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  • Corona: Steuern können in ersten Ländern gestundet werden

    Corona: Steuern können in ersten Ländern gestundet werden

    Das Thema Corona beschäftigt die Welt wie kein anderes, angesichts der gewaltigen Auswirkungen auf das alltägliche Leben ist dies nicht verwunderlich. Gerade auch in der Wirtschaft ist zu spüren, dass Corona weltweit die Leben der Menschen gefährdet, schließlich wurden Fabriken stillgelegt, Sportevents abgesagt und generell viele Arbeiter und Arbeiterinnen auf die Heimarbeit verwiesen.

    Steuern stunden Corona
    Wegen Corona Steuern stunden | Foto:(c) Capri23auto/pixabay.com

    Coronavirus mit Auswirkungen auf die Wirtschaft

    Damit aber nicht genug: denn vielen Unternehmen und auch Selbständigen drohen die Verluste von Aufträgen beziehungsweise sind solche schon eingetreten. Auch in der Politik wurde natürlich erkannt, dass der Wirtschaft weltweit große Schäden drohen, insbesondere sind auch deutsche Unternehmen hiervon betroffen.

    Um Corona nicht nur in seiner Ausbreitung, sondern auch in seinen übrigen Auswirkungen auf die Wirtschaft einzudämmen, werden diverse Möglichkeiten abgewogen. In den USA beispielsweise sollen alle US-Bürger eine Einmalzahlung in Höhe von 1.000 US-Dollar erhalten, um die Krise zumindest ein Stück weit überbrücken zu können.

    Viele Unternehmen schon von Krise betroffen

    In Deutschland werden ebenfalls mehrere Möglichkeiten erwogen, unter anderem wird eine Steuerstundung in Aussicht gestellt. Ein solcher Vorschlag wurde von mehreren Stellen unterbreitet, eine Umsetzung könnte zumindest kurzfristig dafür sorgen, dass sich Unternehmen über Wasser halten können.

    Eine entsprechende Regelung würde für Betroffene bedeuten, dass diese ihre eigentlich fälligen Steuerzahlungen für einen gewissen Zeitraum zurückstellen können, mithin nicht innerhalb der üblichen Fälligkeit begleichen müssen. Somit können die Steuerzahlungen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen und damit für eine temporäre Entlastung sorgen.

    Wie erfolgreich die Möglichkeit der Stundung von Steuern eingesetzt werden kann, um Unternehmen und Selbständige vor einer Insolvenz zu bewahren, bleibt abzuwarten. Zum einen könnte eine lang anhaltende Coronakrise eine kurzfristige Hilfe ineffektiv machen, zum anderen dürfte die Steuer nur für einen kürzeren Zeitraum gestundet werden.

    Steuerstundung als mögliche Lösung

    Letztendlich wird die Steuer aber dennoch fällig, sodass Unternehmen zwischen Stundung und Fälligkeit der Zahlung schon insolvent werden könnten. Auch denkbar ist, dass zwar eine vorübergehende Hilfe durch die Stundung erfolgt, die Steuer bei Fälligkeit aber die finanzielle Lage des Unternehmens bzw. Selbständigen deutlich negativ verändert und eine Insolvenz nur aufgeschoben ist.

    In Bayern können Unternehmen, Private und Selbständige bereits einen Antrag auf Steuerstundung stellen, dort wird bis zum Ende dieses Jahres eine Stundung der fälligen Steuern ermöglicht, die greift, wenn wegen der Coronakrise finanzielle Engpässe eintreten. Dies erfolgt dabei zinsfrei, sodass die Betroffenen zumindest kurzfristig nicht durch eine Steuerlast negativ beeinträchtigt werden.

    Ferner werden Fristverlängerungen für die Abgabe von Steuererklärungen in Aussicht gestellt, um so eine weitere Erleichterung zu erreichen. Die Regelung in Bayern gilt als Vorbote für eine bundesweite Regelung gleicher Art, nach der auch in anderen Bundesländern eine Steuerstundung ermöglicht werden soll.

    Auch in Italien werden Steuern gestundet

    Bayern und womöglich Deutschland setzt damit auf eine Lösung, die auch schon in Italien umgesetzt wird. Dort können Unternehmen und Selbständige eine Stundung ihrer eigentlich fälligen Steuerzahlungen erreichen, um sich kurzfristig zu entlasten und gegebenenfalls finanzielle Freiräume zu schaffen.

    Maßnahmen dieser Art dürften auch in anderen europäischen und außereuropäischen Ländern im Zuge der Coronapandemie folgen, insbesondere, wenn sich die ersten positiven Effekte zeigen sollten. Dass den Staaten aber generell daran gelegen ist, die Wirtschaft in Gang zu halten und etwaige Insolvenzen zu vermeiden, liegt auf der Hand.

    Foto:(c) Capri23auto/pixabay.com

    Der Text ist keine steuerliche Beratung und ersetzt diese nicht.

  • EU-weite Plastiksteuer als mögliche Option

    EU-weite Plastiksteuer als mögliche Option

    Im Moment sind einige Themen virulent, die immer wieder in den Medien auftauchen – neben Corona auch der Klimawandel bzw. die Umwelt generell. Ein Aspekt, der gerade der Umwelt immensen Schaden hinzufügt, ist die Verschmutzung der Weltmeere, insbesondere durch ein hohes Vorkommen an Kunststoffen.

    Plastiksteuer EU
    Kommt die Plastiksteuer in der EU? | Foto:(c) Hans/ pixabay.com

    Plastiksteuer innerhalb der EU diskutiert

    An diesem Punkt setzt ein neuer Vorschlag innerhalb der EU an, der vom Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, unterbreitet wurde. Nämlich die Einführung einer EU-weiten Plastiksteuer, mit der gleich mehrere Aspekte abgedeckt werden sollen, die eine unterschiedliche Programmatik aufweisen.

    Wie sich aus einer entsprechenden Meldung ergibt, soll es im EU-Parlament einen Konsens dafür geben, die geplante Plastiksteuer innerhalb der EU einzuführen. Dass eine solche in der Zukunft also beschlossen wird, ist hinreichend wahrscheinlich.

    Entlastung der Umwelt als erster Aspekt

    Ein Ziel der geplanten Steuer ist relativ klar und einleuchtend: der Schutz der Umwelt wird bezweckt. In Anbetracht einer Steuer auf bestimmte Plastikverpackungen ist davon auszugehen, dass die hierfür in Anspruch genommenen Hersteller die Erhöhung auf die Kunden umlegen werden, ganz simpel über erhöhte Preise.

    Dementsprechend könnte es sein, dass die Kunden gezielter auf die betroffenen Produkte achten und gegebenenfalls den Konsum einschränken. Sollte dies der Fall sein, dann könnte sich mittelbar eine geringere Produktion von Plastikverpackungen ergeben, die dann in weniger Abfallaufkommen dieser mündet.

    Und wenn dann weniger Kunststoffabfälle anfallen, werden von diesen bei normalen Verlauf auch weniger Abfälle in die Meere gelangen. Ob sich das Ganze in Wirklichkeit auch so darstellen wird wie erhofft, lässt sich natürlich noch nicht abschätzen. Denkbar ist jedenfalls, dass die Umwelt über eine solche Steuer entlastet werden könnte.

    Einnahmen sollen EU-Haushalt zugutekommen

    Darüber hinaus soll die EU-weite Plastiksteuer aber auch der EU selbst zugutekommen, und zwar in monetärer Sicht. So ist nämlich vorgesehen, dass die Einnahmen aus der Steuer direkt an die EU fließen, mithin den EU-Haushalt bereichern. Dass dies aus mehreren Gründen wichtig sein kann, ist durchaus erkennbar.

    Zum einen sind durch den Wegfall der britischen Zahlungen geringere Einnahmen für den EU-Haushalt zu erwarten, zum anderen soll das kommende EU-Budget erhöht werden. Da sich die einzelnen Mitgliedstaaten (zumindest diejenigen, die Nettozahler sind) gegen eine Erhöhung gegenüber den Staaten selbst sträuben, ist eine Steuer ein probates Mittel, dennoch eine Erhöhung des EU-Haushalts zu erreichen.

    Innerhalb der EU-Kommission wird damit gerechnet, dass per annum vier bis acht Milliarden Euro durch die Plastiksteuer vereinnahmt werden können. Im Idealfall würde die Steuer also zwei Drittel des Loches decken, das der Brexit im EU-Haushalt hinterlässt (rund zwölf Milliarden Euro pro Jahr).

    Kritik von vielen Seiten an geplanter Steuer

    Ob die geplante Plastiksteuer der Weisheit letzter Schluss ist, ist nicht allgemein anerkannt. Vielmehr gibt es auch Kritik an diesem Vorschlag. So wird etwa eingewendet, dass die Verbraucher zwar letztlich mehr für Produkte mit entsprechenden Plastikverpackungen zahlen müssen, eine Appellfunktion betreffend die Umwelt aber ausbliebe.

    Auch wird als Gegenargument genannt, dass unklar sei, wie hoch der europäische Anteil am Plastikabfall ist, der in die Meere gelangt. Da in den meisten europäischen Staaten ein entsprechendes Abfallsystem vorhanden sei, könnte der Nutzen für die Umwelt durch die neue Steuer deutlich geringer ausfallen als vorab gedacht.

    Foto:(c) Hans/ pixabay.com

    >> Der Text ist keine Steuererklärung und ersetzt sie  nicht

  • Neue Unternehmenssteuer und digitale Steuerbescheide

    Neue Unternehmenssteuer und digitale Steuerbescheide

    Beim Thema Steuern werden oftmals emotionale Debatten geführt, insbesondere bei neuen Steuern oder Steuererhöhungen. Dennoch können Steuern auch als Mittel eingesetzt werden, um staatliche Ziele wie etwa den Umweltschutz besser zu erreichen. Unter anderem darum geht es im News-Roundup in dieser Woche.

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  • Rentner zahlen mehr Steuern

    Rentner zahlen mehr Steuern

    Die Steuerlast sowie die Verteilung der Steuern auf einzelne Gruppen löst immer wieder emotional geführte Debatten aus. Auch gerade die Einkommensteuer ist hier zu nennen, schließlich zahlen immer mehr Menschen den Spitzensteuersatz, zudem werden auch mehr und mehr Rentner besteuert, und zwar bezüglich ihrer Rente.

    Steuererklärung Rentner
    Steuererklärung Rentner | Foto:(c) blackstarvideo/pixabay.com

    Einkommensteuereinnahmen durch Rentner steigen

    Wie sich aus einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums ergibt, zahlen nicht nur mehr Rentner eine Einkommensteuer auf ihre Rente als es noch in der Vergangenheit der Fall gewesen ist, sondern steigen auch die Einnahmen des Staates aus der Besteuerung von Renten immer weiter an. Dies ist aus zweierlei Gründen nicht überraschend.

    Der eine Grund ist die oben genannte steigende Zahl an Rentnern, die überhaupt Einkommensteuer auf ihre Rente zahlen müssen – hieraus ergeben sich im Regelfall auch erhöhte Einnahmen des Staates. Zum anderen aus einer Änderung der Besteuerung der Renten, die bis zum Jahr 2040 sukzessive ansteigen wird.

    Neue Kritik an Besteuerung der Renten

    Bis zu diesem Jahr werden immer höhere Anteile der Rente der Einkommensteuerpflicht unterliegen, im Jahr 2040 sind dann die 100 Prozent erreicht. Im Jahr 2019 lag die Einkommensteuerlast der in Deutschland steuerpflichtigen Rentner bei rund 40,82 Milliarden Euro, wobei die Zahl in Kontext eingebettet noch mehr Aufschluss zu geben vermag.

    Zum Vergleich: Im Jahr 2009 hat der deutsche Staat ungefähr die Hälfte des Betrages von 2019 an Einkommensteuer der Rentner eingenommen. Und ebenfalls wenig überraschend ist die Tendenz steigend, denn laut Bundesfinanzministerium werden für 2020 rund 43 Milliarden Euro an Einnahmen durch die Einkommensteuer der Rentner erwartet.

    Dass die Besteuerung der Renten generell auf Kritik stößt, ist nicht überraschend, unter anderem auch bei der Partei Die Linke. Bei dieser wird zumindest gefordert, dass Rentner mit geringer Rente weniger stark belastet werden sollen. Wie genau dies geplant sein könnte und ob eine solche Umsetzung überhaupt realistisch ist, bleibt offen.

    Pensionen übersteigen Renten deutlich

    Was die Rente anbelangt, so lässt sich auch ein interessanter Vergleich mit Pensionen ziehen, die für Staatsdiener anfallen. Denn was die durchschnittliche Pension eines Bundesbeamten anbelangt, so kommt dieser auf rund 3.210 Euro pro Monat – das klingt nach viel und ist dies, insbesondere vor dem Hintergrund eines Vergleichs mit der Rente, auch.

    Denn in Westdeutschland lag der maximale Rentensatz im Jahr 2019 bei 3.073 Euro pro Monat – der durchschnittliche Pensionär erhält damit mehr Geld pro Monat als dies für einen Rentner maximal möglich war. Dass gerade auch in diesem Punkt wieder verstärkte Kritik aufkommt, ist deshalb nicht verwunderlich.

    Immer mehr Menschen zahlen Spitzensteuersatz

    Immer mehr Menschen in Deutschland zahlen den Spitzensteuersatz, auch wir haben bereits darüber berichtet. Unterstrichen wird das Ganze nunmehr durch eine Statistik aus der Bundeshauptstadt Berlin. Dort mussten im Jahr 2017 rund 140.000 Menschen den Spitzensteuersatz zahlen – ein Plus von ca. 60.000 Berlinern innerhalb von sieben Jahren.

    Auch bundesweit zeigt sich ein deutlicher Anstieg derjenigen, die vom Spitzensteuersatz erfasst sind, wobei auch hier Kritik geäußert wurde. Unter anderem wurden höhere Grenzen für das Eingreifen des Spitzensteuersatzes vorgeschlagen – dass diese aber tatsächlich umgesetzt werden, gilt als unwahrscheinlich.

    Schließlich ist der Staat auf Steuereinnahmen angewiesen und benötigt diese für vielfältige Ausgaben, sodass gerade ein so wichtiger Posten wie die Einkommensteuer kaum mit einer weitreichenden Änderung bedacht wird. Dass dennoch weiter die Forderung nach einer Anpassung laut wird, ist aber zu erwarten.

    > Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht<<

    Foto:(c) blackstarvideo/pixabay.com

  • Umzugskostenpauschale, Kampf gegen Steuerdumping und mehr

    Umzugskostenpauschale, Kampf gegen Steuerdumping und mehr

    Auch aktuell gibt es wieder diverse steuerliche Themen, die für Aufsehen sorgen. Darunter Änderungen, die bereits in Kürze in Kraft treten, zudem auch Änderungen, die noch nicht beschlossen worden, aber dennoch immer wieder Gegenstand von Diskussionen sind. Insbesondere stehen Amazon, Apple & Co. mal wieder im Fokus.

    mehr Umzugskostenpauschale ab März
    Änderungen u.a. bei der umzugspauschale | Foto: (c) image4you/pixabay.com

    Höhere Umzugskostenpauschale ab März 2020

    Dank Homeoffice und anderer Lösungen ist es für viele Arbeitnehmer mittlerweile möglich, auch außerhalb des Büros zu arbeiten. Wer dennoch wegen seiner Arbeit umziehen muss, der darf sich ab dem 01. März 2020 über eine höhere Umzugskostenpauschale freuen, die die Steuerlast senken kann.

    Genauer gesagt erhalten Singles künftig 820 Euro (plus 9 Euro gegenüber der bisherigen Regelung) als abzugsfähige Pauschale, verheiratete Paare und Alleinerziehende können unter der neuen Regelung 1.639 Euro (plus 17 Euro) ansetzen. Als Werbungskosten lassen sich über die Pauschale die Kosten für die reinen Umzugskosten geltend machen.

    Neue Steuern für Amazon, Apple & Co.

    Was die GAFA-Unternehmen (Google, Apple, Facebook, Amazon) sowie Microsoft und Alphabet anbelangt, so sind diese weiterhin im Visier der Politik, um höhere Steuerzahlungen zu erreichen. Bisher zahlen diese Unternehmen trotz immenser Gewinne im Milliardenbereich (Quartal für Quartal) nur sehr geringe Steuern, etwa indem eine Niederlassung in Irland gegründet wird, um die geringen Steuersätze für Unternehmen, die dort gelten, auszunutzen.

    Abermals wird nun in der Politik versucht, diesem Treiben ein Ende zu bereiten, und zwar mittels einer global einheitlichen Lösung. Zunächst einmal sollen sich die G20 auf einen Ansatz einigen, der dann von der OECD umgesetzt werden könnte. Im Gespräch sind zwei Lösungen, die auch gleichzeitig eingeführt werden könnten.

    Zum einen wäre dies ein globaler Mindeststeuersatz, zum anderen eine Digitalsteuer. Eine globale Mindeststeuer hätte den Vorteil, dass sich die großen Unternehmen nicht mehr in einzelnen Ländern mit geringen Steuersätzen niederlassen würden, sondern dort, wo sie abseits günstiger Steuersätze ihren Sitz wählen.

    Bei der Digitalsteuer soll die Besteuerung nicht mehr am jeweiligen Sitz des Unternehmens erfolgen, sondern aufgeteilt nach den Ländern, in denen die Kunden die jeweiligen Leistungen in Anspruch nehmen. Gerade die Digitalsteuer ist aber umstritten, insbesondere die USA würden durch diese wohl Steuereinnahmen verlieren und sind dementsprechend gegen eine obligatorische Digitalsteuer.

    Amazon zahlt nur geringen Steuersatz

    Dass die Besteuerung der GAFA problematisch ist, zeigt sich auch daran, wie hoch der von Amazon gezahlte Steuersatz in den USA ausgefallen ist. So hat Amazon für das Fiskaljahr 2019 rund 162 Millionen US-Dollar an Einkommensteuer bezahlt, was an sich schon nach einer relativ geringen Summe klingt.

    In Anbetracht eines Gewinns von mehr als 13 Milliarden US-Dollar im genannten Zeitraum ergibt sich damit ein Steuersatz von 1,2 Prozent. Dank eines legalen Steuerkniffes konnte Amazon die eigentlich fällige Summe von rund 1,1 Milliarden US-Dollar an Einkommensteuer um über 900 Millionen US-Dollar nach unten drücken, wenngleich eine spätere Zahlung jener Summe noch gefordert wird.

    Höhere Alkoholsteuer wird gefordert

    An anderer Stelle gibt es ebenfalls die Forderung nach einer höheren Steuer, allerdings von Abgeordneten der Grünen im Bundestag. Diese fordern eine höhere Alkoholsteuer, die letztmalig 2001 verändert wurde. Allerdings geht es den Abgeordneten hierbei nicht primär darum, dem Staat Einnahmen durch einen höheren Steuersatz zu verschaffen.

    Vielmehr soll eine höhere Steuer auf Bier, Weine und Spirituosen den Konsum jener Getränke der deutschen Bevölkerung verringern und damit der Gesundheit der Bevölkerung zuträglich sein. Ob das Postulat einer höheren Alkoholsteuer auf einen ausreichenden Konsens im Bundestag treffen wird, bleibt abzuwarten.

  • Kryptowährungen versteuern: Diese Steuern fallen an

    Kryptowährungen versteuern: Diese Steuern fallen an

    Man spricht zwar von der Kryptowährung, doch im Endeffekt sind Bitcoin und Co. – zumindest aus steuerrechtlicher Betrachtung – keine richtige Währung. Das bedeutet, dass es keine Abgeltungssteuer zu bezahlen gibt. Aber auch wenn diese Steuer nun keine Rolle spielt, so heißt das nicht automatisch, dass das Finanzamt kein Interesse am erzielten Gewinn hat.

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  • Debatte: Steuer auf Fleisch, keine Steuer für Obst und Gemüse?

    Debatte: Steuer auf Fleisch, keine Steuer für Obst und Gemüse?

    Generell sind Steuern ein Mittel für den Staat, um die eigenen finanziellen Bedürfnisse abzudecken – bei diesem standardmäßigen Ziel muss es aber nicht bleiben, oftmals werden mit Steuern noch weitere Regelungszwecke verfolgt. So auch mit der aktuell diskutierten Steuer auf Fleisch sowie weitere tierische Produkte.

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  • Steuerstatistik: So viele Menschen zahlen Spitzensteuersatz

    Steuerstatistik: So viele Menschen zahlen Spitzensteuersatz

    Zwar betreffen Steuern vor allem die eigene Person, aber auch gerade ein Vergleich mit den übrigen Bundesbürgern ist lohnenswert, um die eigene Steuerlast besser einordnen zu können. Da kommt es gerade passend, dass eine neue Prognose veröffentlicht wurde, nach der sich erkennen lässt, wie viele Menschen in Deutschland im Jahr 2020 den Spitzensteuersatz zahlen könnten.

    Wer zahlt Spitzensteuersatz
    Spitzensteuersatz in Deutschland | Foto: (c) martaposemuckel/pixabay.com

    Rund 4,4 Millionen Deutsche zahlen Spitzensteuersatz

    Laut einer Prognose des Bundesfinanzministeriums werden in diesem Jahr rund 4,4 Millionen Deutsche den Spitzensteuersatz zahlen müssen. Der Spitzensteuersatz greift in Deutschland ab einem zu versteuernden Einkommen von 57.074,01 Euro bei der Veranlagung als alleinstehende Person und beläuft sich auf 42 Prozent.

    Laut FAZ kommen rund 1,8 Millionen der Personen, die in diesem Jahr aller Voraussicht nach den Spitzensteuersatz zahlen müssen, auf ein Einkommen von weniger als 70.000 Euro pro Jahr. Dementsprechend verbleiben ca. 2,6 Millionen Menschen, deren Einkommen in diesem Jahr bei über 70.000 Euro liegen soll.

    Immer mehr Menschen zahlen Spitzensteuersatz

    Wie sich weiter aus den Daten ergibt, zahlen in Deutschland immer mehr Menschen den Spitzensteuersatz. Zum Vergleich: im Jahr 2019 lag die Zahl derjenigen, die den Spitzensteuersatz zahlen mussten, noch bei etwa 4,2 Millionen Deutschen. Allein in einem Jahr ergibt sich damit ein Anstieg um rund fünf Prozent.

    Noch deutlicher wird der Anstieg mit einem Blick auf das Jahr 2015: damals waren nur rund 3,5 Millionen Menschen in Deutschland von der Spitzensteuerlast betroffen. Somit ergibt sich innerhalb von fünf Jahren ein Anstieg von knapp einer Million Menschen, die nun den Spitzensteuersatz zahlen müssen.

    Interessante Rechnung zeigt problematische Aspekte

    Wie sich einem weiteren interessanten Beitrag der FAZ („So ungerecht sind die Steuern“) entnehmen lässt, gibt es Rechnungen, die aufzeigen, wo genau der Schuh beim aktuellen Steuersystem drückt. So wird deutlich, dass bei einem Alleinstehenden kein Unterschied beim Nettolohn besteht, egal ob er 14.400 Euro brutto pro Jahr verdient, oder aber 17.800 Euro.

    Ein Lohnanstieg von rund 24 Prozent hat für einen Alleinstehenden im Endeffekt also keinen Vorteil bezüglich seines Nettolohns. Auch für Familien schlägt ein Plus beim Netto erst bei einem höheren Verdienst zu Buche: erst ab 35.600 Euro brutto pro Jahr steigt bei einer vierköpfigen Familie (Eltern, zwei Kinder) der Nettolohn an.

    Entlastung von Seiten der Politik gefordert

    Dass die steigenden Zahlen polarisieren und insbesondere für politische Debatten sorgen, ist nicht verwunderlich. Immerhin ist der Verdienst eines Singles in Höhe von 57.054,01 Euro in einigen Branchen und in Verbindung mit diversen Tätigkeiten schnell erreicht. Insbesondere Facharbeiter können vergleichsweise schnell die Schwelle zum Spitzensteuersatz überschreiten.

    Aus diesem Grund wird innerhalb der Politik an mehreren Stellen eine Veränderung der bisherigen Situation gefordert. Hierbei werden diverse Alternativen vorgeschlagen, unter anderem höhere Freibeträge oder ein Eingreifen des Spitzensteuersatzes ab einem höheren Betrag. Beide Ideen wurden auch vom Linken-Fraktionsvorsitzenden Dietmar Bartsch eingebracht.

    Steuerdiskussionen als emotionale Debatte

    Das Thema der Steuern ist natürlich ein emotionales, schließlich sind hiervon alle Menschen innerhalb der Bundesrepublik in irgendeiner Art und Weise betroffen. Aus diesem Grund sind verschiedene Vorschläge und Wege als gangbar einzustufen, je nachdem, welcher Argumentation gefolgt werden soll.

    Zumindest scheint es aber einen Konsens zu geben, dass die bisherige Situation nicht befriedigend ist. Immerhin wird die Bezeichnung Spitzensteuersatz konterkariert, wenn dieser immer mehr Menschen trifft und somit gerade nicht nur die Spitzenverdiener des Landes umfasst.

    Foto: (c) martaposemuckel/pixabay.com

    >>Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht

  • Steuerklassenwahl 2020: Für Ehepaare mehrfach möglich

    Steuerklassenwahl 2020: Für Ehepaare mehrfach möglich

    Kaum ein Thema polarisiert so wie Steuern: gerade für Ehepaare ist die Steuerklassenwahl hierbei ein Aspekt, der entscheidende Bedeutung entfalten kann. Ebenjene Steuerklassenwahl wurde zum Jahr 2020 hingeändert, und zwar in signifikanter Hinsicht: ab diesem Jahr ist es möglich, die Steuerklasse mehrfach zu wechseln.

    Steuerklasse Ehepaare wechseln
    Der Wechsel der Steuerklasse für Ehepaare ist mehrfach möglich | Foto: (c) takazart/ pixabay.com

    Steuerklassenwahl: Die bisherige Regelung

    Nach der bisherigen Regelung war es so, dass die eigene Steuerklasse nur einmal pro Jahr gewechselt werden konnte. Demnach mussten Betroffene mittels einer Prognose vorab entscheiden, wie sich ihre Steuerlast im kommenden Jahr voraussichtlich entwickeln wird und wurden somit in der Flexibilität ihrer Entscheidung maßgeblich eingeschränkt.

    Dank der neuen Regelung ändert sich diesbezüglich viel für betroffene Steuerpflichtige. Genauer gesagt gilt dies insbesondere für Ehegatten und Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die ihre jeweiligen Steuerklassen untereinander kombinieren können, um so eine Senkung der Steuerlast im Vergleich zu den sonstigen Einzellasten zu erreichen.

    Die neue Regelung ab dem Jahr 2020

    Die neue Regelung sieht hierbei vor, dass der Wechsel in eine andere Steuerklasse nicht mehr auf einmal pro Kalenderjahr beschränkt ist, sondern mehrfach pro Jahr vorgenommen werden kann. Auf diesem Wege ist es möglich, individuell auf bestimmte Ereignisse zu reagieren und die Steuerklassen der Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner dynamisch anzupassen.

    Insbesondere das Beispiel der Elternzeit zeigt, wie hier mit einer passenden Wahl innerhalb eines Jahres und der anschließenden Neuwahl die Steuerlast der Betroffenen gesenkt werden kann. Auch beim Wechseln eines Partners in die Teilzeit beispielsweise kann sich die Änderung der Steuerklassen lohnen, um am Ende weniger Steuern zahlen zu müssen bzw. eine höhere Rückerstattung der Einkommenssteuer zu erhalten.

    So lassen sich bei Ehegatten bzw. bei eingetragenen Lebenspartnerschaft diverse Kombinationen der Steuerklassen vornehmen, allen voran die beliebte Kombination der Steuerklassen III und V, die sich insbesondere dann lohnt, wenn ein Partner signifikant höheres Einkommen erzielt als der andere.

    Flexibilität für Ehegatten als Programmatik

    Das Ziel der neuen Regelung ist so klar wie sinnvoll: Es soll den Betroffenen mehr Möglichkeiten gegeben werden, auf bestimmte Situationen flexibel reagieren zu können. Die bisherige starre Regelung war im Vergleich zur neuen Regelung nicht auf Aspekte wie die Elternzeit oder plötzliche Gehaltsanstiege eines Partners angepasst, die auch einmal innerhalb eines Jahres anfallen kann, ohne dass dies in einer Vorabprognose ersichtlich war.

    Vor allem Ehegatten können von der neuen Regelung profitieren und sich damit die Möglichkeit sichern, die eigenen Steuerklassen je nach Situation auch innerhalb eines Jahres an die idealen Bedürfnisse anzupassen, um die gemeinsame Steuerlast auf einem möglichst geringen Niveau zu halten. Natürlich sind auch eingetragene Lebenspartnerschaften von der neuen Regelung umfasst, die Partner hierbei profitieren in gleicher Weise wie die Ehegatten von der Neuerung.

    Die Wahl der richtigen Steuerklasse als entscheidender Aspekt

    Dass die Wahl der Steuerklasse eine große Auswirkung auf die eigenen Finanzen haben kann, ist angesichts der obigen Ausführungen ohne Weiteres ersichtlich. Dementsprechend kann es für viele Ehepaare von Vorteil sein, die Steuerklasse flexibel anpassen zu können, um so die größtmöglichen Steuerersparnisse zu erreichen.

    Welche Steuerklassen im Endeffekt die beste Wahl in Kombination sind, lässt sich nur im Einzelfall festlegen. Zwar gibt es im Internet diverse Steuerklassenrechner zu finden, die eine passende Verteilung aufzeigen, letztlich ist es aber ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, der nicht nur das beste Vorgehen aufzeigt, sondern auch über eventuelle Risiken und Nachzahlungen aufklären kann.

    Foto: (c) takazart/ pixabay.com

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  • Finanztransaktionssteuer: Auf EU-Ebene umstritten

    Finanztransaktionssteuer: Auf EU-Ebene umstritten

    Aktien sind mittlerweile der wohl beliebteste Nachfolger des Sparbuchs mitsamt Zinsen, was die Anlagen anbelangt. Mit immer mehr Anlegern weltweit und auch EU-weit, ist es nicht verwunderlich, dass über eine Steuer für Aktienkäufe gesprochen wird, mithin eine Finanztransaktionssteuer, die gerade innerhalb der EU seit Jahren Thema ist.

    finanztransaktionssteuer
    Wird die Finanztransaktionssteuer | Foto: (c) geralt/pixabay.com

    Steuer auf Aktienkäufe im Gespräch

    Nun hat sich Finanzminister Scholz der deutschen Bundesregierung mit einem Vorschlag hervorgetan, der eine solche Finanztransaktionssteuer beinhaltet, die auf EU-Ebene eingeführt werden soll. Auch Kanzlerin Angela Merkel hat sich für eine solche Steuer ausgesprochen, ebenso die französische Regierung sowie weitere europäische Regierungen.

    Allerdings hat sich auch gleich Widerstand gezeigt, der aus mehreren EU-Staaten stammt. Insbesondere darüber, wie weit genau die Steuer reichen soll und ob Ausnahmen möglich sein sollen, gibt es eine Diskrepanz zwischen den einzelnen beteiligten Staaten. So wurde insbesondere der Vorschlag des deutschen Finanzministers kritisiert.

    Finanzminister mit entsprechendem Vorschlag

    Ebenjener Vorschlag sieht Ausnahmen vor, die von einer Finanztransaktionssteuer nicht betroffen werden sollen. Sprich: für bestimmte Aktienkäufe würde keine Steuer anfallen, wohingegen für den Großteil der Transaktionen eine Steuer vorgesehen ist. Die Ausnahme soll für einzelne spekulative Finanzgeschäfte sowie Derivate gelten, die besonders von Großanlegern vorgenommen werden.

    Dementsprechend setzte hier die Kritik des österreichischen Bundeskanzlers Sebastian Kurz an, der eine Bestrafung von Kleinanlegern darin sieht, dass nur übliche Aktienkäufe von der Steuer erfasst werden sollen, wohingegen spekulative Geschäfte mit hohem Risiko gerade nicht von der Steuer tangiert würden.

    Widerstand insbesondere aus Österreich

    Andererseits lässt sich auch argumentieren, dass gerade risikobehaftete Geschäfte nicht noch mit einer zusätzlichen Steuer belastet werden sollen, um Anleger von diesen nicht abzuhalten. Wie man das Ganze auch dreht, es scheint sich ein Politikum darüber zu entwickeln, wie weit eine EU-weite Regelung gehen soll und wie restriktiv diese anzuwenden ist. Scholz selbst sieht als Alternative nur keine Regelung, was auch keine erwünschte Lösung sei.

    Dass eine etwaige gelagerte Steuer auf Aktienkäufe aber eingeführt werden sollte, darüber scheint auch EU-weit Konsens zu herrschen. Schließlich wurde die Einführung einer solchen bis 2021 von zehn EU-Mitgliedern beschlossen, darunter neben Deutschland und Frankreich auch Österreich, Italien und Spanien.

    In einzelnen Ländern, darunter auch die genannten Frankreich, Spanien und Italien, gibt es bereits nationale Lösungen, die eine Steuer bei bestimmten Aktiengeschäften vorsehen. Natürlich wäre eine EU-weite Regelung besser geeignet, um einen einheitlichen Standard zu schaffen und Schlupflöcher zu vermeiden. Wie schwierig sich das Ganze aber gestaltet, lässt sich sehr gut an den aktuellen Diskussionen um die Steuer erkennen.

    EU-Regelung seit Jahren im Gespräch

    Eine EU-weite Regelung über eine solche Finanztransaktionssteuer ist nicht neu, sondern mittlerweile seit fast zehn Jahren (2011) im Gespräch. Hieran zeigt sich schon, wie kompliziert eine einheitliche Regelung einer solchen Steuer ist. In der Vergangenheit hat vor allem Großbritannien gegen Vorschläge einer Finanztransaktionssteuer votiert, aber auch nach dem Brexit und ohne UK-Veto bleiben Probleme bestehen.

    Problematisch ist weiterhin, dass sich innerhalb der EU keine Mehrheit für bisherige Vorschläge hat finden lassen. Dass dies in Zukunft anders aussehen wird, ist angesichts der widerstreitenden Interessen zahlreicher Länder nicht zu erwarten. Deshalb ist es denkbar, dass sich einzelne Länder untereinander auf eine Regelung verständigen, die dann zumindest im kleineren Rahmen eine Finanztransaktionssteuer bedeutet.

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