Überstunden sind je nach Sichtweise eine lästige Pflicht, die gelegentlich absolviert werden muss, oder die Möglichkeit, sich ein wenig Geld zum monatlichen Lohn hinzuzuverdienen. Wer sich für eine Auszahlung der Überstunden entscheidet, kann allerdings am Ende des Monats eine unangenehme Überraschung erleben. Denn nicht selten ist der Zuverdienst am Ende des Monats deutlich geringer als erhofft.
Streitpunkt Überstunden
Am Thema Überstunden scheiden sich die Geister der Menschen. Für Arbeitnehmer sind angesetzte Überstunden in der Regel ein Ärgernis, da sie die Zeit verkürzen, die sie mit der Familie verbringen und sich erholen können. Überstunden können allerdings auch willkommen sein, da sie einen Bonus auf den Lohn versprechen, wenn Arbeitnehmer sich die Leistungen auszahlen lassen. Allerdings wissen viele nicht, dass der Fiskus bei Überstunden gern die Hände aufhält. Zudem drohen weitere Stolpersteine.
500 Millionen Stunden unbezahlte Überstunden
Für Arbeitgeber sind Überstunden eine Möglichkeit, überfällige und dringende Arbeit zeitnah erledigen zu lassen, ohne weitere Arbeitskräfte einstellen zu müssen. Hinzu kommt, dass einige Arbeitnehmer die Überstunden nutzen, um arbeitsrechtliche Vorschriften zu umgehen und etwa den Mindestlohn zu unterlaufen. So kritisiert die Gewerkschaft der Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), dass Arbeitnehmer allein im ersten Halbjahr 2018 unbezahlt rund 500 Millionen Stunden mehr geleistet haben. In der Folge schrumpft der Lohn deutlich zusammen.
Regelungen für geleistete Überstunden
Daher ist es wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte bezüglich der Überstunden und der Bezahlung der Mehrleistung kennen. Generell gilt, dass der Arbeitgeber nicht selbstverständlich Überstunden von seinen Arbeitnehmern verlangen kann. Grundsätzlich müssen die Leistungen nämlich bezahlt werden. Dabei ist entscheidend, was diesbezüglich in dem jeweiligen Tarif- oder Arbeitsvertrag beziehungsweise der geltenden Betriebsvereinbarung festgelegt wurde. Enthalten die Schriften keine spezielle Vereinbarung, muss eine Vergütung gezahlt werden, die branchenüblich ist.
Steuerlich werden Überstunden wie reguläre Stunden berechnet
Dies ist in der Regel genauso viel Lohn wie auch für eine reguläre Arbeitsstunde vorgesehen ist. Die entsprechenden Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit werden in der Regel hinzugerechnet. Ein spezieller Zuschlag für Überstunden ist selten, aber nicht unmöglich. Da die Überstunden wie reguläre Arbeitsstunden entlohnt werden, entfallen auf diese die üblichen Lohnkosten, wodurch die Steuerlast pro geleistete Überstunde steigt. Die Ausnahme besteht lediglich bei Überstunden, die an Wochenenden, an Feiertagen oder in der Nacht geleistet werden. In diesen Fällen greifen die üblichen Freibeträge für die Steuer.
Zahlung der Steuern bei Zuschlägen in voller Höhe
Ob die steuerfreien Zuschläge in voller Höhe auch tatsächlich gewährt werden, steht auf einem anderen Blatt. Der Grund ist, dass zwischen dem Anspruch und der steuerrechtlichen Vorgabe unterschieden wird. Da die Steuerfreiheit bei einem Grundlohn von maximal 50 € gedeckelt ist, haben Mehrverdiener zudem keinen steuerlichen Vorteil. Daher ist es lohnenswert, sich nach Alternativen für die Auszahlung der Überstunden umzusehen, um Steuern einzusparen.
Mögliche Alternativen suchen
Auf der Suche nach den Alternativen zur Auszahlung der geleisteten Überstunden sollten Arbeitnehmer zunächst in den Arbeits- oder Tarifvertrag schauen, da in diesen in der Regel die Alternativen zur Auszahlung vermerkt sind. So können die Leistungen in einigen Fällen mit einem Freizeitausgleich abgegolten oder die Auszahlung auf einem Lebenszeitkonto gutgeschrieben werden, mit dem für den Ruhestand vorgearbeitet wird. In jedem Fall sollte die Entscheidung relativ zeitnah fallen, da ein Anspruch auf Auszahlung der Überstunden nach drei Jahren verfällt.