Nach langen Diskussionen hat der Bundestag endlich die dringend notwendige Reform der Grundsteuer beschlossen. Eine erforderliche Mehrheit hat der Änderung des Grundgesetzes zugestimmt. Doch noch ist der Schlusspunkt nicht erreicht. Bis Ende des Jahres muss die Reform noch umgesetzt werden. Die neue Reform wurde weiterhin nicht kritiklos angenommen, zudem sind die einzelnen Bundesländer noch unentschlossen, was die Umsetzung der Reform in den Ländern betrifft.
Umstrittene Reform wurde angenommen
Die umstrittene Reform der Grundsteuer wurde endlich angenommen, trotz aller Kritik und ablehnender Haltung haben auch die FDP und die Grünen für die Umsetzung des neuen Modells gestimmt. Zahlreiche Modelle wurden für die Berechnung der neuen Grundsteuer vorgeschlagen, durchgesetzt hat sich ein Modell, bei welchem die durchschnittliche Miete und der Wert des Bodens die maßgebliche Grundlage bei der Berechnung der neuen Abgabe darstellen.
Mehr Freiheit dank Öffnungsklausel
Das neue Modell gibt den einzelnen Ländern mehr Rechte bei der Ausgestaltung in die Hände als zuvor. Grund hierfür ist die sogenannte Öffnungsklausel, die von der bayrischen CSU ins Spiel gebracht wurde. Mit dieser Öffnungsklausel können die einzelnen Bundesländer künftig eigene Regelungen beschließen. Voraussetzung hierfür war eine Änderung des Grundgesetzes, für die eine Zweidrittelmehrheit notwendig war. Da insgesamt 495 Abgeordnete dafür stimmten, konnte diese notwendige Mehrheit erreicht werden.
Bislang noch keine Entscheidung von vielen Ländern
Doch bislang hat sich kaum ein Bundesland entschieden, was es mit der neu gewonnenen Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der neuen Grundsteuer anfangen möchte. Lediglich Bayern hat bereits zugesagt, dass die Öffnungsklausel von der Staatskanzlei genutzt werden wird. Aus weiteren Ländern wie etwa Berlin oder dem Saarland kamen zwar bislang Bekundungen der Sympathie hinsichtlich der Klausel, doch eine endgültige Entscheidung steht in den Ländern weiterhin aus. Bislang hatten sich 9 der 16 bundesdeutschen Länder zu der Frage geäußert.
Kritik zur neuen Grundsteuer reißt nicht ab
Die Reform der neuen Grundsteuer ist jedoch weiterhin nicht frei von Kritik. Vor allem der Industrieverband BDI äußerte sich ablehnend gegenüber dem neuen Gesetz. Der Hauptgeschäftsführer des Verbands kritisierte etwa, dass die Neuregelung hinter den Erwartungen zurückbleibt. Zudem sei ein höheres Maß an Bürokratie absehbar, wenn die Reform so umgesetzt würde. Diese würde vor allem die Betriebe treffen, welche ihre Immobilien nun mit einem höheren Aufwand bewerten müssten. Der BDI befürwortet daher das Flächenmodell.
Positive Ansichten zur Reform
Es gibt allerdings auch positive Urteile über die neue Reform. So sei es für den Deutschen Städtetag begrüßenswert, dass die Grundsteuer weiterhin wertorientiert bleibe. Hierbei haben allerdings die Kommunen das letzte Wort, ob die Mieter und Besitzer von Immobilien künftig weniger oder mehr Grundsteuer zahlen müssen. Denn die Kommunen legen die individuellen Hebesätze fest. Daher kann es sein, dass sich die Grundsteuer für die gleiche Immobilie je nach Region um mehrere hundert Euro unterscheiden kann.
Reform muss bis Ende des Jahres abgeschlossen sein
Die von der Bundesregierung eingeleitete Reform der Grundsteuer muss bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, fordert das Bundesverfassungsgericht. Für die Kommunen ein Stichtag, der tunlichst eingehalten werden sollte. Schließlich stellt die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen für sie dar. Mehr als 14 Milliarden Euro nehmen die Kommunen Jahr für Jahr dank dieser Steuer ein. Geld, das fehlen würde, sollte die Reform nicht gelingen. Am 8.11. wird der Bundesrat über die Reform entscheiden, ab 2025 wird die Abgabe nach den neu beschlossenen Regeln erhoben.
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