Die Steuererklärung 2025 bringt einige wichtige Termine mit sich, die Sie nicht verpassen dürfen. Ob ohne oder mit professioneller Hilfe – wir zeigen Ihnen alle Fristen, die häufigsten Stolperfallen und praktische Tipps, damit Sie entspannt durch das Steuerjahr 2026 kommen.
Das kennen Sie bestimmt: Ende Juli rückt näher, und plötzlich wird Ihnen bewusst, dass die Steuererklärung noch nicht erledigt ist. Keine Panik! Auch wenn der 31. Juli 2026 für viele Steuerpflichtige der Stichtag ist, gibt es durchaus Möglichkeiten, entspannt durch die Steuersaison zu kommen.
Aber mal ehrlich: Wer macht seine Steuererklärung schon gerne? Trotzdem führt kein Weg daran vorbei – zumindest für diejenigen, die dazu verpflichtet sind. Und wer freiwillig abgibt, kann sich sogar über eine Steuererstattung freuen. Nach unserer Recherche bei steuerberaterscout.de holen sich viele Steuerpflichtige im Durchschnitt zwischen 1.000 und 1.500 Euro zurück. Besonders alle wichtigen Termine und Fristen im Steuerrecht sollten Sie dabei im Blick behalten.
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Steuererklärung 2025: Diese Fristen müssen Sie einhalten
Der Abgabetermin hängt davon ab, ob Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen oder sich professionelle Hilfe holen. Das regelt § 149 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) ganz klar, wie auch das aktuelle Steuer-ABC des Bundesfinanzministeriums bestätigt:
Ohne Steuerberatung: Ihre Steuererklärung 2025 muss bis spätestens 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingehen. Da dieser Tag auf einen Freitag fällt, haben Sie Glück – kein Wochenend-Stress.
Mit professioneller Hilfe: Beauftragen Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 30. April 2027. Das sind satte 9 Monate mehr Zeit!
Kleiner Haken: Diese verlängerte Frist gilt nur, wenn die Beratung offiziell erfolgt. Ein kurzes Gespräch mit dem Nachbarn, der zufällig Steuerberater ist, reicht nicht aus.
Pflichtveranlagung oder freiwillige Abgabe?
Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben. Das Magazin von steuerberaterscout.de hat sich das genauer angeschaut. Zur Pflichtveranlagung gehören Sie beispielsweise, wenn:
- Sie selbstständig arbeiten oder ein Gewerbe betreiben
- Sie mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen erhalten haben (Arbeitslosengeld, Elterngeld, etc.)
- Sie verheiratet sind und die Steuerklassen 3/5 oder 4 mit Faktor haben
- Sie nebenberuflich mehr als 410 Euro Einkünfte hatten
- Sie einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte haben
Ein konkretes Beispiel: Frau Schmidt ist angestellt und verdient 45.000 Euro brutto. Zusätzlich vermietet sie eine kleine Wohnung und erzielt damit 500 Euro monatliche Mieteinnahmen. Da diese Einkünfte über 410 Euro pro Jahr liegen (6.000 Euro), ist sie zur Abgabe verpflichtet.
Freiwillige Abgeber haben hingegen vier Jahre Zeit – bis zum 31. Dezember 2029 für das Steuerjahr 2025. Das klingt verlockend, ist aber nicht mehr so vorteilhaft wie früher. Der Zinssatz für Erstattungen liegt bei nur noch 1,8% pro Jahr (§ 238 AO), wie die aktuellen Steuerformulare 2025 zeigen.
Die 10 häufigsten Fehler bei der Steuererklärung 2025
Jedes Jahr passieren die gleichen Fehler. Dabei lassen sich die meisten leicht vermeiden. Hier die größten Stolperfallen:
1. Werbungskosten komplett übersehen
Der Klassiker: Viele Beschäftigte denken, die Pauschale von 1.230 Euro reicht schon. Stimmt aber nicht! Sammeln Sie das ganze Jahr über Belege für:
- Fahrten zur Arbeit (0,30 Euro pro Kilometer)
- Arbeitsmittel wie Laptop, Schreibtisch oder Fachliteratur
- Weiterbildungskosten
- Bewerbungskosten
- Arbeitskleidung
Rechenbeispiel: Bei 20 Kilometern einfacher Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen kommen Sie allein bei den Fahrtkosten auf 1.320 Euro – schon 90 Euro über der Pauschale.
2. Sonderausgaben nicht ausschöpfen
Hier verschenken viele bares Geld. Absetzbar sind unter anderem:
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Altersvorsorgebeiträge (bis 27.565 Euro für 2025)
- Spenden (bis 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte)
- Kirchensteuer
3. Haushaltsnahe Dienstleistungen vergessen
20% der Arbeitskosten können Sie direkt von der Steuerschuld abziehen – bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Dazu gehören:
- Handwerkerleistungen (bis 1.200 Euro absetzbar)
- Reinigungskraft
- Gartenpflege
- Hausmeisterdienste
Wichtig: Nur Arbeitskosten zählen, nicht das Material. Und: immer per Überweisung zahlen, nie bar!
4. Belege fehlen oder sind unvollständig
Das Finanzamt wird immer kritischer bei fehlenden Nachweisen. Bewahren Sie alle relevanten Belege mindestens bis zum Erhalt des Steuerbescheids auf. Bei größeren Beträgen fordert die Behörde gerne mal Nachweise an.
5. Freibeträge nicht genutzt
Der Grundfreibetrag steigt 2025 auf 12.096 Euro (2024: 11.604 Euro). Dazu kommen weitere Freibeträge wie der Kinderfreibetrag von 6.612 Euro pro Kind oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 Euro.
6. Doppelangaben bei Werbungskosten
Häufiger Fehler: Die Pendlerpauschale wird zusätzlich zu den tatsächlichen Fahrtkosten angegeben. Das geht nicht! Sie müssen sich für eine Variante entscheiden.
7. Steuerklassen-Wirrwarr bei Ehepaaren
Die Wahl der Steuerklassen hat direkten Einfluss auf Lohnsteuer und Sozialabgaben. Bei großen Gehaltsunterschieden lohnt sich oft 3/5 statt 4/4. Lassen Sie das durchrechnen. Weitere Details zu Abgabefristen für die Steuererklärung finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.
8. Homeoffice-Pauschale falsch anwenden
Seit 2020 gibt es eine Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr. Diese können Sie nur ansetzen, wenn Sie kein häusliches Arbeitszimmer haben.
9. Außergewöhnliche Belastungen unterschätzen
Krankheitskosten, Zahnersatz oder Pflegekosten sind oft höher als die zumutbare Eigenbelastung. Diese liegt je nach Einkommen zwischen 1% und 7% der Einkünfte.
10. Fristen ignorieren
Der größte Fehler: Die Steuererklärung einfach schleifen lassen. Bei Pflichtveranlagung droht ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro verspätetem Monat.
Steuervorteil – Vorauszahlung privater Krankenkassenbeiträge
Neue Regelungen, die rückwirkend für 2025 gelten
Das Jahr 2025 brachte mehrere steuerliche Änderungen mit sich, die Sie bei Ihrer Steuererklärung berücksichtigen sollten:
Erhöhung der Freibeträge
- Grundfreibetrag: von 11.604 auf 12.096 Euro (+492 Euro)
- Kinderfreibetrag: von 6.388 auf 6.612 Euro pro Kind (+224 Euro)
- Kindergeld: von 250 auf 255 Euro pro Monat
Anpassung der Steuerklassen
Die Einkommensgrenzen der Steuerklassen wurden an die Inflation angepasst. Dadurch rutschen weniger Beschäftigte in höhere Steuersätze.
Homeoffice-Regelungen
Die 2020 eingeführte Homeoffice-Pauschale bleibt bestehen: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr. Wichtig: Sie können entweder diese Pauschale oder ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen – nicht beides.
Energetische Sanierung
Für 2025 wurden die Fördersätze bei energetischen Sanierungsmaßnahmen angepasst. 20% der Kosten können Sie über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abziehen.
Welche Belege brauchen Sie noch? Digitale Belege im Fokus
Die Digitalisierung macht auch vor der Steuererklärung nicht halt. Das ändert sich bei den Belegen:
Digitale Belege sind gleichwertig
E-Mails, PDFs und digitale Rechnungen haben die gleiche Beweiskraft wie Papierbelege. Das Bundesfinanzministerium hat das in einem Schreiben vom 14. November 2014 klargestellt.
Diese Belege benötigen Sie weiterhin
- Lohnsteuerbescheinigung: Automatisch vom Arbeitgeber
- Bescheinigungen von Banken/Versicherungen: Meist digital verfügbar
- Spendenquittungen: Bei Beträgen über 300 Euro Pflicht
- Handwerkerrechnungen: Nur bei Überweisung absetzbar
- Fahrtenbuch: Bei Dienstwagen-Nutzung
Aufbewahrungsfristen
Grundsätzlich müssen Sie Belege nach § 147 AO zehn Jahre aufbewahren. Für die normale Einkommensteuer reichen jedoch vier Jahre nach Bestandskraft des Steuerbescheids.
Pro-Tipp: Fotografieren Sie wichtige Papierbelege sofort ab und speichern Sie diese in der Cloud. So sind Sie gegen Verlust geschützt. Besonders Freelancer sollten ihre Steuersaison systematisch vorbereiten und alle relevanten Unterlagen digital organisieren.
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Steuer-Software vs. Steuerberater: Wann lohnt sich was?
Die ewige Frage: Selbst machen oder machen lassen? Die Antwort hängt von Ihrer Situation ab.
Steuer-Software ist ideal, wenn:
- Sie nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit haben
- Ihre steuerlichen Verhältnisse überschaubar sind
- Sie gerne selbst Hand anlegen
- Sie Kosten sparen möchten (Software kostet 15-40 Euro)
Moderne Programme wie WISO Steuer oder SteuerSparErklärung führen Sie Schritt für Schritt durch die Erklärung. Viele Angaben werden automatisch übernommen.
Ein Steuerberater lohnt sich bei:
- Selbstständigkeit oder Gewerbebetrieb
- Immobilienbesitz oder Vermietung
- Komplexen familiären Verhältnissen
- Hohen Einkommen (ab ca. 75.000 Euro)
- Zeitknappheit
Kostenvergleich
| Option | Kosten | Zeitaufwand | Zusatzfrist |
|---|---|---|---|
| Software | 15-40 Euro | 4-8 Stunden | Nein |
| Lohnsteuerhilfeverein | 60-150 Euro | 1-2 Stunden | Ja (bis 30.4.2027) |
| Steuerberater | 150-500 Euro | 1 Stunde | Ja (bis 30.4.2027) |
Der Mittelweg: Beratung plus Software
Viele nutzen inzwischen einen Hybridansatz: Einmalige Beratung für die komplexen Fälle und danach jährlich Software für die Routine. So bekommen Sie das Beste aus beiden Welten.
Praktische Tipps für die Steuererklärung 2025
Sammeln Sie das ganze Jahr über
Legen Sie sich einen Steuerordner (physisch oder digital) an. Alles, was steuerlich relevant sein könnte, kommt sofort hinein. Das spart Zeit und Nerven.
Nutzen Sie die Vorausfüllung
Das Finanzamt füllt bereits viele Daten vor – von der Lohnsteuerbescheinigung bis zu Rentenbeiträgen. Prüfen Sie diese Angaben aber trotzdem genau.
Checkliste für den letzten Check
Bevor Sie abschicken:
- Sind alle Anlagen vollständig ausgefüllt?
- Haben Sie die Bankverbindung korrekt angegeben?
- Sind alle Belege digital oder physisch vorhanden?
- Haben Sie außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt?
- Stimmen die persönlichen Daten?
Fristverlängerung rechtzeitig beantragen
Wenn absehbar ist, dass Sie die Frist nicht schaffen, beantragen Sie frühzeitig eine Verlängerung. Gute Gründe sind:
- Krankheit
- Auslandsaufenthalt
- Fehlende Unterlagen
- Umzug
Den Antrag können Sie formlos per Brief, E-Mail oder über ELSTER stellen.
Was bedeutet das für Sie?
Die Steuererklärung 2025 muss nicht zur Belastung werden. Mit der richtigen Vorbereitung und den passenden Tools bekommen Sie das problemlos hin. Unter uns gesagt: Die meisten Beschäftigten können ihre Steuererklärung mit moderner Software selbst erstellen.
Werden die steuerlichen Verhältnisse komplexer, lohnt sich professionelle Hilfe. Allein die längere Frist bis April 2027 verschafft Ihnen deutlich mehr Luft. Auf steuerberaterscout.de finden Sie qualifizierte Steuerberatung in Ihrer Nähe.
Der Knackpunkt: Fangen Sie rechtzeitig an. Egal ob Software oder Steuerberater – je früher Sie starten, desto entspannter wird die Steuersaison. Und wer weiß? Vielleicht gehören auch Sie zu den 90% der Steuerpflichtigen, die am Ende eine Erstattung bekommen.
Digitale Tools und Apps für die Steuererklärung 2025
Die Digitalisierung macht auch vor der Steuererklärung nicht halt. Moderne Apps und Online-Tools können den Aufwand erheblich reduzieren und Fehler minimieren. Hier die wichtigsten Kategorien:
Automatische Belegerfassung: Apps wie „SteuerBot“ oder „Steuerbot“ fotografieren Belege ab und erkennen automatisch steuerrelevante Daten. Die OCR-Technologie ist mittlerweile so ausgereift, dass auch handschriftliche Notizen erkannt werden.
Banking-Integration: Viele Programme können direkt auf Ihre Bankdaten zugreifen und relevante Buchungen kategorisieren. Besonders praktisch bei wiederkehrenden Zahlungen wie Versicherungsbeiträgen oder Spenden.
Fahrtenbuch-Apps: Für berufliche Fahrten sind digitale Fahrtenbücher ein Segen. GPS-basierte Aufzeichnung, automatische Kategorisierung und direkte Übertragung in die Steuersoftware sparen viel Zeit.
Cloud-Synchronisation: Arbeiten Sie von verschiedenen Geräten? Cloud-basierte Lösungen synchronisieren Ihre Daten automatisch zwischen Desktop, Tablet und Smartphone.
Sicherheit bei digitalen Steuertools
Aber Vorsicht: Ihre Steuerdaten sind hochsensibel. Achten Sie bei digitalen Tools auf folgende Sicherheitsmerkmale:
- Verschlüsselung: Alle Daten müssen während der Übertragung und Speicherung verschlüsselt sein
- Serverstandort: Deutsche oder EU-Server unterliegen strengeren Datenschutzgesetzen
- Zertifizierungen: ISO-27001 oder vergleichbare Sicherheitszertifikate
- Löschungsgarantien: Klare Regeln zur Datenlöschung nach Projektabschluss
Besondere Regelungen für verschiedene Lebenssituationen
Die Steuererklärung 2025 hält für verschiedene Lebensumstände spezielle Regelungen bereit, die Sie kennen sollten:
Umzug während des Steuerjahres
Sind Sie 2025 umgezogen? Das kann steuerliche Auswirkungen haben. Bei beruflich bedingten Umzügen können Sie pauschal 886 Euro als Umzugskosten ansetzen – oder die tatsächlichen Kosten mit Belegen. Dazu gehören Maklergebühren, Renovierungskosten der alten Wohnung und sogar Trinkgelder für die Umzugshelfer.
Wichtig: Der Umzug muss beruflich veranlasst sein. Eine deutliche Verkürzung des Arbeitswegs (mindestens 1 Stunde täglich) reicht aus. Private Umzüge sind steuerlich nicht absetzbar.
Heirat oder Scheidung in 2025
Haben Sie 2025 geheiratet oder sich scheiden lassen? Das beeinflusst Ihre Steuerklassen-Wahl rückwirkend für das ganze Jahr. Das sogenannte „Halbjahresprinzip“ gibt es nicht mehr – Ihr Familienstand am 31. Dezember 2025 entscheidet über die gesamte Veranlagung.
Bei Heirat können Sie zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung wählen. Die Zusammenveranlagung ist meist günstiger, aber nicht immer. Bei großen Einkommensunterschieden oder hohen außergewöhnlichen Belastungen kann die Einzelveranlagung vorteilhafter sein.
Homeoffice und Corona-Nachwirkungen
Auch 2025 arbeiten viele noch regelmäßig im Homeoffice. Die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (maximal 1.260 Euro) bleibt bestehen. Sie können alternativ ein häusliches Arbeitszimmer ansetzen – aber nicht beides gleichzeitig.
Neue Rechtsprechung: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch Ecken im Wohn-/Schlafzimmer als Arbeitszimmer gelten können, wenn sie ausschließlich beruflich genutzt werden. Eine räumliche Abtrennung durch Raumteiler kann ausreichen.
Fehlerquellen und wie Sie sie vermeiden
Bestimmte Fehler passieren Jahr für Jahr. Hier die häufigsten Stolperfallen und wie Sie sie umgehen:
Fehler bei der elektronischen Abgabe
Über 90% aller Steuererklärungen werden mittlerweile elektronisch abgegeben. Trotzdem gibt es typische Fehler:
Vergessene Unterschrift: Auch bei elektronischer Abgabe müssen Sie bestimmte Anlagen ausdrucken und unterschrieben nachreichen. Das betrifft besonders Anlage Vorsorgeaufwand oder außergewöhnliche Belastungen.
Falsche Kontoverbindung: Prüfen Sie die IBAN genau. Bei falschen Kontodaten verzögert sich die Erstattung erheblich oder das Geld geht an einen falschen Empfänger.
Unvollständige Übertragung: Nicht alle Daten werden automatisch aus dem Vorjahr übernommen. Prüfen Sie besonders Versicherungsbeiträge und Kontonummern.
Typische Rechenfehler
Die Software rechnet automatisch, trotzdem passieren Fehler bei der Dateneingabe:
Vertauschte Beträge: Brutto und Netto verwechselt, falsche Kommastellen oder vertauschte Eingabefelder führen zu erheblichen Abweichungen.
Doppelerfassungen: Manche Ausgaben werden sowohl als Werbungskosten als auch als Sonderausgaben erfasst. Das fällt bei der elektronischen Plausibilitätsprüfung auf.
Zeitraum-Fehler: Rechnungen vom Januar 2026 gehören nicht in die Steuererklärung 2025, auch wenn sie für 2025iger Leistungen sind. Entscheidend ist das Zahlungsdatum.
Nachhaltigkeit und Steuern: Neue Möglichkeiten 2025
Nachhaltigkeit wird steuerlich immer wichtiger. 2025 gibt es neue Möglichkeiten, umweltfreundliches Verhalten steuerlich zu honorieren:
E-Mobilität optimal nutzen
Elektrofahrzeuge und Hybrid-Fahrzeuge bieten weiterhin attraktive steuerliche Vorteile. Die 0,25%-Regelung für reine E-Autos läuft noch bis Ende 2030. Bei einem E-Auto im Wert von 40.000 Euro zahlen Sie nur 100 Euro monatlich als geldwerten Vorteil statt 400 Euro.
Aber auch die private Ladeinfrastruktur wird gefördert: Wallboxen und private Ladestationen können unter bestimmten Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden.
Energetische Sanierung mit Steuervorteilen
Wer sein Eigenheim energetisch saniert, kann 20% der Kosten über drei Jahre von der Steuer abziehen. Das Maximum liegt bei 40.000 Euro, also 8.000 Euro Steuerersparnis pro Jahr. Diese Förderung läuft parallel zu anderen Programmen wie der KfW-Förderung.
Förderfähig sind unter anderem: Wärmedämmung, neue Fenster, Heizungstausch, Lüftungsanlagen und Smart-Home-Systeme zur Energiesteuerung. Die Arbeiten müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden.
Planung für die Steuererklärung 2026
Schlau ist, wer schon jetzt an 2026 denkt. Bestimmte Ausgaben können Sie zeitlich steuern und damit Ihre Steuerlast optimieren:
Jahresendaktivitäten für 2025 nutzen
Bis Ende Dezember 2025 können Sie noch steuerlich wirksame Ausgaben tätigen:
- Spenden: Bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte sind absetzbar
- Handwerkerleistungen: Beauftragen Sie Arbeiten noch in 2025, auch wenn sie erst 2026 ausgeführt werden
- Versicherungen: Jahresbeiträge im Voraus zahlen kann sich lohnen
- Arbeitsmittel: Computer, Büromöbel oder Fachliteratur noch vor Jahresende kaufen
Vorausschauende Steuerplanung
Die besten Steuervorteile entstehen durch systematische Planung. Führen Sie ein Steuertagebuch, in dem Sie das ganze Jahr über relevante Ausgaben notieren. Digitale Tools können dabei helfen, keine absetzbare Ausgabe zu vergessen.
Besonders wichtig: Bei größeren Investitionen die steuerliche Behandlung vorher klären. Ein Steuerberater kann Ihnen zeigen, wie Sie Ausgaben optimal über mehrere Jahre verteilen oder durch geschickte Zeitplanung maximale Vorteile erzielen.
Der Erfolg liegt in der Vorbereitung. Je systematischer Sie Ihre steuerlichen Angelegenheiten das Jahr über organisieren, desto entspannter wird die nächste Steuererklärung. Und desto höher fällt meist auch die Erstattung aus.


