Schlagwort: Homeoffice

Homeoffice steuerlich absetzen: Pauschale, häusliches Arbeitszimmer und absetzbare Kosten. So nutzen Sie die steuerlichen Vorteile beim Arbeiten von zu Hause.

  • Werbungskosten absetzen: Diese Ausgaben werden oft vergessen

    Werbungskosten absetzen: Diese Ausgaben werden oft vergessen

    Werbungskosten klingt oft nach trockener Pflicht. In der Praxis entscheidet aber genau dieses Thema darüber, ob Sie Geld liegen lassen, Fristen sauber einhalten oder später mühsam korrigieren müssen. Dieser Ratgeber zeigt, worauf Sie jetzt achten sollten.

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  • Steuern auf Arbeitszimmer bei Hausverkauf? Bundesfinanzhof entscheidet zugunsten der Steuerzahler

    Steuern auf Arbeitszimmer bei Hausverkauf? Bundesfinanzhof entscheidet zugunsten der Steuerzahler

    Beim Gewinn aus dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie bleibt das Finanzamt normalerweise außen vor. Doch was passiert, wenn sich in der Immobilie ein häusliches Arbeitszimmer befindet, das steuerlich abgesetzt wurde? Der Bundesfinanzhof hat 2021 eine wegweisende Entscheidung getroffen, die Millionen von Homeoffice-Nutzern betrifft. Die gute Nachricht: Auch Arbeitszimmer sind beim Hausverkauf steuerfrei – mit wichtigen Ausnahmen für Selbstständige.

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  • 7 Tipps zum Steuern sparen am Jahresende

    7 Tipps zum Steuern sparen am Jahresende

    Im Jahr 2022 erreichte die Steuer- und Abgabenlast hierzulande hohe Dimensionen, wie vorläufige Analysen des Bundesfinanzministeriums bestätigen. Der Staat kassiert von seinen Bürgern so viel Geld, wie es zum letzten Mal nach der Wiedervereinigung der Fall war. Dennoch gibt es einige legale Tricks, mit denen Steuerzahler noch in diesem Jahr ihre Steuerlast reduzieren können.

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  • Koalitionsvertrag steht: Folgen Änderungen für Rentner, Sparer und Arbeitnehmer?

    Koalitionsvertrag steht: Folgen Änderungen für Rentner, Sparer und Arbeitnehmer?

    Die Wahlprogramme der Parteien konnten unterschiedlicher kaum sein. Während die SPD die Reichensteuer so zeitig wie möglich greifen lassen wollte, plante die FDP eine schrittweise Anhebung des für den Spitzensteuersatz relevanten Einkommens. Die Liberalen wollten den Solidaritätszuschlag sogar für Großverdiener komplett abschaffen. Im Gegenzug forderten Grüne sowie SPD eine neue Vermögenssteuer ein.

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  • Pendlerpauschale: Wichtige Daten und Fakten im Überblick

    Pendlerpauschale: Wichtige Daten und Fakten im Überblick

    Parteien wie die Union drängen auf eine erhöhte Steuerpauschale für Pendler. Diese Maßnahme sei nach Aussagen der Politiker als Ausgleich für den steigenden CO2-Preis erforderlich, der Kraftstoffpreise massiv in die Höhe treiben dürfte. Doch erhöht sich der Benzinpreis um zehn Cent, müsste sich die Pendlerpauschale ebenfalls um einen Cent erhöhen. Deshalb stellt sich die Frage, für wen die Pendlerpauschale überhaupt gültig ist.

    pendlerpauschale
    Pendlerpauschale | Foto:(c) Pexels/ pixabay.com

    Gültigkeitsbereich der Pendlerpauschale

    All die Berufstätigen profitieren von der Pendlerpauschale, die regelmäßig ihren Arbeitsweg zurücklegen. Hierbei ist es unerheblich, ob sie die Strecke mit dem Auto, der Bahn, dem Fahrrad, E-Scooter oder zu Fuß bewältigen. Die einzige Ausnahme ist das Flugzeug. Weil die Pendlerpauschale in der Steuererklärung den Werbungskosten angehört, ist deren Einbeziehung nur förderlich, falls die Aufwendungen für den Job die 1.000-Euro-Grenze übersteigen. Diesen Betrag akzeptiert das Finanzamt generell pauschal, ohne hierfür spezielle Angaben machen zu müssen.

    Aktuelle Höhe der Pauschale

    Der offiziell als Entfernungspauschale genannte Betrag wurde erst in diesem Jahr erhöht. Bis dahin war es üblich, je Arbeitstag pro Kilometer der einfachen Wegstrecke jeweils pauschal 30 Cent anzusetzen. Doch seit Anfang 2021 sind die Pauschalbeträge gestaffelt. Für die ersten 20 Kilometer fallen weiterhin die jeweils 30 Cent an. Ab dem 21. Kilometer dürfen Steuerzahler 35 Cent je Kilometer ansetzen. Ab dem 1. Januar 2024 wird die Pauschale ab dem 21. Kilometer erneut angepasst – auf 38 Cent je Entfernungskilometer.

    Was sollen Steuerzahler absetzen?

    Generell fällt die Pendlerpauschale je vollem Kilometer nur für die einfache Wegstrecke an. In aller Regel ist die kürzeste Strecke von Belang. Es sei denn, Betroffene können nachweisen, dass ein anderer Weg schneller gewesen ist. Der Fiskus berechnet die Pendlerpauschale für die Tage, an denen die Arbeitsstelle auch tatsächlich aufgesucht wurde. Dieser Anteil beläuft sich bei einer klassischen 5-Tage-Woche auf 220 bis 230 Fahrten pro Jahr. Bei einer 6-Tage-Woche erhöht sich der Anteil auf bis zu 280 Fahrten. Die Höchstgrenze je Kalenderjahr ist bei 4.500 Euro erreicht. Sind die Kosten allerdings wesentlich höher, sollten Autofahrer ein Fahrtenbuch führen. Bahnfahrern ist es gestattet, ihr Jahresabo hingegen vollständig abzusetzen.

    Homeoffice vs. Pendlerpauschale

    Bedingt durch die Corona-Pandemie, führte der Staat die neue Homeoffice-Pauschale ein. Diese Pauschale beträgt fünf Euro pro Tag und gilt damit für ein Maximum von 600 Euro je Jahr. Wer die Homeoffice-Pauschale nutzt, kann jedoch für den gleichen Zeitraum nicht zugleich die Pendlerpauschale berechnen. Denn entweder gehen Berufstätige ihrer Arbeit zu Hause oder auf dem Arbeitsweg nach.

    Reisekosten vs. Pendlerpauschale

    Sind Betroffene an unterschiedlichen Orten beruflich tätig, wird die Pendlerpauschale jeweils für die erste Tätigkeitsstätte berechnet. Letztendlich legt jedoch der Arbeitgeber fest, welche Tätigkeitsstätte in der Steuererklärung erwähnt wird. Für Fahrten zu anderen Arbeitsorten steht es Steuerzahlern jedoch frei, die jeweiligen Hin- und Rückfahrten als Dienstreise abzurechnen. Hierfür gilt für Autofahrten ein Pauschalbetrag von 30 Cent pro Kilometer. Wer zusätzlich länger als acht Stunden von zu Hause abwesend ist, profitiert zusätzlich von einer Verpflegungspauschale.

    >> Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt diese nicht<<

  • Steuerfallen: Diese Fehler kosten bei der Steuererklärung bares Geld

    Steuerfallen: Diese Fehler kosten bei der Steuererklärung bares Geld

    Aufgrund der Corona-Pandemie gelten für die Steuer zum Teil neue Regelungen. Umso wichtiger ist es, dass Steuerzahler bestimmte Fallen vermeiden. Wer bei der Abgabe der Steuererklärung kein Geld verschenken möchte, sollte deshalb verschiedene Tipps beherzigen. Möchten Steuerzahler die Chancen auf eine hohe Rückerstattung erhöhen, sollten Betroffene insbesondere teure Fehler in der Steuererklärung zu vermeiden.

    Steuern sparen
    Achtsamkeit bei der Steuererklärung ist Geld wert | Foto:(c) blickpixe/pixabay.com

    Erster Fehler: Fehlende Nachweise

    Steuerzahler sind zwar nicht mehr verpflichtet, Belege im Zuge der Steuererklärung einzureichen. Doch wer überhaupt keine Rechnungen oder Quittungen aufhebt, verliert möglicherweise den Überblick. Das Risiko ist hoch, dass größere Ausgaben vergessen werden. Möglicherweise fehlen schlichtweg die exakten steuerlich absetzbaren Beträge. Erschwerend kommt hinzu, dass Finanzämter bei Bedarf die Nachweise auch noch zu einem späteren Zeitpunkt einfordern dürfen. Deshalb empfiehlt es sich, alle Belege und Quittungen über das Jahr hinweg zu sammeln und ordentlich aufzubewahren. Apropos Ordnung: Beim Eintragen der Posten in der Steuererklärung ist besondere Vorsicht gefragt. Sind Ausgaben nicht an der richtigen Stelle des Dokuments eingetragen, streichen Beamte die Posten einfach heraus. Deshalb ist es wichtig, sich genügend Zeit zum Eintragen der Ausgaben zu nehmen.

    Zweiter Fehler: Angabe der falschen Bankverbindung

    Zahlendreher kosten bei Abgabe der Steuererklärung bares Geld. Hierbei gilt, die Zahlenkombination lieber einmal zu viel als zu wenig zu überprüfen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Bank- und Kontoverbindung deshalb auf Genauigkeit überprüfen. Sind die Angaben nicht korrekt, kommt das vom Finanzamt erstattete Geld möglicherweise zu spät – oder gar nicht.

    Dritter Fehler: Corona-Sonderregeln ignorieren

    In Zeiten der Corona-Pandemie gelten besondere Regeln, die den Umgang mit Steuern vereinfachen. Doch natürlich ist es wichtig, diese Regelungen richtig einzusetzen. Gilt ein häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Ausübung, dürfen entsprechende finanzielle Aufwendungen auch unbeschränkt abgezogen werden. Jedoch müssen Steuerzahler die Voraussetzung erfüllen, dass zu Hause oder im Unternehmen ausgeführte Tätigkeiten von gleicher Qualität sind. Diese Bedingung ist allerdings schon erfüllt, wenn die berufliche Tätigkeit einfach ins häusliche Arbeitszimmer verlagert wird. Somit sind die Kosten in voller Höhe abzugsfähig.

    Vierter Fehler: Nebenkosten ignorieren

    Ob Mieter oder Immobilieneigentümer: All diese Personengruppen sind berechtigt, haushaltsnahe Serviceleistungen wie die Hausreinigung, Wartung von Heizung und Aufzug sowie Kosten für die Gartenpflege steuerlich abzusetzen. Die gleiche Regelung trifft auf Handwerkerkosten zu.

    Fünfter Fehler: In bar bezahlte Rechnungen

    Rechnungen für die Reinigungskraft, einen Gärtner oder den Babysitter können Steuerzahler nur dann ordnungsgemäß absetzen, wenn die Rechnungen per Überweisung bezahlt wurden. Schließlich ist eine Rechnung oder ein Überweisungsträger erforderlich, um von allen steuerlichen Vorteilen für haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Handwerkerservices zu profitieren. Erfolgt die Zahlung in bar, mangelt es an Nachweisen.

    Sechster Fehler: Außergewöhnliche Belastungen nicht aufführen

    Zahlreiche Steuerzahler gehen davon aus, mit Angaben über finanzielle Aufwendungen für Osteopathie, Zahnoperationen oder Kosten für die Brille generell nicht die zumutbare Belastungsgrenze zu erreichen. Bislang galten für diese Ausgaben auch relativ hohe Grenzen, die von der Einkommenshöhe abhängig sind. Allerdings überprüft diese Regelung derzeit das Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1936/17. Insbesondere während des laufenden Verfahrens sind Steuerzahler gut beraten, jeden noch so kleinen Anteil der außergewöhnlichen Belastungen in die Steuererklärung einzutragen. Berücksichtigt das Finanzamt die finanziellen Belastungen nicht und ist kein Vorläufigkeitsvermerk vorhanden, sollten Betroffene Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Hierbei ist es legitim, auf das vor dem Bundesverfassungsgericht laufende Verfahren hinzuweisen und ein ruhendes Verfahren zu beantragen.

    Der Text ist keine Steuerberatung und kann diese nicht ersetzen<

    Foto:(c) blickpixe/pixabay.com

  • Wahl: FPD plant Steuerentlastungen

    Kann die FDP ihre Interessen durchsetzen, müssen Deutsche nach der nächsten Bundestagswahl weniger Steuern als aktuell bezahlen. Darauf verweist ein Entwurf des Wahlprogramms der liberalen Partei. Dementsprechend ist die Partei bestrebt, Deutschlands Bürger deutlich zu entlasten und zugleich “Impulse für eine wirtschaftliche Erholung des Landes” zu setzen.

    Den Spitzensteuersatz nach oben anpassen

    Eines dieser Konzepte sieht vor, dass der Spitzensteuersatz erst für höhere Einkommen als bei der aktuell festgelegten Grenze greifen soll. Im Sinne der FDP würde der Spitzensteuersatz von 42 Prozent erst ab einem Einkommen von 90.000 Euro pro Jahr greifen. Aktuell beläuft sich diese Grenze auf 56.000 Euro. Diese Entscheidung begründet die Partei damit, dass Durchschnittsverdiener nicht schon fast den höchsten Steuersatz zahlen dürften. Weitere Änderungen beziehen sich auf den Solidaritätszuschlag, den die FDP komplett für alle Steuerzahler abschaffen möchte. Diese Regelung gelte ebenfalls für wohlhabende Personen und Unternehmen, die den Solidaritätszuschlag noch aktuell entrichten müssen.

    Eine Doppelbesteuerung von Renten verhindern

    Zugleich kündigte die Partei um Vorsitzenden Christian Lindner an, dass eine Doppelbesteuerung von Renten ebenso verhindert werden soll wie eine Verpflichtung zur Zahlung “überflüssiger Bagatell- und Lenkungssteuern”. Dieser Kategorie gehören nach Auffassung der Freien Demokraten die Kaffee- und Biersteuer sowie die Schaumweinsteuer an. Diesen Standpunkt begründet die Partei mit der Ansicht, dass diesen Steuern zu geringe Einnahmen für zu viel Bürokratie entgegenstehen würden. Zugleich setzt sich die FDP dafür ein, durch die Arbeit im Homeoffice entstandene Kosten zukünftig leichter abzusetzen. Aus dem Grund sprechen sich die Liberalen für eine höhere Werbungskosten-Pauschale aus.

    Eine Wiedereinführung der Spekulationsfrist

    Zudem möchte die FDP die sogenannte Spekulationsfrist wieder einführen, um Geldanlagen in Aktien voranzutreiben. Halten Investoren die Wertpapiere dementsprechend länger als drei Jahre, sei im Anschluss keine Abgeltungssteuer auf etwaig erzielte Gewinne fällig. Außerdem fordert die FDP die Anhebung des Sparerfreibetrags ein. Zur Vereinfachung der Steuererklärung fordert die Partei das Finanzamt außerdem auf, die Steuererklärung schon im Vorfeld so weit wie möglich auszufüllen. Das von der FDP als “Easy Tax” bezeichnete Verfahren soll es ermöglichen, dass Steuerzahler die Richtigkeit des Dokuments nur noch bestätigen müssen. Diese Prozedur soll dabei helfen, das Verfahren zu beschleunigen. Zudem wird im FDP-Programm darauf verwiesen, dass Steuerzahler das Dokument dadurch binnen weniger Tage erhalten.

    Der Wunsch nach einem “liberalen Bürgergeld”

    Zusätzlich zu diesen Steuerplänen spricht sich die Partei ebenfalls für die Einführung eines “liberalen Bürgergelds” aus. Mit diesem sogenannten Bürgergeld ist die Partei bestrebt, derzeit erhältliche Sozialleistungen wie Kinderzuschlag, Wohngeld und Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II zu einer großen Sozialleistung zusammenzufassen.

    Eine Reformation der staatlichen Rente und privaten Altersvorsorge

    Des Weiteren streben die Liberalen eine Reformation der privaten Altersvorsorge sowie der staatlichen Rente an. Neben der Einführung der sogenannten Aktienrente ist es das Ziel der FDP-Politiker, ihr Renteneintrittsalter in Zukunft selbst auszuwählen. Der Programmentwurf sieht folgenden Vorschlag vor: “Wer das 60. Lebensjahr und mit allen Altersvorsorgeansprüchen mindestens das Grundsicherungsniveau erreicht hat, soll selbst über den Beginn des Ruhestands entscheiden”. Für Mitte Mai ist ein Parteitag geplant, um den Entwurf des individuellen Wahlprogramms zu planen. In diesem Zusammenhang spricht FDP-Chef von einem Aufholprogramm, da es seiner Meinung nach “nie so viel zu tun gab wie jetzt”.

    >>Der Artikel ist keine Steuerberatung und ersetzt diese nicht<<

  • Steuern sparen beim Homeoffice

    Steuern sparen beim Homeoffice

    Ein stetiger Anstieg der Heimarbeit und des Fernarbeitens eröffnet die Möglichkeit, das heimische Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen. Dies kann sowohl für Angestellte, Freiberufler als auch Unternehmer von Vorteil sein. Doch um in den Genuss dieses steuerlichen Vorteils zu kommen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört unter anderem, dass das Arbeitszimmer räumlich klar abgegrenzt und vornehmlich für die berufliche Tätigkeit genutzt wird. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihr Arbeitszimmer optimal einrichten und welche Punkte Sie bei der Steuererklärung beachten sollten, um den größtmöglichen Nutzen aus Ihrem Arbeitszimmer zu ziehen.

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  • Steuererklärung 2020: Worauf achten?

    Freibeträge und Pflichten in der Übersicht

    Das Jahr 2020 ist Vergangenheit. Nun sind Steuerzahler dazu aufgefordert, ihre Steuererklärung für das Jahr abzugeben. Die Zeit drängt noch nicht, da die Frist für die Abgabe erst am 31. Juli abläuft – insbesondere für all die Steuerzahler, die zur Abgabe des Dokuments verpflichtet sind.

    Einkommenssteuererklärung nach Erhalt von Kurzarbeitergeld

    Weil die Frist auf ein Wochenende fällt, ist der offizielle Abgabetermin der 2. August 2021. Wer die Einkommenssteuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater erstellen lässt, hat bis Ende Februar 2022 Zeit. Da zahlreiche Arbeitnehmer 2020 aufgrund der Coronapandemie Kurzarbeitergeld bezogen haben, sind hierzulande auch mehr Deutsche zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Hat ein Arbeitnehmer in dem Jahr über 410 Euro an Lohnersatzleistungen erhalten, ist die Abgabe der Erklärung verpflichtend. Typische Lohnersatzleistungen sind neben dem Kurzarbeitergeld ebenfalls Arbeitslosen- sowie Elterngeld.

    Angepasste Freibeträge

    Der steuerliche Grundfreibetrag hat sich 2020 von 9.168 Euro auf 9.408 Euro erhöht. Das heißt mit anderen Worten, dass bis zu einem Bruttoeinkommen von 9.408 Euro keine Steuern berechnet werden. Zudem erhöhte sich der Kinderfreibetrag um 192 Euro. Diese Summe beträgt bei gleichbleibendem Betreuungsfreibetrag genau 7.812 Euro je Kind für 2020 bzw. 7.620 Euro für das Vorjahr 2019. Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im eigenen Zuhause erhalten für 2020 einen steuerlichen Entlastungsbetrag von 4.008 Euro, der im Vorfeld 1.908 Euro betrug. Dieser Entlastungsbetrag erhöht sich pro weiteres Kind um 4.008 Euro.

    Regelungen zum Kurzarbeitergeld

    Wer im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld bezogen hat, muss auf diese Beträge keine Abgaben bezahlen. Da Kurzarbeitergeld jedoch an den sogenannten Progressionsvorbehalt gekoppelt ist, wirkt sich dessen Höhe auf den Steuersatz für alle übrigen Einkünfte aus. Nach Aussagen von Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler führt diese Kombination allerdings zumeist zu einer Steuererstattung, weil für den Arbeitslohn häufig zu viel Lohnsteuer abgezogen wird. In einigen Fällen dürfen Steuerzahler sogar auf eine Steuernachzahlung hoffen. Dieser Fall liegt beispielsweise vor, falls Berufstätige weniger Wochenstunden gearbeitet haben und der Lohn deshalb durch das Kurzarbeitergeld erhöht wurde. In diesem Fall sollten Steuerzahler aus Sicherheitsgründen etwas Geld für eine Steuernachzahlung ansparen.

    Details zur Homeoffice-Pauschale

    Tausende an Arbeitnehmern mussten ihren Arbeitsplatz aufgrund der Coronapandemie in die heimischen vier Wände verlagern. Deshalb können sie bei der Steuererklärung für 2020 nunmehr die sogenannte Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend machen. In diesem Rahmen dürfen sie pro Arbeitstag im häuslichen Umfeld eine Summe von fünf Euro als Werbungskosten beantragen. Das Maximum beläuft sich jedoch auf 600 Euro pro Jahr. Die Homeoffice-Pauschale wird allerdings nicht zusätzlich zum Pauschalbetrag für Werbungskosten berechnet. Deshalb profitieren vor allem die Steuerzahler von der Homeoffice-Pauschale, deren Werbungskosten eine Summe von 1.000 Euro übersteigt. Stattdessen entfällt für Arbeitstage im Homeoffice allerdings die Pendlerpauschale, weil keine Fahrten zur Arbeitsstätte entstehen.

    Höhere Pauschalen

    Seit März 2020 dürfen Steuerzahler eine erhöhte Umzugskostenpauschale beantragen. Diese Pauschale erhöht sich bei Singles von 811 auf 820 Euro sowie bei Alleinerziehenden und Verheirateten von 1.622 auf 1.639 Euro. Außerdem haben sich Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen erhöht. Wer über acht Stunden pro Tag aus dienstlichen Gründen unterwegs gewesen ist, darf nunmehr 14 Euro anstatt 12 Euro pro Tag berechnen. Dauerte eine Dienstreise an einem Tag mindestens 24 Stunden an, wurde die Pauschalsumme von 24 auf 28 Euro angepasst. Ergänzend wurde 2020 eine Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer eingeführt. Deshalb haben Vertreter dieser Berufsgruppe nunmehr die Möglichkeit, für An- und Abreisetage sowie Übernachtungen im Lkw jeweils acht Euro pro Tag als Werbungskosten anzusetzen.

  • Keine Vorteile durch Homeoffice-Pauschale: Tipps, um Steuern zu sparen

    Keine Vorteile durch Homeoffice-Pauschale: Tipps, um Steuern zu sparen

    Seit der Corona-Pandemie ist Homeoffice für Millionen an Berufstätigen der neue Business-Alltag. Problematisch ist allerdings, dass die meisten Steuerzahler damit verbundene Kosten bislang nicht absetzen konnten. Die neue Homeoffice-Pauschale soll diesen Prozess vereinfachen. Doch die Realität sieht anders aus. Wer keine steuerrechtlichen Kniffe anwendet, geht letztendlich vermutlich leer aus.

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