Grundlegende Fragen beim Eintritt ins Rentenalter

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Beim Eintritt ins Rentenalter ändern sich die Lebensumstände in der Regel für die Menschen grundlegend. Das ganze Leben erfordert eine neue Ordnung. Dies betrifft nicht nur die finanziellen Aspekte. Doch dieser Bereich gehört sicherlich zu den wichtigsten Bereichen, die neu geregelt werden müssen, um den Ruhestand nach einem langen und arbeitsreichen Leben unbeschwert und sorglos genießen zu können.

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Fragen zum Renteneintritt | Foto:(c) geralt /pixabay.com

Besteht ein Anspruch auf Grundsicherung?

Angesichts der steigenden Armut im Alter treibt Neurentner vor allem die Frage um, ob das Geld zum Leben reichen wird. Ist dies nicht der Fall, erhalten Betroffene in der Regel Hilfe vom örtlichen Sozialamt, indem sie eine Aufstockung durch die Grundsicherung erhalten. Dies ist allerdings nur möglich, wenn einige Punkte erfüllt sind. So darf das gesamte Einkommen inklusive Nebeneinkünften im Alter nicht mehr als 830 € betragen, um einen Anspruch auf Grundsicherung zu erhalten. Ist dies gegeben, erhalten Singles zur Absicherung ihres Lebensunterhaltes zusätzlich mehr als 415 €, Paare erhalten fast 750 €. Hinzu kommt ein Zuschuss zur Wohnung, die allerdings angemessen sein muss.

Ausgleich der Abschläge

Wichtige Gründe für die Armut im Alter sind der vorzeitige Eintritt in den Ruhestand oder fehlende Zeiten der Einzahlung in die Rente, etwa durch Arbeitslosigkeit. In diesem Fällen wird die Rente um 0,3 Prozent pro fehlenden Monat der Einzahlung gekürzt. Um dies zu verhindern, ist es gut, wenn Neurentner bereits im Arbeitsleben vorgesorgt haben, etwa durch freiwillige zusätzliche Einzahlungen in die Rentenkasse. Je nach Jahr der zusätzlichen Zahlung oder der Nachzahlung kann diese steuerlich geltend gemacht werden. Auf diese Weise können sich Bürger, die etwa einen vorzeitigen Ruhestand planen, die vollen Bezüge ihrer Einkünfte im Alter sichern.

Müssen Steuern im Alter abgeführt werden?

Wer jetzt regulär in Rente geht, muss sich darauf einstellen, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit Steuern auf sein Einkommen im Alter zahlen muss, da die meisten Rentner mit der Erhöhung ihrer Bezüge wohl über den Freibetrag von fast 9.200 € überschreiten werden. In diesem Fall muss eine Steuererklärung für den Rentner erstellt und die Rente zu 78 % versteuert werden, Tendenz in den kommenden Jahren steigend. Hinzu kommen neben der Rente die weiteren Einkommen. Die steuerliche Belastung kann allerdings spürbar gesenkt werden, etwa indem Ausgaben wie Kosten für Erkrankungen oder Versicherungen als Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Stichtag für die Erklärung zur Einkommenssteuer ist der 31. Juli.

Private Rente als monatliche Zusatzrente oder alles sofort?

Die meisten Menschen werden im Arbeitsleben vorgesorgt und privat in eine Rente investiert haben, um das Einkommen im Ruhestand aufzustocken. Ob nun Rürup-, Riester- oder Betriebsrente: Ist der Tag gekommen, haben die Neurentner die Entscheidung zu treffen, ob das angesparte Geld auf einen Schlag ausgezahlt werden soll oder als monatliche Zusatzrente. Beides hat Vor- und Nachteile. Ruheständler, die sich weiterhin mit dem Thema Geldanlage auseinandersetzen, können sich etwa den gesamten Betrag gleich auszahlen lassen, um ihn wieder anzulegen und so zu profitieren. Wer kein Interesse daran hat und vielmehr seine Zeit in Ruhe genießen möchte, hat die Wahl zwischen einer konstanten oder volldynamischen Überschussrente, wobei die konstante Variante etwas höher ausfällt.

Foto:(c) geralt /pixabay.com

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