Die aktuelle Corona-Krise stellt alle Menschen und die Wirtschaft vor völlig neue Herausforderungen. Millionen von Menschen arbeiten nun zu Hause anstatt an ihrem Arbeitsplatz. Doch welche Kosten können im Homeoffice steuerlich abgesetzt werden?
Inwieweit ist Homeoffice steuerlich absetzbar?
Homeoffice ist während der Corona-Krise zum Teil steuerlich absetzbar. Hierfür benötigen Arbeitnehmer einen Nachweis darüber, dass die Arbeitgeber das Homeoffice auch tatsächlich angeordnet haben. Haben die Arbeitgeber die Homeoffice-Maßgabe beispielsweise per E-Mail vorgeschlagen, sollten Steuerzahler dieses Schriftstück unbedingt aufbewahren. Eine steuerliche Berücksichtigung erfolgt hingegen nicht, wenn sich Arbeitnehmer freiwillig für Homeoffice entschieden haben. Um das Homeoffice in Zeiten der Pandemie steuerlich absetzen zu können, muss das Zimmer im jeweiligen Zeitraum auch ausschließlich für den beruflichen Bereich genutzt werden. Außerdem ist es notwendig, dass das Zimmer von anderen Privaträumen separiert ist. Das bedeutet wiederum, dass ein kleiner Arbeitsbereich in einem größeren Zimmer nicht steuerlich absetzbar ist. Gleiches gilt für Flurzonen, offene Galerien oder Durchgangszimmer. Für eine steuerliche Absetzung ist es sinnvoll, das Arbeitszimmer außerdem zu fotografieren. Diese Dokumentationen sollten schildern, dass der Raum tatsächlich für das Homeoffice genutzt wird und keine privaten Gegenstände wie Betten vorhanden sind. Am günstigsten ist es dann auch noch, den Zeitraum der Nutzung durch eine Fotodokumentation festzuhalten.
Ist der Erwerb eines neuen Computers steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich können Käufer eines neuen Computers in Zeiten der Corona-Krise von einem steuerlichen Vorteil profitieren. Allerdings halten sich die finanziellen Vorteile dabei in Grenzen. Denn wer das Gerät zusätzlich privat nutzt, kann im Regelfall maximal 50 Prozent des Kaufpreises steuerlich absetzen. Dieser Anspruch gilt zudem nur für die Zeiträume, in denen der Computer dann auch tatsächlich für das Homeoffice genutzt wird. Große steuerliche Vorteile entstehen dadurch vermutlich nicht. So gibt es beispielsweise eine Regelung, derzufolge einen Kaufpreis von 952 Euro übersteigende Computer nur über drei Jahre abgeschrieben werden können. Die Abschreibungszeit von Smartphones beläuft sich sogar auf fünf Jahre. Diese Vorgaben gelten übrigens nicht nur für die Corona-Krise, sondern auch grundsätzlich.
Können Arbeitnehmer steuerliche Vorteile aus Stromrechnungen geltend machen?
Der Kostenanteil eines Computers für den Strom beläuft sich auch bei täglicher Nutzung auf ein Minimum. Während sich die Stromkosten für ein Laptop je Arbeitstag auf ungefähr 15 Cent belaufen, steigt dieser Wert bei einem PC samt angeschlossenem Monitor auf etwa 50 Cent an.
Die Zubereitung zusätzlicher Mahlzeiten beträgt weitere 50 Cent. Allerdings gelingt es in den wenigsten Fällen, tatsächlich Kosten von etwa 1 Euro pro Arbeitstag steuerlich geltend zu machen.
Wie viel Geld können Betroffene tatsächlich von der Steuer absetzen?
Hierzulande sind Arbeitnehmer berechtigt, pro Jahr ein Maximum von 1.250 Euro von der Steuer abzusetzen. Finanzielle Aufwendungen für die häuslichen Arbeitszimmer müssen in Anlage N der Steuererklärung vermerkt werden. Das tatsächliche Einsparpotential können sich Arbeitnehmer allerdings auch allein ausrechnen. Die Warmmiete eines Arbeitszimmers wird anteilig unter Beachtung der Quadratmeter errechnet. Dann wird die entsprechende Summe auf die im Homeoffice verbrachten Arbeitstage umgelegt. Beläuft sich die Warmmiete für ein rund 100 Quadratmeter großes Objekt beispielsweise auf 1.000 Euro und ist das Arbeitszimmer dabei 20 Quadratmeter groß, könnten Betroffene monatlich 200 Euro steuermindernd anführen. Die Höhe der eigentlichen steuerlichen Vorteile hängt dann zusätzlich vom eigenen Steuersatz ab. Gut zu wissen: Steuerzahler gehen auf Nummer sicher, wenn sie notieren, an welchen Tagen, zu welcher Uhrzeit und wie lange die Arbeitszimmer genutzt wurden.
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