Schlagwort: CO2-Steuer

CO2-Steuer und Emissionshandel in Deutschland. Aktuelle Preise, steuerliche Auswirkungen und Entlastungsmöglichkeiten für Unternehmen und Privatpersonen.

  • CO2-Preis 2026: Neue Kosten für Unternehmen clever absetzen

    CO2-Preis 2026: Neue Kosten für Unternehmen clever absetzen

    Der CO2-Preis klettert 2026 erstmals in den Bereich bis 65 Euro pro Tonne – für Unternehmen bedeutet das spürbare Mehrkosten bei Heizung, Kraftstoffen und Prozesswärme. Welche steuerlichen Entlastungen jetzt wichtig werden und wie Sie die zusätzlichen Betriebsausgaben und Vorsteuerabzug optimal geltend machen.

    (mehr …)

  • Die Kfz-Steuer: was Sie wissen müssen

    Die Kfz-Steuer: was Sie wissen müssen

    Gehört Ihnen ein Kraftfahrzeug? Dann müssen Sie die Kfz-Steuer bezahlen! Die Kfz-Steuer ist eine der häufigsten Fragen im Kontext des Autos. Wir haben für Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kfz-Steuer zusammengestellt.

    (mehr …)

  • Steuern, Porto, Pflegebeiträge: Das ändert sich ab 2022

    Steuern, Porto, Pflegebeiträge: Das ändert sich ab 2022

    Neues Jahr, neue Gesetze: Für Steuerzahler, Versicherungsnehmer und viele andere Personengruppen treten ab Januar 2022 viele Änderungen in Kraft. Durch einige Regelungen werden Deutsche stärker zur Kasse gebeten. Andere Regelungen bringen hingegen mehr Geld ein. Wir stellen die wichtigsten Änderungen vor.

    (mehr …)

  • Pendlerpauschale: Wichtige Daten und Fakten im Überblick

    Pendlerpauschale: Wichtige Daten und Fakten im Überblick

    Parteien wie die Union drängen auf eine erhöhte Steuerpauschale für Pendler. Diese Maßnahme sei nach Aussagen der Politiker als Ausgleich für den steigenden CO2-Preis erforderlich, der Kraftstoffpreise massiv in die Höhe treiben dürfte. Doch erhöht sich der Benzinpreis um zehn Cent, müsste sich die Pendlerpauschale ebenfalls um einen Cent erhöhen. Deshalb stellt sich die Frage, für wen die Pendlerpauschale überhaupt gültig ist.

    pendlerpauschale
    Pendlerpauschale | Foto:(c) Pexels/ pixabay.com

    Gültigkeitsbereich der Pendlerpauschale

    All die Berufstätigen profitieren von der Pendlerpauschale, die regelmäßig ihren Arbeitsweg zurücklegen. Hierbei ist es unerheblich, ob sie die Strecke mit dem Auto, der Bahn, dem Fahrrad, E-Scooter oder zu Fuß bewältigen. Die einzige Ausnahme ist das Flugzeug. Weil die Pendlerpauschale in der Steuererklärung den Werbungskosten angehört, ist deren Einbeziehung nur förderlich, falls die Aufwendungen für den Job die 1.000-Euro-Grenze übersteigen. Diesen Betrag akzeptiert das Finanzamt generell pauschal, ohne hierfür spezielle Angaben machen zu müssen.

    Aktuelle Höhe der Pauschale

    Der offiziell als Entfernungspauschale genannte Betrag wurde erst in diesem Jahr erhöht. Bis dahin war es üblich, je Arbeitstag pro Kilometer der einfachen Wegstrecke jeweils pauschal 30 Cent anzusetzen. Doch seit Anfang 2021 sind die Pauschalbeträge gestaffelt. Für die ersten 20 Kilometer fallen weiterhin die jeweils 30 Cent an. Ab dem 21. Kilometer dürfen Steuerzahler 35 Cent je Kilometer ansetzen. Ab dem 1. Januar 2024 wird die Pauschale ab dem 21. Kilometer erneut angepasst – auf 38 Cent je Entfernungskilometer.

    Was sollen Steuerzahler absetzen?

    Generell fällt die Pendlerpauschale je vollem Kilometer nur für die einfache Wegstrecke an. In aller Regel ist die kürzeste Strecke von Belang. Es sei denn, Betroffene können nachweisen, dass ein anderer Weg schneller gewesen ist. Der Fiskus berechnet die Pendlerpauschale für die Tage, an denen die Arbeitsstelle auch tatsächlich aufgesucht wurde. Dieser Anteil beläuft sich bei einer klassischen 5-Tage-Woche auf 220 bis 230 Fahrten pro Jahr. Bei einer 6-Tage-Woche erhöht sich der Anteil auf bis zu 280 Fahrten. Die Höchstgrenze je Kalenderjahr ist bei 4.500 Euro erreicht. Sind die Kosten allerdings wesentlich höher, sollten Autofahrer ein Fahrtenbuch führen. Bahnfahrern ist es gestattet, ihr Jahresabo hingegen vollständig abzusetzen.

    Homeoffice vs. Pendlerpauschale

    Bedingt durch die Corona-Pandemie, führte der Staat die neue Homeoffice-Pauschale ein. Diese Pauschale beträgt fünf Euro pro Tag und gilt damit für ein Maximum von 600 Euro je Jahr. Wer die Homeoffice-Pauschale nutzt, kann jedoch für den gleichen Zeitraum nicht zugleich die Pendlerpauschale berechnen. Denn entweder gehen Berufstätige ihrer Arbeit zu Hause oder auf dem Arbeitsweg nach.

    Reisekosten vs. Pendlerpauschale

    Sind Betroffene an unterschiedlichen Orten beruflich tätig, wird die Pendlerpauschale jeweils für die erste Tätigkeitsstätte berechnet. Letztendlich legt jedoch der Arbeitgeber fest, welche Tätigkeitsstätte in der Steuererklärung erwähnt wird. Für Fahrten zu anderen Arbeitsorten steht es Steuerzahlern jedoch frei, die jeweiligen Hin- und Rückfahrten als Dienstreise abzurechnen. Hierfür gilt für Autofahrten ein Pauschalbetrag von 30 Cent pro Kilometer. Wer zusätzlich länger als acht Stunden von zu Hause abwesend ist, profitiert zusätzlich von einer Verpflegungspauschale.

    >> Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt diese nicht<<

  • CO2-Steuer: Steigende Preise für Öl, Benzin und Heizgas

    CO2-Steuer: Steigende Preise für Öl, Benzin und Heizgas

    Im Januar 2021 wurde in Deutschland die CO2-Steuer eingeführt. Sinn und Zweck dieser Abgabe ist es, mithilfe der eingenommenen finanziellen Mittel den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlenstoffdioxid zu minimieren. Doch mit welchen Mehrkosten müssen Verbraucher im Einzelnen rechnen?

    CO2 Steuer
    Die CO2 Steuer in Deutschland | Foto:(c) geralt/ pixabay.com

    Eine Steuer im Kampf gegen den Klimawandel

    Der Klimawandel ist eines der größten Probleme unserer heutigen Zeit. Der Kampf gegen den Klimawandel ist aktuell eine der anspruchsvollsten Herausforderungen, die Menschen aus aller Welt engagiert angehen müssen. Einer der wichtigsten Schritte beschränkt sich auf die Reduktion des internationalen Treibhauseffekts sowie die damit verbundene Verringerung des CO2-Ausstoßes. Aus dem Grund führten deutsche Politiker zum Jahresanfang 2021 die CO2-Steuer ein. Diese Besteuerung gilt für fossile Brennstoffe, deren Kosten sich dementsprechend erhöhen.

    Für welche Brennstoffe wird die CO2-Steuer erhoben?

    Seit 2021 erhebt der Gesetzgeber die CO2-Steuer auf fossile Brenn- und Kraftstoffe, denen Diesel, Benzin (ebenfalls Flugbenzin), Flüssiggas, Erdgas sowie Heizöl angehören. Die gleiche Regelung trifft ab 2023 ebenfalls auf Biodiesel, Biogas, Kohle sowie pflanzliche Öle wie Kokos-, Palm- und Sojaöl zu.

    Wer muss die CO2-Steuer bezahlen?

    Machen Produzenten und Händler die zuvor aufgeführten Brennstoffe auf dem freien Markt zugänglich, müssen diese zur Begleichung der Steuer beim Umweltbundesamt ein entsprechendes Emissionszertifikat erwerben. Letztendlich übernehmen jedoch Endverbraucher die CO2-Steuer, da Produzenten und Zwischenhändler die finanzielle Mehrbelastung unmittelbar an die Konsumenten weiterleiten. Wer beispielsweise mit einem Auto mit Benzin- oder Dieselmotor unterwegs ist, entrichtet den kompletten Aufschlag für den CO2-Preis. Die gleiche Regelung gilt für Wohnungen oder Häuser, die ebenfalls mit Gas oder Öl beheizt werden.

    Probleme für Mieter und Vermieter

    Die Erhöhung dieser Kosten ist vor allem für die Mieter ein Nachteil, welche die Wahl der Heizungsanlage überhaupt nicht beeinflussen können. Diese Entscheidung obliegt in aller Regel dem Eigentümer. Höchstwahrscheinlich leiten Vermieter den CO2-Aufpreis aber ebenfalls durch die Nebenkostenabrechnung an Mieter weiter. Durch diese Strategie erhöht sich die Miete, ohne dass Mieter Einfluss darauf haben. Gegen diese Regelung protestierte der Deutsche Mieterbund bereits gegenüber der Bundesregierung. Nach Ansicht der Vereinigung müsste der Vermieter für den erhöhten Kostenaufwand aufkommen.

    Wie teuer ist eine Tonne an CO2?

    Aktuell sind die Preise festgelegt. Für jede Tonne an Kohlenstoffdioxid wird eine CO2-Steuer in Höhe von 25 Euro berechnet. Pro Jahr wird die Höhe der Steuer um 5 Euro nach oben angepasst. Ab 2026 werden sogenannte Emissionszertifikate nach oben reguliert, damit sich die Preise über den Markt regulieren. Zudem werden auf die Preise noch einmal zusätzlich 19 Prozent an Mehrwertsteuer berechnet. Für die CO2-Steuer ist in den nächsten Jahren folgende Entwicklung vorgesehen:

    2021: 25 Euro pro Tonne

    2022: 30 Euro pro Tonne

    2023: 35 Euro pro Tonne

    2024: 45 Euro pro Tonne

    2025: 50 Euro pro Tonne

    2026: Auktionspreis (Preisrahmen von 55 bis 65 Euro)

    ab 2027: Auktionspreis (ohne Preisrahmen)

    Wie teuer ist die CO2-Steuer für deutsche Steuerzahler?

    Auf Basis der sogenannten Emissionsberichterstattungsverordnung muss jeder Autofahrer mit einem finanziellen Mehraufwand von 7 Cent je Liter Benzin bzw. 7,9 Cent je Liter Diesel rechnen. Die Kosten für Heizöl erhöhen sich um 7,9 Cent, für Erdgas um 0,5 Cent je kWh. Als finanzieller Ausgleich sollen Mieter und Autofahrer von einer Anhebung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer sowie einer reduzierten EEG-Umlage sowie einem geringerem Strompreis profitieren. Allerdings ist noch nicht geklärt, ob diese finanziellen Zugeständnisse den erhöhten Kostenaufwand tatsächlich ausgleichen. Aktuell ist davon auszugehen, dass Verbraucher letztendlich tiefer in die Tasche greifen müssen. Für die nächsten Jahre müssen Mieter und Autofahrer mit einem finanziellen Mehraufwand von rund 200 Euro pro Jahr rechnen.

    >> Der Text ist keine Steuerberatung ist kann diese nicht ersetzen<<

    Foto:(c) geralt/ pixabay.com

  • Kfz-Steuererhöhung: Wer muss künftig tiefer in die Tasche greifen?

    Kfz-Steuererhöhung: Wer muss künftig tiefer in die Tasche greifen?

    Vor wenigen Tagen beschloss die große Koalition eine neue Regelung für die in Deutschland gültige Kfz-Steuer. Durch diese Entscheidung möchten die Regierungsparteien dazu beitragen, klimafreundliche Kfz zu erwerben. Der Grund für diese Entscheidung liegt auf der Hand: In den vergangenen Jahren fanden insbesondere Geländewagen und SUVs großen Anklang, die besonders viel CO2 ausstoßen.

    (mehr …)

  • Bundesregierung: Erhöhung der Luftverkehrssteuer ist beschlossen

    Bundesregierung: Erhöhung der Luftverkehrssteuer ist beschlossen

    Zur Gewährleistung eines besseren Klimaschutzes hat die Bundesregierung beschlossen, die Steuer auf Flugtickets zu erhöhen. Diese Regelung basiert auf dem Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes, das zum 1. April 2020 in Kraft tritt.

    Erhöhung Luftverkehssteuer
    Erhöhung Luftverkehssteuer beschlossen | Foto:(c)markusspiske/pixabay.com

    Ein Meilenstein für den Klimaschutzplan 2050

    Die Erhöhung der Luftverkehrsteuer ist ein wichtiger Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030. Dieses Klimaschutzprogramm wurde wiederum ins Leben gerufen, um den Klimaschutzplan 2050 zu realisieren. Der Klimaschutzplan zielt darauf ab, alle notwendigen natürlichen Lebensgrundlagen für nachfolgende Generationen zu erhalten, einschließlich eines besonders sparsamen Umgangs mit Energieressourcen.
    Steigerungen steuerlicher Abgaben auf maximal 40 Prozent

    Basierend auf dieser Luftverkehrsteuer, erhöht sich die auf Flugtickets angesetzte steuerliche Abgabe um maximal 40 Prozent. Ab 1. Januar gilt nunmehr die neue Abgabe, die auf Kurzstreckenflügen sowie innerhalb Europas erfolgten Flügen von derzeit 7,50 Euro auf 13,03 Euro ansteigt. Mittelstreckenflüge mit einer Distanz von maximal 6.000 Kilometern werden mit einer Steuererhebung von 23,43 Euro auf 33,01 Euro belastet. Die steuerlichen Belastungen auf der Langstrecke steigern sich von derzeit 42,18 Euro auf 59,43 Euro.

    Durch Mehreinnahmen Kosten für Bahnfahrkarten reduzieren

    Die partiell durch die Erhöhung der Luftverkehrsabgabe generierten Mehreinnahmen sollen unter anderem dafür eingesetzt werden, um die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten zu reduzieren. Beträgt die Mehrwertsteuer aktuell noch 19 Prozent, soll dieser Anteil dann auf 7 Prozent reduziert werden. Die Bundesregierung möchte die zusätzlichen Einnahmen nutzen, um neue Projekte zum Schutz der Natur sowie zur Bekämpfung des Klimawandels finanziell zu unterstützen. Schon ab 2021 sollen die veränderten gesetzlichen Regelungen Mehreinnahmen von ungefähr 470 Millionen Euro einbringen. Ist die volle Jahreswirkung erreicht, schätzt der Bund die Höhe der Mehreinnahmen auf 785 bis 850 Millionen Euro pro Jahr ein.
    Kritische Stimmen vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft

    Allerdings stießen die vom Bundestag abgesegneten Maßnahmen nicht überall auf Begeisterung. Insbesondere der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, der BDL, äußerte sich kritisch. Nach Aussage dieser Vereinigung sei die Steigerung der Luftverkehrsabgabe der falsche Weg, da betroffene Fluggesellschaften dadurch auf finanzielle Mittel verzichten müssen. Diese Beträge hätten die Airlines andernfalls in eine Erbauung klimafreundlicher Flugzeuge investieren können. Zudem besteht laut Aussagen des Verbands durch die Anpassung der Steuer die Gefahr, dass Fluglinien von in Grenznähe gelegenen Flughäfen das Drehkreuz ändern könnten. Die Zukunft wird zeigen, ob dieser Fall tatsächlich eintritt.

    Wie wird die Bundesregierung die Mehreinnahmen tatsächlich einsetzen?

    Es ist beschlossene Sache, dass sich die Flugtickets nun ab Frühjahr 2020 durch die Erhebung der Luftverkehrssteuer erhöhen. Bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung dadurch gewonnene Einnahmen tatsächlich aufteilt. Einerseits ist es zwar wichtig, Projekte zur Bekämpfung des Klimawandels zu unterstützen. Trotzdem hoffen sogar Klimaaktivisten, dass die Bundesregierung einen Teil der Einnahmen ebenfalls in Forschungsprojekte über klimaneutrale sowie alternative Treibstoffe investieren wird.

  • EU-weite Plastiksteuer als mögliche Option

    EU-weite Plastiksteuer als mögliche Option

    Im Moment sind einige Themen virulent, die immer wieder in den Medien auftauchen – neben Corona auch der Klimawandel bzw. die Umwelt generell. Ein Aspekt, der gerade der Umwelt immensen Schaden hinzufügt, ist die Verschmutzung der Weltmeere, insbesondere durch ein hohes Vorkommen an Kunststoffen.

    Plastiksteuer EU
    Kommt die Plastiksteuer in der EU? | Foto:(c) Hans/ pixabay.com

    Plastiksteuer innerhalb der EU diskutiert

    An diesem Punkt setzt ein neuer Vorschlag innerhalb der EU an, der vom Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, unterbreitet wurde. Nämlich die Einführung einer EU-weiten Plastiksteuer, mit der gleich mehrere Aspekte abgedeckt werden sollen, die eine unterschiedliche Programmatik aufweisen.

    Wie sich aus einer entsprechenden Meldung ergibt, soll es im EU-Parlament einen Konsens dafür geben, die geplante Plastiksteuer innerhalb der EU einzuführen. Dass eine solche in der Zukunft also beschlossen wird, ist hinreichend wahrscheinlich.

    Entlastung der Umwelt als erster Aspekt

    Ein Ziel der geplanten Steuer ist relativ klar und einleuchtend: der Schutz der Umwelt wird bezweckt. In Anbetracht einer Steuer auf bestimmte Plastikverpackungen ist davon auszugehen, dass die hierfür in Anspruch genommenen Hersteller die Erhöhung auf die Kunden umlegen werden, ganz simpel über erhöhte Preise.

    Dementsprechend könnte es sein, dass die Kunden gezielter auf die betroffenen Produkte achten und gegebenenfalls den Konsum einschränken. Sollte dies der Fall sein, dann könnte sich mittelbar eine geringere Produktion von Plastikverpackungen ergeben, die dann in weniger Abfallaufkommen dieser mündet.

    Und wenn dann weniger Kunststoffabfälle anfallen, werden von diesen bei normalen Verlauf auch weniger Abfälle in die Meere gelangen. Ob sich das Ganze in Wirklichkeit auch so darstellen wird wie erhofft, lässt sich natürlich noch nicht abschätzen. Denkbar ist jedenfalls, dass die Umwelt über eine solche Steuer entlastet werden könnte.

    Einnahmen sollen EU-Haushalt zugutekommen

    Darüber hinaus soll die EU-weite Plastiksteuer aber auch der EU selbst zugutekommen, und zwar in monetärer Sicht. So ist nämlich vorgesehen, dass die Einnahmen aus der Steuer direkt an die EU fließen, mithin den EU-Haushalt bereichern. Dass dies aus mehreren Gründen wichtig sein kann, ist durchaus erkennbar.

    Zum einen sind durch den Wegfall der britischen Zahlungen geringere Einnahmen für den EU-Haushalt zu erwarten, zum anderen soll das kommende EU-Budget erhöht werden. Da sich die einzelnen Mitgliedstaaten (zumindest diejenigen, die Nettozahler sind) gegen eine Erhöhung gegenüber den Staaten selbst sträuben, ist eine Steuer ein probates Mittel, dennoch eine Erhöhung des EU-Haushalts zu erreichen.

    Innerhalb der EU-Kommission wird damit gerechnet, dass per annum vier bis acht Milliarden Euro durch die Plastiksteuer vereinnahmt werden können. Im Idealfall würde die Steuer also zwei Drittel des Loches decken, das der Brexit im EU-Haushalt hinterlässt (rund zwölf Milliarden Euro pro Jahr).

    Kritik von vielen Seiten an geplanter Steuer

    Ob die geplante Plastiksteuer der Weisheit letzter Schluss ist, ist nicht allgemein anerkannt. Vielmehr gibt es auch Kritik an diesem Vorschlag. So wird etwa eingewendet, dass die Verbraucher zwar letztlich mehr für Produkte mit entsprechenden Plastikverpackungen zahlen müssen, eine Appellfunktion betreffend die Umwelt aber ausbliebe.

    Auch wird als Gegenargument genannt, dass unklar sei, wie hoch der europäische Anteil am Plastikabfall ist, der in die Meere gelangt. Da in den meisten europäischen Staaten ein entsprechendes Abfallsystem vorhanden sei, könnte der Nutzen für die Umwelt durch die neue Steuer deutlich geringer ausfallen als vorab gedacht.

    Foto:(c) Hans/ pixabay.com

    >> Der Text ist keine Steuererklärung und ersetzt sie  nicht

  • Debatte: Steuer auf Fleisch, keine Steuer für Obst und Gemüse?

    Debatte: Steuer auf Fleisch, keine Steuer für Obst und Gemüse?

    Generell sind Steuern ein Mittel für den Staat, um die eigenen finanziellen Bedürfnisse abzudecken – bei diesem standardmäßigen Ziel muss es aber nicht bleiben, oftmals werden mit Steuern noch weitere Regelungszwecke verfolgt. So auch mit der aktuell diskutierten Steuer auf Fleisch sowie weitere tierische Produkte.

    (mehr …)

  • CO2-Steuer auf Wurst und Fleisch

    CO2-Steuer auf Wurst und Fleisch

    Der Partei „Die Grünen“ gehen die Beschlüsse, die im Klimapaket festgeschrieben wurden, nicht weit und nicht schnell genug. Zudem werden ihrer Ansicht nach offenbar zu wenige Bereiche mit einer CO₂-Steuer belegt. Sie nehmen auch die Nahrungsmittel ins Visier. So sollen nun auch Fleisch- und Wurstwaren mit einer solchen Steuer belegt werden.

    (mehr …)