Das Bundesfinanzministerium will den Handel im Internet künftig stärker ins Visier nehmen. Das Ziel ist es, illegale Praktiken im Onlinehandel zu unterbinden. Dazu wurde vom Bundeskabinett ein Entwurf zu einem Gesetz beschlossen, der vor allem die Regel für die großen Plattformen Amazon oder Ebay verschärfen soll.
Die anarchischen Zeiten sind vorbei
Frei und nicht reglementiert, die anarchischen Zeiten des Internets sind vorbei. Das Netz wird immer stärker von den Behörden beobachtet und mit Regeln bedacht. Dies betrifft nicht nur den Bereich des Strafrechts, der beim Handel mit illegalen Produkten oder Dienstleistungen sowie strafbewehrten Äußerungen greift. Auch der Fiskus hat das Neuland schon längst für sich entdeckt und greift reglementierend in den Onlinehandel ein. Nicht nur, um steuerlich an dem enormen Umsatz mitzuverdienen, den die Onlinehändler verzeichnen. Immerhin hat der Onlinehandel bereits einen Anteil von rund 10 Prozent am gesamten Handel. Damit soll auch illegalen Praktiken ein Riegel vorgeschoben werden, die einzelnen Wettbewerbern einen unlauteren Vorteil verschaffen.
Einführung einer neuen Meldepflicht
Richten soll es nun ein neues Gesetz, dessen Entwurf bereits vom Bundeskabinett abgesegnet wurde. Dieses Gesetz sieht vor, dass alle Plattformen für Händler im Netz ein umfangreiches Melderegister führen müssen, das von allen aktiven Mitanbietern ausgefüllt werden muss. Angegeben werden müssen künftig neben dem Namen und der Adresse die Versand- und Lieferadressen, die Höhe und der Zeitpunkt des Umsatzes sowie die Steuernummer.
Online-Plattformen sollen haften
Doch auch die Plattformen an sich werden mit dem neuen Gesetz stärker in die Pflicht genommen. Diese sollen künftig für die Umsatzsteuern haften, die nicht von den Händlern gezahlt wurden. Dies könnte selbst für die großen Plattformen sehr schmerzhaft werden, da es sich dabei um mehrere Hundert Millionen Euro handelt, die dem Fiskus vorenthalten werden.
Staatliche Stellen in der Pflicht
Vor allem die Anbieter aus Nicht-EU-Ländern sollten stärker beobachtet werden, damit sie ihre Umsatzsteuer auch ordnungsgemäß abführen. Dies sollte von den staatlichen Stellen sichergestellt werden, um zu verhindern, dass einheimische Händler benachteiligt werden, von denen die Steuern korrekt gezahlt werden, so die Forderung des Handelsverbands Deutschland (HDE). Allerdings gibt es natürlich auch unter den einheimischen Anbietern schwarze Schafe, weshalb die Meldepflichten auch für alle gelten sollen. Doch genau aus diesem Grund sorgt der Vorstoß des Bundesfinanzministeriums allerdings auch für Kritik.
Für Händler aus In- und Ausland
Genau dieselben Branchenlobbyisten vom HDE warnen in diesem Fall vor einer neuen Bürokratie für Händler und Plattformen, wenn dieselben Pflichten für Händler aus dem Aus- und Inland gelten. Dieser enorme Aufwand sei kaum zu rechtfertigen. Auch der Lobbyverband Bitcom für digitale Wirtschaft warnt ebenso vor übermäßiger Bürokratie. Dass die umsatzsteuerlichen Pflichten ausnahmslos alle Akteure im Onlinehandel in Deutschland treffe, sei nicht angemessen oder zielgerichtet, so ein Sprecher von Bitcom.
Wartezeit von mehreren Wochen
Zudem ist der Zeitfaktor nicht zu unterschätzen. Denn bislang sind die für die Registrierung notwendigen Prozesse zur Erteilung des Nachweises bei den Finanzämtern noch nicht implementiert. Aus diesem Grund könne es sein, dass die Onlinehändler bis zu mehreren Wochen auf ihren Nachweis zur Registrierung warten müssen. Zudem besteht in Sachen Digitalisierung bei der Steuerbehörde extremer Nachholbedarf. Zur Registrierung für den digitalen Handel müssen die Händler laut Kritik von Bitcom zunächst einmal die altbekannten Dokumente auf Papier ausfüllen.
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