Das Ziel einer fondsgebundenen oder Kapital-Lebensversicherung besteht darin, sich einen finanziellen Puffer für das Rentenalter anzusparen. Allerdings fordert der Fiskus einen Teil der Erträge ein – in Form von Steuern.
Der Zeitpunkt entscheidet
Wer sich ein gutes Leben fürs hohe Alter sichern möchte, kann zumeist nicht auf private Vorsorge verzichten. Häufig fällt die Wahl deshalb auf eine Lebensversicherung. Doch ebenso wie bei vielen anderen Konzepten fordert der Staat für die Police Steuern ein. Eine generelle Regelung für den Steueranteil gibt es bei Lebensversicherungen nicht. Eine entscheidende Komponente ist der Zeitpunkt, zu dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
Sind Lebensversicherungen steuerpflichtig?
Hat der Vertrag für die Police bereits vor 2005 begonnen, ist der daraus gewonnene Ertrag zumeist steuerfrei. In diesem Fall ist es unerheblich, ob Versicherungsnehmer die Police kündigen, diese verkaufen oder sich das Guthaben auszahlen lassen. Für jüngere Verträge werden in aller Regel Steuern fällig. Die exakte Höhe hängt gemäß Alterseinkünftegesetz vom Verwendungszweck der Lebensversicherung ab. Bei der Kündigung der Police erhalten Versicherungsnehmer den sogenannten Rückkaufswert. Bei einem Verkauf der Police übernehmen spezialisierte Anbieter die Kaufsumme. In diesem Fall ergibt sich der persönliche Gewinn aus der Kaufsumme abzüglich eingezahlter Beträge.
Details zur Auszahlung der Versicherungssumme
Inhaber der Versicherung haben einen Anspruch auf die sogenannte Ablaufleistung, wenn sie bis zum Laufzeitende in die Police einzahlen. Diese Ablaufleistung ist eine Summe sämtlicher angesparter Beiträge abzüglich damit verbundener Kosten, gutgeschriebenen Überschüssen sowie dem sogenannten Schlussbonus. Von dieser Summe wird nur der reine Ertrag versteuert, der die Differenz zwischen eingezahlten Beträgen sowie der ausgezahlten Summe bildet. Darüber hinaus bleibt die Hälfte dieser Kapitaleinnahmen steuerfrei. Allerdings müssen Versicherungsnehmer hierfür die sogenannte 12/60- und 12/62-Regel erfüllen. Diese Regelung sieht vor, dass eine Auszahlung nach frühestens zwölf Jahren erfolgt und nach dem 60. Lebensjahr der Versicherten vorgenommen wird. Bei Vertragsabschlüssen ab 2012 müssen Kunden der Versicherungsgesellschaften mindestens das 62. Lebensjahr erreichen.
Unter welchen Umständen sind Lebensversicherungen steuerfrei?
Von einer alten Lebensversicherung ist die Rede, wenn der Vertrag für die Police bereits vor dem 1. Januar 2005 begonnen hat. Die Erträge müssen nicht versteuert werden, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestand und Versicherungsnehmer über mindestens fünf Jahre hinweg regelmäßig Beträge eingezahlt haben. Eine weitere wichtige Voraussetzung liegt vor, wenn die vereinbarte Summe für den Todesfall ein Minimum von 60 Prozent aller eingezahlten Beträge erreicht.
Details zur Versteuerung
Wie hoch die steuerliche Abgabe der ab 2005 abgeschlossenen Policen ausfällt, hängt von der Art des jeweiligen Gewinns ab. Bei einer Auszahlung der Ablaufleistung muss die Differenz der Summe sowie der Beiträge in Form der Einkommenssteuer gezahlt werden. Die Wahl des Prozentsatzes richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Bei Einhaltung der bereits erwähnten 12/60- 12/62-Regel fällt nur die Hälfte der Ertrags-Einkommenssteuer an. Ein ähnliches Prinzip gilt, falls die Lebensversicherung gekündigt wird und dadurch ein Gewinn entsteht. In diesem Fall ist ebenfalls die Hälfte der Ertragssteuer fällig, falls oben genannte Bedingungen erfüllt werden. Dann ist die sogenannte Abgeltungssteuer fällig.
Ist eine Lebensversicherung steuerlich absetzbar?
Häufig ist es sinnvoll, aus Lebensversicherungen erzielte Erträge in der Steuererklärung aufzuführen. Die Versicherungsanbieter führen die Steuern zwar selbst an den Fiskus ab. Doch möglicherweise reduziert sich die Steuerpflicht durch Benennung der Police noch einmal zusätzlich. Die sogenannte Halbeinkünfteregelung greift bei einem aus einer Ablaufleistung erzielten Gewinn. In diesem Fall ist nur noch die Hälfte der Ertragseinkommenssteuer fällig. Zumeist behalten die Versicherungsunternehmen die Steuer jedoch in kompletter Höhe ein. Wer auf eine Rückzahlung zu viel gezahlter Steuerbeträge besteht, muss deshalb zumeist selbst aktiv werden.