Über eine Vermögenssteuer wird seit längerem diskutiert. Nun macht die SPD offenbar Nägel mit Köpfen. Die Eckpunkte für eine entsprechende Steuer wurden nun von den Sozialdemokraten beschlossen. Damit wird unterdessen auch klarer, wer künftig eine solche Steuer entrichten muss und wer davon verschont wird.
Ende eines langen Streits
Die Sozialdemokraten haben einen weiteren Schritt nach links vollzogen, mit dem Segen der Parteispitze. Am Montag hat sich das Präsidium der Partei dafür ausgesprochen, dass die Steuer auf Vermögen wieder eingeführt werden soll. In einer seiner voraussichtlich letzten Amtshandlungen hat der kommissarische Chef der SPD, Thorsten Schäfer-Gümbel, die Eckdaten der geplanten Vermögenssteuer bekannt gegeben. Damit soll ein Streit enden, welche die SPD seit 20 Jahren gespalten hat. Damit könnte sie allerdings nach dem internen Streit einen Konflikt mit der Union lostreten. Diese sprach sich bereits gegen die Einführung einer Vermögenssteuer aus.
Was ist die Vermögenssteuer?
Wie der Name bereits andeutet, ist die Vermögenssteuer eine Abgabe, die auf das Eigentum anfällt. Doch nicht alle müssen sie zahlen. Zunächst erfolgt eine Bewertung des gesamten Hab und Guts eines Steuerpflichtigen, also der Substanz eines Vermögens. Der damit erwirtschaftete Gewinn zählt nicht mit in diese Berechnung hinein. Basierend auf diesen Daten wird dann eine Abgabe in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes berechnet, welche jährlich an den Fiskus zu entrichten ist. Auf diese Weise soll mehr Verteilungsgerechtigkeit ermöglicht werden, hoffen die Befürworter der Steuer.
Wer die Vermögenssteuer bezahlen soll
Die Vermögenssteuer soll laut den Plänen der SPD nur von einem Bruchteil der deutschen Bevölkerung entrichtet werden müssen. Schäfer-Gümbel nannte als Zielgruppe die Milliardäre und Multimillionäre. Ihr Vermögen soll mit einem Prozent pro Jahr besteuert werden, die Spitzengruppe dieser Vermögenden sogar mit 1,5 Prozent. Laut Schäfer-Gümbel sollen dabei nicht nur die Vermögen von natürlichen Personen besteuert werden, sondern auch von Unternehmen.
Werden Besitzer von Unternehmen damit doppelt besteuert?
Grundsätzlich soll dies der Fall sein, da sowohl das Vermögen des Unternehmens besteuert wird als auch das Vermögen des Unternehmers, dem die Firma gehört. Allerdings würde eine solche umfassende Doppelbesteuerung zu einer zu hohen Last führen. Aus diesem Grund soll das Vermögen des Unternehmens ausschließlich bei den Eigentümern besteuert oder jeweils nur der halbe Betrag angesetzt werden.
Was zählt zum Vermögen und wie hoch sind die jährlichen Einnahmen des Fiskus?
Zu den zu besteuernden Vermögen zählen alle klassischen Vermögenswerte wie Immobilien, Grundstücke, Bankguthaben, Wertpapiere und Ansprüche aus Versicherungen aber auch Bargeld, Münzen, Schmuck, Edelsteine. Den Plänen der SPD zufolge sollen mit dieser Vermögenssteuer die Einnahmen um zehn Milliarden Euro gesteigert werden. Das eingenommene Geld soll vollständig an die Länder fließen, damit der Investitionsstau abgebaut werden kann. Gemeinden und Städte sollen durch diese Finanzspritze ihre marode Infrastruktur sowie Schulen und Schwimmbäder sanieren können.
Wer verschont wird
Doch längst nicht alle Besitzer von Immobilien und Grundstücken müssen befürchten, die geplante Steuer entrichten zu müssen. Um zu verhindern, dass jedes Eigenheim von der Vermögenssteuer betroffen sein wird, soll mit hohen Freibeträgen gearbeitet werden. Eine genaue Höhe der Freibeträge wurde bislang nicht genannt, es wurde als Orientierung lediglich auf einen ähnlichen Entwurf der SPD verwiesen, der bereits im Jahr 2013 formuliert wurde. Auch bei der Besteuerung von Unternehmen will die SPD mit Freibeträgen arbeiten.
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