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SPD bringt Bodenwertzuwachssteuer ins Gespräch

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Bodenwertzuwachssteuer
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Kaum hat die kriselnde SPD eine neue Führung erhalten, bringt diese mit der sogenannten Bodenwertzuwachssteuer eine neue Abgabe ins Gespräch. Mit dieser Steuer, die auf leistungslose Gewinne abzielt, will die Partei eine gemeinwohlorientierte Politik betreiben. Neu ist die Idee indes nicht.

Bodenwertzuwachssteuer
Bodenwertzuwachssteuer | Foto:(c) nattanan23/ pixabay.com

Neue Steuer bezüglich des Bodenwertes

Nach langem Ringen hat die SPD nun eine neue Führung gefunden, bestehend aus einer Doppelspitze. Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans sollen die Sozialdemokraten aus der Krise und in das neue Jahrzehnt führen. Kaum ist die neue Führungsspitze der SPD im Amt, bringt sie eine neue Steuer bezüglich des Bodenwertes ins Gespräch. Ein Vorschlag, mit dem die Partei eine Bodenpolitik betreiben möchte, die am Gemeinwohl orientiert ist, womit sie allerdings sowohl bei den Grundbesitzern als auch bei CDU und FDP auf Ablehnung stößt.

Boden nicht beliebig vermehrbar

Die umstrittene Bodenzuwachssteuer ist allerdings nur ein Teil der neuen Wohnungspolitik der Sozialdemokraten. Diese wurde im vergangenen Dezember auf dem Parteitag der SPD beschlossen. Hintergrund der Politik ist es, dass der Boden, anders als andere Wirtschaftsgüter, nicht beliebig vermehrbar sei. Aus diesem Grund sollen Bauland und der Boden allgemein nicht mehr aus der öffentlichen Hand gegeben werden, wie es in dem fünften Beschluss heißt, der auf dem Parteitag formuliert wurde.

Weiterer Grund für Einführung der Steuer

Doch für Vertretern der Sozialdemokraten gibt es noch einen weiteren Grund für die Einführung der Politik und der Bodenzuwachssteuer. So soll auch der leistungslose Zuwachs des Wertes von Grund und Boden abgeschöpft werden. Damit ist diese Bodenzuwachssteuer auch eine Steuer auf leistungslosen Gewinn.

Leistungsloser Gewinn wird anvisiert

Dies kann etwa geschehen, wenn Ackerland zu Bauland aufgewertet wird, ohne dass die Besitzer des Landes etwas dafür tun müssten. Dies sei etwa der Fall, wenn Ackerland nach dem Bebauungsplan einer Gemeinde an die Versorgung und an Straßen angeschlossen wird. In diesem Fall steigen der Wert des Bodens sowie das Vermögen des Besitzers des Grundstücks teils drastisch, ohne dass dieser in die Änderung des Status des Landes etwas investieren musste.

Gewinn beim Wiederverkauf abschöpfen

Beim Verkauf der Fläche würde der Besitzer einen enormen Gewinn machen. Dies ist nicht zuletzt ein willkommener Anlass, dass beim Kauf von Flächen auf eine solche Aufwertung des Bodens spekuliert würde, mit dem Ziel, eine Steigerung des Gewinns beim Wiederverkauf des Bodens zu steigern, so die Ansicht der Sozialdemokraten. Aus diesem Grund soll hier nun nach dem Willen der SPD die Bodenwertzuwachssteuer greifen. Diese muss beim Verkauf einmalig abgeführt werden.

Wer von der neuen Steuer ausgenommen wird

Diese Regelung soll auch diejenigen Besitzer von Grund und Boden beruhigen, die ihre Immobilien und Flächen selbst weiter halten wollen oder diese selbst nutzen. Denn in diesem Fall sind die Besitzer der Flächen von der neuen Steuer ausgenommen und werden von den neuen Plänen der SPD nicht berührt.

Förderung von sozialem Wohnraum

Die Einnahmen aus der Steuer sollen direkt an die Gemeinden und Kommunen fließen. Der Einsatzzweck dieser neuen Mehreinnahmen könnte nach den Vorstellungen der Sozialdemokraten dazu benutzt werden, den Bau von sozialem Wohnraum zu fördern und voranzutreiben. Auf diese Weise wird die neue Steuer dafür genutzt, die rasante Entwicklung der Mieten zu dämpfen und den Wohnungsmarkt zu entlasten.

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