Der Fiskus belohnt gute Taten und die Hilfsbereitschaft von Bürgern, die sich um ihre Mitmenschen kümmern und ihnen das Leben erleichtern. Wer beispielsweise Sachen spendet oder seine wertvolle Zeit einsetzt ehrenamtlich tätig zu sein, kann diese Spenden steuerlich absetzen. In welchem Umfang dies möglich ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Spenden und belohnt werden
Wer Gutes tut, wird belohnt. Vor allem mit seinem guten Gewissen und dem Bewusstsein, etwas für seine Mitmenschen getan zu haben. Zum Ende des Jahres werden die Menschen besinnlich, so dass es kein Wunder ist, dass die Anzahl der guten Taten und die Bereitschaft, etwas zu spenden, steigt. Für viele Menschen ist es selbstverständlich, sich ganzjährig für einen guten Zweck zu engagieren und Sachspenden zu tätigen.
Spenden werden vom Fiskus honoriert
Wer sich für seine Mitmenschen interessiert, wem an ihrem Wohl gelegen ist und hilft, dieses mit Zeit- und Sachspenden zu verbessern, wird nicht nur von seinem guten Gewissen belohnt. Er wird auch vom Fiskus mit Wohlwollen bedacht. Denn was viele Menschen und Helfer nicht wissen; neben Geldspenden sind auch Zeit- und Sachspenden von der Steuer absetzbar und können in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden.
Die eigene Zeit spenden
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass im Vorfeld der Wert der jeweiligen Spende ermittelt wird, damit dieser in der Steuererklärung korrekt angemeldet werden kann. Unterstützt ein steuerpflichtiger Helfer unentgeltlich etwa eine steuerbegünstigte Organisation, so leistet er in diesem Fall eine zeitliche Spende. Auch wenn diese gute Tat unentgeltlich vollzogen wird, sollte im Vorfeld für die geleistete Arbeit eine Vergütung ausgemacht werden, idealerweise schriftlich, um dies dem Fiskus nachweisen zu können.
Die Vergütung spenden
Nach der guten Tat kann der Helfer dann auf seine Vergütung verzichten. Diese Vergütung, die schlussendlich nicht ausgezahlt wurde, gilt dann als der Spendenbetrag, der in der Steuererklärung angegeben wird und steuerlich absetzbar ist. Auch für Sachspenden muss ein fester Wert definiert werden, der in der Steuererklärung vermerkt werden kann.
Bei gebrauchter Ware Wert feststellen lassen
Bei neuer Ware ist dies natürlich keine Herausforderung. Bei Neukauf bestimmt der gesamte Kaufpreis der Ware die Höhe der Spende. Schwieriger hingegen wird es bei gebrauchten Gegenständen, bei welchen es je nach Grad der Gebrauchsspuren nicht einfach sein kann, den Wert zu bestimmen. Hier ist der Spender selbst gefragt. In diesem Fall muss er selbst herausfinden, welchen Preis er bei einem Verkauf des Objekts erzielt hätte, wobei es natürlich nicht nur auf den Zustand und die Art des Objekts ankommt, sondern auch auf die derzeitige Nachfrage.
Spendenquittung aufbewahren
Werden Zeit oder Sachen im Wert von weniger als 200 € an eine gemeinnützige Organisation gespendet, benötigt der Fiskus oftmals keine Spendenquittung. Die Nachweispflicht besteht jedoch weiterhin, eine Anforderung kann jederzeit erfolgen. Die jeweiligen Bescheide sollten bis zum Ende des Jahres aufbewahrt werden, an welchem der Steuerbescheid bekannt wurde.
Als Sonderausgaben angeben
Die Spenden können in der Steuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden, Spenden bis zu einer Höhe von 20 Prozent der Einkünfte werden anerkannt. Wer ein Ehrenamt ausübt und damit regelmäßig bedürftige Menschen oder Organisationen unterstützt, kann zudem 720 € an Nebeneinkünften steuerfrei behalten.
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>> Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht<<