CO2-Steuer: Widerstand auch von ganz oben

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Die Rufe nach einer CO2-Steuer werden immer lauter und übertönen die Stimmen der Kritiker, die vor einer solchen Abgabe warnen und eine alternative Lösung fordern. Dabei haben diese kritischen Stimmen sehr viel Gewicht und können die Entscheidung zur Einführung einer solchen Steuer maßgeblich beeinflussen.

Co2 Steuer Bedeutung
CO2 Steuer | Foto: (c) TheDigitalArtist/ pixabay.com

Umfassende Abgabe in allen Lebensbereichen

Die CO2-Steuer, die auf die BRD zukommt, könnte eine umfassende Abgabe werden, sollte das Vorhaben nach den derzeitigen Vorstellungen der Befürworter durchgesetzt werden. Vor allem fossile Brennstoffe wären von der neuen Abgabe betroffen, das Betanken der Fahrzeuge würde ebenso den Geldbeutel belasten wie auch das Heizen der Wohnungen und Immobilien. Hinzu kommen weitere neue Formen der CO2-Steuer wie etwa die Abgabe auf Nahrungsmittel, deren Herstellung ein hohes Maß an CO2 emittiert, wie etwa Fleisch.

Zu hohe Belastung für Bürgerinnen und Bürger

Die neue Steuer würde demnach alle Bereiche des Lebens durchziehen, alle Steuerzahlenden wären davon betroffen. Zumindest auf dem Papier. Kritiker befürchten nämlich, dass die Unternehmen und Vermieter die durch die CO2-Steuer entstehenden Mehrkosten einfach auf die Preise umlegen werden, um die höheren Ausgaben zu umgehen. Die hauptsächliche Last würde damit auf den Bundesbürgerinnen und Bürgern liegen, der den größten Teil der Abgabe zahlen würde. Besonders für Haushalte mit geringerem Einkommen wäre dies eine unerträgliche und kaum zu stemmende Belastung.

Einspruch vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages

Bislang wurde der Widerspruch gegen die neue CO2-Steuer lediglich auf Parteiebene formuliert, Kritik kam zudem aus Bürgerorganisationen und Vereinen für Steuerzahler. Doch nun formiert sich Widerstand langsam aber sicher auch auf höherer politischer Ebene. So spricht sich der wissenschaftliche Dienst des Bundestages ganz klar gegen eine CO2-Steuer aus, da eine solche Abgabe klar verfassungswidrig sei, so die Ansicht des Dienstes.

Neue Steuer verfassungswidrig

Grundlage der Entscheidung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages stellte der sogenannte Steuertypenkatalog des Grundgesetzes dar. Wie es in dem von dem Dienst Ende Juli veröffentlichten Gutachten zur Einführung der CO2-Steuer heißt, sehe dieser Katalog zwar ein Steuerfindungsrecht vor. Ein „Steuererfindungsrecht“ werde darin jedoch gerade nicht erwähnt, so das Gutachten. Genau ausgeführt bedeutet dies laut dem wissenschaftlichen Dienst, dass die geplante CO2-Steuer keinem bestehenden Steuertyp wie etwa der Verbrauchs- oder Verkehrssteuer zuzuordnen sei. Statt einer genauen Definition könne die Steuer mehreren Kategorien zugeordnet werden.

Umweltministerium widerspricht

Dem widerspricht jedoch das Umweltministerium, das in der CO2-Steuer ganz klar eine Verbrauchssteuer sieht, keinen neuen Steuertypus. Die neue CO2-Steuer wird der Ansicht des Ministeriums ganz klar auf die Energiesteuer aufgesetzt und fällt damit unter die genannte Kategorie. Damit sei die neue Abgabe bereits verfassungsrechtlich klar abgesichert. Hinzu käme, dass eine Energiesteuer sogenannte Lenkungselemente beinhalte, so ein Sprecher des Ministeriums weiter.

Merkel gegen Steuer, für Zertifikate

Indes wird ein Machtwort von höchster Stelle gesprochen. Bundeskanzlerin Merkel hat sich erneut auf die Seite der Union gestellt und sich klar gegen eine Einführung der CO2-Steuer ausgesprochen. Dies sei nicht der richtige Weg, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu verteuern, so Merkel. Sie sprach sich vielmehr für die Einführung von Emissionszertifikaten aus, um das Ziel zu erreichen. Der Vorteil hierbei sei, dass die Zertifikate gehandelt werden könnten, wodurch die Menge der emittierten Treibhausgase gesteuert würde. Bei einer festen Besteuerung sei der einzelne hingegen nie sicher, ob die geforderte Reduktion nicht tatsächlich erreicht würde.

>>Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt diese nicht<<

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