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Wann das Finanzamt beim Umzug hilft

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Ein Umzug fällt oft schwer, auch wenn damit in der Regel neue soziale und berufliche Perspektiven verbunden sind. Wer sich bei einem solchen Einschnitt in das gewohnte Leben auf Unterstützung verlassen kann, kann sich glücklich schätzen. Der Fiskus lässt die Umzügler nicht allein und greift ihnen zumindest finanziell bei diesem wichtigen Schritt unter die Arme.

Der Umzug als Zäsur

Umzüge sind für die meisten Menschen eine zwiespältige Angelegenheit. Nicht nur, dass er mit einer meist mehrwöchigen Anstrengung verbunden ist, die hauptsächlich daraus besteht, sein ganzes Leben in Kisten zu verstauen, sich mit einem Umzugsunternehmen auseinander zu setzen und die Kisten schließlich an einem neuen, ungewohnten Ort wieder auszupacken. Ein Umzug bedeutet für viele auch, sich lange an einen neuen Ort gewöhnen zu müssen.

Der Umzug als Chance

Nicht wenige Menschen sehen in einem Umzug auch eine Chance. Schließlich bietet er ganz neue Perspektiven, die oftmals eine Verbesserung der Lebensumstände mit sich bringen. Vor allem, wenn der Umzug mit einem beruflichen Wechsel verbunden ist. Ist dies der Grund für einen Umzug, hilft der Fiskus und greift sowohl den unwilligen als auch den erfreuten Umzüglern unter die Arme, damit der Umzug kein allzu großes Loch in die Haushaltskasse reißt und der Start in der neuen Umgebung leichter fällt.

Der Fiskus bei beruflich motivierten Umzügen

Im Falle eines beruflich motivierten Umzugs können die Kosten, die für den Umzug anfallen, steuerlich geltend gemacht werden. Dabei können sich Umzugswillige ab dem 1. April 2019 mehr leisten, da der Pauschbetrag ab diesem Zeitpunkt steigt. Für Singles beträgt der Betrag nun 811 € statt wie bisher 787 €. Für Verheiratete steigt der Betrag um 49 € von 1.573 € auf 1.622 €. Unter diese Pauschale fallen auch alle sonstigen Kosten, die bei Umzügen anfallen und die nicht alle bis ins Kleinste aufgeschlüsselt werden können.

Welche Kosten steuerlich geltend gemacht werden können

Der Fiskus greift bei nahezu allen Kosten helfend ein, die mit dem Umzug verbunden sind. Sogar vor dem Umzug kann man sich auf die Hilfe des Fiskus verlassen. Wie etwa bei der Besichtigung der Wohnung. In diesem Fall kann eine Fahrtkostenpauschale von 30 Cent pro Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. Auch die Ausgaben für den Umzugsservice, der den Hausrat in die neue Wohnung bringt, erkennt der Fiskus als steuerlich abzugsfähig an, ebenso die Kosten, die für die Beseitigung von Schäden notwendig werden, die bei dem Umzug entstanden sind. Selbst doppelte Mieten sind für einige Monate steuerlich abzugsfähig.

Was sollte dabei beachtet werden

Allerdings gibt es einige Voraussetzungen für die Hilfe vom Fiskus. So muss etwa der Weg zur Arbeit nach dem Umzug kürzer sein als bislang, um vom Fiskus als beruflicher Umzug anerkannt zu werden. Dabei ist weniger die Strecke ausschlaggebend, die zur Arbeit zurückgelegt werden muss als vielmehr die dafür notwendige Zeit. Diese sollte mindestens 30 Minuten kürzer sein als vor dem Umzug. Doch auch wenn der Umzug aufgrund eines Wechsels der Arbeitsstelle vorgenommen wird, unterstützt der Fiskus Betroffene. Allerdings nur, wenn sich dabei die Arbeitsbedingungen verbessern.

>> Der Artikel ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht<<

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