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Grundsteuer: Änderung des Grundgesetzes gefordert

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Die Diskussionen um die Reform des Grundgesetzes gehen in die nächste Runde. Experten erweitern den Themenkreis rund um die neue Grundsteuer um einen weiteren Aspekt, der bislang nur wenig Beachtung fand. Sie fordern eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes. Ein entsprechender Vorstoß des Finanzausschusses des Bundestags wurde Mitte September von den eingeladenen Sachverständigen begrüßt.

Grundsteuer Grundgesetz
Änderung Grundgesetz Grundsteuer | Foto: (c) succo /pixabay.com

Weiterer Aspekt in Diskussion um Grundsteuer

Der vom Verfassungsgericht geforderte Termin zur Neuregelung der neuen Grundsteuer rückt immer näher. Doch eine endgültige Einigung ist bislang immer noch nicht in Sicht. Die Bundesländer konnten sich bislang noch nicht auf eine gemeinsame Richtung einigen, wie die neue Grundsteuer künftig berechnet werden soll. Nun erweitern die Steuersachverständigen die diskutierten Themen um einen weiteren wichtigen und grundlegenden Aspekt. Sie sprechen sich vor allem vor dem Hintergrund der möglichen Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich für eine Anpassung des Grundgesetzes aus.

Notwendige Änderung des Grundgesetzes

Eine solche Änderung des Grundgesetzes ist dringend notwendig, so Johanna Hey vom Institut für Steuerrecht der Universität Köln. Dass den einzelnen Ländern eine umfassende Kompetenz zu einer eigenen Gesetzgebung hinsichtlich der Grundsteuer gewähren möchte, sei sehr zu begrüßen. Die derzeitige Regelung sei vor allem mit Blick auf den Länderfinanzausgleich nicht zufriedenstellend. Ähnlich sprachen sich die Staats- und Steuerrechtler der Universitäten Trier und Speyer aus.

Keine Verschiebungen beim Länderfinanzausgleich

Ihrer Ansicht nach könne der Bund nicht einerseits auf die Regelung zur Wahrung der gleichwertigen Lebensverhältnisse im Bund pochen und sich andererseits im gleichen Atemzug für die Länderöffnungsklauseln stark machen. Im Grundgesetz müsste auf die Folgen für den Länderfinanzausgleich eingegangen werden, so die weitere Forderung. Eine solche gesetzliche Festlegung im Grundgesetz sei zwingend erforderlich, fordern auch Vertreter der Hochschule RheinMain. Auf diese Weise kann ausgeschlossen werden, dass es zu Verschiebungen beim Finanzausgleich der Länder komme.

Öffnungsklausel nicht in jedem Falle sinnvoll

Hey von der Uni Köln hob allerdings weiter hervor, dass solche Öffnungsklauseln nicht in jedem Falle sinnvoll seien. So dürften die Länder, die eine abweichende Regelung des Steuergesetzes aufweisen, nicht gezwungen werden, Schattenrechnungen zu präsentieren, welche auf dem Bundesgesetz basieren. Solche Schattenrechnungen würden eine umfassende Bewertung der Gebäude erfordern und damit schließlich dem wichtigsten positiven Aspekt und dem Hauptargument für eine Grundsteuer zuwiderlaufen, welche rein flächenbasiert und unabhängig vom Wert ist. Dieser Aspekt sei eben die Einfachheit des Modells, welchem durch die Schattenrechnungen widersprochen würde.

Warnungen vor einem Scheitern der Reform

Mahnende Stimmen warnten zudem vor einem möglichen Scheitern der Reform und der damit verbundenen negativen Folgen, welche vor allem auf die Städte, Gemeinden und Kommunen zukommen würden. Die Einnahmen aus der Grundsteuer seien eine wichtige finanzielle Quelle für die Städte und Gemeinden. Ein Wegbrechen dieser Quelle würde ein riesiges Loch in die Haushalte reißen. Auf die Kommunen kämen etwa bei einer Neuregelung, die nicht der Verfassung entspricht, Rückzahlungen in einer Höhe von 14,8 Milliarden Euro zu.

Chance zur Vereinfachung wird nicht genutzt

Dabei sei die Neuregelung der Reform der Grundsteuer zu kompliziert, so der Präsident des Ifo-Instituts, Clemens Fuest. Die Chance zur Vereinfachung der Steuer wird vom Gesetzgeber derzeit nicht genutzt. Er sprach sich ebenfalls für eine rein flächenbasierte Berechnung der Grundsteuer aus. Zudem dürften Länder, die von der Öffnungsklausel Gebrauch machen, nicht durch eine zweite, wertbasierte Berechnung zusätzlich belastet werden.

>>Der Text stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt sie nicht<<

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