2019: Deutliche Entlastung für Familien

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Die große Koalition hat ein Paket geschnürt, mit deren Hilfe es Beschäftigte und Familien im kommenden Jahr deutlich entlasten möchte. Das Nettogehalt wird deutlich angehoben, sodass die Ersparnis in der Spitze mehr als 1.100 € betragen könnte.

Geschenk zum Ende des Jahres

Pünktlich zum Ende des Jahres macht die große Koalition den Bundesbürgern offenbar ein besonderes Geschenk für das kommende Jahr. Mit diesem Geschenk können sie sich auf eine deutliche steuerliche Entlastung freuen, d

ie ab dem Jahr 2019 greifen soll. Diese betrifft vor allem den Grundfreibetrag sowie die Parität in der Krankenversicherung, die neu eingeführt werden soll. Diese Regelungen kommen allen Beschäftigten zugute, wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) berechnet.

Ersparnisse für alleinstehende Beschäftigte

Nach diesen Berechnungen, auf die sich das Nachrichtenmagazin Focus beruft, werden Alleinstehende durch die Anhebung des Grundfreibetrags sowie die Einführung der Parität in der Krankenversicherung um mehr als 500 € pro Jahr entlastet, wenn der durchschnittliche monatliche Bruttolohn 6.500 € beträgt. Bei einem durchschnittlichen monatlichen Einkommen von 3.500 € brutto beträgt die Ersparnis immerhin noch knapp 330 €, bei 2.500 € brutto im Monat mehr als 230 €. Alleinstehende Beschäftigte sind allerdings nicht die hauptsächlichen Nutznießer der neuen Regelung. Das Geschenk der steuerlichen Ersparnis kommt im kommenden Jahr vielmehr einer anderen Bevölkerungsgruppe besonders zugute.

Familien profitieren besonders

Familien profitieren demnach von den neuen steuerlichen Regelungen, die ab dem kommenden Jahr greifen sollen, vor allem dann besonders, wenn im Haushalt auch Kinder leben. Das Plus, das sie am Ende des Jahres im Geldbeutel verzeichnen können, fällt dank der Ersparnis deutlich höher aus als bei alleinstehenden Beschäftigten. Dies ist sowohl der Erhöhung des Kindergeldes geschuldet, als auch dem Kinderfreibetrag, der nach den Plänen der großen Koalition deutlich angehoben werden soll.

Familien mit einem alleinigen Verdiener

Bereits Familien, in deren Haushalten nur ein Verdiener wohnt, der die Familie finanziert und ernährt, werden entlastet. So wird etwa eine vierköpfige Familie mit einem alleinigen Ernährer um  mehr als 600 € pro Jahr entlastet, wenn dieser monatlich 6.500 € brutto verdient. Bei einem monatlichen Verdienst von 3.500 € brutto beträgt die Entlastung mehr als 450 €, bei 2.500 € brutto pro Monat immerhin noch knapp 380 €.

Entlastung für vierköpfige Haushalte

Familien mit zwei Kindern, die in einem Haushalt leben, in dem beide Elternteile verdienen, sind allerdings die besonderen Gewinner der neuen steuerlichen Regelungen der großen Koalition. In der Spitze haben diese vierköpfigen Haushalte dem BdSt zufolge im Jahr mehr als 1.110 € zur Verfügung, wenn beide Elternteile zusammen 12.000 € brutto pro Monat verdienen. Bei einem monatlichen Bruttolohn von 6.500 € beträgt die Entlastung mehr als 730 € jährlich, bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 3.500 € immerhin noch mehr als 460 €.

Weitere Entlastungen gefordert

Eine noch größere Entlastung der Steuerzahler wird indes noch von Reiner Holznagel, der Präsident des BdSt, gefordert. Dieser spricht sich für eine noch größere Entlastung der bundesdeutschen Steuerzahler aus, indem der Soli schnellstmöglich vollständig abgeschafft werden solle. Zudem müsse der Tarif der Einkommenssteuer eine Reform erfahren. Der Spitzensteuersatz soll darüber hinaus erst ab einem zu versteuernden jährlichen Einkommen von 80.000 € greifen, nicht bereits ab einem Einkommen von 54.950 € wie derzeit.

Foto:(c) geralt/pixabay.com

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