 Euro für Verheiratete. Hierzulande müssen erst die Arbeitnehmer Einkommensteuer zahlen, deren Einkommen diese Summe übersteigt.

Nachteile für Rentner und Selbständige

Würde ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind aus der Steuerklasse 4 und einem Jahreseinkommen von 45.000 Euro insgesamt 216,33 Euro an Energiepreispauschale erhalten, stünde einem Single der Steuerklasse 1 und einem Jahresgehalt von 72.000 Euro nur 181,80 Euro der Pauschale zu. Diese Beispiele zeigen auf, dass beträchtliche Teile des Betrags letztendlich nicht die Empfänger erreichen. Wie Reiner Holznagel als Präsident des Bundes der Steuerzahler bestätigt, wäre eine steuerfreie Auszahlung der Energiepreispauschale eine wesentlich höhere finanzielle Entlastung gewesen. Kritisch merkte Holznagel an, dass vor allem Selbständige und Rentner keine wirkliche Entlastung erhalten.

Eine “schnellstmögliche Umsetzung”

Auch wenn die Bundesregierung noch keinen finalen Termin für die Auszahlung der Pauschale angab, sprachen sich die Politiker für eine “schnellstmögliche Umsetzung” aus. Derzeit erscheint ein Start ab Juni wahrscheinlich, da für einige Teile des Pakets neue Gesetze erforderlich sind. Diese Gesetze müssen im Vorfeld vom Bundesrat und Bundestag bewilligt werden.

Zusätzliche Boni für Kinder

Zusätzlich ist von weiteren finanziellen Entlastungen die Rede, die von einem Einmalbonus von 100 Euro je Kind über zusätzliche 100 Euro für Sozialhilfeempfänger bis hin zu einer dreimonatigen Reduzierung der Einkommensteuer auf Kraftstoff sowie Monatstickets für Bahnen und Busse reichen. Laut Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft – des IfW – soll das Maßnahmenpaket Deutschlands Haushalte um bis zu 825 Euro entlasten. Während Spitzenverdiener den Großteil der Zuschläge über die Einkommensteuer an den Staat zurückzahlen, profitieren Gering- und Normalverdiener wesentlich mehr von den Zuwendungen. Abhängig vom Gehalt sowie der Wahl genutzter Verkehrsmittel erhalten Familien mit zwei Kindern und zwei berufstätigen Elternteilen von einer finanziellen Entlastung etwa 348 bis 825 Euro.

Verkehrsmittel als ausschlaggebender Faktor

Den größten Nutzen ziehen gemäß Musterrechnungen Familien mit einem Brutto-Haushaltseinkommen in Höhe von 35.000 Euro pro Jahr. Eine grundlegende Komponente für die Berechnung ist die Frage, mit welchen Verkehrsmitteln die Eltern zu ihrem Arbeitsplatz gelangen.  

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