Fehler passieren überall dort, wo Menschen arbeiten – das ist auch bei den Finanzbehörden nicht anders. Allerdings sind mit den Fehlern, die der Fiskus macht, in der Regel hohe finanzielle Verluste für die Betroffenen verbunden. Es ist ratsam, seinen Steuerbescheid bei Erhalt genau zu prüfen, denn es gibt Möglichkeiten, die Fehler geltend zu machen und seine Finanzen vor dem Fiskus zu retten.
Steuerbescheid bei Erhalt genauestens prüfen
Wer Ausgaben im Steuerbescheid angibt, hofft nicht zuletzt auch auf eine Rückzahlung seiner Steuern. Doch dafür gibt es keine Garantie. Selbst wenn die Angaben gerechtfertigt sind, gibt es keine Sicherheit auf eine Steuerrückzahlung, denn Fehler können in jedem Bereich passieren, in dem Menschen arbeiten. Und selbst der Fiskus ist nur dem ersten Anschein nach eine unfehlbare Behörde,
denn auch hier werden nicht selten Fehler gemacht. Daher ist es ratsam, den Steuerbescheid genauestens auf Fehler zu prüfen, denn mit Fehlern, die der Fiskus macht, sind in der Regel finanzielle Auswirkungen verbunden.
Möglichkeiten, Fehler bereinigen zu lassen
Doch es gibt Möglichkeiten, die Fehler bereinigen zu lassen und sich auf diese Weise seine Steuerrückzahlung zu sichern. Vor allem Steuerpflichtige, die mit der aktuellen Rechtslage, deren Änderungen und laufenden Verfahren vertraut sind, haben gute Karten, sich ihr Geld selbst dann zurückzuholen, wenn der Fehler beim Fiskus und seinen Mitarbeitern liegt. Dies zeigt ein aktueller Fall.
Angegebene Ausgaben nicht anerkannt
In diesem Fall wurden vom Steuerpflichtigen alle Ausgaben für seine zweite Wohnung am Arbeitsplatz geltend gemacht, die Miete in Höhe von 1.100 € monatlich sowie die Kosten für Hausrat und die Gegenstände für die Einrichtung in Höhe von insgesamt rund 5.500 €. Obwohl er die Ausgaben ohne Lücke belegen konnte, wurden diese vom Fiskus nicht anerkannt. Dem Beamten zufolge, der den Steuerbescheid bearbeitete, seien alle Kosten bis maximal 1.000 € pro Monat im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung abgegolten. Aus diesem Grund sei keine rechtliche Grundlage für den Abzug der Ausgaben gegeben.
Per Einspruch an laufende Verfahren anhängen
Der Steuerberater des Betroffenen erinnerte sich an ein Verfahren in einer ähnlichen Sache, das vor dem Bundesfinanzhof verhandelt wurde und damals noch nicht endgültig abgeschlossen war. Per Einspruch konnte der Betroffene seinen Fall anhängen. Der Vorteil dabei war, dass der Betroffene nicht selbst klagen musste und dennoch von dem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren konnte. Eine Rücknahme des Einspruchs war ebenfalls jederzeit und Risiko und frei von Kosten möglich.
Einspruchsfristen
Allerdings sollten bei einem solchen Vorgehen einige Vorschriften beachtet werden. So beträgt etwa die Frist eines Einspruchs lediglich einen Monat, beginnend mit dem im Steuerbescheid angegebenen Zeitpunkt der Zustellung des Bescheids. Daher ist es ratsam, sich den Steuerbescheid nach dem Erhalt umgehend zur Prüfung vorzunehmen, um eventuelle Fehler zu entdecken. Wer im Ausland lebt, in der BRD jedoch Steuern zahlt, wie es etwa viele Rentner machen, hat eine längere Frist zum Einspruch. In diesem Fall greift die Einspruchsfrist erst einen Monat nach der Aufgabe bei der Post, wodurch sich ihre Frist auf zwei Monate verlängert. Wenn der Steuerbescheid eine fehlerhafte Rechtsbelehrung enthält oder diese gar ganz fehlt, verlängert sich die Frist zum Einspruch sogar auf ein Jahr. Der Einspruch kann in jedem Fall postalisch, per Fax, E-Mail, im Protokoll beim Beamten oder auf dem ELSTER-Portal erfolgen.
>>Der Artikel stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt sie nicht<<