Die Dieselfahrverbote in einigen Städten der BRD sind ein Ärgernis für die Fahrer älterer Diesel. Sie dürfen ihre Fahrzeuge nicht mehr in allen Regionen der BRD nutzen. Eine Minderung der Kfz-Steuer wird es für sie dennoch nicht geben. Stattdessen sollten sie sich längerfristig auf das Gegenteil einstellen.
Aktueller Fall vor Finanzgericht Hamburg
Mit dem Dieselfahrverbot gehen für die Fahrer älterer Selbstzünder enorme Belastungen einher, da mittlerweile zahlreiche Straßen und Wege für sie
gesperrt sind. Eine Belastung, die ausgeglichen werden könnte, etwa durch eine Minderung der Kfz-Steuer. Doch weit gefehlt, wie das Finanzgericht Hamburg nun in einem aktuellen Fall entschied. In diesem Fall wurde die Klage eines Mannes aus Hamburg verhandelt, der sein Fahrzeug aufgrund der Fahrverbote nicht mehr in vollem Umfang nutzen konnte.
Weniger Schadstoffausstoß – weniger Steuern?
Der Kläger argumentierte damit, dass die Grundlage für die Besteuerung seines Fahrzeuges der Ausstoß der Schadstoffe sei, der durch den Betrieb seines Fahrzeuges entstand. Da er sein Fahrzeug aufgrund der Fahrverbote nicht mehr in vollem Umfang nutzen konnte, sei sein Fahrzeug potentiell weniger schädlich, schließlich gäbe es keinen Ausstoß von Schadstoffen in den Fahrverbotszonen mehr. Aufgrund dieses Umstandes und des verringerten Ausstoßes an Schadstoffen wollte er weniger Steuern für sein Kfz zahlen.
Keine Senkung der Kfz-Steuer
Das Gericht sah dies jedoch anders und urteilte, dass die Kfz-Steuer auch dann nicht gesenkt werden dürfe, wenn das Fahrzeug durch die Verbote nicht mehr in vollem Umfang genutzt werden könne. Der Grund hierfür sei, dass alle Voraussetzungen für die Zahlung der Steuer in vollem Umfang bereits dann vorlägen, wenn die Zulassung des Fahrzeuges zum Verkehr erfolgt sei. Zudem sei die Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer der Umfang des Ausstoßes an Schadstoffen des jeweiligen Fahrzeugtyps – nicht die Belastung der Luft in den Städten. Dabei sei es vollkommen unerheblich, in welchem Umfang und Zeitraum das Fahrzeug genutzt wird.
Eingesetztes Gremium zur Zukunft der Mobilität
Statt auf eine Reduzierung der Kfz-Steuer aufgrund der Tatsache, dass sie ihr Fahrzeug nicht nutzen können, sollten sich die bundesdeutschen Autofahrer vielmehr auf eine gegenteilige Entwicklung einstellen: Nämlich auf eine schrittweise Erhöhung der Kfz-Steuer. Dies legen zumindest Informationen nahe, die aus einem Gremium stammen, welches von der Bundesregierung eingesetzt wurde. Das Gremium sollte im Januar über die Zukunft der Mobilität Ideen liefern. Hintergrund sei, dass der Verkehrssektor die Ziele zur Einsparung von Schadstoffen nicht einhalten könne.
Ab 2023 schrittweise Anhebung der Kfz-Steuer?
Ein Vorschlag des Gremiums beschreibt demnach eine Erhöhung der Kfz-Steuer. Den Überlegungen zufolge sollen die Steuern auf Benziner und Diesel ab 2021 zunächst angeglichen werden, ab 2023 soll ein schrittweiser Anstieg der Steuer erfolgen. Die Vorschläge sehen weiter vor, dass es eine Quote für die Neuzulassungen von Pkw geben solle. Auch die Diskussion um das Tempolimit wurde von dem Gremium erneut aufgenommen. Demnach solle ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf bundesdeutschen Straßen künftig Realität werden, so die Überlegungen.
Nichts beschließen oder abstimmen
Kritiker können allerdings zunächst einmal beruhigt sein. Das Gremium „Nationale Plattform zur Zukunft der Mobilität“ wurde nicht eingesetzt, um etwas zu beraten, zu beschließen oder abzustimmen. Die bekannt gewordenen Überlegungen seien demnach lediglich erste Gedankenspiele und Debattenbeiträge, die wirtschaftlich und sozial nicht zu verantworten seien.
>>Der Text stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt sie nicht<<
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