Rentner: Gegen drohende Doppelbesteuerung vorgehen

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Mehrere zehntausend Senioren müssen dank der ihrer Bezüge seit Mitte des Jahres Steuern auf ihre Rente zahlen. Einigen Rentnern droht dadurch sogar eine doppelte Besteuerung, ein Umstand, der vom Bundesverfassungsgericht untersagt wurde. Wie Betroffene dagegen vorgehen können.

Neue Pflichten nach der Erhöhung der Bezüge

Die Rentenzeit ist eigentlich die Zeit, in denen die Arbeit endlich ruhen kann und der Lebensabend genossen wird. Für viele Senioren ist die nach den langen Jahren der Berufstätigkeit eigentlich wohlverdiente Rente jedoch mit neuen Pflichten verbunden. Zwar können sie sich über eine Erhöhung ihrer Bezüge freuen, die seit Mitte des Jahres 2018 greift. Dabei handelt es sich immerhin um 3,37 Prozent in den neuen und 3,22 Prozent in den alten Bundesländern. Doch laut Schätzungen des Bundesfinanzministeriums bedeutet dies für rund 54.000 Rentner, dass sie nun ihrer Steuerpflicht nachkommen müssen, da sie über die Freigrenze rutschen.

Steuern sparen

Damit müssen nach der Erhöhung der Bezüge nun rund 4,4 Millionen bundesdeutsche Senioren Steuern auf ihre Rente zahlen. Für viele Rentner wird allerdings die Steuererklärung das hauptsächliche Ärgernis. Die finanziellen Nachteile bleiben gering, da viele Steuern bei den Ausgaben über die Werbungskosten oder die Sonderausgaben wieder zurückgeholt werden können, wenn sie bei der Rente den Freibetrag überschreiten. So bleiben die finanziellen Einbußen gering, die Ausgaben müssen lediglich einmal im Jahr in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Größerer Ärger droht den Senioren aus einer anderen Richtung.

Senioren droht doppelte Besteuerung

Vielen Rentnern droht nach der Erhöhung der Bezüge nun sogar eine doppelte Besteuerung. Dies ist dem Umstand der langen Übergangsphase der Besteuerung der Renten geschuldet, die bis zum Jahr 2040 dauern soll. Diese doppelte Besteuerung bedeutet, dass künftige Rentner bereits während ihrer Erwerbszeit bei ihren Rentenbeiträgen zahlen, die aus dem zu versteuernden Einkommen abgeführt werden. Zusätzlich müssen die Senioren Steuern bei der Auszahlung der Rente zahlen, die sie im bezugsfähigen Alter erhalten. Dieser doppelten Besteuerung hat das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil zwar einen Riegel vorgeschoben. Doch das Finanzministerium geht bislang nicht gegen diese doppelte Besteuerung vor.

Nachweis in komplizierten Einzelfallentscheidungen

Dagegen können betroffene Senioren zwar vorgehen. Allerdings ist dies derzeitig nach der aktuellen Rechtslage ein aufwendiges Unterfangen, da jeder Betroffene die doppelte Besteuerung in einer Einzelfallentscheidung vor Gericht nachweisen muss. Hierfür müssen alle Steuerbescheide vorgelegt werden, in welchen die Einzahlungen für die Rente der Betroffenen vermerkt sind. Die Berechnung zum Nachweis der doppelten Besteuerung ist zudem recht kompliziert. Doch die Unannehmlichkeiten könnten bald ein Ende haben.

Bund der Steuerzahler sucht freiwillige Musterkläger

Eine einfachere Möglichkeit, wie die betroffenen Senioren zu ihrem Recht kommen, wird gerade offenbar vom Bund der Steuerzahler in die Wege geleitet. Dieser sucht derzeit Betroffene für passende Musterklagen, in denen die strittige Rechtsfrage nach der Doppelbesteuerung geklärt werden soll. An Freiwilligen sollte es nicht mangeln, denn laut dem Bund der Steuerzahler ist eine doppelte Besteuerung bereits bei denjenigen Senioren möglich, die im Jahr 2018 in Rente gehen.

Erste Zuschriften werden bearbeitet

Weitere aussichtsreiche Kandidaten, die vom Bund der Steuerzahler gesucht werden, sind Freiberufler und Gewerbetreibende, die ab dem Jahr 2017 in Rente gegangen sind und die mehrere Jahrzehnte freiwillig in die Rente eingezahlt haben oder eine Altersvorsorge nahe der Beitragsbemessungsgrenze hatten. Und tatsächlich sind auch schon einige Zuschriften beim Bund der Steuerzahler eingegangen, wie eine Pressesprecherin berichtet. Diese würden nun vom Bund bearbeitet.

Foto: (c) brenkee/pixabay.com

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