Steuern bei Erhalt einer Abfindung einsparen
Wenn sich ein Unternehmen von einer Führungskraft trennt, ist es nicht unüblich, dass dieser eine Abfindung angeboten wird. In der Regel ist diese Abfindung attraktiv, muss jedoch wie der Arbeitslohn versteuert werden. Wer einige Voraussetzungen erfüllt, kann die Abfindung jedoch ermäßigt versteuern, so dass noch ein wenig mehr Geld nach dem Verlust des Arbeitsplatzes bleibt.