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  • Vermögenssteuer der SPD: Wer muss sie zahlen?

    Vermögenssteuer der SPD: Wer muss sie zahlen?

    Über eine Vermögenssteuer wird seit längerem diskutiert. Nun macht die SPD offenbar Nägel mit Köpfen. Die Eckpunkte für eine entsprechende Steuer wurden nun von den Sozialdemokraten beschlossen. Damit wird unterdessen auch klarer, wer künftig eine solche Steuer entrichten muss und wer davon verschont wird.

    Vermögenssteuer SPD
    SPD will Vermögenssteuer | Foto:(c) angelolucas/pixabay.com

    Ende eines langen Streits

    Die Sozialdemokraten haben einen weiteren Schritt nach links vollzogen, mit dem Segen der Parteispitze. Am Montag hat sich das Präsidium der Partei dafür ausgesprochen, dass die Steuer auf Vermögen wieder eingeführt werden soll. In einer seiner voraussichtlich letzten Amtshandlungen hat der kommissarische Chef der SPD, Thorsten Schäfer-Gümbel, die Eckdaten der geplanten Vermögenssteuer bekannt gegeben. Damit soll ein Streit enden, welche die SPD seit 20 Jahren gespalten hat. Damit könnte sie allerdings nach dem internen Streit einen Konflikt mit der Union lostreten. Diese sprach sich bereits gegen die Einführung einer Vermögenssteuer aus.

    Was ist die Vermögenssteuer?

    Wie der Name bereits andeutet, ist die Vermögenssteuer eine Abgabe, die auf das Eigentum anfällt. Doch nicht alle müssen sie zahlen. Zunächst erfolgt eine Bewertung des gesamten Hab und Guts eines Steuerpflichtigen, also der Substanz eines Vermögens. Der damit erwirtschaftete Gewinn zählt nicht mit in diese Berechnung hinein. Basierend auf diesen Daten wird dann eine Abgabe in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes berechnet, welche jährlich an den Fiskus zu entrichten ist. Auf diese Weise soll mehr Verteilungsgerechtigkeit ermöglicht werden, hoffen die Befürworter der Steuer.

    Wer die Vermögenssteuer bezahlen soll

    Die Vermögenssteuer soll laut den Plänen der SPD nur von einem Bruchteil der deutschen Bevölkerung entrichtet werden müssen. Schäfer-Gümbel nannte als Zielgruppe die Milliardäre und Multimillionäre. Ihr Vermögen soll mit einem Prozent pro Jahr besteuert werden, die Spitzengruppe dieser Vermögenden sogar mit 1,5 Prozent. Laut Schäfer-Gümbel sollen dabei nicht nur die Vermögen von natürlichen Personen besteuert werden, sondern auch von Unternehmen.

    Werden Besitzer von Unternehmen damit doppelt besteuert?

    Grundsätzlich soll dies der Fall sein, da sowohl das Vermögen des Unternehmens besteuert wird als auch das Vermögen des Unternehmers, dem die Firma gehört. Allerdings würde eine solche umfassende Doppelbesteuerung zu einer zu hohen Last führen. Aus diesem Grund soll das Vermögen des Unternehmens ausschließlich bei den Eigentümern besteuert oder jeweils nur der halbe Betrag angesetzt werden.

    Was zählt zum Vermögen und wie hoch sind die jährlichen Einnahmen des Fiskus?

    Zu den zu besteuernden Vermögen zählen alle klassischen Vermögenswerte wie Immobilien, Grundstücke, Bankguthaben, Wertpapiere und Ansprüche aus Versicherungen aber auch Bargeld, Münzen, Schmuck, Edelsteine. Den Plänen der SPD zufolge sollen mit dieser Vermögenssteuer die Einnahmen um zehn Milliarden Euro gesteigert werden. Das eingenommene Geld soll vollständig an die Länder fließen, damit der Investitionsstau abgebaut werden kann. Gemeinden und Städte sollen durch diese Finanzspritze ihre marode Infrastruktur sowie Schulen und Schwimmbäder sanieren können.

    Wer verschont wird

    Doch längst nicht alle Besitzer von Immobilien und Grundstücken müssen befürchten, die geplante Steuer entrichten zu müssen. Um zu verhindern, dass jedes Eigenheim von der Vermögenssteuer betroffen sein wird, soll mit hohen Freibeträgen gearbeitet werden. Eine genaue Höhe der Freibeträge wurde bislang nicht genannt, es wurde als Orientierung lediglich auf einen ähnlichen Entwurf der SPD verwiesen, der bereits im Jahr 2013 formuliert wurde. Auch bei der Besteuerung von Unternehmen will die SPD mit Freibeträgen arbeiten.

    > Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt diese nicht<<

    Foto:(c) angelolucas/pixabay.com

  • Merkel: Statt CO2-Steuer Handel mit Zertifikaten

    Merkel: Statt CO2-Steuer Handel mit Zertifikaten

    In der Diskussion um die mögliche Einführung einer Steuer auf CO2 hat sich Angela Merkel während der Klausurtagung der Spitzen der Union zu Wort gemeldet und klar gegen eine solche Steuer ausgesprochen. Ihrer Ansicht nach sei der Handel mit Emissionszertifikaten der CO2-Steuer eindeutig überlegen.

    co2 steuer
    CO2 reduzieren | Foto: (c) geralt/pixabay.com

    Handel mit Zertifikaten akzeptabler für Bürger

    Im Gegensatz zur geplanten CO2-Steuer könnten die Ziele in der Klimapolitik mit Zertifikaten besser erreicht werden, so Merkel auf der Klausurtagung in Potsdam, was den Handel mit den Zertifikaten deutlich sinnvoller mache. Im Gegensatz zur CO2-Steuer würde der Handel mit solchen Zertifikaten auch weniger von der Bevölkerung abgelehnt, sondern eher akzeptiert als eine Steuer auf CO2. Zudem würden durch den Handel mit Zertifikaten Innovationen hervorgebracht, die derzeit noch nicht erkannt würden, hob Merkel während der Tagung hervor. Um dies zu erreichen, müssten allerdings Anreize geschaffen werden, so die Bundeskanzlerin weiter.

    Private Stiftung zur Finanzierung der Anleihe

    Auch eine Klimaanleihe halte Merkel für sinnvoll. Ähnlich sieht es Wirtschaftsminister Peter Altmaier von der CDU, der bereits eine private Stiftung ins Spiel gebracht hatte, um eine solche Initiative umzusetzen, wie Teilnehmer der Tagung mitteilten. Eine solche Anleihe wurde vom Landesgruppenchef der CSU, Alexander Dobrindt, vorgeschlagen. Dieser Vorschlag des CSU-Politikers sieht vor, eine Anleihe des Staates für Sparer auszugeben, um den Schutz des Klimas zu finanzieren.

    Anreize für Investitionen der Bürger

    Investitionen der Bundesbürger in den Klimaschutz sollten mit positiven Zinsen honoriert werden. Dies könnte einen Anreiz schaffen, dass die dringend benötigten milliardenschweren Investitionen in klimafreundliche Technologien getätigt würden. Eine solche Klimaanleihe sollte nach den Vorstellungen Alexander Dobrindts eine Laufzeit bis ins Jahr 2030 haben und mit einer Rendite von zwei Prozent pro Jahr honoriert werden. Herausgeben solle die Anleihe die KfW-Bankengruppe.

    Handel mit Zertifikaten bereits auf EU-Ebene

    Für weite Bereiche der Industrie und der Energiebranche ist dies allerdings weniger ein Thema. Für sie gibt es bereits einen CO2-Preis für den Handel mit Rechten zur Verschmutzung. Dieser Handel findet bereits auf EU-Ebene statt. Doch in der Debatte, die aktuell um den Klimaschutz geführt wird, geht es schon längst nicht mehr nur um diese Ebene, sondern um alle Bereiche, die auch direkt die Bundesbürger betreffen. So geht es jetzt eben auch darum, dass an der Preisschraube von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel gedreht werden soll. Nun wird dafür um einen Ausgleich gerungen.

    SPD: Pro-Kopf-Pauschale

    Die Union, die vorrangig auf einen Handel mit den Zertifikaten auf Emissionen setzt, vor allem beim Verkehr und beim Heizen, geht damit auf Gegenkurs zur SPD. Die Sozialdemokraten setzen beim Klimaschutz auf eine Erhöhung der Steuern vor allem in den Bereichen der fossilen Brennstoffe, folglich würde dies Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas deutlich verteuern. Die aus der Steuer resultierenden Einnahmen sollen über eine Pauschale an den Bürger zurückgezahlt werden.

    Linke und Grüne

    Ähnlich äußert sich die Linke, die eine CO2-Steuer befürwortet. Allerdings nur als begleitende Maßnahme für weitere Schritte zum Schutz des Klimas. Auch bei ihnen soll es einen sogenannten Öko-Bonus geben, eine Pauschale, welche an die Bürger ausgezahlt wird. Den Grünen hingegen ist es wichtig, dass der kommende CO2-Preis sozial ausgewogen sein müsse, zusätzliche Einnahmen dürfte der Staat dadurch nicht generieren. Das Geld solle vielmehr an die Bürgerzurückfließen.

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    Foto: (c) geralt/pixabay.com

  • Der Heimarbeitsplatz vorm Fiskus

    Der Heimarbeitsplatz vorm Fiskus

    Das Homeoffice ist für die meisten Selbstständigen normal, auch bei Angestellten und Arbeitnehmern gehört das Arbeitszimmer mittlerweile in der Regel zur Wohnung oder zum Haus dazu. Da die Einrichtung und Unterhaltung des Arbeitszimmers auch mit Kosten verbunden ist, versuchen viele Steuerpflichtige diese beim Fiskus geltend zu machen. Dies ist jedoch nicht immer möglich, sondern nur, wenn die folgenden Regeln eingehalten werden.

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  • Mythos Steuer – die häufigsten Irrtümer

    Mythos Steuer – die häufigsten Irrtümer

    Die Steuer ist für die meisten Bundesbürger allgegenwärtig, die jährliche Steuererklärung ist ein wichtiger Marker alle 12 Monate, schließlich gilt es viel Geld zu sparen und nicht am Ende noch mehr Abgaben leisten zu müssen. Dennoch gibt es immer noch zahlreiche Irrtümer über die Steuer und die damit verbundene Erklärung. Zeit, die häufigsten Irrtümer aus der Welt zu schaffen.

    Wissen zur Steuererklärung
    Steuermythen | Foto: (c) falco/ pixabay.com

    Das Finanzamt drückt bei versäumter Abgabe ein Auge zu

    Dass der Fiskus bei einer verspäteten Steuererklärung ein Auge zudrücken konnte, gehört der Vergangenheit an. Nun gilt, dass der Fiskus einen Zuschlag pro Monat verlangt, wenn die Erklärung nach dem 31. Juli verspätet abgegeben wird. Dieser Zuschlag beträgt 25 € beziehungsweise 0,25 Prozent der festgelegten Steuer. Wer die Leistungen eines Lohnsteuerhilfevereins oder eines Steuerberaters in Anspruch nimmt, kann sich bis Ende Februar des folgenden Jahres Zeit lassen, bevor ein Verspätungszuschlag fällig wird. Bei nachvollziehbaren Gründen kann es allerdings auch hilfreich sein, beim Fiskus um eine Verlängerung der Frist zu bitten.

    Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung

    Weit verbreitet ist die Ansicht, dass man auf einer Art Liste des Finanzamts landet, wenn man einmal eine Steuererklärung abgegeben wurde und das Finanzamt jedes Jahr aufs Neue eine Erklärung fordert. Dies ist nicht der Fall. Die Pflicht zur Steuererklärung hängt vielmehr von vielen verschiedenen Faktoren ab, darunter die Steuerklasse, die Lohnersatzleistungen und die Nebeneinkünfte. Wer einmal eine Steuererklärung abgegeben hat, muss dies nicht automatisch im darauffolgenden Jahr wieder erledigen. Es gibt auch bei einigen Formen der Steuererklärung die Möglichkeit, diese rückwirkend abzugeben, bei freiwilligen Erklärungen bis zu vier Jahren.

    Die ideale Kombination für Ehepartner sind die Steuerklassen III und V

    In der Regel entscheiden sich Ehepaare bei den Steuerklassen für eine Kombination der Klassen III und V, da es sich dabei um die günstigste Konstellation handelt und damit die Nettobeträge pro Jahr am höchsten ausfallen. Allerdings lohnt sich eine solche Konstellation nur, wenn es bei den beiden Einkommen in einem Haushalt ein Gefälle von rund 60:40 gibt. Bei einer annähernd gleichen Höhe des Einkommens drohen bei einer solchen Kombination allerdings empfindliche Nachforderungen des Fiskus, so dass die Wahl einer anderen Kombination der Steuerklassen ratsamer wäre, wie etwa IV und IV.

    Alle Ausgaben für Versicherungen können steuerlich abgesetzt werden

    Auch hierbei handelt es sich um eine weit verbreitete Ansicht, die allerdings zu den Irrtümern zählt. Nicht alle Ausgaben für Versicherungen können steuerlich geltend gemacht werden, sondern nur Kosten, die für Versicherungen, die der Vorsorge dienen, sowie Beiträge für die Sozialversicherung. Kapitallebensversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, zählen allerdings nicht dazu, ebenso wie Hausratversicherungen oder Versicherungen für das Mobiltelefon.

    Die Kosten für Handwerker und Haushaltshilfen können vollumfänglich steuerlich abgesetzt werden

    Auch dabei handelt es sich um einen Irrtum. Die Ausgaben für Handwerker und Haushaltshilfe können nicht in vollem Umfang abgesetzt werden, die Materialkosten etwa werden nicht vom Fiskus anerkannt. Aus diesem Grund sollten diese gesondert auf dem Belegen und Rechnungen ausgewiesen werden. Weitere Kosten wie etwa für Lohn, Anfahrt, Verbrauchsmittel und die Mehrwertsteuer werden hingegen anerkannt, es gibt einen Steuerbonus von 20 Prozent.

    >>Der Text stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt diese nicht<<

  • Kosten für Reise steuerlich absetzen

    Kosten für Reise steuerlich absetzen

    Ausgaben für berufliche Reisen können steuerlich geltend gemacht werden, so dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber viel Geld sparen können. Allerdings gibt es hier einige Stolpersteine hinsichtlich Steuerrecht und firmeninternen Vorgaben. Nur wer diese Fallen kennt und umschifft, kann die volle Erstattung der Ausgaben für sich herausholen.

    Reisekosten absetzen
    Reisekosten beruflich absetzen | Foto: (c) Skitterphoto/pixabay.com

    Hauptarbeitsstätte festlegen

    Wer häufig beruflich unterwegs ist, sollte eine Arbeitsstätte festlegen, an welcher er hauptsächlich tätig ist. Denn alle geschäftlichen Tätigkeiten, die außerhalb dieser Arbeitsstätte stattfinden, beziehungsweise alle Ausgaben, die mit solchen Tätigkeiten zusammenhängen, können steuerlich geltend gemacht und beim Fiskus abgesetzt werden. Wer versäumt hat, einen solchen Hauptarbeitsplatz festzulegen, kann dies auch nachträglich tun. Allerdings kann es hier geschehen, dass die steuerlichen Freibeträge aberkannt werden.

    Kosten für kurze Termine absetzen

    Alle Tätigkeiten auswärts, auch kurze Termine bei Kunden, Fahrten für Einkäufe und Weiterbildungen können abgesetzt werden, ebenso wie lange Dienstreisen. Wer alle derartigen Ausgaben und Reisen im Auge behält, die pro Jahr anfallen, können beachtliche Summen gespart werden. Auch in diesem Fall sollten allerdings alle Belege, Quittungen und Nachweise aufbewahrt werden, die über die getätigten Ausgaben Auskunft geben. Selbst ein Eigenbeleg kann im Einzelfall als Nachweis beim Fiskus herhalten.

    Fahrtenbuch führen

    Idealerweise wird jedoch ein Fahrtenbuch geführt, um die Fahrten und Reisen beim Fiskus nachweisen zu können. Damit können alle Kosten für Bahn- und Busreisen sowie auch Flüge und die Ausgaben für Mietwagen in voller Höhe erstattet werden. Bei Fahrten mit dem privaten Automobil bietet sich jedoch eher die Abrechnung über die Fahrtkostenpauschale an. Diese beträgt 30 Cent pro zurückgelegten Kilometer. Der Nachteil gegenüber dem Fahrtenbuch ist allerdings, dass dabei nur der Minimalbetrag erstattet wird, wodurch sich diese Option nur bei Fahrzeugen lohnt, die sparsam sind und selten gewartet werden müssen.

    Kleine und volle Pauschale

    Wer für längere Zeiträume dienstlich unterwegs ist, sollte auf die Mehraufwendungen für die Verpflegung achten. Bei Abwesenheiten von 24 Stunden wird die volle Pauschale bezahlt. Wer mindestens acht Stunden unterwegs ist, erhält die kleine Pauschale, darunter wird nichts gewährt. Die Ausnahme ist, wenn die Reise über Nacht vorgenommen wird und weniger als acht Stunden dauert. In diesem Fall kann ebenfalls die kleine Pauschale in Anspruch genommen werden.

    Geldwerter Vorteil

    Allerdings kann der Arbeitgeber bei Tagesreisen unter einer Dauer von acht Stunden einen geldwerten Vorteil gewähren und bei Reisen von unter acht Stunden eine Mahlzeit bezahlen. Dieser Vorteil wird über das Gehalt versteuert. Hierbei sollte geprüft werden, ob es weitere Sachbezüge für den Mitarbeiter geben kann. Dabei kann ein monatlicher Freibetrag von 44 Euro genutzt werden.

    Grenzen der Möglichkeiten

    Bei den Möglichkeiten gibt es allerdings strikte Grenzen. Wer auf die Idee kommt, die Pflicht mit dem Angenehmen zu verbinden, lernt diese schnell kennen, wie ein Steuerberater nach einer Auslandsreise feststellen musste. Dieser hatte seine Ehefrau mit auf die Reise genommen und versucht, die Ausgaben für die Tour in voller Höhe steuerlich als Betriebsausgaben abzusetzen. Der Fiskus erkannte die angegebenen Ausgaben jedoch nur an die Kosten an, die anteilig auf den Steuerberater selbst anfielen. Die Reisekosten der Ehefrau wurden nicht berücksichtigt, da es sich dabei um private Ausgaben handelte. Das Finanzgericht stellte sich hinter die Ablehnung des Fiskus.

    >>Der Text stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt diese nicht<<

  • Ende des Solis in Aussicht?

    Ende des Solis in Aussicht?

    Finanzminister Olaf Scholz stellt das Ende des Solidaritätszuschlages in Aussicht; zumindest was die meisten Steuerzahler betrifft. In der Union erhält er für diesen Vorschlag zum ersten Schritt zur völligen Abschaffung des Solis Beifall. Würde das Vorhaben durchgesetzt, könnten die meisten Bürger eine Menge Geld sparen.

    Abschaffung Soli
    Abschaffung Soli | Foto: (c) image4you /pixabay.com

    Abschaffung des Solis in greifbarer Nähe

    Seit Jahren wird die Abschaffung des Solis angekündigt und von den Steuerzahlern mit Spannung erwartet. Nach den Vorschlägen von Finanzminister Olaf Scholz von der SPD rückt das Vorhaben nun endlich in greifbare Nähe. Medienberichten zufolge soll die Abschaffung des Solis dabei über den Status des Vorschlages hinausgehen, denn ein entsprechender Gesetzentwurf soll vom Finanzministerium bereits an die zugehörigen Ressorts weitergeleitet worden sein. Sollte der Entwurf in dieser Form angenommen werden, kann sich ein Großteil der Steuerzahler über deutliche Entlastungen freuen.

    Kompletter Wegfall des Solis für 90 Prozent der Steuerzahler

    So  soll den von Scholz vorgelegten Plänen zufolge der Solidaritätszuschlag nun für 90 Prozent aller Steuerzahler komplett wegfallen. Für die restlichen zehn Prozent fällt der Soli weiterhin an, für die Meisten davon jedoch in Teilen. So soll für 6,5 Prozent der Soli nach der Höhe des Einkommens gestaffelt werden. Wer mehr verdient, zahlt auch einen höheren Anteil des Solibeitrages. Die übrigen 3,5 Prozent, die zu den besser verdienenden Haushalten zählen, werden weiterhin den vollen Soli in Höhe von 5,5 Prozent zahlen müssen.

    Nur ein erster Schritt

    Vertreter der Union lobten den Vorschlag bislang. So könne man dem Entwurf mit gutem Gewissen zustimmen, er gehe noch über die im Vertrag der Koalition getroffenen Vereinbarungen hinaus, so Eckhardt Rehberg, der Haushaltsexperte der CDU Medienberichten zufolge. Der Entwurf solle jetzt zügig dem Bundestag vorgelegt, beraten und beschlossen werden. Allerdings geht den Politikern der Union dieser Vorschlag von Scholz nicht weit genug, er könne bislang nur der Anfang sein. So spricht sich etwa Ralph Brinkhaus, der Fraktionschef der Union, weiterhin dafür aus, den Soli für alle abzuschaffen, nicht nur für einen Teil der Steuerzahler.

    Soli für alle Steuerzahler abschaffen

    Auch Alexander Dobrindt von der CSU äußerte sich ähnlich. Für ihn ist der Vorschlag von Olaf Scholz ebenfalls nur der erste Schritt. Er forderte die vollständige Abschaffung des Solis in der nächsten Wahlperiode. Doch genau hier zeigt sich das Konfliktpotential zwischen SPD und Union in dieser Frage. So betonte der Fraktionsvize der SPD, Achim Post, dass seine Partei eine vollständige Abschaffung des Solis ablehne. So solle mehr Steuergerechtigkeit erreicht werden, milliardenschwere Steuergeschenke seien hingegen nicht geplant. Die Gelder können vielmehr in Bildung und den Schutz des Klimas investiert werden.

    Vorschlag von Scholz verfassungswidrig

    Bei der FDP sind die Fronten hingegen klar abgesteckt und die Konfrontation abzusehen. So betont etwa Wolfgang Kubicki von der FDP Medienberichten zufolge, dass der Vorschlag von Scholz verfassungswidrig sei. SPD und Union werden beide in Karlsruhe scheitern, wenn sie den vorliegenden Plan verfolgen. Auch der Chef der Partei, Christian Lindner, prophezeit, dass neben der FDP auch tausende Steuerzahler bis Karlsruhe klagen werden, wenn Scholz keinen Weg zur Abschaffung des kompletten Solis aufzeigen werde.

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  • Zweiter Wohnsitz während Jobsuche steuerlich absetzbar

    Zweiter Wohnsitz während Jobsuche steuerlich absetzbar

    Berufstätige sind heute nicht selten auf die Nutzung eines zweiten Wohnsitzes angewiesen, um arbeiten zu können. Die Ausgaben für den Wohnsitz werden vom Fiskus in der Regel auch steuerlich ohne Widerstand anerkannt. Doch was ist mit den Ausgaben, wenn das Arbeitsverhältnis endet oder sich der Steuerzahler auf Arbeitssuche begibt? Eine solche Situation gilt bislang als Grauzone.

    zweitwohnsitz
    Zweitwohnsitz während der Jobsuche | Foto: (c) br146leon / pixabay.com

    Zweite Wohnung mehr und mehr die Regel

    Berufstätige müssen heutzutage in der Regel lange Arbeitswege in Kauf nehmen, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen. Einen gut bezahlten und unbefristeten Arbeitsplatz im heimischen Ort zu finden, gilt für viele Arbeitnehmer bereits als Sechser im Lotto. Doch die Regel sind lange Arbeitswege, denn das Pendlerleben gehört zum Alltag. Wer zu lange Arbeitswege hat und das Pendlerleben scheut, kann sich am Ort des Arbeitsplatzes auch eine zweite Wohnung nehmen, um sich das Leben zu erleichtern. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können die Ausgaben für die zweite Wohnung auch steuerlich geltend gemacht werden.

    Voraussetzungen für steuerliche Anerkennung der Kosten

    Notwendig für die Anerkennung des zweiten Wohnsitzes ist für Arbeitnehmer zuallererst eine doppelte Haushaltsführung, der einen eigenen Hausstand voraussetzt, der sich fernab der zweiten Wohnung befindet und der als Hauptwohnsitz den Lebensmittelpunkt darstellt. Zudem muss mit der Nutzung der Zweitwohnung der Weg zur Arbeit erheblich reduziert werden, um die Ausgaben wie etwa die Miete in Höhe von maximal 1.000 € als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen.

    Ende einer Grauzone

    Dies sind die Voraussetzungen, die der Fiskus an Arbeitnehmer stellt, wenn die Kosten für den zweiten Wohnsitz steuerlich anerkannt werden sollen. Doch was geschieht mit den Ausgaben für den zweiten Wohnsitz, wenn das Arbeitsverhältnis endet und sich der Arbeitnehmer erneut auf die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz begibt? Bislang war dies eine Grauzone, die steuerliche Anerkennung der Ausgaben für die zweite Wohnung durch den Fiskus keinesfalls sicher. Diese Situation hat das Finanzgericht Münster nun mit einem Urteil beendet.

    Vorliegender Fall

    In dem verhandelten Fall hatte ein betroffener Steuerzahler geklagt, der nach dem Ende seines Arbeitsverhältnisses erneut auf Jobsuche gegangen ist. Entsprechende Bewerbungen hatte er nicht nur am Ort seines zweiten Wohnsitzes abgegeben, sondern deutschlandweit und auch in der Schweiz. Als er eine neue Stelle fernab seines zweiten Wohnsitzes im Dezember 2015 gefunden hatte, kündigte er umgehend seine zweite Wohnung, der Vertrag endete nach der Kündigungsfrist im Februar 2016. Der Fiskus wollte allerdings die weiteren Kosten für die Wohnung nicht anerkennen.

    Fiskus: Bereits bei Kündigung Wohnung aufgeben

    Das Finanzamt bestand darauf, dass die Ausgaben für die zweite Wohnung nur bis zum November 2015 steuerlich abgesetzt werden können. Als Grund gab das Amt an, dass der Betroffene die Wohnung bereits bei seiner Kündigung im August 2015 hätte aufgeben können, die Ausgaben, die während der Kündigungsfrist, die bis zum November 2015 bestanden habe, wurden noch anerkannt. Der Betroffene entschied sich, gerichtlich dagegen vorzugehen.

    Vorweggenommene Werbungskosten

    Mit Erfolg, denn die Richter des Finanzgerichts Münster entschieden im Sinne des Klägers. Zwar handele es sich in seinem Falle nicht mehr um eine doppelte Haushaltsführung. Die Ausgaben für die zweite Wohnung können allerdings als vorweggenommene Werbungskosten anerkannt und damit steuerlich geltend gemacht werden. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass der Kläger im Falle einer neuen Stelle vor Ort gezwungen wäre, sonst nach wenigen Monaten bereits eine neue, womöglich teurere zweite Wohnung suchen zu müssen.

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  • Höhere Steuern auf Fleischprodukte?

    Höhere Steuern auf Fleischprodukte?

    Tierschützer fordern seit längerem einen stärkeren Schutz von Nutztieren. Eine neue Steuer auf Fleisch, die ähnlich wie die CO2-Steuer konzipiert werden soll, soll nun helfen, die Haltebedingungen von Tieren zu verbessern. Weite Teile der Politik haben sie bereits von ihrer Idee überzeugt, sie bringen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ins Spiel.

    Fleisch besteuern
    Fleischprodukte höher besteuern? | Foto: (c) Free-Photos/pixabay.com

    Tierschutzbund fordert neue Abgabe

    Der Deutsche Tierschutzbund fordert mit Blick auf die CO2-Steuer nun eine neue Abgabe auf Fleischprodukte. Ziel dieser Abgabe ist es laut Thomas Schröder, dem Verbandspräsidenten des Deutschen Tierschutzbundes, die Haltebedingungen der Nutztiere zu verbessern. So könne etwa die Extraabgabe dazu genutzt werden, die Ställe der Tiere umzubauen. Diese Extraabgabe wäre dabei nicht sonderlich hoch: Pro Karton Eier, Liter Milch oder Kilo Fleisch würden nur wenige Cents mehr fällig, so die Argumentation der Tierschützer.

    Erhöhung der Mehrwertsteuer

    Bei Teilen der Politik stoßen die Forderungen auf offene Ohren. So spricht sich etwa die SPD für eine Abgabe auf Fleisch aus. Allerdings mit einigen Änderungen. Statt einer eigenen Abgabe auf tierische Produkte soll die Mehrwertsteuer auf tierische Produkte auf 19 Prozent erhöht werden. Diese beträgt derzeit sieben Prozent. Allerdings würde eine solche Erhöhung der Steuer nur die Konsumenten treffen, also nur einen Teil der Steuerpflichtigen. Daher soll eine Abgabe eingeführt werden, welche auch die Produzenten von Fleisch und den Einzelhandel treffen wird.

    Zweckgebundener Einsatz der Einnahmen

    Ähnlich äußerten sich auch die Vertreter der Grünen, die sich dafür aussprechen, die Reduktion der Mehrwertsteuer auf Fleisch aufzuheben. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen sollten zweckgebunden dafür eingesetzt werden, das Wohl der Tiere zu steigern. Mit den Einnahmen könnten die Kosten gedeckt werden, die für den Umbau der Tierhaltung anfallen würden. Diese Kosten würden Schätzungen zufolge zwischen drei und fünf Milliarden Euro betragen.

    Benachteiligung ärmerer Schichten

    Auch Vertreter der Union stellen sich bei dem Vorschlag auf die Seite der Tierschützer, SPD und Grüne, solange die Mehreinnahmen als Prämie für das Tierwohl genutzt würden. Allerdings gibt es auch Gegner, die den Vorschlag des Deutschen Tierschutzbundes ablehnen. So beklagen Vertreter der Linken, dass Menschen mit einem geringen Einkommen von der höheren Mehrwertsteuer benachteiligt werden würden. Vielmehr sollte der Tierschutz, wie er im Grundgesetz verankert worden ist, mithilfe geeigneter ordnungsrechtlicher Maßnahmen  durchgesetzt werden.

    FDP und AfD gegen die Vorschläge

    Auch FDP und AfD wenden sich gegen die Forderungen der Tierschützer. Ein solcher Vorschlag trägt nichts zum Wohl der Tiere bei, auch nicht zum Schutz des Klimas. Er führe vielmehr dazu, dass die Produkte aus deutscher Herstellung künstlich verteuert und damit vom Markt gedrängt würden, so Vertreter der FDP. Die AfD hingegen macht sich Sorgen darum, dass die Gelder im Bundeshaushalt versickern werden und weitere deutsche Landwirte von der öffentlichen Hand abhängig würden.

    Habeck gegen Erhöhung der Mehrwertsteuer

    Für eine Überraschung hingegen sorgt der Parteichef der Grünen, Robert Habeck. Dieser spricht sich gegen die Haltung der eigenen Partei aus. Er halte eine isolierte Betrachtung von Einzelsteuersätzen für nicht sinnvoll. Er richtet hingegen seinen Blick auf das gesamte System der Mehrwertsteuer. Dieses müsse hinsichtlich der sozialen Auswirkungen, der ökologischen Lenkungswirkung und der Kohärenz umgebaut werden. Einen grundlegenden Handlungsbedarf streitet hingegen auch Habeck nicht ab.

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  • CO2-Steuer: Widerstand auch von ganz oben

    CO2-Steuer: Widerstand auch von ganz oben

    Die Rufe nach einer CO2-Steuer werden immer lauter und übertönen die Stimmen der Kritiker, die vor einer solchen Abgabe warnen und eine alternative Lösung fordern. Dabei haben diese kritischen Stimmen sehr viel Gewicht und können die Entscheidung zur Einführung einer solchen Steuer maßgeblich beeinflussen.

    Co2 Steuer Bedeutung
    CO2 Steuer | Foto: (c) TheDigitalArtist/ pixabay.com

    Umfassende Abgabe in allen Lebensbereichen

    Die CO2-Steuer, die auf die BRD zukommt, könnte eine umfassende Abgabe werden, sollte das Vorhaben nach den derzeitigen Vorstellungen der Befürworter durchgesetzt werden. Vor allem fossile Brennstoffe wären von der neuen Abgabe betroffen, das Betanken der Fahrzeuge würde ebenso den Geldbeutel belasten wie auch das Heizen der Wohnungen und Immobilien. Hinzu kommen weitere neue Formen der CO2-Steuer wie etwa die Abgabe auf Nahrungsmittel, deren Herstellung ein hohes Maß an CO2 emittiert, wie etwa Fleisch.

    Zu hohe Belastung für Bürgerinnen und Bürger

    Die neue Steuer würde demnach alle Bereiche des Lebens durchziehen, alle Steuerzahlenden wären davon betroffen. Zumindest auf dem Papier. Kritiker befürchten nämlich, dass die Unternehmen und Vermieter die durch die CO2-Steuer entstehenden Mehrkosten einfach auf die Preise umlegen werden, um die höheren Ausgaben zu umgehen. Die hauptsächliche Last würde damit auf den Bundesbürgerinnen und Bürgern liegen, der den größten Teil der Abgabe zahlen würde. Besonders für Haushalte mit geringerem Einkommen wäre dies eine unerträgliche und kaum zu stemmende Belastung.

    Einspruch vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages

    Bislang wurde der Widerspruch gegen die neue CO2-Steuer lediglich auf Parteiebene formuliert, Kritik kam zudem aus Bürgerorganisationen und Vereinen für Steuerzahler. Doch nun formiert sich Widerstand langsam aber sicher auch auf höherer politischer Ebene. So spricht sich der wissenschaftliche Dienst des Bundestages ganz klar gegen eine CO2-Steuer aus, da eine solche Abgabe klar verfassungswidrig sei, so die Ansicht des Dienstes.

    Neue Steuer verfassungswidrig

    Grundlage der Entscheidung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages stellte der sogenannte Steuertypenkatalog des Grundgesetzes dar. Wie es in dem von dem Dienst Ende Juli veröffentlichten Gutachten zur Einführung der CO2-Steuer heißt, sehe dieser Katalog zwar ein Steuerfindungsrecht vor. Ein „Steuererfindungsrecht“ werde darin jedoch gerade nicht erwähnt, so das Gutachten. Genau ausgeführt bedeutet dies laut dem wissenschaftlichen Dienst, dass die geplante CO2-Steuer keinem bestehenden Steuertyp wie etwa der Verbrauchs- oder Verkehrssteuer zuzuordnen sei. Statt einer genauen Definition könne die Steuer mehreren Kategorien zugeordnet werden.

    Umweltministerium widerspricht

    Dem widerspricht jedoch das Umweltministerium, das in der CO2-Steuer ganz klar eine Verbrauchssteuer sieht, keinen neuen Steuertypus. Die neue CO2-Steuer wird der Ansicht des Ministeriums ganz klar auf die Energiesteuer aufgesetzt und fällt damit unter die genannte Kategorie. Damit sei die neue Abgabe bereits verfassungsrechtlich klar abgesichert. Hinzu käme, dass eine Energiesteuer sogenannte Lenkungselemente beinhalte, so ein Sprecher des Ministeriums weiter.

    Merkel gegen Steuer, für Zertifikate

    Indes wird ein Machtwort von höchster Stelle gesprochen. Bundeskanzlerin Merkel hat sich erneut auf die Seite der Union gestellt und sich klar gegen eine Einführung der CO2-Steuer ausgesprochen. Dies sei nicht der richtige Weg, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu verteuern, so Merkel. Sie sprach sich vielmehr für die Einführung von Emissionszertifikaten aus, um das Ziel zu erreichen. Der Vorteil hierbei sei, dass die Zertifikate gehandelt werden könnten, wodurch die Menge der emittierten Treibhausgase gesteuert würde. Bei einer festen Besteuerung sei der einzelne hingegen nie sicher, ob die geforderte Reduktion nicht tatsächlich erreicht würde.

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  • CO2-Pläne der SPD

    CO2-Pläne der SPD

    Die geplante CO2-Steuer bewegt derzeit die Gemüter der BRD. Viele Kritiker befürchten eine deutliche Mehrbelastung er Bürger. Einer solchen Entwicklung will die SPD nun entgegenwirken. Mit ihrem Vorhaben sollen vor allem die Geringverdiener entlastet und notorische Sünder belastet werden.

    Co2 Steuer Bedeutung
    CO2 Steuer | Foto: (c) TheDigitalArtist/ pixabay.com

    Deutliche Mehrbelastung

    Kritiker der geplanten Steuer auf CO2 warnen, dass die Bundesbürger mit der Einführung dieser Belastung deutlich weniger Geld in der Tasche haben werden als zuvor. Sie befürchten, dass die Abgaben die Mehrkosten, die auf Benzin, Diesel und Heizöl durch die Besteuerung anfällig werden, noch lange nicht das Ende der Fahnenstange sind. Die Unternehmen würden vielmehr die höheren Kosten auf die Preise umschlagen, wodurch die Bürger auch auf diese Weise für die höheren Kosten aufkommen, so die Warnung der Kritiker.

    Prämie für Verbraucher

    Offenbar befürchtet auch die SPD eine zu hohe Mehrbelastung der Bürger durch die Steuer. Sie spricht sich daher für die Einführung einer Klimaprämie aus, mit welcher besonders Haushalte entlastet würden, welche über ein geringes Einkommen verfügen. Wie die Parteichefin Malu Dreyer von der SPD mitteilte, soll eine solche Prämie pro Kopf ausgezahlt werden. Belastet würden mit der Einführung des Vorhabens im Gegenzug die Klimasünder. Denn wer das Klima stärker belaste, solle am Ende draufzahlen.

    Ausstoß des Abgases sozial verträglich reduzieren

    Das Ziel des Vorhabens der Sozialdemokraten ist es nicht, die steuerlichen Einnahmen des Finanzministers zu erhöhen, sondern den Ausstoß des Abgases sozial verträglich zu reduzieren. Auch die Liberalen von der FDP werden der Bundesregierung vor, dass sie in der Diskussion um die CO2-Steuer ihre Glaubwürdigkeit verloren habe. Vor allem, was die Entlastung sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmen betrifft.

    Das Ziel ist klar, der Weg liegt im Dunklen

    Tatsächlich gibt es in der Bundesregierung durchaus eine Bereitschaft zur Einführung einer neuen Bepreisung des Abgases CO2. Vor allem die Treibstoffe für Fahrzeuge und die Heizöle hat man dabei im Blick, doch auch weitere Bereiche sollen von der neuen Steuer betroffen sein. Allerdings besteht bislang nur Einigkeit über das Ergebnis der Steuer. Wie der Weg dahin aussehen soll, wird noch rege diskutiert.

    CO2-Steuer oder Ausweitung des Handels mit Emissionen?

    Die CO2-Steuer ist in der derartigen Form bislang nicht entschieden. Zur Debatte stehen bislang sowohl eine CO2-Bepreisung als auch eine Ausweitung des Handels mit den Emissionen. Die Strategie wird kontrovers im sogenannten Klimakabinett diskutiert. Eine CO2-Steuer wird vor allem von der SPD befürwortet und eine Ausweitung des Handels mit den Emissionen von nahezu allen Vertretern der Union unterstützt. Die Zeit drängt, denn nach der Sommerpause soll die Diskussion Früchte tragen. Ein Maßnahmenpaket zum Schutz des Klimas soll spätestens bis zum 20. September geschnürt und auf den Weg gebracht worden sein. Nach diesem Stichtag soll das betreffende Gesetz fest im Katalog verankert werden.

    FDP: Soli im Gegenzug abschaffen

    Allerdings spielt die Bundesregierung bei dem Vorhaben gerade stark mit ihrer Glaubwürdigkeit. Dies sieht vor allem die FDP so, welche die zu geringen Entlastungen für Unternehmen und Bürger bemängelt. Sie fordert, dass im Gegenzug der Soli vollständig abgeschafft werden müsse, um ein Mindestmaß an Glaubwürdigkeit in der Steuerpolitik zu erhalten oder wieder herzustellen. Wenn dies nicht umgesetzt würde, wären alle Versprechen zur Entlastung der Unternehmen und der Bürger zum geplanten Vorhaben des Klimaschutzes nichts anders als blanker Hohn, so der Fraktionsvize der FDP, Michael Theurer.

    >>Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt diese nicht<<