Blog

  • In der Corona-Krise spenden, sodass alle profitieren

    In der Corona-Krise spenden, sodass alle profitieren

    Seit das Corona-Virus umgeht, hat sich vieles geändert – auch menschliches Verhalten. Während beim einen die gegenwärtige Situation dazu führt, dass um jede Rolle Toilettenpapier hart gekämpft wird, möchten andere gern helfen, die schlimmen Folgen der Pandemie zu mildern: Solche Leute spenden denen, die es härter getroffen hat als sie selbst. Spenden kann man so, dass sich für den Wohltäter ein steuerlicher Vorteil ergibt.

    coronakrise spenden
    Geldspende in Coronazeiten | Foto:(c) geralt/pixabay.com

    Eine Win-win-Situation schaffen beim Spenden

    Um es ganz klar vorweg zu sagen: Nein, es ist nicht verwerflich, beim Spenden darauf zu achten, dass Geld- oder Sachgeschenke so erfolgen, dass dem Geber dabei ein steuerlicher Vorteil erwächst. Unser Staat und unsere Steuergesetzgebung begrüßen Spenden ausdrücklich und begünstigen sie deshalb mit Steuervorteilen. So entsteht eine Win-win-Situation für denjenigen, der Spenden verschenkt, den Staat, dessen Kassen so entlastet werden, weil er nicht selbst finanziell für Hilfsbedürftige einspringen muss, sowie natürlich für die Empfänger der Gaben.

    Wichtig für den Spender dabei: Er bestimmt selbst, wo und wie seine Wohltaten verwendet werden. Mit der Ausrichtung staatlicher Fürsorge muss man nicht immer einverstanden sein. Wer spendet, gibt seine Zuwendung genau dorthin, wo er sie für nötig hält. Für alle, die das noch nie getan haben, sei ermutigend gesagt: Spenden fühlt sich gut an.

    Ein paar Tipps, damit es mit der steuerlichen Abzugsfaehigkeit klappt

    Nein, eine Spende an einen Häkelverein, der sich wöchentlich trifft, um Topflappen herzustellen, während man plaudert und hochprozentigen Punsch trinkt, ist nicht steuerlich abzugsfähig. Die zentrale Voraussetzung, um eine steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigung zu erhalten, ist die anerkannte Gemeinnützigkeit des begünstigten Vereins. Ebensowenig erhält man eine Spendenbescheinigung, wenn man einem bedürftigen Nachbarn einen Geldschein zusteckt.

    „Steuerlich abzugsfähig“ bedeutet, dass die Höhe einer Spende von dem Jahreseinkommen, das jemand versteuern muss, abgezogen wird. Damit eine Spende steuerlich abzugsfähig ist, muss sie einer als gemeinnützig anerkannten Organisation gewidmet sein.

    Da ergibt sich natürlich die Frage, wie ein Verein den Status der Gemeinnützigkeit erhält. Dazu müssen Vereine einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, ist der Verein berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Wer eine solche Organisation beschenkt, hat ab einem Spendenwert von € 200,- ein Recht darauf, eine Spendenbescheinigung zu erhalten. Allerdings ist zu beachten: Eine Spende muss freiwillig gegeben werden und es darf keine Gegenleistung dafür verlangt werden.

    Alles hat seine Grenzen: Die 200 Euro Schallmauer

    Ein Finanzamt glaubt nicht einfach den Angaben eines Spenders, was die Höhe seiner Zuwendungen und deren Begünstigte angeht. Finanzämter möchten eine Spendenbescheinigung sehen. Da die Ausstellung von Spendenbescheinigungen für bestimmte Organisationen eine nicht unbeträchtliche Arbeitsbelastung darstellen, hat der Gesetzgeber hier eine Schwelle eingebaut: Spenden bis 200 € benötigen keine Spendenbescheinigung, die nach einem vorgeschriebenen Muster vom Empfänger der Zuwendung angefertigt wird. Hier reichen zum Nachweis beim Finanzamt ein Überweisungsbeleg sowie bei einer Barauszahlung eine entsprechend ausgestellte Quittung als Spendennachweis.

    Bei Spenden, die die Grenze von 200 € überschreiten, ist es nötig, dass die Empfänger eine formelle Spendenquittung ausstellen.

    Die Sache mit der Sachspende

    Die Sachspende gibt es immer noch. Auch Sachspenden werden steuerlich begünstigt. Hier müssen Spender beachten, dass gemeinnützige Organisationen Empfänger ihrer Sachspenden sind und dass die gespendeten Mittel für einen steuerbegünstigten Satzungszweck dieser Organisation verwendet werden.

    >>Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht<<

    Foto:(c) geralt/pixabay.com

  • Homeoffice in der Corona-Krise: Was ist steuerlich absetzbar?

    Homeoffice in der Corona-Krise: Was ist steuerlich absetzbar?

    Die aktuelle Corona-Krise stellt alle Menschen und die Wirtschaft vor völlig neue Herausforderungen. Millionen von Menschen arbeiten nun zu Hause anstatt an ihrem Arbeitsplatz. Doch welche Kosten können im Homeoffice steuerlich abgesetzt werden?

    (mehr …)

  • Bundesregierung: Erhöhung der Luftverkehrssteuer ist beschlossen

    Bundesregierung: Erhöhung der Luftverkehrssteuer ist beschlossen

    Zur Gewährleistung eines besseren Klimaschutzes hat die Bundesregierung beschlossen, die Steuer auf Flugtickets zu erhöhen. Diese Regelung basiert auf dem Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes, das zum 1. April 2020 in Kraft tritt.

    Erhöhung Luftverkehssteuer
    Erhöhung Luftverkehssteuer beschlossen | Foto:(c)markusspiske/pixabay.com

    Ein Meilenstein für den Klimaschutzplan 2050

    Die Erhöhung der Luftverkehrsteuer ist ein wichtiger Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030. Dieses Klimaschutzprogramm wurde wiederum ins Leben gerufen, um den Klimaschutzplan 2050 zu realisieren. Der Klimaschutzplan zielt darauf ab, alle notwendigen natürlichen Lebensgrundlagen für nachfolgende Generationen zu erhalten, einschließlich eines besonders sparsamen Umgangs mit Energieressourcen.
    Steigerungen steuerlicher Abgaben auf maximal 40 Prozent

    Basierend auf dieser Luftverkehrsteuer, erhöht sich die auf Flugtickets angesetzte steuerliche Abgabe um maximal 40 Prozent. Ab 1. Januar gilt nunmehr die neue Abgabe, die auf Kurzstreckenflügen sowie innerhalb Europas erfolgten Flügen von derzeit 7,50 Euro auf 13,03 Euro ansteigt. Mittelstreckenflüge mit einer Distanz von maximal 6.000 Kilometern werden mit einer Steuererhebung von 23,43 Euro auf 33,01 Euro belastet. Die steuerlichen Belastungen auf der Langstrecke steigern sich von derzeit 42,18 Euro auf 59,43 Euro.

    Durch Mehreinnahmen Kosten für Bahnfahrkarten reduzieren

    Die partiell durch die Erhöhung der Luftverkehrsabgabe generierten Mehreinnahmen sollen unter anderem dafür eingesetzt werden, um die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten zu reduzieren. Beträgt die Mehrwertsteuer aktuell noch 19 Prozent, soll dieser Anteil dann auf 7 Prozent reduziert werden. Die Bundesregierung möchte die zusätzlichen Einnahmen nutzen, um neue Projekte zum Schutz der Natur sowie zur Bekämpfung des Klimawandels finanziell zu unterstützen. Schon ab 2021 sollen die veränderten gesetzlichen Regelungen Mehreinnahmen von ungefähr 470 Millionen Euro einbringen. Ist die volle Jahreswirkung erreicht, schätzt der Bund die Höhe der Mehreinnahmen auf 785 bis 850 Millionen Euro pro Jahr ein.
    Kritische Stimmen vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft

    Allerdings stießen die vom Bundestag abgesegneten Maßnahmen nicht überall auf Begeisterung. Insbesondere der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, der BDL, äußerte sich kritisch. Nach Aussage dieser Vereinigung sei die Steigerung der Luftverkehrsabgabe der falsche Weg, da betroffene Fluggesellschaften dadurch auf finanzielle Mittel verzichten müssen. Diese Beträge hätten die Airlines andernfalls in eine Erbauung klimafreundlicher Flugzeuge investieren können. Zudem besteht laut Aussagen des Verbands durch die Anpassung der Steuer die Gefahr, dass Fluglinien von in Grenznähe gelegenen Flughäfen das Drehkreuz ändern könnten. Die Zukunft wird zeigen, ob dieser Fall tatsächlich eintritt.

    Wie wird die Bundesregierung die Mehreinnahmen tatsächlich einsetzen?

    Es ist beschlossene Sache, dass sich die Flugtickets nun ab Frühjahr 2020 durch die Erhebung der Luftverkehrssteuer erhöhen. Bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung dadurch gewonnene Einnahmen tatsächlich aufteilt. Einerseits ist es zwar wichtig, Projekte zur Bekämpfung des Klimawandels zu unterstützen. Trotzdem hoffen sogar Klimaaktivisten, dass die Bundesregierung einen Teil der Einnahmen ebenfalls in Forschungsprojekte über klimaneutrale sowie alternative Treibstoffe investieren wird.

  • Coronabonds: Aktuelle Lösung im Gespräch

    Coronabonds: Aktuelle Lösung im Gespräch

    Das Thema Corona ist weiterhin vorherrschend, angesichts der großen Auswirkungen auf die Gesellschaften in aller Welt ist dies nicht verwunderlich. Auch die Tatsache, dass die finanzielle Lage in vielen Ländern weltweit nach Corona deutlich schlechter ausfallen dürfte als vorher, trägt zur allgemeinen Sorge bei.

    coronabonds
    Coronabonds als Lösung | Foto:(c) olgalionart /pixabay.com

    Corona zwingt die Wirtschaft in die Knie

    Aus diesem Grund haben viele Staaten bereits nationale Lösungen gefunden und Hilfspakete finanzieller Art angedacht, die gerade Unternehmen und Selbständigen durch finanziell schwere Zeiten helfen sollen. Dennoch ist klar, dass auch innerhalb der EU entsprechende Hilfszahlungen nötig sein werden, um in Not geratene Staaten zu unterstützen.

    Die möglichen Szenarien hierfür wurden innerhalb der EU diskutiert, eine Einigung konnte dabei aber nicht erzielt werden. Dies liegt vor allem daran, dass es zwei Gruppierungen innerhalb der EU gibt, die jeweils unterschiedliche Vorstellungen davon haben, wie die bestmögliche Hilfe für ebenjene Staaten aussehen könnte.

    Die ursprüngliche Lösung sieht vor, dass der Eurorettungsfonds ESM dazu genutzt werden soll, Staaten in finanziellen Schwierigkeiten zu helfen. Der ESM bietet hierzu ein Volumen von 410 Milliarden Euro an, die von betroffenen EU-Staaten bei Bedarf anteilig in Anspruch genommen werden könnten.

    EU-Staaten uneinig über Eurobonds

    Andere Staaten hingegen, insbesondere Frankreich, Spanien und Italien, wollen hingegen das Konzept der Eurobonds wieder aufgreifen, das im Zuge der Finanzkrise 2008 diskutiert wurde. Bei Eurobonds würden die EU-Staaten gemeinsam für Kredite haften, was die Zinsen für Länder mit schlechterer Bonität senken, die Zinsen bei der Kreditaufnahme für Länder mit hoher Bonität steigen lassen könnte.

    Für Staaten wie die Niederlande, Österreich oder Deutschland würde dies bedeuten, dass diese Kredite zu schlechteren Konditionen als bislang zur Verfügung ständen. Zudem ist das Risiko bei einer gemeinschaftlichen Haftung gegeben, dass finanziell besser aufgestellte Staaten durch den Zahlungsausfall eines anderen Staates in Haftung genommen werden. Da gleichzeitig kein Einfluss auf die Finanzpolitik der übrigen Staaten ausgeübt werden kann, ist dies mit einem entsprechenden Risiko verbunden.

    Ob sich die EU-Staaten auf Eurobonds bzw. Coronabonds einigen können, ist fraglich. Schließlich müssten mit Deutschland, Finnland, Österreich und den Niederlanden gleich vier Länder überzeugt werden, der gemeinschaftlichen Haftung zuzustimmen, was aktuell als ausgeschlossen gilt. Diese Länder wollen auf eine alternative Finanzhilfe über den ESM setzen.

    Diverse Maßnahmen wurden bereits erlassen

    Bis die Diskussion rund um Coronabonds zu einem Ergebnis gekommen ist, bleiben zunächst vor allem nationale Lösungen als gangbarer Weg übrig. Hier haben diverse Länder zum Beispiel mit der Möglichkeit von Steuerstundungen und verlängerten Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen reagiert, darunter auch Deutschland und Italien.

    Zumindest können diese Steuerstundungen wohl temporär eine Hilfe für betroffene Unternehmen darstellen. Auf lange Sicht bieten diese aber aller Voraussicht nach nur einen Aufschub, können aber keine langfristige Lösung darstellen. Ob eine solche Lösung in Form von Eurobonds respektive Coronabonds gefunden wird, bleibt abzuwarten.

    Hohe Kosten für deutsche Steuerzahler befürchtet

    Dass aus Deutschland vor allem kritische Stimmen gegenüber Eurobonds zu vernehmen sind, ist auch darin begründet, dass für den deutschen Steuerzahler hohe Kosten drohen könnten. Da diese auch ohne zusätzliche EU-Hilfen drohen, sehen diverse Finanzexperten eine Ablehnung seitens Deutschlands als richtig an.

    Auch etwa aus den Niederlanden sind Stimmen zu hören, die die Folgen für die eigenen Steuerzahler als zu gravierend ansehen. Wie hoch die Mehrzahlungen für deutsche, niederländische und andere europäische Steuerzahler bei der Einführung von Coronabonds ausfallen würden, lässt sich aber nicht absehen. Auch nicht, ob eine solche Regelung aktuell rechtlich möglich ist.

    Foto:(c) olgalionart /pixabay.com

    Der Text ist keine steuerliche Beratung und ersetzt sie auch nicht.

  • Corona: Bonuszahlungen teilweise steuerfrei

    Corona: Bonuszahlungen teilweise steuerfrei

    Die Auswirkungen von Corona sind weltweit zu spüren, auch im Bereich der Wirtschaft ist die Krise zu vernehmen. Allerdings zeigen sich auch Auswirkungen in puncto systemrelevante Berufe, in denen aktuell deutlich mehr gearbeitet wird als es noch vor dem Aufkommen der Coronakrise der Fall gewesen ist.

    Bonuszahlungen
    Bonuszahlungen für systemrelevante Berufe steuerfrei | Foto:(c) kalhh/pixabay.com

    Olaf Scholz mit Anweisung bezüglich der Boni

    Unter anderem wurden zum Beispiel in der Pflege diverse Bonuszahlungen in Aussicht gestellt, um genügend verfügbare Arbeitnehmer in der Krise zu sichern. In Bezug auf eben jene Boni hat sich nun Finanzminister Olaf Scholz in die Diskussion eingeschaltet und angekündigt, eine entsprechende Anweisung erlassen zu wollen.

    Diese bezieht sich auf die Bonuszahlungen, die diverse Arbeitgeber in Aussicht gestellt haben, wenn Arbeitnehmer aus systemrelevanten Berufen wegen Corona länger oder mehr arbeiten müssen als vorab vorgesehen. Solche Bonuszahlungen können durchaus mehr als 1.000 Euro pro Monat betragen und sind für betroffene Arbeitnehmer natürlich ein interessanter finanzieller Anreiz.

    Damit sich ein solcher Anreiz für die Arbeitnehmer in systemrelevanten Berufen noch mehr rentiert, will Olaf Scholz die Besteuerung der Boni teilweise aufheben. Gegenüber BILD am Sonntag ließ Scholz wissen, dass die Bonuszahlungen bei einer Höhe von bis zu 1.500 Euro steuerfrei sein sollen. Unklar ist indes, ob sich dies auf monatliche Boni oder Gesamtboni bezieht.

    Systemrelevante Berufe mit Boni versehen

    Bei einem Gesamtanteil wäre der Nutzen natürlich ein großes Stück weit geringer als bei einer monatlichen Freistellung von der Steuerpflicht. Dennoch dürfen sich betroffene Arbeitnehmer darüber freuen, dass sie einen Teil ihrer Boni steuerfrei erhalten können, was gerade in Anbetracht der bald wohl folgenden Finanzkrise sehr hilfreich sein kann.

    Betroffen von der Regelung sollen Arbeitnehmer aus systemrelevanten Berufen sein, insbesondere Pflegekräfte und Ärzte, aber auch Verkäufer und Lieferanten. Also all jene Berufe, die derzeit nicht von einer Wirtschaftspause umfasst sind und sich insbesondere auch nicht über das Homeoffice ausführen lassen.

    Steuerfreier Bonus als Anreiz für Arbeitnehmer

    Der Grund für die geplante Maßnahme liegt relativ klar auf der Hand und ergibt auch viel Sinn: Viele Arbeitgeber aus systemrelevanten Berufen müssen wegen Corona länger und härter arbeiten als noch vor der Krise. Insbesondere trifft dies auf Pflegeberufe zu, bei denen schon vor der Krise die generell geringen Löhne moniert wurden.

    Um eine Wertschätzung in finanzieller Art bieten zu können und noch einmal zu motivieren, kann die Steuerfreistellung von Boni in Höhe von bis zu 1.500 Euro entsprechend hilfreich sein. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass sich der Staat auf einen Anreiz dieser Art festgelegt hat, um Arbeitnehmern in systemrelevanten Berufen auch in der Krise Unterstützung zu zeigen.

    Auch andere Steueroptionen als Maßnahme

    Die angekündigte Anweisung ist nicht die einzige steuerrelevante Maßnahme, die von Bundesregierung bzw. Bundes- und Landesparlamenten verabschiedet wurde. Vielmehr wurde bereits vorab angekündigt, dass es möglich ist, Steuerstundungen bis zum Ende des Jahres zu erreichen, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird.
    Darüber hinaus sollen auch Fristverlängerungen möglich sein, was die Abgabe von Steuererklärungen anbelangt. Auch abseits von Steuermaßnahmen wurden Hilfspakete für Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen verabschiedet, insgesamt wurde der Bundeshaushalt um 156 Milliarden Euro erweitert, um für die Krise gewappnet zu sein.

    Foto:(c) kalhh/pixabay.com

    Der Text ist keine steuerliche Beratung und ersetzt diese nicht.

  • Corona: Diverse Steuermaßnahmen in Deutschland und der Welt

    Corona: Diverse Steuermaßnahmen in Deutschland und der Welt

    Der Ausbruch von Corona hat weltweit einschneidende Maßnahmen nach sich gezogen, auch in Zukunft sind weitere Maßnahmen denkbar. Natürlich ist in erster Linie die Gesundheit vieler Menschen gefährdet, weshalb hierauf das größte Augenmerk gerichtet werden sollte. Aber auch der Effekt auf die Wirtschaft wird aktuell deutlich herausgestellt.

    Steuermaßnahmen Corona
    Steuermaßnahmen durch Corona | Foto: (c)Bru-nO /pixabay.com

    Corona mit großen Auswirkungen auf die Wirtschaft

    So haben zunächst einmal viele Unternehmen und Selbständige den Betrieb eingestellt oder in das Homeoffice verlagert. Auch wurden viele Aufträge ausgesetzt oder gar storniert, sodass sich finanzielle Schwierigkeiten für eine Vielzahl von Privatpersonen und Unternehmen ergeben könnten – in Deutschland und auch weltweit.

    Dementsprechend ist denkbar, dass viele Unternehmen und Selbständige in eine Insolvenz rutschen können, was natürlich verhindert werden soll. Gerade im Bereich der Steuern gibt es für den Staat Möglichkeiten, um finanziellen Problemen, die in der Coronakrise begründet sind, entgegenzuwirken.

    Bundesregierung beschließt Milliardenprogramm

    Unter anderem hat die Bundesregierung ein Milliardenprogramm beschlossen, das Berichten zufolge rund 750 Milliarden Euro schwer sein soll. Darin enthalten sind vor allem Hilfen für Unternehmen, denen im Zuge der Coronakrise die Insolvenz droht bzw. die in eine finanzielle Schieflage geraten sind.

    So können Betroffene zum Beispiel Kredite und Bürgschaften zu günstigen Konditionen bei der KfW-Bankengruppe erhalten, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen kann dies eine Abwendung der Insolvenz bedeuten. Je nachdem, wie lange die Krise anhält, könnten aber auch größere Unternehmen auf die Hilfen angewiesen sein.

    Darüber hinaus hat die Bundesregierung beschlossen, dass die Kurzarbeiter-Regelung angepasst wird, sodass hierunter auch Leiharbeiter gezählt werden. Ferner können betroffene Unternehmen ihre Lohnkosten und Sozialabgaben von der Regierung bezahlen lassen, sodass auf diesem Wege ebenfalls eine Entlastung der Unternehmen und Betriebe erreicht werden kann.

    Rückwirkende Steuersenkung für 2019 im Gespräch

    Eine weitere Möglichkeit hat der FDP-Vorsitzende Christian Lindner ins Gespräch gebracht. Und zwar eine rückwirkende Steuersenkung für das Jahr 2019 – diese soll ebenfalls dafür sorgen, dass Unternehmen und Arbeitnehmer weniger stark finanziell belastet werden. Angesichts von Steuereinnahmen auf Rekordhöhe im Jahr 2019 ist eine solche Forderung durchaus interessant.

    Schließlich könnten auf diesem Wege besonders viele Unternehmen betroffen sein und womöglich in die Insolvenz rutschen. In welcher Höhe die Steuer für 2019 gesenkt werden könnte und ob für eine solche Änderung ein Konsens in der Politik besteht, ist noch nicht bekannt. Aus diesem Grund wären Diskussionen über einen langfristigen Nutzen verfrüht.

    Auch andere Länder mit umfangreichen Paketen

    Aber nicht nur in Deutschland sind umfassende Maßnahmen für die Wirtschaft geplant beziehungsweise schon umgesetzt worden, sondern auch in anderen Staaten. In den USA beispielsweise ist wohl geplant, dass jeder US-Bürger eine Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro erhalten soll, das sogenannte Helikoptergeld. Hiermit sollen kurzfristige finanzielle Schwierigkeiten überbrückt werden.

    Eine solche Lösung wird auch für Deutschland diskutiert, wobei sich die Experten über einen Nutzen uneinig sind. Diverse Experten glauben, dass eine solche Einmalzahlung auch in Deutschland sinnvoll sein würde, andere Experten hingegen verneinen die Vergleichbarkeit mit der Situation in den Vereinigten Staaten.

    Darüber hinaus hat auch etwa Italien eine Maßnahme verabschiedet, die sich auf die Stundung von fälligen Steuern der Bürger bezieht. Dies gilt auch für die Bundesländer Bayern und Thüringen, die eine Steuerstundung, Fristverlängerungen und eine Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen bei begründetem Antrag in Aussicht stellen. Weitere (Bundes-)Länder werden aller Voraussicht nach folgen.

    Foto: (c)Bru-nO /pixabay.com

    Der Text ist keine steuerliche Beratung und kann diese nicht ersetzen.

  • Forscher warnen vor internationalen Steuerkonflikten

    Forscher warnen vor internationalen Steuerkonflikten

    Die Digitalisierung hat vor allem weitreichende Möglichkeiten der Information mit sich gebracht, die aber nicht immer konfliktfrei vonstattengehen. Zum Beispiel ist es im Bereich der Steuern so, dass relativ schnell und breit darüber berichtet wird, wenn ein Unternehmen Steuerschlupflöcher oder Anpassungen nutzt, um sehr geringe Steuersätze zu zahlen, siehe etwa Digital-Konzerne in Irland.

    steuerkonflikte international
    Steuerkonflikte international vermeiden | Foto:(c) TheDigitalArtist/pixabay.com

    Konflikte über Steuern immer häufiger

    Dass diesem Thema in Zukunft noch mehr Bedeutung zukommen wird, lässt nun auch eine Erklärung der Forschergruppe EEAG erahnen. Diese hat vor kurzem den EEAG Report on the European Economy 2020: Fair Taxation in a Mobile World veröffentlicht und darin Möglichkeiten aufgezeigt, wie eine faire Besteuerung in der heutigen Welt möglich sein könnte.

    Insbesondere wird hierbei die Bedeutung der Digitalisierung und der Globalisierung aufgezeigt, die ihren Einfluss auch im Bereich der Besteuerung hat. Schließlich werden digitale Dienstleistungen global angeboten, die Besteuerung erfolgt aber zumeist in jenen Staaten, die einen geringen Steuersatz für Unternehmen vorweisen, namentlich Irland innerhalb der EU.

    Digitalisierung und Globalisierung als Antreiber

    Dementsprechend sind die Globalisierung und Digitalisierung als Antreiber eines internationalen Effektes genannt worden, der in Zukunft noch größere Steuerkonflikte mit sich bringen könnte. Aus dem Umstand, dass Unternehmen wie Facebook, Google, Amazon, Apple oder Microsoft nur geringe Steuersätze in Europa zahlen, ergeben sich nämlich weitreichende Folgen.

    So hat Frankreich bereits eine nationale Regelung einer Digitalsteuer verabschiedet, in Spanien wird eine solche aller Voraussicht nach ebenfalls in Kraft treten. Die nationalen Lösungen sorgen dafür, dass zunächst einmal ein Flickenteppich an verschiedenen Regelungen entsteht, die bezüglich der Übersichtlichkeit und Regelungsgehalte für Probleme sorgen können.

    Schließlich wäre es bei nationalen Lösungen in noch mehr Staaten (innerhalb und außerhalb Europas) denkbar, dass für die betroffenen Unternehmen nur schwer ersichtlich ist, wie welche Dienstleistung im einzelnen Staat besteuert wird, womit ein Mehraufwand für die Verwaltung erforderlich würde. Auch könnten die nationalen Regelungen voneinander abweichen, sodass Unternehmen abermals die Staaten mit den bestmöglichen Steuerbedingungen für sich aussuchen könnten.

    Reibungspunkte zwischen USA und anderen Staaten

    Dass nationale Digitalsteuern aber auch schon vorab für Konflikte sorgen können, zeigen die Beispiele aus Frankreich und Spanien deutlich. In beiden Fällen haben die USA mit Strafzöllen gegen die europäischen Staaten gedroht, um zumindest eine Aussetzung der Regelung zu erreichen. Die USA befürchten, ihrerseits Steuereinnahmen zu verlieren, wenn die großen US-Unternehmen in Europa stärker besteuert werden.

    Ein Aspekt, um zumindest mehr Klarheit zu schaffen, ist laut den EEAG-Forschern ein jährlicher Bericht der EU. In diesem sollen die Gewinne und wirtschaftlichen Betätigungen von europäischen Unternehmen aufgezeigt werden, und zwar in anonymisierter Form. Ein solches Vorgehen könnte eine Transparenz schaffen, auf deren Grundlage weitergehende Regelungen denkbar sind.

    Einheitliche Regelung würde Klarheit schaffen

    Letztlich gab es auch an anderer Stelle zu hören, dass wohl nur eine einheitliche Regelung oder zumindest eine nahezu etablierte Regelung eine adäquate Lösung der Problematik darstellen wird. Hierbei soll vor allem die OECD als Antreiber dafür sorgen, dass ein internationaler Konsens geschaffen werden kann.

    Ob und vor allem, wie schnell eine solche Lösung gefunden werden könnte, lässt sich zudem nicht abschätzen. Aktuell sind die Vorstellungen der betroffenen Länder noch zu unterschiedlich, um eine kurzfristige Einigung als realistisch darstellen zu können. Dennoch ist davon auszugehen, dass gerade in Europa der Druck groß bleiben wird, eine passende Regelung zu finden.

    Foto:(c) TheDigitalArtist/pixabay.com

    >>Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht

  • Corona: Steuern können in ersten Ländern gestundet werden

    Corona: Steuern können in ersten Ländern gestundet werden

    Das Thema Corona beschäftigt die Welt wie kein anderes, angesichts der gewaltigen Auswirkungen auf das alltägliche Leben ist dies nicht verwunderlich. Gerade auch in der Wirtschaft ist zu spüren, dass Corona weltweit die Leben der Menschen gefährdet, schließlich wurden Fabriken stillgelegt, Sportevents abgesagt und generell viele Arbeiter und Arbeiterinnen auf die Heimarbeit verwiesen.

    Steuern stunden Corona
    Wegen Corona Steuern stunden | Foto:(c) Capri23auto/pixabay.com

    Coronavirus mit Auswirkungen auf die Wirtschaft

    Damit aber nicht genug: denn vielen Unternehmen und auch Selbständigen drohen die Verluste von Aufträgen beziehungsweise sind solche schon eingetreten. Auch in der Politik wurde natürlich erkannt, dass der Wirtschaft weltweit große Schäden drohen, insbesondere sind auch deutsche Unternehmen hiervon betroffen.

    Um Corona nicht nur in seiner Ausbreitung, sondern auch in seinen übrigen Auswirkungen auf die Wirtschaft einzudämmen, werden diverse Möglichkeiten abgewogen. In den USA beispielsweise sollen alle US-Bürger eine Einmalzahlung in Höhe von 1.000 US-Dollar erhalten, um die Krise zumindest ein Stück weit überbrücken zu können.

    Viele Unternehmen schon von Krise betroffen

    In Deutschland werden ebenfalls mehrere Möglichkeiten erwogen, unter anderem wird eine Steuerstundung in Aussicht gestellt. Ein solcher Vorschlag wurde von mehreren Stellen unterbreitet, eine Umsetzung könnte zumindest kurzfristig dafür sorgen, dass sich Unternehmen über Wasser halten können.

    Eine entsprechende Regelung würde für Betroffene bedeuten, dass diese ihre eigentlich fälligen Steuerzahlungen für einen gewissen Zeitraum zurückstellen können, mithin nicht innerhalb der üblichen Fälligkeit begleichen müssen. Somit können die Steuerzahlungen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen und damit für eine temporäre Entlastung sorgen.

    Wie erfolgreich die Möglichkeit der Stundung von Steuern eingesetzt werden kann, um Unternehmen und Selbständige vor einer Insolvenz zu bewahren, bleibt abzuwarten. Zum einen könnte eine lang anhaltende Coronakrise eine kurzfristige Hilfe ineffektiv machen, zum anderen dürfte die Steuer nur für einen kürzeren Zeitraum gestundet werden.

    Steuerstundung als mögliche Lösung

    Letztendlich wird die Steuer aber dennoch fällig, sodass Unternehmen zwischen Stundung und Fälligkeit der Zahlung schon insolvent werden könnten. Auch denkbar ist, dass zwar eine vorübergehende Hilfe durch die Stundung erfolgt, die Steuer bei Fälligkeit aber die finanzielle Lage des Unternehmens bzw. Selbständigen deutlich negativ verändert und eine Insolvenz nur aufgeschoben ist.

    In Bayern können Unternehmen, Private und Selbständige bereits einen Antrag auf Steuerstundung stellen, dort wird bis zum Ende dieses Jahres eine Stundung der fälligen Steuern ermöglicht, die greift, wenn wegen der Coronakrise finanzielle Engpässe eintreten. Dies erfolgt dabei zinsfrei, sodass die Betroffenen zumindest kurzfristig nicht durch eine Steuerlast negativ beeinträchtigt werden.

    Ferner werden Fristverlängerungen für die Abgabe von Steuererklärungen in Aussicht gestellt, um so eine weitere Erleichterung zu erreichen. Die Regelung in Bayern gilt als Vorbote für eine bundesweite Regelung gleicher Art, nach der auch in anderen Bundesländern eine Steuerstundung ermöglicht werden soll.

    Auch in Italien werden Steuern gestundet

    Bayern und womöglich Deutschland setzt damit auf eine Lösung, die auch schon in Italien umgesetzt wird. Dort können Unternehmen und Selbständige eine Stundung ihrer eigentlich fälligen Steuerzahlungen erreichen, um sich kurzfristig zu entlasten und gegebenenfalls finanzielle Freiräume zu schaffen.

    Maßnahmen dieser Art dürften auch in anderen europäischen und außereuropäischen Ländern im Zuge der Coronapandemie folgen, insbesondere, wenn sich die ersten positiven Effekte zeigen sollten. Dass den Staaten aber generell daran gelegen ist, die Wirtschaft in Gang zu halten und etwaige Insolvenzen zu vermeiden, liegt auf der Hand.

    Foto:(c) Capri23auto/pixabay.com

    Der Text ist keine steuerliche Beratung und ersetzt diese nicht.

  • EU-weite Plastiksteuer als mögliche Option

    EU-weite Plastiksteuer als mögliche Option

    Im Moment sind einige Themen virulent, die immer wieder in den Medien auftauchen – neben Corona auch der Klimawandel bzw. die Umwelt generell. Ein Aspekt, der gerade der Umwelt immensen Schaden hinzufügt, ist die Verschmutzung der Weltmeere, insbesondere durch ein hohes Vorkommen an Kunststoffen.

    Plastiksteuer EU
    Kommt die Plastiksteuer in der EU? | Foto:(c) Hans/ pixabay.com

    Plastiksteuer innerhalb der EU diskutiert

    An diesem Punkt setzt ein neuer Vorschlag innerhalb der EU an, der vom Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, unterbreitet wurde. Nämlich die Einführung einer EU-weiten Plastiksteuer, mit der gleich mehrere Aspekte abgedeckt werden sollen, die eine unterschiedliche Programmatik aufweisen.

    Wie sich aus einer entsprechenden Meldung ergibt, soll es im EU-Parlament einen Konsens dafür geben, die geplante Plastiksteuer innerhalb der EU einzuführen. Dass eine solche in der Zukunft also beschlossen wird, ist hinreichend wahrscheinlich.

    Entlastung der Umwelt als erster Aspekt

    Ein Ziel der geplanten Steuer ist relativ klar und einleuchtend: der Schutz der Umwelt wird bezweckt. In Anbetracht einer Steuer auf bestimmte Plastikverpackungen ist davon auszugehen, dass die hierfür in Anspruch genommenen Hersteller die Erhöhung auf die Kunden umlegen werden, ganz simpel über erhöhte Preise.

    Dementsprechend könnte es sein, dass die Kunden gezielter auf die betroffenen Produkte achten und gegebenenfalls den Konsum einschränken. Sollte dies der Fall sein, dann könnte sich mittelbar eine geringere Produktion von Plastikverpackungen ergeben, die dann in weniger Abfallaufkommen dieser mündet.

    Und wenn dann weniger Kunststoffabfälle anfallen, werden von diesen bei normalen Verlauf auch weniger Abfälle in die Meere gelangen. Ob sich das Ganze in Wirklichkeit auch so darstellen wird wie erhofft, lässt sich natürlich noch nicht abschätzen. Denkbar ist jedenfalls, dass die Umwelt über eine solche Steuer entlastet werden könnte.

    Einnahmen sollen EU-Haushalt zugutekommen

    Darüber hinaus soll die EU-weite Plastiksteuer aber auch der EU selbst zugutekommen, und zwar in monetärer Sicht. So ist nämlich vorgesehen, dass die Einnahmen aus der Steuer direkt an die EU fließen, mithin den EU-Haushalt bereichern. Dass dies aus mehreren Gründen wichtig sein kann, ist durchaus erkennbar.

    Zum einen sind durch den Wegfall der britischen Zahlungen geringere Einnahmen für den EU-Haushalt zu erwarten, zum anderen soll das kommende EU-Budget erhöht werden. Da sich die einzelnen Mitgliedstaaten (zumindest diejenigen, die Nettozahler sind) gegen eine Erhöhung gegenüber den Staaten selbst sträuben, ist eine Steuer ein probates Mittel, dennoch eine Erhöhung des EU-Haushalts zu erreichen.

    Innerhalb der EU-Kommission wird damit gerechnet, dass per annum vier bis acht Milliarden Euro durch die Plastiksteuer vereinnahmt werden können. Im Idealfall würde die Steuer also zwei Drittel des Loches decken, das der Brexit im EU-Haushalt hinterlässt (rund zwölf Milliarden Euro pro Jahr).

    Kritik von vielen Seiten an geplanter Steuer

    Ob die geplante Plastiksteuer der Weisheit letzter Schluss ist, ist nicht allgemein anerkannt. Vielmehr gibt es auch Kritik an diesem Vorschlag. So wird etwa eingewendet, dass die Verbraucher zwar letztlich mehr für Produkte mit entsprechenden Plastikverpackungen zahlen müssen, eine Appellfunktion betreffend die Umwelt aber ausbliebe.

    Auch wird als Gegenargument genannt, dass unklar sei, wie hoch der europäische Anteil am Plastikabfall ist, der in die Meere gelangt. Da in den meisten europäischen Staaten ein entsprechendes Abfallsystem vorhanden sei, könnte der Nutzen für die Umwelt durch die neue Steuer deutlich geringer ausfallen als vorab gedacht.

    Foto:(c) Hans/ pixabay.com

    >> Der Text ist keine Steuererklärung und ersetzt sie  nicht

  • Neue Unternehmenssteuer und digitale Steuerbescheide

    Neue Unternehmenssteuer und digitale Steuerbescheide

    Beim Thema Steuern werden oftmals emotionale Debatten geführt, insbesondere bei neuen Steuern oder Steuererhöhungen. Dennoch können Steuern auch als Mittel eingesetzt werden, um staatliche Ziele wie etwa den Umweltschutz besser zu erreichen. Unter anderem darum geht es im News-Roundup in dieser Woche.

    (mehr …)