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  • Kirchensteuer: Wer zahlt sie?

    Kirchensteuer: Wer zahlt sie?

    Wer aus der Kirche austritt, spart nicht zwangsläufig die Kirchensteuer ein. Es kann vielmehr sein, dass sich die Kirche, die durch den Austritt eines Mitglieds entfallende Steuer, auf eine andere Weise wieder hereinholt. Einiges muss beachtet werden, wenn der Austritt geplant ist, um nicht weiterhin zahlen zu müssen.

    Kirchensteuer
    Wer zahlt Kirchensteuer | Foto: (c) sspiehs3/pixabay.com

    Glaubensverschiedene, zusammen steuerlich veranlagte Paare

    Die Rechnung erscheint einfach. Wer aus der Kirche austritt, spart Geld, da die Kirchensteuer entfällt. Doch so einfach ist es leider nicht ganz, zumindest für Ehepaare. Wer Single ist und aus der Kirche austritt, spart in der Regel die Kirchensteuer ein. Bei Paaren kann es hingegen je nach Konfession und Region ganz anders aussehen. Ein Teil des Einkommens muss in diesem Fall weiter an die Kirche gezahlt werden, auch wenn ein Ehepartner die Kirche verlassen hat und der andere Partner noch Mitglied in der Kirche ist. Der Beitrag des Ehepartners kann in diesem Fall sogar noch steigen. Grund hierfür ist das sogenannte besondere Kirchgeld.

    Besonderes Kirchgeld als Alternative zur Kirchensteuer

    Das sogenannte besondere Kirchgeld fällt an, wenn zwei Ehepartner, die verschiedenen Konfessionen angehören, steuerlich gemeinsam veranlagt werden. In diesem Fall wird bei dem glaubensverschiedenen Ehepaar der Beitrag für die Kirche auf der Grundlage des gemeinsam zu versteuernden  Einkommens berechnet. Aufgrund dieser Berechnung wird das sogenannte besondere Kirchgeld fällig, das vom Kirchenmitglied als Alternative zur Kirchensteuer gezahlt werden muss. Dieses Kirchgeld muss jährlich abgeführt werden und beträgt je nach Höhe des zusammen veranlagten Einkommens des glaubensverschiedenen Paares zwischen 96 und 3.600 €.

    Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht

    Diese Praxis wurde vom Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach bestätigt. Allerdings muss das besondere Kirchengeld nur dann abgeführt werden, wenn es die Kircheneinkommenssteuer übersteigt, wodurch es vorkommen kann, dass der Partner, der noch der Kirche angehört und weniger verdient, mehr Kirchensteuer zahlen muss, wenn der besser verdienende Partner die Kirche verlässt. Vor dem Austritt hingegen war die abzuführende Kirchensteuer zu gleichen Teilen verteilt.

    Wo die Regelung nicht gilt

    Allerdings gilt diese Regelung nicht in allen Teilen der BRD. Das besondere Kirchgeld wird von der römisch-katholischen Kirche in zahlreichen Regionen des Landes erhoben, außer in NRW, Baden-Württemberg und Bayern. Zudem wird die Abgabe von nahezu den gesamten evangelischen Landeskirchen verlangt. Die Ausnahme ist lediglich die bayrische Landeskirche. Es ist also möglich aus der Kirche auszutreten, auch, ohne dass gemeinsam veranlagte Partner das besondere Kirchgeld zahlen müssen.

    Beim Steuerbescheid genau hinschauen

    Allerdings sollte man auch in diesem Fall genau hinschauen, um zu vermeiden, dass man draufzahlt, wenn man aus der Kirche austritt. So ist es ratsam, beim nächsten Steuerbescheid genau hinzuschauen, um sicherzugehen, dass die Kirchensteuer nicht für das gesamte Kirchenjahr berechnet wird, sondern nur der Teil des Jahres, in dem man noch Mitglied in der Kirche war. Zudem sollte man darauf achten, den Austritt korrekt zu vollziehen, um eine Ablehnung des Ersuchens zu vermeiden. Möglich wird der Austritt ausschließlich auf dem Standesamt oder dem Amtsgericht.

    Die Kirchensteuer als Sonderausgabe geltend machen

    Wer den Schritt vollzogen hat, sollte darauf achten, dass dies auch korrekt auf der Lohnsteuerkarte vermerkt wurde. Wer hingegen noch weiter Kirchensteuer zahlen muss, kann ebenfalls ein wenig Geld sparen, indem er die Ausgabe ähnlich wie Spenden als Sonderausgabe in der Steuererklärung steuerlich geltend macht.

  • Grundsteuer: Keine Belastung für Mieter?

    Grundsteuer: Keine Belastung für Mieter?

    Berlin will erreichen, dass Immobilienbesitzer die Mehrkosten, die durch die neue Grundsteuer auf sie zukommen, nicht zu 100% auf die Mieter umlegen. Der Senat hat eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Allerdings stehen die Chancen für die Bundesratsinitiative schlecht, der Widerstand dagegen ist bereits abzusehen.

    Grundsteuer mieter
    Grundsteuer nicht für Mieter | Foto:(c) andreas160578/pixabay.com

    Berliner Initiative soll Mieter entlasten

    Ein Kritikpunkt bei der kommenden neuen Grundsteuer ist die mögliche Umlage der Mehrkosten auf die Mieter, die die Besitzer von Immobilien vollziehen können. Eine vollständige Weitergabe von 100 Prozent sei nicht Sinn und Zweck der Steuer, so Finanzsenator Matthias Kollatz von der SPD. Auch die Grünen tragen die Initiative mit, Justizsenator von Dirk Behrendt stellt sich hinter das Vorhaben. Die Besitzer der Immobilien profitieren schließlich von der Grundsteuer. Die Einnahmen aus dieser Steuer würde doch dafür genutzt, die Infrastruktur zu finanzieren, was den Wert der Immobilien steigere.

    Einnahme von knapp 800 Millionen Euro pro Jahr

    Bei der Diskussion um die neue Grundsteuer geht es um viel Geld. Allein in Berlin würde die neue Regelung mehr als die Hälfte der Mieter betreffen. Jedes Jahr nimmt das Land knapp 800 Millionen Euro pro Jahr ein. Nach derzeitiger Regelung werden Steuern über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt. Dies soll sich mit der neuen Initiative nun ändern.

    Kaum Aussicht auf Erfolg

    Allerdings ist Medienberichten zufolge ein Scheitern der Initiative zu vermuten, da sich lediglich zwei von 15 Finanzminister der Länder für das Vorhaben aussprachen, es den Besitzern der Immobilien zu verbieten, die Mehrkosten der Grundsteuer auf ihre Mieter umzulegen. Bei den beiden Ausnahmen handelt es sich lediglich um Brandenburg und Thüringen. Das Finanzministerium Bayerns stellte sich jedoch klar gegen das Vorhaben. Albert Füracker bezeichnete die Befreiung der Mieter von der Grundsteuer als nicht zielführend.

    CDU gegen das Vorhaben

    Selbst wenn die Finanzminister der Länder zustimmen, müsste das Vorhaben noch im Bundestag behandelt werden. Auf Parteiebene ist die Initiative ebenfalls umstritten. So hat die Bundestagsfraktion der CDU bereits ihre Ablehnung signalisiert. Der Grund dafür ist, dass das Verbot, die Grundsteuer auf die Mieter umzulegen, zu einer höheren Kaltmiete führen würde und daher ein Irrweg sei. Der Senat stimmt der Überlegung bezüglich derartiger Ausweichmanöver zu. Allerdings würden dies die Einschränkungen vermeiden, die bereits hinsichtlich möglicher Mieterhöhungen bestünden.

    Auswirkungen auf die Wohnungsgesellschaften

    Die FDP hingegen warnt vor erheblichen Auswirkungen der Initiative auf die Wohnungsgesellschaften der Länder. Bei einer Wohnfläche von insgesamt 19 Millionen Quadratmetern hätten die Wohnungsgesellschaften jedes Jahr rund fünf Millionen Euro weniger zur Verfügung. Geld, das dann für die Instandhaltung, energetische Sanierung, barrierefreien Umbau sowie Neubau bereitsteht, kritisierte Sybille Meister, die haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion.

    Ablehnung der Initiative auch vom VDGN und der IHK

    Auch der Verband der Deutschen Grundstücksbesitzer, kurz VDGN, lehnt die Initiative ab. Der Verband kritisiert, dass der Senat in Berlin nach dem Mietendeckel die Eigentümer von Immobilen erneut ins Visier nimmt. Für Christian Gräff, den Präsidenten des VDGN sowie wohnungspolitischen Sprecher im Abgeordnetenhaus, ist dies klare Abzocke. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) sieht in der Initiative eine einseitige Belastung der Eigentümer und Unternehmer.

    >Der Text stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt sie nicht<<

    Foto:(c) andreas160578/pixabay.com

  • Vermögenssteuer der SPD: Wer muss sie zahlen?

    Vermögenssteuer der SPD: Wer muss sie zahlen?

    Über eine Vermögenssteuer wird seit längerem diskutiert. Nun macht die SPD offenbar Nägel mit Köpfen. Die Eckpunkte für eine entsprechende Steuer wurden nun von den Sozialdemokraten beschlossen. Damit wird unterdessen auch klarer, wer künftig eine solche Steuer entrichten muss und wer davon verschont wird.

    Vermögenssteuer SPD
    SPD will Vermögenssteuer | Foto:(c) angelolucas/pixabay.com

    Ende eines langen Streits

    Die Sozialdemokraten haben einen weiteren Schritt nach links vollzogen, mit dem Segen der Parteispitze. Am Montag hat sich das Präsidium der Partei dafür ausgesprochen, dass die Steuer auf Vermögen wieder eingeführt werden soll. In einer seiner voraussichtlich letzten Amtshandlungen hat der kommissarische Chef der SPD, Thorsten Schäfer-Gümbel, die Eckdaten der geplanten Vermögenssteuer bekannt gegeben. Damit soll ein Streit enden, welche die SPD seit 20 Jahren gespalten hat. Damit könnte sie allerdings nach dem internen Streit einen Konflikt mit der Union lostreten. Diese sprach sich bereits gegen die Einführung einer Vermögenssteuer aus.

    Was ist die Vermögenssteuer?

    Wie der Name bereits andeutet, ist die Vermögenssteuer eine Abgabe, die auf das Eigentum anfällt. Doch nicht alle müssen sie zahlen. Zunächst erfolgt eine Bewertung des gesamten Hab und Guts eines Steuerpflichtigen, also der Substanz eines Vermögens. Der damit erwirtschaftete Gewinn zählt nicht mit in diese Berechnung hinein. Basierend auf diesen Daten wird dann eine Abgabe in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes berechnet, welche jährlich an den Fiskus zu entrichten ist. Auf diese Weise soll mehr Verteilungsgerechtigkeit ermöglicht werden, hoffen die Befürworter der Steuer.

    Wer die Vermögenssteuer bezahlen soll

    Die Vermögenssteuer soll laut den Plänen der SPD nur von einem Bruchteil der deutschen Bevölkerung entrichtet werden müssen. Schäfer-Gümbel nannte als Zielgruppe die Milliardäre und Multimillionäre. Ihr Vermögen soll mit einem Prozent pro Jahr besteuert werden, die Spitzengruppe dieser Vermögenden sogar mit 1,5 Prozent. Laut Schäfer-Gümbel sollen dabei nicht nur die Vermögen von natürlichen Personen besteuert werden, sondern auch von Unternehmen.

    Werden Besitzer von Unternehmen damit doppelt besteuert?

    Grundsätzlich soll dies der Fall sein, da sowohl das Vermögen des Unternehmens besteuert wird als auch das Vermögen des Unternehmers, dem die Firma gehört. Allerdings würde eine solche umfassende Doppelbesteuerung zu einer zu hohen Last führen. Aus diesem Grund soll das Vermögen des Unternehmens ausschließlich bei den Eigentümern besteuert oder jeweils nur der halbe Betrag angesetzt werden.

    Was zählt zum Vermögen und wie hoch sind die jährlichen Einnahmen des Fiskus?

    Zu den zu besteuernden Vermögen zählen alle klassischen Vermögenswerte wie Immobilien, Grundstücke, Bankguthaben, Wertpapiere und Ansprüche aus Versicherungen aber auch Bargeld, Münzen, Schmuck, Edelsteine. Den Plänen der SPD zufolge sollen mit dieser Vermögenssteuer die Einnahmen um zehn Milliarden Euro gesteigert werden. Das eingenommene Geld soll vollständig an die Länder fließen, damit der Investitionsstau abgebaut werden kann. Gemeinden und Städte sollen durch diese Finanzspritze ihre marode Infrastruktur sowie Schulen und Schwimmbäder sanieren können.

    Wer verschont wird

    Doch längst nicht alle Besitzer von Immobilien und Grundstücken müssen befürchten, die geplante Steuer entrichten zu müssen. Um zu verhindern, dass jedes Eigenheim von der Vermögenssteuer betroffen sein wird, soll mit hohen Freibeträgen gearbeitet werden. Eine genaue Höhe der Freibeträge wurde bislang nicht genannt, es wurde als Orientierung lediglich auf einen ähnlichen Entwurf der SPD verwiesen, der bereits im Jahr 2013 formuliert wurde. Auch bei der Besteuerung von Unternehmen will die SPD mit Freibeträgen arbeiten.

    > Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt diese nicht<<

    Foto:(c) angelolucas/pixabay.com

  • Merkel: Statt CO2-Steuer Handel mit Zertifikaten

    Merkel: Statt CO2-Steuer Handel mit Zertifikaten

    In der Diskussion um die mögliche Einführung einer Steuer auf CO2 hat sich Angela Merkel während der Klausurtagung der Spitzen der Union zu Wort gemeldet und klar gegen eine solche Steuer ausgesprochen. Ihrer Ansicht nach sei der Handel mit Emissionszertifikaten der CO2-Steuer eindeutig überlegen.

    co2 steuer
    CO2 reduzieren | Foto: (c) geralt/pixabay.com

    Handel mit Zertifikaten akzeptabler für Bürger

    Im Gegensatz zur geplanten CO2-Steuer könnten die Ziele in der Klimapolitik mit Zertifikaten besser erreicht werden, so Merkel auf der Klausurtagung in Potsdam, was den Handel mit den Zertifikaten deutlich sinnvoller mache. Im Gegensatz zur CO2-Steuer würde der Handel mit solchen Zertifikaten auch weniger von der Bevölkerung abgelehnt, sondern eher akzeptiert als eine Steuer auf CO2. Zudem würden durch den Handel mit Zertifikaten Innovationen hervorgebracht, die derzeit noch nicht erkannt würden, hob Merkel während der Tagung hervor. Um dies zu erreichen, müssten allerdings Anreize geschaffen werden, so die Bundeskanzlerin weiter.

    Private Stiftung zur Finanzierung der Anleihe

    Auch eine Klimaanleihe halte Merkel für sinnvoll. Ähnlich sieht es Wirtschaftsminister Peter Altmaier von der CDU, der bereits eine private Stiftung ins Spiel gebracht hatte, um eine solche Initiative umzusetzen, wie Teilnehmer der Tagung mitteilten. Eine solche Anleihe wurde vom Landesgruppenchef der CSU, Alexander Dobrindt, vorgeschlagen. Dieser Vorschlag des CSU-Politikers sieht vor, eine Anleihe des Staates für Sparer auszugeben, um den Schutz des Klimas zu finanzieren.

    Anreize für Investitionen der Bürger

    Investitionen der Bundesbürger in den Klimaschutz sollten mit positiven Zinsen honoriert werden. Dies könnte einen Anreiz schaffen, dass die dringend benötigten milliardenschweren Investitionen in klimafreundliche Technologien getätigt würden. Eine solche Klimaanleihe sollte nach den Vorstellungen Alexander Dobrindts eine Laufzeit bis ins Jahr 2030 haben und mit einer Rendite von zwei Prozent pro Jahr honoriert werden. Herausgeben solle die Anleihe die KfW-Bankengruppe.

    Handel mit Zertifikaten bereits auf EU-Ebene

    Für weite Bereiche der Industrie und der Energiebranche ist dies allerdings weniger ein Thema. Für sie gibt es bereits einen CO2-Preis für den Handel mit Rechten zur Verschmutzung. Dieser Handel findet bereits auf EU-Ebene statt. Doch in der Debatte, die aktuell um den Klimaschutz geführt wird, geht es schon längst nicht mehr nur um diese Ebene, sondern um alle Bereiche, die auch direkt die Bundesbürger betreffen. So geht es jetzt eben auch darum, dass an der Preisschraube von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel gedreht werden soll. Nun wird dafür um einen Ausgleich gerungen.

    SPD: Pro-Kopf-Pauschale

    Die Union, die vorrangig auf einen Handel mit den Zertifikaten auf Emissionen setzt, vor allem beim Verkehr und beim Heizen, geht damit auf Gegenkurs zur SPD. Die Sozialdemokraten setzen beim Klimaschutz auf eine Erhöhung der Steuern vor allem in den Bereichen der fossilen Brennstoffe, folglich würde dies Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas deutlich verteuern. Die aus der Steuer resultierenden Einnahmen sollen über eine Pauschale an den Bürger zurückgezahlt werden.

    Linke und Grüne

    Ähnlich äußert sich die Linke, die eine CO2-Steuer befürwortet. Allerdings nur als begleitende Maßnahme für weitere Schritte zum Schutz des Klimas. Auch bei ihnen soll es einen sogenannten Öko-Bonus geben, eine Pauschale, welche an die Bürger ausgezahlt wird. Den Grünen hingegen ist es wichtig, dass der kommende CO2-Preis sozial ausgewogen sein müsse, zusätzliche Einnahmen dürfte der Staat dadurch nicht generieren. Das Geld solle vielmehr an die Bürgerzurückfließen.

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    Foto: (c) geralt/pixabay.com

  • Der Heimarbeitsplatz vorm Fiskus

    Der Heimarbeitsplatz vorm Fiskus

    Das Homeoffice ist für die meisten Selbstständigen normal, auch bei Angestellten und Arbeitnehmern gehört das Arbeitszimmer mittlerweile in der Regel zur Wohnung oder zum Haus dazu. Da die Einrichtung und Unterhaltung des Arbeitszimmers auch mit Kosten verbunden ist, versuchen viele Steuerpflichtige diese beim Fiskus geltend zu machen. Dies ist jedoch nicht immer möglich, sondern nur, wenn die folgenden Regeln eingehalten werden.

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  • Mythos Steuer – die häufigsten Irrtümer

    Mythos Steuer – die häufigsten Irrtümer

    Die Steuer ist für die meisten Bundesbürger allgegenwärtig, die jährliche Steuererklärung ist ein wichtiger Marker alle 12 Monate, schließlich gilt es viel Geld zu sparen und nicht am Ende noch mehr Abgaben leisten zu müssen. Dennoch gibt es immer noch zahlreiche Irrtümer über die Steuer und die damit verbundene Erklärung. Zeit, die häufigsten Irrtümer aus der Welt zu schaffen.

    Wissen zur Steuererklärung
    Steuermythen | Foto: (c) falco/ pixabay.com

    Das Finanzamt drückt bei versäumter Abgabe ein Auge zu

    Dass der Fiskus bei einer verspäteten Steuererklärung ein Auge zudrücken konnte, gehört der Vergangenheit an. Nun gilt, dass der Fiskus einen Zuschlag pro Monat verlangt, wenn die Erklärung nach dem 31. Juli verspätet abgegeben wird. Dieser Zuschlag beträgt 25 € beziehungsweise 0,25 Prozent der festgelegten Steuer. Wer die Leistungen eines Lohnsteuerhilfevereins oder eines Steuerberaters in Anspruch nimmt, kann sich bis Ende Februar des folgenden Jahres Zeit lassen, bevor ein Verspätungszuschlag fällig wird. Bei nachvollziehbaren Gründen kann es allerdings auch hilfreich sein, beim Fiskus um eine Verlängerung der Frist zu bitten.

    Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung

    Weit verbreitet ist die Ansicht, dass man auf einer Art Liste des Finanzamts landet, wenn man einmal eine Steuererklärung abgegeben wurde und das Finanzamt jedes Jahr aufs Neue eine Erklärung fordert. Dies ist nicht der Fall. Die Pflicht zur Steuererklärung hängt vielmehr von vielen verschiedenen Faktoren ab, darunter die Steuerklasse, die Lohnersatzleistungen und die Nebeneinkünfte. Wer einmal eine Steuererklärung abgegeben hat, muss dies nicht automatisch im darauffolgenden Jahr wieder erledigen. Es gibt auch bei einigen Formen der Steuererklärung die Möglichkeit, diese rückwirkend abzugeben, bei freiwilligen Erklärungen bis zu vier Jahren.

    Die ideale Kombination für Ehepartner sind die Steuerklassen III und V

    In der Regel entscheiden sich Ehepaare bei den Steuerklassen für eine Kombination der Klassen III und V, da es sich dabei um die günstigste Konstellation handelt und damit die Nettobeträge pro Jahr am höchsten ausfallen. Allerdings lohnt sich eine solche Konstellation nur, wenn es bei den beiden Einkommen in einem Haushalt ein Gefälle von rund 60:40 gibt. Bei einer annähernd gleichen Höhe des Einkommens drohen bei einer solchen Kombination allerdings empfindliche Nachforderungen des Fiskus, so dass die Wahl einer anderen Kombination der Steuerklassen ratsamer wäre, wie etwa IV und IV.

    Alle Ausgaben für Versicherungen können steuerlich abgesetzt werden

    Auch hierbei handelt es sich um eine weit verbreitete Ansicht, die allerdings zu den Irrtümern zählt. Nicht alle Ausgaben für Versicherungen können steuerlich geltend gemacht werden, sondern nur Kosten, die für Versicherungen, die der Vorsorge dienen, sowie Beiträge für die Sozialversicherung. Kapitallebensversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, zählen allerdings nicht dazu, ebenso wie Hausratversicherungen oder Versicherungen für das Mobiltelefon.

    Die Kosten für Handwerker und Haushaltshilfen können vollumfänglich steuerlich abgesetzt werden

    Auch dabei handelt es sich um einen Irrtum. Die Ausgaben für Handwerker und Haushaltshilfe können nicht in vollem Umfang abgesetzt werden, die Materialkosten etwa werden nicht vom Fiskus anerkannt. Aus diesem Grund sollten diese gesondert auf dem Belegen und Rechnungen ausgewiesen werden. Weitere Kosten wie etwa für Lohn, Anfahrt, Verbrauchsmittel und die Mehrwertsteuer werden hingegen anerkannt, es gibt einen Steuerbonus von 20 Prozent.

    >>Der Text stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt diese nicht<<

  • Kosten für Reise steuerlich absetzen

    Kosten für Reise steuerlich absetzen

    Ausgaben für berufliche Reisen können steuerlich geltend gemacht werden, so dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber viel Geld sparen können. Allerdings gibt es hier einige Stolpersteine hinsichtlich Steuerrecht und firmeninternen Vorgaben. Nur wer diese Fallen kennt und umschifft, kann die volle Erstattung der Ausgaben für sich herausholen.

    Reisekosten absetzen
    Reisekosten beruflich absetzen | Foto: (c) Skitterphoto/pixabay.com

    Hauptarbeitsstätte festlegen

    Wer häufig beruflich unterwegs ist, sollte eine Arbeitsstätte festlegen, an welcher er hauptsächlich tätig ist. Denn alle geschäftlichen Tätigkeiten, die außerhalb dieser Arbeitsstätte stattfinden, beziehungsweise alle Ausgaben, die mit solchen Tätigkeiten zusammenhängen, können steuerlich geltend gemacht und beim Fiskus abgesetzt werden. Wer versäumt hat, einen solchen Hauptarbeitsplatz festzulegen, kann dies auch nachträglich tun. Allerdings kann es hier geschehen, dass die steuerlichen Freibeträge aberkannt werden.

    Kosten für kurze Termine absetzen

    Alle Tätigkeiten auswärts, auch kurze Termine bei Kunden, Fahrten für Einkäufe und Weiterbildungen können abgesetzt werden, ebenso wie lange Dienstreisen. Wer alle derartigen Ausgaben und Reisen im Auge behält, die pro Jahr anfallen, können beachtliche Summen gespart werden. Auch in diesem Fall sollten allerdings alle Belege, Quittungen und Nachweise aufbewahrt werden, die über die getätigten Ausgaben Auskunft geben. Selbst ein Eigenbeleg kann im Einzelfall als Nachweis beim Fiskus herhalten.

    Fahrtenbuch führen

    Idealerweise wird jedoch ein Fahrtenbuch geführt, um die Fahrten und Reisen beim Fiskus nachweisen zu können. Damit können alle Kosten für Bahn- und Busreisen sowie auch Flüge und die Ausgaben für Mietwagen in voller Höhe erstattet werden. Bei Fahrten mit dem privaten Automobil bietet sich jedoch eher die Abrechnung über die Fahrtkostenpauschale an. Diese beträgt 30 Cent pro zurückgelegten Kilometer. Der Nachteil gegenüber dem Fahrtenbuch ist allerdings, dass dabei nur der Minimalbetrag erstattet wird, wodurch sich diese Option nur bei Fahrzeugen lohnt, die sparsam sind und selten gewartet werden müssen.

    Kleine und volle Pauschale

    Wer für längere Zeiträume dienstlich unterwegs ist, sollte auf die Mehraufwendungen für die Verpflegung achten. Bei Abwesenheiten von 24 Stunden wird die volle Pauschale bezahlt. Wer mindestens acht Stunden unterwegs ist, erhält die kleine Pauschale, darunter wird nichts gewährt. Die Ausnahme ist, wenn die Reise über Nacht vorgenommen wird und weniger als acht Stunden dauert. In diesem Fall kann ebenfalls die kleine Pauschale in Anspruch genommen werden.

    Geldwerter Vorteil

    Allerdings kann der Arbeitgeber bei Tagesreisen unter einer Dauer von acht Stunden einen geldwerten Vorteil gewähren und bei Reisen von unter acht Stunden eine Mahlzeit bezahlen. Dieser Vorteil wird über das Gehalt versteuert. Hierbei sollte geprüft werden, ob es weitere Sachbezüge für den Mitarbeiter geben kann. Dabei kann ein monatlicher Freibetrag von 44 Euro genutzt werden.

    Grenzen der Möglichkeiten

    Bei den Möglichkeiten gibt es allerdings strikte Grenzen. Wer auf die Idee kommt, die Pflicht mit dem Angenehmen zu verbinden, lernt diese schnell kennen, wie ein Steuerberater nach einer Auslandsreise feststellen musste. Dieser hatte seine Ehefrau mit auf die Reise genommen und versucht, die Ausgaben für die Tour in voller Höhe steuerlich als Betriebsausgaben abzusetzen. Der Fiskus erkannte die angegebenen Ausgaben jedoch nur an die Kosten an, die anteilig auf den Steuerberater selbst anfielen. Die Reisekosten der Ehefrau wurden nicht berücksichtigt, da es sich dabei um private Ausgaben handelte. Das Finanzgericht stellte sich hinter die Ablehnung des Fiskus.

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  • Ende des Solis in Aussicht?

    Ende des Solis in Aussicht?

    Finanzminister Olaf Scholz stellt das Ende des Solidaritätszuschlages in Aussicht; zumindest was die meisten Steuerzahler betrifft. In der Union erhält er für diesen Vorschlag zum ersten Schritt zur völligen Abschaffung des Solis Beifall. Würde das Vorhaben durchgesetzt, könnten die meisten Bürger eine Menge Geld sparen.

    Abschaffung Soli
    Abschaffung Soli | Foto: (c) image4you /pixabay.com

    Abschaffung des Solis in greifbarer Nähe

    Seit Jahren wird die Abschaffung des Solis angekündigt und von den Steuerzahlern mit Spannung erwartet. Nach den Vorschlägen von Finanzminister Olaf Scholz von der SPD rückt das Vorhaben nun endlich in greifbare Nähe. Medienberichten zufolge soll die Abschaffung des Solis dabei über den Status des Vorschlages hinausgehen, denn ein entsprechender Gesetzentwurf soll vom Finanzministerium bereits an die zugehörigen Ressorts weitergeleitet worden sein. Sollte der Entwurf in dieser Form angenommen werden, kann sich ein Großteil der Steuerzahler über deutliche Entlastungen freuen.

    Kompletter Wegfall des Solis für 90 Prozent der Steuerzahler

    So  soll den von Scholz vorgelegten Plänen zufolge der Solidaritätszuschlag nun für 90 Prozent aller Steuerzahler komplett wegfallen. Für die restlichen zehn Prozent fällt der Soli weiterhin an, für die Meisten davon jedoch in Teilen. So soll für 6,5 Prozent der Soli nach der Höhe des Einkommens gestaffelt werden. Wer mehr verdient, zahlt auch einen höheren Anteil des Solibeitrages. Die übrigen 3,5 Prozent, die zu den besser verdienenden Haushalten zählen, werden weiterhin den vollen Soli in Höhe von 5,5 Prozent zahlen müssen.

    Nur ein erster Schritt

    Vertreter der Union lobten den Vorschlag bislang. So könne man dem Entwurf mit gutem Gewissen zustimmen, er gehe noch über die im Vertrag der Koalition getroffenen Vereinbarungen hinaus, so Eckhardt Rehberg, der Haushaltsexperte der CDU Medienberichten zufolge. Der Entwurf solle jetzt zügig dem Bundestag vorgelegt, beraten und beschlossen werden. Allerdings geht den Politikern der Union dieser Vorschlag von Scholz nicht weit genug, er könne bislang nur der Anfang sein. So spricht sich etwa Ralph Brinkhaus, der Fraktionschef der Union, weiterhin dafür aus, den Soli für alle abzuschaffen, nicht nur für einen Teil der Steuerzahler.

    Soli für alle Steuerzahler abschaffen

    Auch Alexander Dobrindt von der CSU äußerte sich ähnlich. Für ihn ist der Vorschlag von Olaf Scholz ebenfalls nur der erste Schritt. Er forderte die vollständige Abschaffung des Solis in der nächsten Wahlperiode. Doch genau hier zeigt sich das Konfliktpotential zwischen SPD und Union in dieser Frage. So betonte der Fraktionsvize der SPD, Achim Post, dass seine Partei eine vollständige Abschaffung des Solis ablehne. So solle mehr Steuergerechtigkeit erreicht werden, milliardenschwere Steuergeschenke seien hingegen nicht geplant. Die Gelder können vielmehr in Bildung und den Schutz des Klimas investiert werden.

    Vorschlag von Scholz verfassungswidrig

    Bei der FDP sind die Fronten hingegen klar abgesteckt und die Konfrontation abzusehen. So betont etwa Wolfgang Kubicki von der FDP Medienberichten zufolge, dass der Vorschlag von Scholz verfassungswidrig sei. SPD und Union werden beide in Karlsruhe scheitern, wenn sie den vorliegenden Plan verfolgen. Auch der Chef der Partei, Christian Lindner, prophezeit, dass neben der FDP auch tausende Steuerzahler bis Karlsruhe klagen werden, wenn Scholz keinen Weg zur Abschaffung des kompletten Solis aufzeigen werde.

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  • Zweiter Wohnsitz während Jobsuche steuerlich absetzbar

    Zweiter Wohnsitz während Jobsuche steuerlich absetzbar

    Berufstätige sind heute nicht selten auf die Nutzung eines zweiten Wohnsitzes angewiesen, um arbeiten zu können. Die Ausgaben für den Wohnsitz werden vom Fiskus in der Regel auch steuerlich ohne Widerstand anerkannt. Doch was ist mit den Ausgaben, wenn das Arbeitsverhältnis endet oder sich der Steuerzahler auf Arbeitssuche begibt? Eine solche Situation gilt bislang als Grauzone.

    zweitwohnsitz
    Zweitwohnsitz während der Jobsuche | Foto: (c) br146leon / pixabay.com

    Zweite Wohnung mehr und mehr die Regel

    Berufstätige müssen heutzutage in der Regel lange Arbeitswege in Kauf nehmen, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen. Einen gut bezahlten und unbefristeten Arbeitsplatz im heimischen Ort zu finden, gilt für viele Arbeitnehmer bereits als Sechser im Lotto. Doch die Regel sind lange Arbeitswege, denn das Pendlerleben gehört zum Alltag. Wer zu lange Arbeitswege hat und das Pendlerleben scheut, kann sich am Ort des Arbeitsplatzes auch eine zweite Wohnung nehmen, um sich das Leben zu erleichtern. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können die Ausgaben für die zweite Wohnung auch steuerlich geltend gemacht werden.

    Voraussetzungen für steuerliche Anerkennung der Kosten

    Notwendig für die Anerkennung des zweiten Wohnsitzes ist für Arbeitnehmer zuallererst eine doppelte Haushaltsführung, der einen eigenen Hausstand voraussetzt, der sich fernab der zweiten Wohnung befindet und der als Hauptwohnsitz den Lebensmittelpunkt darstellt. Zudem muss mit der Nutzung der Zweitwohnung der Weg zur Arbeit erheblich reduziert werden, um die Ausgaben wie etwa die Miete in Höhe von maximal 1.000 € als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen.

    Ende einer Grauzone

    Dies sind die Voraussetzungen, die der Fiskus an Arbeitnehmer stellt, wenn die Kosten für den zweiten Wohnsitz steuerlich anerkannt werden sollen. Doch was geschieht mit den Ausgaben für den zweiten Wohnsitz, wenn das Arbeitsverhältnis endet und sich der Arbeitnehmer erneut auf die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz begibt? Bislang war dies eine Grauzone, die steuerliche Anerkennung der Ausgaben für die zweite Wohnung durch den Fiskus keinesfalls sicher. Diese Situation hat das Finanzgericht Münster nun mit einem Urteil beendet.

    Vorliegender Fall

    In dem verhandelten Fall hatte ein betroffener Steuerzahler geklagt, der nach dem Ende seines Arbeitsverhältnisses erneut auf Jobsuche gegangen ist. Entsprechende Bewerbungen hatte er nicht nur am Ort seines zweiten Wohnsitzes abgegeben, sondern deutschlandweit und auch in der Schweiz. Als er eine neue Stelle fernab seines zweiten Wohnsitzes im Dezember 2015 gefunden hatte, kündigte er umgehend seine zweite Wohnung, der Vertrag endete nach der Kündigungsfrist im Februar 2016. Der Fiskus wollte allerdings die weiteren Kosten für die Wohnung nicht anerkennen.

    Fiskus: Bereits bei Kündigung Wohnung aufgeben

    Das Finanzamt bestand darauf, dass die Ausgaben für die zweite Wohnung nur bis zum November 2015 steuerlich abgesetzt werden können. Als Grund gab das Amt an, dass der Betroffene die Wohnung bereits bei seiner Kündigung im August 2015 hätte aufgeben können, die Ausgaben, die während der Kündigungsfrist, die bis zum November 2015 bestanden habe, wurden noch anerkannt. Der Betroffene entschied sich, gerichtlich dagegen vorzugehen.

    Vorweggenommene Werbungskosten

    Mit Erfolg, denn die Richter des Finanzgerichts Münster entschieden im Sinne des Klägers. Zwar handele es sich in seinem Falle nicht mehr um eine doppelte Haushaltsführung. Die Ausgaben für die zweite Wohnung können allerdings als vorweggenommene Werbungskosten anerkannt und damit steuerlich geltend gemacht werden. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass der Kläger im Falle einer neuen Stelle vor Ort gezwungen wäre, sonst nach wenigen Monaten bereits eine neue, womöglich teurere zweite Wohnung suchen zu müssen.

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  • Höhere Steuern auf Fleischprodukte?

    Höhere Steuern auf Fleischprodukte?

    Tierschützer fordern seit längerem einen stärkeren Schutz von Nutztieren. Eine neue Steuer auf Fleisch, die ähnlich wie die CO2-Steuer konzipiert werden soll, soll nun helfen, die Haltebedingungen von Tieren zu verbessern. Weite Teile der Politik haben sie bereits von ihrer Idee überzeugt, sie bringen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ins Spiel.

    Fleisch besteuern
    Fleischprodukte höher besteuern? | Foto: (c) Free-Photos/pixabay.com

    Tierschutzbund fordert neue Abgabe

    Der Deutsche Tierschutzbund fordert mit Blick auf die CO2-Steuer nun eine neue Abgabe auf Fleischprodukte. Ziel dieser Abgabe ist es laut Thomas Schröder, dem Verbandspräsidenten des Deutschen Tierschutzbundes, die Haltebedingungen der Nutztiere zu verbessern. So könne etwa die Extraabgabe dazu genutzt werden, die Ställe der Tiere umzubauen. Diese Extraabgabe wäre dabei nicht sonderlich hoch: Pro Karton Eier, Liter Milch oder Kilo Fleisch würden nur wenige Cents mehr fällig, so die Argumentation der Tierschützer.

    Erhöhung der Mehrwertsteuer

    Bei Teilen der Politik stoßen die Forderungen auf offene Ohren. So spricht sich etwa die SPD für eine Abgabe auf Fleisch aus. Allerdings mit einigen Änderungen. Statt einer eigenen Abgabe auf tierische Produkte soll die Mehrwertsteuer auf tierische Produkte auf 19 Prozent erhöht werden. Diese beträgt derzeit sieben Prozent. Allerdings würde eine solche Erhöhung der Steuer nur die Konsumenten treffen, also nur einen Teil der Steuerpflichtigen. Daher soll eine Abgabe eingeführt werden, welche auch die Produzenten von Fleisch und den Einzelhandel treffen wird.

    Zweckgebundener Einsatz der Einnahmen

    Ähnlich äußerten sich auch die Vertreter der Grünen, die sich dafür aussprechen, die Reduktion der Mehrwertsteuer auf Fleisch aufzuheben. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen sollten zweckgebunden dafür eingesetzt werden, das Wohl der Tiere zu steigern. Mit den Einnahmen könnten die Kosten gedeckt werden, die für den Umbau der Tierhaltung anfallen würden. Diese Kosten würden Schätzungen zufolge zwischen drei und fünf Milliarden Euro betragen.

    Benachteiligung ärmerer Schichten

    Auch Vertreter der Union stellen sich bei dem Vorschlag auf die Seite der Tierschützer, SPD und Grüne, solange die Mehreinnahmen als Prämie für das Tierwohl genutzt würden. Allerdings gibt es auch Gegner, die den Vorschlag des Deutschen Tierschutzbundes ablehnen. So beklagen Vertreter der Linken, dass Menschen mit einem geringen Einkommen von der höheren Mehrwertsteuer benachteiligt werden würden. Vielmehr sollte der Tierschutz, wie er im Grundgesetz verankert worden ist, mithilfe geeigneter ordnungsrechtlicher Maßnahmen  durchgesetzt werden.

    FDP und AfD gegen die Vorschläge

    Auch FDP und AfD wenden sich gegen die Forderungen der Tierschützer. Ein solcher Vorschlag trägt nichts zum Wohl der Tiere bei, auch nicht zum Schutz des Klimas. Er führe vielmehr dazu, dass die Produkte aus deutscher Herstellung künstlich verteuert und damit vom Markt gedrängt würden, so Vertreter der FDP. Die AfD hingegen macht sich Sorgen darum, dass die Gelder im Bundeshaushalt versickern werden und weitere deutsche Landwirte von der öffentlichen Hand abhängig würden.

    Habeck gegen Erhöhung der Mehrwertsteuer

    Für eine Überraschung hingegen sorgt der Parteichef der Grünen, Robert Habeck. Dieser spricht sich gegen die Haltung der eigenen Partei aus. Er halte eine isolierte Betrachtung von Einzelsteuersätzen für nicht sinnvoll. Er richtet hingegen seinen Blick auf das gesamte System der Mehrwertsteuer. Dieses müsse hinsichtlich der sozialen Auswirkungen, der ökologischen Lenkungswirkung und der Kohärenz umgebaut werden. Einen grundlegenden Handlungsbedarf streitet hingegen auch Habeck nicht ab.

    >>Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt diese nicht<<